Anfrage des Stadtverordneten Herrn Obernyer - Sozialleistungsmissbrauch durch ausreisepflichtige und straffällige Personen in Gelsenkirchen -
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Im Rahmen einer Mitteilungsvorlage (25-30/01059) beantwortet die Verwaltung die Anfrage eines Stadtverordneten zu Themen wie Sozialleistungsmissbrauch und der Situation ausreisepflichtiger Personen in Gelsenkirchen. Hintergrund der Anfrage sind Erkenntnisse aus einer landesweiten Schwerpunktaktion in Nordrhein-Westfalen, die Hinweise auf organisierten Sozialleistungsmissbrauch und illegale Wohnverhältnisse aufzeigte.
Nach Angaben der Verwaltung halten sich derzeit 816 ausreisepflichtige Personen im Stadtgebiet auf. Eine statistische Erfassung der Vollziehbarkeit der Ausreise besteht nicht. Von diesen Personen beziehen 539 Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Davon beziehen 466 Personen die Leistungen seit mehr als einem Jahr, 302 seit mehr als drei Jahren und 193 seit mehr als fünf Jahren. Die Gesamtkosten für diesen Personenkreis beliefen sich im Jahr 2025 auf rund 6,17 Millionen Euro. Die Liste der Staatsangehörigkeiten umfasst unter anderem türkische, irakische und serbische Staatsbürger; 19 Personen verfügen über eine zweite Staatsangehörigkeit.
Zur Bekämpfung von Missbrauch setzt die Stadt auf ressortübergreifende Zusammenarbeit. Das Referat Öffentliche Sicherheit und Ordnung arbeitet mit dem Jobcenter, der Polizei, der Ausländerbehörde und anderen Institutionen zusammen. Zu den Maßnahmen gehören das Interventionsteam EU-Ost, der Arbeitskreis „Gemeinsam für Ordnung und Sicherheit“ sowie die 2023 eingerichtete Stelle „Bekämpfung Sozialleistungsmissbrauch“. Zudem wird das Modell „MISSIMO“ zur Verbesserung des Datenaustausches zwischen städtischen Dienststellen und externen Behörden wie der Familienkasse eingesetzt.
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Beratungsfolge
- 09.07.2026kein Ergebnis hinterlegt
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