Bebauungsplan Nr. 452 der Stadt Gelsenkirchen "Quartiersentwicklung Bülse" zwischen Zweckeler Straße - Endemannstraße - Honigmannstraße/Forstweg - Stadtgrenze zu Gladbeck - Aufstellungsbeschluss -
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 25-30/01048 betrifft den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 452 „Quartiersentwicklung Bülse“. Ziel des Vorhabens ist die Mobilisierung von Bauland für eine generationsübergreifende Wohnnutzung auf einer Fläche von circa 63.092 m² (6,3 ha) im Stadtteil Scholven. Der Planungsbereich umfasst die Umwidmung ehemaliger Sportplatzflächen, einer Tennis-/Paddelhalle sowie landwirtschaftlicher Flächen und Teile des Bebauungsplans Nr. 115. Begrenzt wird das Gebiet durch die Zweckeler Straße, Endemannstraße, Honigmannstraße, den Forstweg und die Stadtgrenze zu Gladbeck. Der Beschluss soll gemäß § 2 Abs. 1 BauGB im Normalverfahren erfolgen.
Im Rahmen des Verfahrens werden die Auswirkungen der Planung auf den Klimaschutz sowie die Anpassung an den Klimawandel prognostiziert. Da der Rat der Stadt am 11.07.2019 den „Klimanotstand“ beschlossen hat, wird die Klimarelevanz der Planung vorausgesetzt. Im weiteren Verlauf wird geprüft, ob durch die Umsetzung nachteilige Auswirkungen auf das Schutzgut Klima zu erwarten sind. Sollten erhebliche Umweltauswirkungen vorliegen, erfolgt eine Untersuchung auf klimafreundlichere Alternativen sowie auf Festsetzungen zur Minimierung dieser Auswirkungen. Die Ergebnisse dieser Prüfung werden im Entwurf des Bauleitplans dargelegt.
Der vorgesehene Beratungsablauf sieht eine Anhörung in der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord am 11.06.2026, eine Vorberatung im Stadtentwicklungs- und Planungsausschuss am 17.06.2026 sowie eine Entscheidung im Rat der Stadt am 09.07.2026 vor. Der Aufstellungsbeschluss löst keine finanziellen Belastungen aus.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 1501190
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ Anlage Plan f. BPL. Nr. 452 Quartiersentwicklung Bülse
Beratungsfolge
- 09.07.2026einstimmig zugestimmt
- 17.06.2026einstimmig zugestimmt
- 11.06.2026einstimmig zugestimmt
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