Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- –Tagesordnungsdebatte zum öffentlichen Teil der Sitzung
- –Dringlichkeitsantrag: Verlängerung der täglichen Öffnungszeiten kommunaler Schwimmbäder an Wochenenden bei extremer Hitze - Antrag Herr Meinhardt, Die PARTEI -Zur Vorlage · 25-30/01397 · Antrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die PARTEI hat im Rat der Stadt einen Dringlichkeitsantrag mit der Nummer 25-30/01397 gestellt. Der Antrag sieht vor, die täglichen Öffnungszeiten der kommunalen Schwimmbäder zu verlängern, insbesondere an Wochenenden, sofern eine amtlich festgestellte Höchsttemperatur von mindestens 30 °C erreicht wird. In diesen Fällen sollen die Öffnungszeiten bis 20:00 Uhr ausgeweitet werden.
Als Begründung führt die Antragstellerin bzw. der Antragsteller an, dass die Verlängerung der Zeiten dazu beitragen soll, das Besucheraufkommen zeitlich zu entzerren und Konflikte um Liegeflächen sowie Wartezeiten an Kiosken zu reduzieren. Zudem wird angeführt, dass die Maßnahme Familien und Berufstätigen zugutekommen könne. Der Antrag enthält zudem die Erwähnung einer statistischen Verteilung von Ereignissen am Rhein-Herne-Kanal.
Die Verwaltung wird aufgefordert, die notwendigen Maßnahmen für diese Verlängerung einzuleiten. Sollte die Umsetzung als zu aufwendig eingestuft werden, wird die Einrichtung einer Arbeitsgruppe beantragt. Diese soll den Sachverhalt bis zum Ende des Sommers untersuchen und abschließend feststellen, dass der Sommer beendet ist. Der Rat der Stadt soll über den Antrag in der Sitzung am 09.07.2026 entscheiden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 09.07.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · nicht auf die Tagesordnung aufgenommen
Ergebnis: nicht auf die Tagesordnung aufgenommen - –Erhalt der Bargeldzahlung im Bürgerservice - Antrag der AfD-Fraktion -Zur Vorlage · 25-30/01345 · Antrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat im Rat der Stadt Gelsenkirchen einen Antrag gestellt, der den Erhalt von Bargeldzahlungen im Bürgerservice fordert. Hintergrund ist die Ankündigung der Verwaltung, den Zahlungsverkehr im Bürgerservice künftig ausschließlich bargeldlos abzuwickeln.
Die Antragstellerin fordert, die geplante Umstellung auf bargeldlose Zahlungen ab dem 01.07.2026 auszusetzen. Die Stadt soll dauerhaft sicherstellen, dass Gebühren, Entgelte und sonstige Zahlungen in den Einrichtungen des Bürgerservices weiterhin mit Bargeld entrichtet werden können. Zudem beantragt die Fraktion, dass sich der Rat zum Erhalt des Bargeldes als krisenfestes Zahlungsmittel bekennt.
Die AfD-Fraktion verweist in dem Antrag auf rechtliche Fragen bezüglich der Stellung von Euro-Banknoten als gesetzliches Zahlungsmittel nach Art. 128 AEUV und § 14 Bundesbankgesetz. Zudem werden soziale Aspekte angeführt, wonach eine rein digitale Abwicklung Gruppen wie ältere Menschen, Personen ohne Bankkonto oder Bürger mit eingeschränkten digitalen Kenntnissen benachteiligen könnte. Auch Risiken für die Krisenfestigkeit durch mögliche Stromausfälle oder Cyberangriffe werden thematisiert.
Die Verwaltung wird im Rahmen des Antrags beauftragt, die rechtliche Zulässigkeit eines vollständigen Ausschlusses von Bargeldzahlungen zu prüfen und dem Rat schriftlich zu berichten. Des Weiteren soll die Verwaltung die sozialen sowie infrastrukturellen Auswirkungen einer rein digitalen Zahlungsabwicklung darlegen, wobei insbesondere die Folgen für verschiedene Bevölkerungsgruppen sowie die Risiken bei technischen Störungen zu berücksichtigen sind.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 09.07.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · verwiesen
Ergebnis: verwiesen - –Sachstandsbericht zur Einrichtung eines muslimischen Gebetsraums im Marienhospital Gelsenkirchen (KERN-Verbund) - Antrag der AfD-Fraktion -Zur Vorlage · 25-30/01370 · Antrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat für die Ratssitzung am 09.07.2026 einen Antrag auf einen Sachstandsbericht zur Einrichtung eines muslimischen Gebetsraums im Marienhospital Gelsenkirchen gestellt. Hintergrund des Antrags sind Medienberichte über die Schaffung eines solchen Raumes unmittelbar neben der bestehenden Krankenhauskapelle sowie die Absicht, vergleichbare Räume perspektivisch an weiteren Standorten des KERN-Verbundes zu etablieren.
Die Fraktion bittet die Verwaltung, im Rahmen des Berichts zu klären, ob für die Einrichtung des Gebetsraums öffentliche Mittel, wie kommunale Zuschüsse oder Landesfördermittel, direkt oder indirekt verwendet wurden. Dabei sollen auch die Höhe der Mittel, die Rechtsgrundlage sowie die Beteiligung von Politik oder Verwaltung dargelegt werden. Des Weiteren wird nach der Bereitstellung vergleichbarer Räume für andere Religionsgemeinschaften zur Sicherstellung der Gleichbehandlung gefragt.
Der Antrag umfasst zudem Fragen zur geltenden Hausordnung des Raumes, etwa hinsichtlich religiöser Symbole, der Geschlechtertrennung oder der Nutzung von Lautsprechern. Die Verwaltung soll zudem die gesellschaftliche Signalwirkung konfessionell getrennter Gebetsräume in Einrichtungen der Daseinsvorsorge sowie die mögliche Entstehung von Parallelstrukturen bewerten. Abschließend wird nach der Einschätzung der Verwaltung zur Bedeutung dieser Einrichtung im Kontext der Religionsfreiheit gefragt. Die AfD-Fraktion beantragt zudem, einen Vertreter der KERN GmbH zur Ratssitzung einzuladen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 09.07.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · abgesetzt
Ergebnis: abgesetzt - –Praxis der Verwaltung bei Einbürgerungen in Gelsenkirchen und hohe Ablehnungsquote - Sachstandsbericht und Diskussion - Antrag von Herrn Specht, AUF Gelsenkirchen -Zur Vorlage · 25-30/01352 · Antrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die AUF Gelsenkirchen hat einen Antrag gestellt, die Praxis der Verwaltung bei Einbürgerungen sowie die Ablehnungsquote als Tagesordnungspunkt für die Sitzung des Rates der Stadt am 9. Juli 2026 aufzunehmen. Der Antrag bezieht sich auf die Erstellung eines Sachstandsberichts und die Durchführung einer Diskussion zum Thema.
Nach Angaben der Antragstellerin bzw. des Antragstellers liegt die Ablehnungsquote in Gelsenkirchen bei 34,7 Prozent. Dies wird im Antrag als ein Wert dargestellt, der über dem Durchschnitt von Nordrhein-Westfalen liegt. Die Vorlage führt an, dass das Thema im Kontext des Fachkräftemangels sowie der Bedeutung für die Betroffenen steht. Zudem wird auf die Notwendigkeit einer Positionierung des Rates im Zusammenhang mit öffentlichen Debatten und medialen Berichten verwiesen.
Der Antrag fordert ergänzend zum Sachstandsbericht einen Bericht zur Antwort auf eine Anfrage der AUF Gelsenkirchen im Ausschuss für Ordnung und Prävention vom 19. Februar 2026. Eine Beratung zu diesem Thema hat bereits in den Ausschüssen für Integration, für Ordnung und Prävention sowie im HFBPDG stattgefunden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 09.07.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · verwiesen
Ergebnis: verwiesen - 1Anträge gemäß § 7 der Geschäftsordnung
- 1.1Abberufung des 2. Stellvertreters der Oberbürgermeisterin, Herrn Stadtverordneten Norbert EmmerichZur Vorlage · 25-30/01373 · Antrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD, CDU und BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN sowie die Ratsgruppen FDP und GUT sowie die Einzelmandatsträger der WIN und Die PARTEI haben einen gemeinsamen Antrag mit der Nummer 25-30/01373 eingebracht. In diesem Antrag wird die Abberufung des zweiten Stellvertreters der Oberbürgermeisterin beantragt.
Die Stadtverordneten der unterzeichnenden Fraktionen und Gruppen berufen sich dabei auf § 67 Abs. 4 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW). Die Entscheidung über die Abberufung des zweiten Stellvertreters der Oberbürgermeisterin ist im Rat der Stadt in der Sitzung am 09.07.2026 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Hauptdokument|Antrag SPD, CDU, GRÜNE, FDP, GUT, WIN - Abberufung
Beratungsfolge
- 09.07.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · mehrheitlich zugestimmt
Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt - 1.2Neuwahl der 2. Stellvertretung der Oberbürgermeisterin - Gemeinsamer Antrag der SPD-, CDU- und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Fraktionen und der FDP-Ratsgruppe -Zur Vorlage · 25-30/01372 · Antrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion, die CDU-Fraktion, die BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Fraktion sowie die FDP-Ratsgruppe haben einen gemeinsamen Antrag mit der Nummer 25-30/01372 gestellt. In diesem Antrag wird die Neuwahl der zweiten Stellvertretung der Oberbürgermeisterin beantragt.
Die rechtliche Grundlage für das Vorhaben bilden § 67 Absatz 4 Satz 6 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in Verbindung mit § 50 Absatz 2 der GO NRW. Der Antrag ist für die Beratung im Rat der Stadt zum Termin am 9. Juli 2026 vorgesehen, wobei das Gremium über die Durchführung der Neuwahl entscheiden soll.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 09.07.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · zugestimmt
Ergebnis: zugestimmt - 1.3Beauftragte/Beauftragter des Rates - Gemeinsamer Antrag der SPD-, CDU- und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Fraktionen und der FDP-Ratsgruppe -Zur Vorlage · 25-30/01362 · Antrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-, CDU- und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Fraktionen sowie die FDP-Ratsgruppe haben einen Antrag gestellt, der zur Ratssitzung am 9. Juli 2026 die Aufnahme des Tagesordnungspunktes „Beauftragte/Beauftragter des Rates“ vorsieht. Ziel des Antrags ist es, dass der Rat der Stadt Gelsenkirchen aus seiner Mitte eine ehrenamtlich tätige Person für Großveranstaltungen für die Dauer der Wahlperiode 2025-2030 wählt.
Die Funktion soll primlich die politische, repräsentative und unterstützende Begleitung einer Olympiabewerbung sowie einer Beteiligung der Stadt an einem olympischen Bewerbungsprozess übernehmen. Perspektivisch soll die Rolle auch weitere Großveranstaltungen in der Stadt unterstützen. Die beauftragte Person soll die Sicht des Rates bei Anlässen mit Bezug zu Olympia oder Großveranstaltungen auf kommunaler, regionaler und überregionaler Ebene vertreten und die Stadt als geeigneten Standort für solche Events repräsentieren.
Zu den Aufgaben gehören die Teilnahme an Repräsentationsterminen, Fach- und Sportveranstaltungen sowie die Begleitung der Fachverwaltung bei Besuchen externer Delegationen oder Gesprächen mit Verbänden und Landes- sowie Bundesakteuren. Die Tätigkeit ist an die Projekttätigkeit der Stadtverwaltung angebunden, ersetzt jedoch nicht deren fachliche Zuständigkeit. Die beauftragte Person soll zudem den öffentlichen Dialog fördern, die Kommunikation zwischen Rat und Verwaltung unterstützen und zur sachlichen Darstellung der Projekte beitragen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 09.07.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · mehrheitlich zugestimmt
Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt - 2Bestellung einer Beigeordneten oder eines Beigeordneten zur allgemeinen Vertreterin bzw. zum allgemeinen Vertreter (Stadtdirektorin bzw. Stadtdirektor) der OberbürgermeisterinZur Vorlage · 25-30/01264 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung mit der Nummer 25-30/01264 regelt die Bestellung einer Beigeordneten oder eines Beigeordneten zur allgemeinen Vertreterin bzw. zum allgemeinen Vertreter der Oberbürgermeisterin. Gemäß der Regelungen in § 68 Absatz 1 der Gemeindeordnung NRW ist der Rat der Stadt dazu verpflichtet, eine entsprechende Vertretung zu bestellen. Die betreffende Person führt in Gelsenkirchen gemäß § 14 Absatz 5 der Hauptsatzung die Amtsbezeichnung „Stadtdirektorin“ bzw. „Stadtdirektor“.
Die Bestellung erfolgt im Beschlussverfahren nach § 50 Absatz 1 der Gemeindeordnung NRW. Dabei werden Beschlüsse mit Stimmenmehrheit gefasst, sofern gesetzliche Regelungen nichts anderes vorschreiben. Die Abstimmung erfolgt grundsätzlich offen, wobei auf Antrag von mindestens einem Fünftel der Ratsmitglieder eine geheime Abstimmung durchgeführt werden kann.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen der Vorlage wird auf die Differenz von B5 zu B6 des LBesG NRW verwiesen. Eine Klimarelevanz wird in dem Dokument nicht angegeben. Der Rat der Stadt ist für die Entscheidung in der Sitzung am 09.07.2026 zuständig.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 09.07.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 3Besetzung der Stelle der/des Beigeordneten für den Vorstandsbereich 4 hier: Öffentliche AusschreibungZur Vorlage · 25-30/01363 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Rat der Stadt eine Beschlussvorlage zur Besetzung der Stelle der Beigeordneten für den Vorstandsbereich Kultur, Bildung, Jugend, Sport und Integration vor. Die Stelle wird zum 01.09.2026 vakant, da die bisherige Stelleninhaberin in den Ruhestand versetzt wird.
Die Vorlage sieht vor, die Stelle öffentlich über das Internetportal der Stadt Gelsenkirchen sowie in der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung auszuschreiben. Zusätzlich soll ein Personalberatungsunternehmen mit der Suche nach geeigneten Bewerberinnen und Bewerberinnen beauftragt werden. Der Geschäftskreis des Vorstandsbereichs umfasst unter anderem die Referate Bildung, Kultur, Zuwanderung und Integration, Kinder, Jugend und Familien sowie das Institut für Stadtgeschichte, die Stabsstelle Sportangelegenheiten, die Stabsstelle Bildungs- und Innovationscampus, die Geschäftsstelle des Schulamtes und die Gelsenkirchener Kindertagesbetreuung.
Für das Auswahlverfahren schlägt die Verwaltung die Einsetzung einer fünfköpfigen Findungskommission vor, die sich aus drei Vertretern der Ratsfraktionen und zwei Vertretern der Verwaltung zusammensetzt. Der Rat soll die Mitglieder der Kommission benennen. Die Kosten für die Maßnahme, die unter anderem die öffentlichen Bekanntmachungen umfasst, werden mit ca. 80.000 € veranschlagt. Die Wahlzeit für die Position beträgt acht Jahre.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 09.07.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 4Haushaltsberatungsverfahren 2027Zur Vorlage · 25-30/01356 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Rat der Stadt einen Vorschlag für das Haushaltsberatungsverfahren des Haushaltsjahres 2027 vor. Der Entwurf des Haushalts 2027 soll in die Ratssitzung am 03.09.2026 eingebracht werden. Nach der Aufstellung und Bestätigung der Haushaltssatzung beginnt ein Beratungszyklus, der in den Bezirksvertretungen am 03.11.2026 startet und mit der Sitzung des Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschusses (HFBPDG) am 03.12.2026 endet. In seiner Funktion als Haupt- und Finanzausschuss entscheidet der HFBPDG über mehrheitlich zustimmende Änderungsanträge aus den vorlaufenden Gremien und bereitet Änderungen für den Rat der Stadt vor. Die abschließende Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2027 ist für die Ratssitzung am 10.12.2026 vorgesehen.
Als Instrument des Verfahrens können in den Gremien Änderungsanträge zur Veränderung von Haushaltspositionen oder zur Anpassung von Zielen und Kennzahlen eingebracht werden. Die Verwaltung weist darauf hin, dass Änderungsanträge mit zusätzlichen Mehrbedarfen nach Möglichkeit durch Kompensationsvorschläge ergänzt werden sollten. Bis zum 25.11.2026 mehrheitlich angenommene Anträge werden dem HFBPDG in einer Mitteilungsvorlage als Grundlage für die zweite Lesung am 03.12.2026 vorgelegt. Haushaltsbezogene Anfragen können von Mitgliedern der politischen Gremien jederzeit gestellt werden, stellen jedoch kein eigenständiges Instrument des Beratungsverfahrens dar. Der Haushaltsplan 2027 wird elektronisch zur Verfügung gestellt; Druckexemplare sind auf Anfrage erhältlich.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 09.07.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 5Bezirksforen 2027 für das Haushaltsjahr 2027Zur Vorlage · 25-30/01353 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Rat der Stadt eine Beschlussvorlage vor, um die Durchführung der Bezirksforen für das Haushaltsjahr 2027 unter modifizierten Rahmenbedingungen sicherzustellen. Das Beteiligungsverfahren, das seit 2018 Bestandteil der bürgerschaftlichen Teilhabe ist, soll fortgeführt werden. Im Rahmen des Bezirksforums im März 2026 wurden 229 Projektvorschläge mit einem Volumen von 520.600 Euro eingereicht, wovon 218 mit einem Zuschuss versehen werden konnten.
Der beantragte Gesamtzuschuss für das Jahr 2027 beläuft sich unverändert auf 270.000 Euro, verteilt auf die fünf Stadtbezirke: 90.000 Euro für Mitte, 60.000 Euro für Nord sowie jeweils 40.000 Euro für West, Ost und Süd. Im Haushaltsplan 2026 sind für die Organisation und Durchführung 50.000 Euro veranschlagt.
Die Bezirksforen sollen im vierten Quartal 2026 stattfinden. Die Ergebnisse werden durch die Verwaltung aufbereitet und den Bezirksvertretungen zur Entscheidung vorgelegt. Der maximale Förderbetrag pro Projekt ist auf 5.000 Euro begrenzt. Anträge können von Vereinen, Initiativen oder Privatpersonen gestellt werden, sofern die Umsetzung im jeweiligen Stadtbezirk und im Haushaltsjahr 2027 erfolgt. Um eine ausgewogene Verteilung zu gewährleisten, wird eine jährliche Teilnahme pausiert, wenn bereits im Vorjahr ein Zuschuss gewährt wurde. Die Projektvorschläge werden ausschließlich in Präsenzveranstaltungen beraten. Nach Abschluss der Foren soll das Verfahren evaluiert werden, um eine Förderrichtlinie für zukünftige Durchführungen zu erarbeiten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 09.07.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 6Verwendung der Fördermittel aus dem “Gesetz über den Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur 2025 bis 2036” (NRW-Infrastrukturgesetz 2025 bis 2036)Zur Vorlage · 25-30/01354 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Rat der Stadt Gelsenkirchen eine Beschlussvorlage zur Verwendung pauschal zugewiesener Fördermittel aus dem NRW-Infrastrukturgesetz 2025 bis 2036 vor. Für diesen Zweck sind im Haushaltsplan 2026 insgesamt 5 Mio. EUR eingeplant.
Im Bereich der Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur sieht der Vorschlag den Neubau der Grundschule Wildenbruchplatz mit Gesamtkosten von 51 Mio. EUR vor, wovon etwa 37,4 Mio. EUR über das NRW-Infrastakturgesetz beantragt werden sollen; der Baubeginn ist für Januar 2027 vorgesehen. Für den Neubau oder die Sanierung des Volkshauses und der Grundschule Rotthausen werden Gesamtkosten von circa 63 Mio. EUR veranschlagt, wobei ein Bauantrag bis Ende 2026 geplant ist. Zudem sind eine Turnhalle am Max-Planck-/Anette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium mit einem Bedarf von etwa 15 Mio. EUR sowie eine Erweiterung der Gesamtschule Erle mit Kosten von circa 21,5 Mio. EUR vorgesehen.
Im Bereich Klimaschutz ist die energetische Sanierung des Schlosses Berge mit etwa 13 Mio. EUR vorgesehen, wobei für die energetische Dachhautsanierung und Photovoltaik ein Pauschalbetrag von 20 Mio. EUR bereitsteht. Im Bereich Infrastruktur wird die Prüfung einer Machbarkeitsstudie für neun Sportfelder an der Sportanlage Schürenkamp vorgeschlagen, deren Finanzierung bei Bestätigung mit 45 Mio. EUR aus dem NRW-Infrastrukturgesetz erfolgen soll. Das Hallenbad Horst ist im Förderbudget enthalten. Die Umgestaltung des Ilse-Kigbis-Platzes wird mit mindestens 2,3 Mio. EUR veranschlagt. Im Bezirk Ost sind eine BMX-Wettkampfstrecke sowie die Umwandlung eines Tennisplatzes in ein Kunstrasenspielfeld mit jeweils rund 2 Mio. EUR geplant. Ein Neubau einer Hundezwingeranlage am Tierheim Gelsenkirchen wird mit 1,7 Mio. EUR beziffert. Die Beratung in den Fachgremien findet zwischen dem 08.09.2026 und dem 01.10.2026 statt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Hauptdokument|Anlage 1 Übersicht Maßnahmenvorschlag|Anlage 2 Maßnahmenkarte Infrastrukturgesetz
Beratungsfolge
- 08.10.2026 · Sitzung des Rates der Stadt
- 01.10.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschusses · ohne Abstimmung
- 30.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Sportentwicklung · ohne Abstimmung
- 29.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Innovation · einstimmig zugestimmt
- 29.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familien · ohne Abstimmung
- 24.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Gastronomie, Tourismus und urbane Entwicklung · einstimmig zugestimmt
- 24.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bildung · ohne Abstimmung
- 23.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Kultur und urbane Szene · ohne Abstimmung
- 22.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz · einstimmig zugestimmt
- 22.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Prävention und Verbraucherschutz · ohne Abstimmung
- 17.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilitätsentwicklung · ohne Abstimmung
- 17.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Gesundheit · ohne Abstimmung
- 16.09.2026 · Sitzung des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses · ohne Abstimmung
- 16.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Soziales und Arbeit · ohne Abstimmung
- 15.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bau und Liegenschaften · ohne Abstimmung
- 10.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord · einstimmig zugestimmt
- 09.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Ost · einstimmig zugestimmt
- 09.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · einstimmig zugestimmt
- 08.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West · einstimmig zugestimmt
- 08.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd · einstimmig zugestimmt
- 09.07.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · ohne Abstimmung
Ergebnis: ohne Abstimmung - 7Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses für das Jahr 2025Zur Vorlage · 25-30/01281 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtkämmerei und Finanzen haben eine Beschlussvorlage vorgelegt, mit der der Rat der Stadt Gelsenkirchen von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses sowie eines Gesamtlageberichts für das Haushaltsjahr 2025 befreit werden soll. Die Grundlage für diesen Antrag bildet § 116a der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW). Gemäß dieser Regelung ist eine Gemeinde von der Aufstellungspflicht befreit, sofern am aktuellen sowie am vorangegangenen Abschlussstichtag mindestens zwei von drei festgelegten Merkmalen erfüllt sind.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass die Voraussetzungen für eine Befreiung für das Jahr 2025 vorliegen. Während das erste Merkmal, wonach die Bilanzsummen der Gemeinde und der einzubeziehenden verselbständigten Aufgabenbereiche insgesamt 1,5 Mrd. € nicht überschreiten dürfen, nicht vorliegt, da die gemeinsame Bilanzsumme höher ausfällt, sind die weiteren Kriterien erfüllt. Das zweite Merkmal ist gegeben, da die Erträge der vollkonsolidierungspflichtigen, verselbständigten Aufgabenbereiche 39 % ausmachen, verglichen mit 41 % im Vorjahr. Das dritte Merkmal ist ebenfalls erfüllt, da die Bilanzsummen dieser Aufgabenbereiche 35 % der Bilanzsumme der Gemeinde entsprechen, nach 33 % im Vorjahr.
Im Falle einer Befreiung ist gemäß § 117 GO NRW weiterhin ein erweiterter Beteiligungsbericht zu erstellen. Die Entscheidung des Rates ist der Aufsichtsbehörde jährlich zusammen mit der Anzeige des Jahresabschlusses vorzulegen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 09.07.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 8Markenbildungsprozess GelsenkirchenZur Vorlage · 25-30/01374 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Rat der Stadt Gelsenkirchen eine Beschlussvorlage zur Durchführung eines Markenbildungsprozesses vor. Ziel des Vorhabens ist die Entwicklung einer Stadtmarke, um die Positionierung der Stadt gegenüber der Bevölkerung, Unternehmen, Investoren und dem Tourismus zu stärken. Der Prozess soll als strategisches Instrument dienen, das das Image der Stadt nach innen und außen transportiert und die Identifikation der Stadtgesellschaft mit Gelsenkirchen fördern soll.
Der geplante Prozess ist als partizipatives Verfahren konzipiert, das verschiedene Akteure wie die Verwaltung, die Politik, die Stadtgesellschaft sowie Institutionen aus den Bereichen Hochschulen, Kultur, Einzelhandel und Gastronomie einbezieht. Die primären Zielgruppen des Prozesses sind die Bevölkerung der Stadt, Menschen aus der Region sowie Unternehmen. Die Umsetzung soll parallel zur bereits beschlossenen Neustrukturierung der Stadtmarketinggesellschaft Gelsenkirchen mbH erfolgen, wobei die Gesellschaft zentral an der Umsetzung der Ergebnisse beteiligt sein wird.
Für die Durchführung des Prozesses soll die Verwaltung ein erfahrenes Beratungsunternehmen beauftragen. Die Ausschreibung umfasst unter anderem die Analyse der Ausgangssituation, die Durchführung repräsentativer Umfragen, die Moderation von Workshops, eine Stärken-Schwäche-Analyse sowie die Erarbeitung eines Markenkerns. Die hierfür erforderlichen Mittel in Höhe von 150.000 € sind in der Produktgruppe 1107 im aktuellen Haushaltsjahr bereitgestellt. Die Verwaltung wird den Rat über die Ergebnisse der Ausschreibung und das weitere Verfahren fortlaufend informieren.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 09.07.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · mehrheitlich zugestimmt
Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt - 9Satzungen und Verordnungen
- 9.1Neufassung der Satzung der Stadt Gelsenkirchen über das Verfahren zur Durchführung von Bürgerbegehren, Bürgerentscheiden und RatsbürgerentscheidenZur Vorlage · 25-30/01350 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung sieht eine Neufassung der Satzung der Stadt Gelsenkirchen über das Verfahren zur Durchführung von Bürgerbegehren, Bürgerentscheiden und Ratsbürgerentscheiden vor. Ziel der Neufassung ist es, die bestehenden Regelwerke zusammenzuführen und die Satzung an die aktuellen rechtlichen Anforderungen anzupassen.
Die bisherige Satzung aus dem Jahr 2005 enthielt unter anderem keine Bestimmungen für die Durchführung von Ratsbürgerentscheiden oder für reine Briefabstimmungen. Zudem entsprach eine Regelung zum Ausschluss vom Abstimmungsrecht nicht der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Durch den neuen Entwurf soll die Rechtssicherheit, beispielsweise bei der Frage der Abstimmungsberechtigung, wiederhergestellt werden.
Ein wesentlicher Bestandteil der Neufassung ist die Einführung der ausschließlichen Abstimmung per Brief ohne vorherige Antragstellung als Regelfall. Dieses Verfahren wurde bereits bei einem Ratsbürgerentscheid im April 2026 angewandt. Die Verwaltung führt dazu aus, dass durch den Wegfall des Antragsverfahrens für die Briefabstimmung sowie den Verzicht auf die Organisation einer Urnenabstimmung der Personalaufwand verringert und Kosten eingespart werden können. Dennoch sieht der Entwurf vor, dass eine Urnenabstimmung weiterhin möglich bleibt, sofern ein Bürgerentscheid zeitlich mit einer Wahl zusammenfällt, um bestehende Strukturen zu nutzen.
Die Vorlage wird im Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschuss vorberaten und dem Rat der Stadt zur Entscheidung vorgelegt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Hauptdokument|Satzung zur Durchführung von Bürgerbegehren, Bürgerentscheiden Ratsbürgerentscheiden vom 9.7.
Beratungsfolge
- 09.07.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · mehrheitlich zugestimmt
- 02.07.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschusses · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt - 9.1Änderungsantrag zum Tagesordnungspunkt Ö 9.1 / Vorlagennr. 25-30/01350 - Antrag der AfD-Fraktion -Zur Vorlage · 25-30/01418 · Antrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat mit der Vorlagennummer 25-30/01418 einen Änderungsantrag zum Tagesordnungspunkt Ö 9.1 der Sitzung des Rats der Stadt vorgelegt. Der Antrag bezieht sich auf den Satzungsentwurf, der bereits unter der Vorlagennummer 25-30/01350 behandelt wird.
Gegenstand des Antrags ist die Änderung von § 11 Abs. 5 des genannten Entwurfs. Die AfD-Fraktion beantragt, die Sätze 4 und 5 dieser Bestimmung zu streichen. Diese Sätze enthalten die Regelung, dass der Oberbürgermeister bzw. die Oberbürgermeisterin Passagen, die strafrechtlich relevante Inhalte aufweisen oder eindeutig wahrheitswidrige oder ehrverletzende Behauptungen enthalten, streichen sowie zu lange Äußerungen ändern und kürzen kann. Die Regelung sieht vor, dass Letzteres insbesondere im Hinblick auf die Gefahr für die ordnungsgemäße Durchführung des Bürgerentscheids erfolgen soll. Eine schriftliche Begründung für diesen Änderungsantrag ist im Dokument nicht enthalten; die Begründung erfolgt laut Antrag mündlich.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 09.07.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · abgelehnt
Ergebnis: abgelehnt - 9.2Novellierung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Gelsenkirchen (ObVO GE)Zur Vorlage · 25-30/01282 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Rat der Stadt Gelsenkirchen eine Beschlussvorlage zur Novellierung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Gelsenkirchen (ObVO GE) vor. Ziel der Anpassung ist es, auf praktische Erfahrungen im Umgang mit dem Regelwerk sowie auf veränderte Verhaltensweisen zu reagieren. Im Vorfeld der Vorlage wurden die Anpassungsbedarfe unter Einbeziehung aller Vorstandsbereiche sowie der Polizeibehörde ermittelt.
Die Neufassung enthält neben sprachlichen und redaktionellen Änderungen spezifische neue Regelungen. Dazu gehören das Verbot des Bettelns in unmittelbarer Nähe von gastronomischen Einrichtungen sowie im räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit Veranstaltungen. Zudem wird das Mitführen von Hundekotbeuteln vorgeschrieben. Weitere Neuerungen betreffen das Verbot des Badens in Brunnen, Wasserbecken und Wasserspielen sowie die zweckentfremdete Nutzung dieser Anlagen. Des Weiteren wird das Abstellen nicht fahrbereiter Fahrräder untersagt.
Die Regelungen des § 12 wurden zudem um Flächen erweitert, die als Freizeitsportanlagen oder Spielpunkte bezeichnet werden, um die Eingriffsmöglichkeiten des Kommunalen Ordnungsdienstes auch dort zu gewährleisten. Bestehende Vorschriften der aktuellen ObVO GE bleiben unverändert bestehen. Die Vorlage umfasst eine Änderungsfassung mit hervorgehobenen Textpassagen sowie eine Reinschrift zur Beschlussfassung. Eine Überarbeitung der Richtwerte für Verwarnungsgelder und Geldbußen wird nach der Beschlussfassung der Novelle vorbereitet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Hauptdokument|Anlage 1 ObVO Gegenüberstellung|Anlage 2 ObVO Reinschrift zur Beschlussfassung
Beratungsfolge
- 22.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Prävention und Verbraucherschutz · zurückgezogen
- 09.07.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · vertagt
- 23.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Prävention und Verbraucherschutz · vertagt
Ergebnis: vertagt - 10Bebauungspläne und Flächennutzungsplan
- 10.1Bebauungsplan Nr. 452 der Stadt Gelsenkirchen "Quartiersentwicklung Bülse" zwischen Zweckeler Straße - Endemannstraße - Honigmannstraße/Forstweg - Stadtgrenze zu Gladbeck - Aufstellungsbeschluss -Zur Vorlage · 25-30/01048 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 25-30/01048 betrifft den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 452 „Quartiersentwicklung Bülse“. Ziel des Vorhabens ist die Mobilisierung von Bauland für eine generationsübergreifende Wohnnutzung auf einer Fläche von circa 63.092 m² (6,3 ha) im Stadtteil Scholven. Der Planungsbereich umfasst die Umwidmung ehemaliger Sportplatzflächen, einer Tennis-/Paddelhalle sowie landwirtschaftlicher Flächen und Teile des Bebauungsplans Nr. 115. Begrenzt wird das Gebiet durch die Zweckeler Straße, Endemannstraße, Honigmannstraße, den Forstweg und die Stadtgrenze zu Gladbeck. Der Beschluss soll gemäß § 2 Abs. 1 BauGB im Normalverfahren erfolgen.
Im Rahmen des Verfahrens werden die Auswirkungen der Planung auf den Klimaschutz sowie die Anpassung an den Klimawandel prognostiziert. Da der Rat der Stadt am 11.07.2019 den „Klimanotstand“ beschlossen hat, wird die Klimarelevanz der Planung vorausgesetzt. Im weiteren Verlauf wird geprüft, ob durch die Umsetzung nachteilige Auswirkungen auf das Schutzgut Klima zu erwarten sind. Sollten erhebliche Umweltauswirkungen vorliegen, erfolgt eine Untersuchung auf klimafreundlichere Alternativen sowie auf Festsetzungen zur Minimierung dieser Auswirkungen. Die Ergebnisse dieser Prüfung werden im Entwurf des Bauleitplans dargelegt.
Der vorgesehene Beratungsablauf sieht eine Anhörung in der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord am 11.06.2026, eine Vorberatung im Stadtentwicklungs- und Planungsausschuss am 17.06.2026 sowie eine Entscheidung im Rat der Stadt am 09.07.2026 vor. Der Aufstellungsbeschluss löst keine finanziellen Belastungen aus.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Hauptdokument|Anlage Plan f. BPL. Nr. 452 Quartiersentwicklung Bülse
Beratungsfolge
- 09.07.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · einstimmig zugestimmt
- 17.06.2026 · Sitzung des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses · einstimmig zugestimmt
- 11.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 10.2Bebauungsplan Nr. 459 der Stadt Gelsenkirchen "Einzelhandelsentwicklung am Campus Rotthausen" zwischen Schonnebecker Straße - Evangelische Kirche Rotthausen - Am Dahlbusch - Karl-Meyer-Straße - Aufstellungsbeschluss -Zur Vorlage · 25-30/01214 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Gelsenkirchen legt dem Rat der Stadt einen Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 459 mit dem Titel „Einzelhandelsentwicklung am Campus Rotthausen“ vor. Das Vorhaben umfasst ein rund 13.899 m² großes Areal im Stadtteil Rotthausen, das durch die Schonnebecker Straße, die Evangelische Kirche Rotthausene, den Am Dahlbusch und die Karl-Meyer-Straße begrenzt wird.
Ziel der Planung ist die Schaffung von Planungsrecht für eine Einzelhandelsentwicklung auf Flächen der Evangelischen Emmaus Kirchengemeinde Gelsenkirchen. Geplant ist die Errichtung eines Discounters mit etwa 1.054 m² Verkaufsfläche sowie eines Drogeriemarktes mit etwa 800 m² Verkaufsfläche. Dieses Vorhaben ist Teil einer Gesamtmaßnahme, die auch die Entwicklung eines Gemeindecampus sowie den Neubau einer Kindertagesstätte an der Steeler Straße vorsieht. Die Umsetzung der Einzelhandelsflächen ist an die gleichzeitige Entwicklung der sozialen Angebote und die Sicherstellung der verkehrlichen Erschließung gebunden.
Das Verfahren ist als vorhabenbezogener Bebauungsplan nach § 12 Baugesetzbuch vorgesehen. Der Plan soll die Ziele des Regionalplans Ruhr sowie des Einzelhandelskonzepts der Stadt berücksichtigen. Der Geltungsbereich umfasst zudem angrenzende Verkehrsflächen, um die zukünftige Verkehrsabfolge zu prüfen. Der Aufstellungsbeschluss selbst löst keine Kosten aus. Die Entscheidung über die Aufstellung wird im Rat der Stadt erwartet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 09.07.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · mehrheitlich zugestimmt
- 17.06.2026 · Sitzung des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses · einstimmig zugestimmt
- 09.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd · mehrheitlich zugestimmt
Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt - 10.3Gemeinsamer Flächennutzungsplan (GFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr: Feststellungsbeschluss einschließlich Abwägungsbeschluss über die Anregungen und Stellungnahmen aus der frühzeitigen und förmlichen Beteiligung für das Änderungsverfahren 58 BO Steinhausstraße / Günnigfelder Straße in BochumZur Vorlage · 25-30/01169 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadtverwaltung sieht den Feststellungs- und Abwägungsbeschluss über die Änderung 58 BO Steinhausstraße / Günnigfelder Straße des Gemeinsamen Flächennutzungsplans (GFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr vor. Die Änderung umfasst Plan, Textteil sowie eine Begründung einschließlich eines Umweltberichts. Ziel des Verfahrens ist es, die Darstellung des betreffenden Gebiets im GFNP anzupassen, wobei eine überwiegende Darstellung als Wohnbaufläche angestrebt wird. Im Bereich der ehemaligen Güterbahnstrecke sollen die Trasse des Radschnellweges RS 1 sowie angrenzende Bereiche als Grünfläche ausgewiesen werden. Ergänzend zur Wohnraumschaffung ist die Ansiedlung einer Kindertagesstätte vorgesehen.
Das Verfahren basiert auf der Prüfung des Standorts zur Wohnbauentwicklung, um dem quantitativen und qualitativen Defizit beim Wohnraumangebot in Bochum zu begegnen. Die Vorlage berücksichtigt die Anregungen und Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit sowie aus der förmlichen Beteiligung. Der Aufstellungsbeschluss in Gelsenkirchen wurde bereits am 28.02.2024 im Stadtentwicklungs- und Planungsausschuss sowie am 21.03.2024 im Rat der Stadt gefasst.
Ein abschließender Feststellungsbeschluss erfordert die gleichlautende Entscheidung der Räte aller sechs Städte der Planungsgemeinschaft. Nach der Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Gelsenkirchen wird das Verfahren beim zuständigen Landesministerium zur Genehmigung eingereicht. Die Wirksamkeit der Änderung tritt mit der Veröffentlichung in den amtlichen Verkündungsorganen ein.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Hauptdokument|Änderungsplan|Erstausfertigung|Begründung|Umweltbericht|Synoptische Darstellung der in der frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten Anregungen und der Stellungnahmen der Verwaltung|Synoptische Darstellung der in der förmlichen Beteiligung und öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen und der Stellungnahmen der Verwaltung
Beratungsfolge
- 09.07.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · einstimmig zugestimmt
- 17.06.2026 · Sitzung des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 11Entscheidung zur weiteren baulichen und organisatorischen Entwicklung der Berufskollegs am Goldberg und Königstraße sowie Entwicklung einer städtebaulichen Perspektive für das Grundstück am GoldbergZur Vorlage · 25-30/00887 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 25-30/00887 befasst sich mit der baulichen und organisatorischen Entwicklung der Berufskollegs am Goldberg und an der Königstraße sowie der städtebaulichen Perspektive für das Grundstück am Goldberg. Der Rat der Stadt soll beschließen, die Berufskollegs am Standort Königstraße durch einen kombinierten Neubau im Rahmen des Bildungs- und Innovationscampus (BIC) zusammenzuführen. Das Bestandsgebäude des Berufskollegs für Technik und Gestaltung soll nach dessen Umzug als Interimsnutzung für das Berufskolleg Königstraße dienen. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Planungsbeschluss für den III. Bauabschnitt sowie ein Nachnutzungskonzept für das Areal am Goldberg zu erarbeiten. Dabei sollen die Ansiedlung einer Landesbehörde, der Westfälischen Hochschule oder eine Wohnbebauung vorrangig geprüft werden. Ein Struktur- und Nutzungskonzept inklusive Zeitplan ist bis zum ersten Sitzungszyklus 2027 vorzulegen. Zudem wird die Verwaltung mit der Entwicklung von Flächen für die Volkshochschule und die Stadtbibliothek betraut.
Im Rahmen einer Potenzialbewertung wurden drei Szenarien untersucht. Szenario 1 sieht den Ersatz von Bestandsgebäuden durch Neubauten mit einer Dauer von ca. neun Jahren und Kosten von ca. 315.550.000 € vor. Szenario 2 umfasst eine schrittweise Erneuerung über ca. vierzehn Jahre bei geschätzten Kosten von ca. 275.832.000 €. Szenario 3 verfolgt einen kombinierten Neubau mit einer Dauer von ca. zwölf Jahren und Kosten von ca. 269.656.000 €. Die Verwaltung empfiehlt die Umsetzung von Szenario 3 als kostengünstigste Variante, wobei die baulichen Kosten mit ca. 270 Mio. € geschätzt werden. Der Haushaltsplanentwurf 2026 ff. sieht bis 2030 Mittel in Höhe von 298.699.572 € vor.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Hauptdokument|Anlage 1 Ergebnisbericht Bildungs- und Innovationscampus Gelsenkirchen - Potentialbewertung 25.03.26|Anlage 2 - Ergebnis der Schulkonferenz des Berufskollegs am Goldberg vom 10.02.2026
Beratungsfolge
- 09.07.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · einstimmig zugestimmt
- 02.07.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschusses · einstimmig zugestimmt
- 25.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bildung
- 11.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord · abgelehnt
- 10.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 11Änderung der Vorlage 25-30/00887 "Entscheidung zur weiteren baulichen und organisatorischen Entwicklung der Berufskollegs am Goldberg und Königstraße sowie Entwicklung einer städtebaulichen Perspektive für das Grundstück am Goldberg" - Empfehlungsvorlage des Ausschusses für Bildung -Zur Vorlage · 25-30/01385 · Empfehlungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Bildung hat eine Änderung zur Vorlage 25-30/00887 empfohlen, die die weitere bauliche und organisatorische Entwicklung der Berufskollegs am Goldberg und in der Königstraße sowie die städtebauliche Perspektive für das Grundstück am Goldberg betrifft. Die Empfehlung erfolgte mit einer Mehrheit der Fraktionen SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Ratsgruppe der FDP, während die Fraktionen DIE LINKE und die AfD Gegenstimmen abgaben.
Die vorgeschlagene Änderung ersetzt die ursprüngliche Prioritätenliste für die Nutzung des Grundstücks. Während die ursprüngliche Fassung eine feste Reihenfolge vorsah, die eine Ansiedlung einer Landesbehörde, einer Außenstelle der Westfälischen Hochschule oder einer vergleichbaren Einrichtung als ersten Schritt, alternativ eine hochwertige Wohnbebauung mit Eigentumsanteilen und Grünflächen sowie als letzte Option die Errichtung einer Realschole vorsah, sieht die neue Formulierung ein anderes Ziel vor.
Nach der Empfehlung sollen zeitnah die stadtplanerischen Voraussetzungen für einen Mix aus Bildung, Service, hochwertigem Wohnraum und begrünten Plätzen geschaffen werden. Im Rahmen dieser Planung wird die Ansiedlung einer Landesbehörde oder einer Außenstelle der Westfälischen Hochschule geprüft. Sollte diese Ansiedlung nicht realisierbar sein, wird die Schaffung einer neuen Realschule am Standort geprüft. Die Vorlage ist zur Vorberatung im Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschuss am 02.07.2026 sowie zur Entscheidung im Rat der Stadt am 09.07.2026 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 09.07.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · einstimmig zugestimmt
- 02.07.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschusses · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 12Integriertes Entwicklungskonzept 2.1 Schalke-Nord
- 12.1Beschluss der Änderungen des Integrierten Entwicklungskonzeptes (IEK) 2.1 für Schalke-NordZur Vorlage · 25-30/01070 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage sieht eine Änderung des Integrierten Entwicklungskonzeptes (IEK) 2.1 für Schalke-Nord vor. Ziel ist die Überführung der Zukunftspartnerschaft Wohnen in eine Stadtperspektive. Der Rat der Stadt soll die Vorbereitung, Durchführung und Umsetzung des geänderten IEK 2.1 für den Zeitraum 2026 bis 2036 beschließen sowie die Einzelmaßnahmen in die kurz- und mittelfristige Haushaltsplanung aufnehmen.
Die Vorlage umfasst verschiedene Projekte mit unterschiedlichen Kostenstrukturen. Die Erweiterung der Beleuchtung am Blauen Band in der Kurt-Schumacher-Straße ist mit etwa 240.000 € veranschlagt, wobei eine Fertigstellung bis August 2026 vorgesehen ist. Für die Umnutzung der Kirche St. Joseph sind eine Machbarkeitsstudie über 140.000 € sowie Planung und Umsetzung mit 7.500.000 € vorgesehen. Das Projekt Haus der Vereine in der Uechtingstraße umfasst eine Machbarkeitsstudie über 102.000 € sowie Planung und Umsetzung mit 2.750.000 €. Zudem ist die Sicherung des ehemaligen Schalker Bahnhofs mit etwa 620.000 € geplant.
Durch neue Hochbauprojekte erhöhen sich die Gesamtkosten des Vorhabens auf 21.050.000 €. Eine Förderquote von 70 % durch Bundes- und Landesmittel aus der Städtebauförderung ist vorgesehen. Für die Projekte St. Joseph, Haus der Vereine und Blaues Band sollen Akteure bis zu 20 % der Gesamtkosten bzw. zwei Drittel des verbleibenden Eigenanteils der Stadt Gelsenkirchen tragen. Die jährlichen Nettofolgekosten belaufen sich auf 322.807,89 €. Die Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt vorhandener Zuwendungsbescheide, der Finanzierbarkeit der Eigenanteile und der Sicherung von Förderzugängen. Die Kosten sind im Haushalt 2026 veranschlagt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Hauptdokument|Vorlage-Anlage 1 IEK 2.1, Schalke Nord, Stand 18-05-2026 k|IEK-Anlage 01 Gebietskulisse IEK 2 1 SN|IEK-Anlage 02 IEK neue Abgrenzung Schalke-Nord|IEK-Anlage 03 Kosten- und Finanzierungplan|Vorlage-Anlage 2 Maßnahmenprogramm|Vorlage-Anlage 3 Stadtperspektive Gelsenkirchen 2032
Beratungsfolge
- 09.07.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · einstimmig zugestimmt
- 23.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz · einstimmig zugestimmt
- 18.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilitätsentwicklung · einstimmig zugestimmt
- 17.06.2026 · Sitzung des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses · einstimmig zugestimmt
- 16.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bau und Liegenschaften · einstimmig zugestimmt
- 11.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration · einstimmig zugestimmt
- 10.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · einstimmig zugestimmt
- 10.06.2026 · Sitzung des Beirates für Menschen mit Behinderungen · ohne Abstimmung
- 09.06.2026 · Sitzung des Beirates für Senioren · ohne Abstimmung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 12.1Ergänzung zum Integrierten Entwicklungskonzept Schalke-Nord 2026 - Vorlage 25-30/01070 Handlungsfeld D – Verkehr und Mobilität - Empfehlungsvorlage des AVM -Zur Vorlage · 25-30/01365 · Empfehlungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilitätsentwicklung hat dem Rat der Stadt einstimmig eine Ergänzung zum Integrierten Entwicklungskonzept Schalke-Nord empfohlen. Die Empfehlung bezieht sich auf die Vorlage 25-30/01365 und geht auf einen Antrag der SPD-Ratsfraktion zurück.
Gegenstand der Empfehlung ist die Erweiterung des Handlungsfeldes D „Verkehr und Mobilität“ um die Maßnahme D.7_N. Diese sieht die Prüfung und Einrichtung einer barrierefreien Querungshilfe an der Alfred-Zingler-Straße im Bereich der Einmündung zur Freiligrathstraße vor. Die Verwaltung wird beauftragt, die verkehrlichen, baulichen und rechtlichen Voraussetzungen sowie die Auswirkungen auf den Verkehrsablauf zu bewerten. Sofern die Bedingungen gegeben sind, soll die Umsetzung der Querungshilfe in die weitere Maßnahmenplanung des Integrierten Entwicklungskonzeptes Schalke-Nord aufgenommen werden.
Ziel der Maßnahme ist die Verbesserung der Verkehrssicherheit für Fußgänger sowie die Herstellung einer barrierefreien Querungsmöglichkeit. Damit sollen die Erreichbarkeit von Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs und die Mobilität von Menschen mit Einschränkungen gefördert werden. Laut Begründung dient die Maßnahme der Stärkung der Nahmobilität und der gesellschaftlichen Teilhabe im Stadtteil, da an der genannten Stelle derzeit keine gesicherte Querungsmöglichkeit besteht. Der Rat der Stadt wird die Entscheidung über die Vorlage in der Sitzung am 09.07.2026 treffen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 09.07.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 12.2Beschluss der Erweiterung der Gebietskulisse IEK 2.1 für Schalke-NordZur Vorlage · 25-30/01090 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stabsstelle Zukunftspartnerschaft Wohnen/Stadterneuerung sieht eine Erweiterung der Gebietskulisse des Integrierten Entwicklungskonzeptes (IEK) 2.1 für Schalke-Nord vor. Das Ziel ist die Anpassung der Gebietsabgrenzung, die bereits am 26.06.2025 beschlossen wurde, um neue Projekte in das Stadtumbaugebiet gemäß §171b BauGB einzubeziehen. Konkret geht es um die Umnutzung der Kirche St. Joseph sowie die Erweiterung der Beleuchtung der Kurt-Schulmacher-Straße im Bereich des „Blauen Bandes“ von der Uferstraße bis zur VELTINS-Arena.
Durch die Erweiterung nach Norden wird die Beleuchtung des „Blauen Bandes“, welche Schalke, Schalke-Nord und die Heimstätte des FC Schalke 04 verbindet, vervollständigt. Die Ausdehnung nach Süden umfasst die Kurt-Schumacher-Straße bis zum Kreuzungsbereich Kurt-Schumacher-Straße/Grillostraße im Stadtteil Schalke. Damit wird auch die Berliner Brücke in das Fördergebiet einbezogen, wodurch eine Verbindung zum Stadterneuerungsgebiet Schalke hergestellt werden soll.
Die neue Gebietskulisse dient gleichzeitig als Förderkulisse und bildet die Grundlage für den nachqualifizierten Förderantrag zum Stadterneuerungsprogramm 2026 (STEP 2026). Damit soll die Akquise von Städtebaufördermitteln von Bund und Land für die Gesamtmaßnahme Schalke-Nord 2.1 ermöglicht werden. Der Rat der Stadt soll über diesen Beschluss in der Sitzung am 09.07.2026 entscheiden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Hauptdokument|Anlage 1 Erweiterte Gebietskulisse IEK 2.1 Schalke-Nord
Beratungsfolge
- 09.07.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · einstimmig zugestimmt
- 23.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz · einstimmig zugestimmt
- 18.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilitätsentwicklung · einstimmig zugestimmt
- 17.06.2026 · Sitzung des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses · einstimmig zugestimmt
- 16.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bau und Liegenschaften · einstimmig zugestimmt
- 11.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration · einstimmig zugestimmt
- 10.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · einstimmig zugestimmt
- 10.06.2026 · Sitzung des Beirates für Menschen mit Behinderungen · ohne Abstimmung
- 09.06.2026 · Sitzung des Beirates für Senioren · ohne Abstimmung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 13Teilnahme der Stadt Gelsenkirchen am 4. EFRE-Aufruf Circular Cities NRW mit dem Projekt „Entwicklung eines Kreislaufwirtschaftslabors mit dem Schwerpunkt zirkuläres Bauen“Zur Vorlage · 25-30/01314 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Gelsenkirchen legt dem Rat eine Beschlussvorlage zur Teilnahme am 4. EFRE-Aufruf „Circular Cities NRW“ vor. Ziel des Vorhabens ist die Entwicklung eines Kreislaufwirtschaftslabors mit dem Schwerpunkt zirkuläres Bauen. Das Projekt soll die Stadt als Innovationsstandort etablieren, indem Prozesse zur Wiederverwendung von Baustoffen sowie nachhaltige Bauprozesse erprobt werden. Dabei sollen wirtschaftliche, bildungsbezogene und strukturelle Voraussetzungen analysiert und Akteure aus Wirtschaft, Wissenschaft und Stadtentwicklung vernetzt werden.
Die zuwendungsfähigen Gesamtaufwendungen des Projekts belaufen sich auf rund 3.400.000 €. Davon entfallen rund 1.250.000 € auf die Stadt Gelsenkirchen. Bei einer angestrebten Förderquote von 90 % ergeben sich für die Stadt Fördermittel in Höhe von rund 1.125.000 € sowie ein Eigenanteil von rund 125.000 €. Dieser Eigenanteil setzt sich aus etwa 90.000 € Personalkosten und etwa 35.000 € Sachkosten zusammen. Die Finanzierung des Eigenanteils soll im Rahmen des aktuellen Stellenplans und des Haushaltes der Jahre 2026 bis 2029 erfolgen.
An der Umsetzung beteiligt ist ein Projektkonsortium, dem neben der Stadt Gelsenkirchen auch das Institut für Arbeit und Technik, Baukultur NRW, die Concular GmbH und der Baukreisel e.V. angehören. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Erteilung des Zuwendungsbescheids und der Sicherstellung der Finanzierung des Eigenanteils durch die Stadt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 09.07.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · mehrheitlich zugestimmt
Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt - 14Beteiligung der Stadt Gelsenkirchen an der Auslobung zur Ausrichtung der eREGIONALE 2033Zur Vorlage · 25-30/01091 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung legt dem Rat der Stadt einen Beschluss vor, die Beteiligung Gelsenkirchens an der Bewerbung für die Ausrichtung der „eREGIONALE 2033“ zu ermöglichen. Die Bewerbung erfolgt als interkommunaler Zusammenschluss mit den Städten Bottrop und Herne, dem Kreis Recklinghausen sowie den Stadtbezirken V und VI der Stadt Essen und der Stadt Oberhausen. Ziel ist die Einreichung der Unterlagen im Online-Beteiligungsportal des Landes Nordrhein-Westfalen bis spätestens 20. Juli 2026.
Der von der Landesregierung Nordrhein-Westfalen ausgeschriebene Wettbewerb richtet sich an Regionen, die vor Herausforderungen wie Bevölkerungsrückgang oder stagnierender Wirtschaftsleistung stehen. Das Konzept der „eREGIONALE 2033“ sieht die Schaffung von Experimentierräumen vor, um neue Lösungsansätze in den Bereichen Infrastruktur, Städtebau, Mobilität, Bildung, Energie und Innovation zu testen. Dabei sollen Leerstände in Zukunftsflächen umgewandelt und sektorübergreifende Prozesse entwickelt werden.
Die Vorlage sieht vor, dass die Verwaltung die gemeinsame Bewerbung vorantreibt. Die Vorbereitung erfolgt durch ein Kernteam der beteiligten Städte unter Leitung eines Lenkungskreises der Hauptverwaltungsbeamten, wobei verschiedene Stakeholder wie Industrie- und Handelskammern, Gewerkschaften und Hochschulen einbezogen werden sollen. Im Falle eines Zuschlags soll der Zugang zu Fördertöpfen erleichtert werden, um Projekte in der Region bis zum Abschlussjahr 2033 umzusetzen. Für die Maßnahme sind im Haushaltsplan 2026 Eigenfinanzierungskosten in Höhe von 25.000 Euro sowie Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von 869.150 Euro vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 09.07.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · einstimmig zugestimmt
- 02.07.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschusses · einstimmig zugestimmt
- 30.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Innovation · einstimmig zugestimmt
- 25.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bildung · einstimmig zugestimmt
- 17.06.2026 · Sitzung des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 15Hochwasserrisiko-Management-Planung 3. Zyklus Hier: Maßnahmenplanung der Stadt GelsenkirchenZur Vorlage · 25-30/01113 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Rat der Stadt Gelsenkirchen eine Beschlussvorlage zur Maßnahmenplanung im Rahmen des dritten Zyklus des Hochwasserrisikomanagements vor. Die Vorlage basiert auf der EU-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie und dem Wasserhaushaltsgesetz, welche die Erstellung von Risikomanagementplänen in sechsjährigen Turnussen vorschreiben. Ziel der Planung ist die Verringerung nachteiliger Folgen von Hochwasser für die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeiten.
Der aktuelle Maßnahmenplan umfasst insgesamt 65 Maßnahmen. Davon befinden sich 39 Maßnahmen im laufenden Prozess, sieben wurden bereits abgeschlossen, darunter die Entflechtung des Springbachs sowie der Bau des Notpumpwerks Hartmannstraße. Sechs Maßnahmen sind entfallen, während zwei Maßnahmen noch nicht begonnen wurden. Für den dritten Zyklus wurden elf neue Maßnahmen aus verschiedenen Fachabteilungen gemeldet. Diese verteilen sich auf die Kategorien Flächenvorsorge, natürlicher Wasserrückhalt, technischer Hochwasserschutz sowie Bau-, Verhaltens-, Informations- und Risikovorsorge.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung der bestehenden Maßnahmenplanung weiterzuführen und die Einleitung neuer Maßnahmen zu übernehmen. Das Referat Umwelt führt ein Monitoring der Umsetzung durch. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt unter Berücksichtigung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt. Die Maßnahmen werden als Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel bewertet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Hauptdokument|Hochwasserrisikomanagement - Planung Maßnahmenstand sowie neue Maßnahmen; 3. Zyklus
Beratungsfolge
- 09.07.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · einstimmig zugestimmt
- 23.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz · einstimmig zugestimmt
- 17.06.2026 · Sitzung des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses · einstimmig zugestimmt
- 16.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bau und Liegenschaften · einstimmig zugestimmt
- 11.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord · einstimmig zugestimmt
- 10.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Ost · einstimmig zugestimmt
- 10.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · einstimmig zugestimmt
- 09.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd · einstimmig zugestimmt
- 09.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 16Schul- und Bildungsentwicklung
- 16.1Schul- und Bildungsentwicklung in Gelsenkirchen; Schulorganisatorische Maßnahmen für die GGS Marschallstraße und die Mulvany-RealschuleZur Vorlage · 25-30/01097 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung sieht weitreichende schulorganisatorische Änderungen für die Grundschule Marschallstraße sowie die Mulvany-Realschule vor. Hintergrund ist die Sperrung des Schulgebäudes an der Marschallstraße, nachdem bei einer Messung in den Herbstferien 2024 in vier Räumen überhöhte Asbestwerte festgestellt wurden. Da die Ursache und Verteilung der Schadstoffe unklar sind und zudem ein Sanierungsbedarf besteht, werden Optionen für einen Neubau geprüft.
Der Rat der Stadt soll beschließen, den bisherigen Beschluss zur Einrichtung eines Teilstandortes der Mulvany-Realschule an der Bickernstraße 98 aufzuheben. Stattdessen soll ab dem Schuljahr 2026/2027 ein Teilstandort der GGS Marschallstraße an der Bickernstraße 98 eingerichtet werden. Zudem ist die Einrichtung eines temporären Teilstandortes der GGS Marschallstraße am Standort GGS An der Gräfte für zwei Schuljahre ab dem Schuljahr 2026/2027 vorgesehen. Damit wird das Raumprogramm für eine fünfzügige Grundschule auf drei Standorte verteilt, wobei die Nutzung der Lenaustraße, der GGS An der Gräfte sowie der Räumlichkeiten an der Bickernstraße erfolgt.
Zusätzlich wird die sofortige Vollziehung des Beschlusses gemäß der Verwaltungsgerichtsordnung beantragt. Die Verwaltung begründet dies mit dem öffentlichen Interesse an der Gewährleistung eines geordneten Schulbetriebs, um Verzögerungen durch mögliche Rechtsmittel zu vermeiden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 09.07.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · einstimmig zugestimmt
- 25.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bildung · einstimmig zugestimmt
- 10.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Ost · einstimmig zugestimmt
- 10.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 16.2Schul- und Bildungsentwicklung in Gelsenkirchen: Schulorganisatorische Einrichtung eines temporären Teilstandortes der GGS Dörmannsweg - am Standort Plutostraße 91 für die Schuljahre 2026/2027 bis einschließlich 2029/2030Zur Vorlage · 25-30/01101 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage sieht die Einrichtung eines temporären Teilstandortes der Grundschule Dörmannsweg am Standort Plutostraße 91 vor. Die Maßnahme ist für den Zeitraum von fünf Schuljahren, beginnend mit dem Schuljahr 2026/2027 bis einschließlich 2029/2030, geplant.
Hintergrund der Vorlage ist ein erhöhter Bedarf an Grundschulplätzen im Stadtbezirk Mitte. Während die Neuerrichtung einer 5-zügigen Grundschule am Wildenbruchplatz bereits beschlossen wurde, verzögert sich deren Fertigstellung von ursprünglich geplant 2026/2027 auf das Schuljahr 2028/2029. Um diesen Fehlbedarf zu decken, sollen an der Plutostraße 91 Modulbauten genutzt werden, in denen drei Schulzüge untergebracht werden sollen. Für die offene Ganztagsbetreuung (OGS) ist eine Zusammenarbeit mit dem Jugendzentrum Tossehof vorgesehen, wo auch die Mittagsverpflegung stattfinden soll.
Die Vorlage beinhaltet zudem die Anordnung der sofortigen Vollziehung des Beschlusses gemäß der Verwaltungsgerichtsordnung. Dies wird damit begründet, dass die Stadt Gelsenkirchen zur Gewährleistung eines geordneten Schulbetriebs verpflichtet ist und eine mögliche aufschiebende Wirkung von Rechtsmitteln den Schulbetrieb gefährden könnte.
Für die Umsetzung der Maßnahme sind personelle Folgekosten veranschlagt. Im Jahr 2026 belaufen sich die Nettofolgekosten auf 14.914,15 Euro, während die Nettofolgekosten ab dem Jahr 2027 bei 35.793,96 Euro liegen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Voraussetzungen für den Schul- und OGS-Betrieb zu schaffen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 09.07.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · einstimmig zugestimmt
- 25.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bildung · einstimmig zugestimmt
- 10.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 16.3Schul- und Bildungsentwicklung in Gelsenkirchen: Schulorganisatorische Einrichtung eines temporären Teilstandortes der städtischen Förderschule Albert-Schweitzer-Schule am Standort Horster Straße 221 für die Schuljahre 2026/2027 bis einschließlich 2030/2031Zur Vorlage · 25-30/01098 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage sieht die Einrichtung eines temporären Teilstandortes der Albert-Schweitzer-Schule vor. Der neue Standort soll sich in der Horster Straße 221 befinden und für den Zeitraum vom Schuljahr 2026/2027 bis einschließlich 2030/2031 genutzt werden.
Hintergrund der Maßnahme ist eine gestiegene Schülerzahl an der Förderschule, was zu einer angespannten räumlichen Situation geführt hat. Da das Gebäude an der Europastraße ab dem Schuljahr 2026/2027 aufgrund des Starts einer neuen Gesamtschule nicht mehr zur Verfügung steht und am bestehenden Schulstandort keine weiteren Flächen vorhanden sind, soll das Gebäude in der Horster Straße für schulische Zwecke ertüchtigt werden. Da die Maßnahme eine Änderung der Schule im Sinne des Schulgesetzes NRW darstellt, ist neben einem Ratsbeschluss auch eine Genehmigung durch die Bezirksregierung Münster erforderlich.
Die Vorlage beinhaltet zudem die Anordnung der sofortigen Vollziehung des Beschlusses, um den geordneten Schulbetrieb sicherzustellen. Für das Jahr 202rachten sich Nettofolgekosten in Höhe von 14.914,15 Euro, während die Nettofolgekosten ab dem Jahr 2027 bei 35.793,96 Euro liegen. Diese Kosten setzen sich unter anderem aus den Aufwendungen für eine Schulsekretärin bzw. einen Schulsekretär sowie für einen Hauswart bzw. eine Hauswartin zusammen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 09.07.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · einstimmig zugestimmt
- 25.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bildung · einstimmig zugestimmt
- 09.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 17Bestellung von Vertretern
- –Abberufung und Bestellung von Vertreterinnen/Vertretern bei der Gelsenkirchener Entwicklungsgesellschaft mbH (GE GmbH) hier: AufsichtsratZur Vorlage · 25-30/01382 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Rat der Stadt Gelsenkirchen eine Beschlussvorlage zur personellen Neubesetzung im Aufsichtsrat der Gelsenkirchener Entwicklungsgesellschaft mbH (GE GmbH) vor. Hintergrund der Vorlage ist die Niederlegung des stellvertretenden Mandats durch ein Ratsmitglied mit Schreiben vom 22.06.2026.
Auf Vorschlag der Ratsfraktion AfD soll ein Wechsel in der stellvertretenden Besetzung vollzogen werden. Konkret wird beantragt, ein Ratsmitglied als stellvertretendes Mitglied für ein weiteres Ratsmitglied aus dem Aufsichtsrat der GE GmbH abzuberafen. Als Nachfolger für die Position des stellvertretenden Mitglieds soll ein weiteres Ratsmitglied entsandt werden.
Der Gesellschaftsvertrag der GE GmbH sieht einen Aufsichtsrat aus neun Mitgliedern vor. Die Stadt Gelsenkirchen entsendet hierbei die Oberbürgermeisterin, die Dezernentin für Kultur, Bildung, Jugend, Sport und Integration sowie fünf weitere von der Stadt zu benennende Mitglieder. Die Stadtwerke Gelsenkirchen GmbH entsendet zwei Mitglieder in das Gremium. Für jedes Aufsichtsratsmitglied ist eine persönliche Stellvertretung vorgesehen. Gemäß § 50 Abs. 4 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen erfolgt die Wahl einer Nachfolge für den Rest der Wahlperiode bei vorzeitigem Ausscheiden einer Person aus einem Gremium.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 09.07.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - –Mandatsbetreuung durch den Vorstand für Finanzen, Recht, Digitalisierung, Personal und Organisation - Benennung als Aufsichtsratsmitglied bei der Stadtwerke Gelsenkirchen GmbHZur Vorlage · 25-30/01381 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltungskoordinierung hat eine Beschlussvorlage vorgelegt, mit der der Rat der Stadt die Vertretung der Stadt Gelsenkirchen im Aufsichtsrat der Stadtwerke Gelsenkirchen GmbH neu regeln soll. Vorgesehen ist, den Stadtkämmerer als Vertreter für das Gremium zu benennen.
Hintergrund der Vorlage ist der Ausscheiden des ehemaligen Stadtkämmerers aus dem Dienst bei der Stadt Gelsenkirchen zum 30.04.2026. Die Nachfolge im Aufsichtsrat der Stadtwerke Gelsenkirchen GmbH soll ab dem 01.07.2026 durch den Stadtkämmerer angetreten werden. Der Rat soll zudem die weiteren Mandatsbetreuungen durch den Vorstand für Finanzen, Recht, Digitalisierung, Personal und Organisation zur Kenntnis nehmen.
Diese Mandate umfassen die Wahrnehmung von Funktionen bei verschiedenen Beteiligungsgesellschaften und Verbandsmitgliedschaften der Stadt Gelsenkirchen. Dazu gehören die Positionen als stellvertretendes Aufsichtsratsmitglied beim Wissenschaftspark Gelsenkirchen GmbH sowie beim Wissenschaftspark Gelsenkirchen Projekte GmbH. Des Weiteren wird die Wahrnehmung der Funktion als Aufsichtsratsmitglied bei der ggw GmbH sowie als stellvertretendes Aufsichtsratsmitglied beim Musiktheater im Revier GmbH und bei der Stadterneuerungsgesellschaft Gelsenkirchen GmbH & Co. KG auf Basis der bestehenden Beschlusslage vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 09.07.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - –Umbesetzung eines Mitglieds im KreispolizeibeiratZur Vorlage · 25-30/01402 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat mit Schreiben vom 8. Juli 2026 eine Änderung in der Besetzung des Kreispolizeibeirates vorgeschlagen und um eine Ergänzungswahl gebeten. Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung sieht vor, dass das Gremium neu mit einer Stadtverordnetten besetzt wird, die bisher durch eine andere Stadtverordnete vertreten war.
Die rechtliche Grundlage für die Wahl der Mitglieder des Kreispolizeibeirates bildet gemäß § 17 des Polizeiorganisationsgesetzes NRW die Wahl durch die Vertretungen der kreisfreien Städte aus deren Mitte. Die Wahl erfolgt für die Dauer der Wahlzeit im Wege der Listenwahl nach dem Verhältniswahlsystem Hare/Niemeyer. In das Gremium können zudem weitere Bürgerinnen und Bürger sowie Einwohnerinnen und Einwohner gewählt werden, sofern sie den Anforderungen entsprechen und ihre Zahl die der Mitglieder aus den Vertretungen nicht übersteigt. Eine Mitgliedschaft von Beamtinnen, Beamten sowie Beschäftigten der Polizei ist ausgeschlossen.
Gemäß der entsprechenden Anwendung von § 50 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW wurden die Mitglieder des Kreispolizeibeirates auf Basis eines einheitlichen Wahlvorschlages gewählt. Bei einem vorzeitigen Ausscheiden eines Mitglieds sieht das Verfahren vor, dass die Ratsmitglieder mit Mehrheit auf Vorschlag der Fraktion, der das ausgeschiedene Mitglied angehörte, eine Nachfolge wählen. Mit der vorliegenden Vorlage wird die entsprechende Umbesetzung beantragt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 09.07.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 18Ausschuss- und Beiratsangelegenheiten
- 18.1Ausschuss- und Beiratsangelegenheiten hier: Umbesetzung der WIN - Wählerinitiative NRWZur Vorlage · 25-30/01376 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Wählerinitiative NRW (WIN) hat mit einem Schreiben vom 23. Juni 2026 eine Änderung der Besetzung im Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschuss beantragt sowie um eine Ergänzungswahl gebeten.
Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, dass ein Stadtverordneter als neues Mitglied in den genannten Ausschuss nachrückt. Er ersetzt ein bisheriges Mitglied, welches ebenfalls als Stadtverordneter im Ausschuss vertreten war. Die Neubesetzung erfolgt auf Grundlage der Bestimmungen der Gemeindeordnung NRW, wonach bei einem Ausscheiden oder einem Umbesetzungsantrag die entsprechende Fraktion oder Gruppe die Nachfolge bestimmt.
Die Entscheidung über die Änderung der Ausschussbesetzung ist für die Sitzung des Rates der Stadt am 9. Juli 2026 vorgesehen. Die finanziellen Auswirkungen der Neubesetzung liegen im Rahmen der Entschädigungsverordnung.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 09.07.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - –Ausschuss- und Beiratsangelegenheiten hier: Umbesetzungen durch Herrn Serdar AyZur Vorlage · 25-30/01380 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Rat und Verwaltung sieht eine Reihe von Umbesetzungen in verschiedenen Ausschüssen und Beiräten der Stadt Gelsenkirchen vor. Grundlage für diesen Vorschlag ist ein Schreiben eines Stadtverordnetten vom 25. Juni 2026, in dem die aufgeführten Änderungen der Besetzung sowie eine Ergänzungswahl beantragt wurden.
Nach dem Beschlussvorschlag tritt der Stadtverordnete in mehreren Gremien an die Stelle bisheriger Mitglieder. Im Ausschuss für Gesundheit, im Ausschuss für Soziales und Arbeit, im Beirat für Senioren sowie im Beirat für Menschen mit Behinderungen ersetzt er eine sachkundige Einwohnerin. Im Ausschuss für Ordnung, Prävention und Verbraucherschutz sowie im Ausschuss für Sportentwicklung übernimmt er den Platz eines sachkundigen Einwohners. In den Ausschüssen für Gastronomie, Tourismus und urbane Entwicklung, für Kultur und urbane Szene sowie in den Betriebsausschüssen GELSENDIENSTE und für Menschen mit Behinderungen ersetzt er eine sachkundige Einwohnerin.
Des Weiteren erfolgt die Neubesetzung im Ausschuss für Verkehr und Mobilitätsentwicklung sowie im Betriebsausschuss GELSENKANAL, wobei der Stadtverordnete jeweils einen sachkundigen Einwohner ersetzt. Im Ausschuss für Wirtschaft und Innovation sowie im Stadtentwicklungs- und Planungsausschuss tritt er an die Stelle einer sachkundigen Einwohnerin. In den Ausschüssen für Bau und Liegenschaften sowie für Bildung ersetzt der Stadtverordnete eine sachkundige Einwohnerin. Die finanziellen Auswirkungen der Umbesetzungen liegen im Rahmen der Entschädigungsverordnung. Der Rat der Stadt ist für die Entscheidung über diesen Beschluss in der Sitzung am 09.07.2026 zuständig.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 09.07.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · zurückgezogen
Ergebnis: zurückgezogen - 18.1Ausschuss- und Beiratsangelegenheiten hier: Umbesetzungen durch Herrn Serdar AyZur Vorlage · 25-30/01407 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Gelsenkirchen hat im Rahmen einer Beschlussvorlage Änderungen in der Besetzung verschiedener Ausschüsse und Beiräte behandelt. Der Antrag auf diese Umbesetzungen geht von einem Stadtverordneten zurück, der seit dem 25. Juni 2026 als parteiloser Einzelmandatsträger auftritt.
Die Vorlage sieht vor, dass der Stadtverordnete in zahlreichen Gremien die bisherigen Mitglieder, die als sachkundige Einwohnerinnen oder sachkundige Einwohner fungierten, ersetzt. Zu den betroffenen Gremien gehören der Ausschuss für Gesundheit, der Ausschuss für Ordnung, Prävention und Verbraucherschutz, der Ausschuss für Gastronomie, Tourismus und urbane Entwicklung sowie der Ausschuss für Kultur und urbane Szene. Ebenso sind der Ausschuss für Soziales und Arbeit, der Ausschuss für Sportentwicklung, der Ausschuss für Verkehr und Mobilitätsentwicklung sowie der Ausschuss für Wirtschaft und Innovation von den personellen Änderungen betroffen.
Die Neubesetzung umfasst zudem die Betriebsausschüsse GELSENDIENSTE, GELSENKANAL und Seniorenhäuser sowie den Stadtentwicklungs- und Planungsausschuss, den Beirat für Senioren, den Beirat für Menschen mit Behinderungen und die Ausschüsse für Bau und Liegenschaften sowie Bildung.
Hintergrund der Vorlage ist ein Beschluss des Rates vom 11. Dezember 2025, das die Erweiterung des Grundmandats von Einzelmandatsträgern vorsieht. Gemäß § 58 Abs. 4 GO NRW ermöglicht dies die Entsendung sachkundiger Einwohner als beratende Mitglieder in die Ausschüsse und Beiräte, um die Beteiligung von Einzelmandatsträgern zu ermöglichen. Die finanziellen Auswirkungen liegen im Rahmen der Entschädigungsverordnung.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 09.07.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - –Ausschuss- und Beiratsangelegenheiten hier: Umbesetzungen der AfD-FraktionZur Vorlage · 25-30/01403 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat mit Schreiben vom 8. Juli 2026 eine Änderung der Ausschussbesetzung sowie eine Ergänzungswahl beantragt. Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung regelt die damit verbundenen Umbesetzungen in verschiedenen Gremien.
Im Rechnungsprüfungsausschuss soll eine sachkundige Bürgerin als neues Mitglied anstelle eines Stadtverordnetten nachrücken. Zudem sieht der Antrag Änderungen in der Ausschussleitung vor: Ein Stadtverordnetter übernimmt den Vorsitz, während sich die Positionen des ersten und zweiten stellvertretenden Vorsitzenden ebenfalls ändern.
Für den Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschuss sowie für den Betriebsausschuss Gelsenkirchener Kommunale Datenzentrale Emscher-Lippe wird ein Stadtverordnetter als neues Mitglied anstelle eines bisherigen Stadtverordnetten vorgeschlagen.
Im Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz wird ein Stadtverordnetter als neues Mitglied anstelle eines Stadtverordnetten nachrücken. Des Weiteren sind Änderungen in der stellvertretenden Leitung des Ausschusses vorgesehen, wobei ein Stadtverordnetter den ersten und ein weiterer Stadtverordnetter den zweiten stellvertretenden Vorsitz übernimmt.
Die Besetzung der Ausschüsse und Beiräte erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung NRW. Die finanziellen Auswirkungen der Umbesetzungen liegen im Rahmen der Entschädigungsverordnung.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 09.07.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - –Ausschuss- und Beiratsangelegenheiten: Entsendung eines beratenden Mitglieds nebst Stellvertretung in den Ausschuss für Kultur und urbane SzeneZur Vorlage · 25-30/01384 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Gelsenkirchen soll im Rahmen einer Beschlussvorlage über die dauerhafte Einbindung einer Vertretung des Kulturbeirates in den Ausschuss für Kultur und urbane Szene entscheiden. Die Vorlage geht auf einen Beschluss des Ausschusses für Kultur und urbane Szene vom 24. Juni 2026 zurück, welcher die Verwaltung mit der Erarbeitung eines Vorschlags beauftragte. Dieser Auftrag basierte auf einem gemeinsamen Antrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, CDU sowie der Ratsgruppe FDP.
Gegenstand der Vorlage ist die Bestellung einer sachkundigen Einwohner als beratendes Mitglied sowie einer stellvertretenden beratenden Person für den genannten Ausschuss. Die vorgeschlagenen Personen wurden durch den Kulturbeirat benannt. Die Verwaltung stellt fest, dass die Voraussetzungen für die Wählbarkeit gemäß der Gemeindeordnung NRW erfüllt sind.
Die Einbindung des Kulturbeirates dient dazu, lokale kulturelle und künstlerische Expertise in die Vorbereitung kulturpolitischer Entscheidungen einzubringen. Die Vorlage weist darauf hin, dass die Entschädigung der Mitglieder im Rahmen der bestehenden Entschädigungsverordnung erfolgt. Der Rat der Stadt ist für die Entscheidung in der Sitzung am 9. Juli 2026 zuständig.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Hauptdokument|§ 31 GO NRW|Protokoll Kulturbeiratssitzung|Geschäftsordnung Kulturbeirat
Beratungsfolge
- 09.07.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - –Ausschuss- und Beiratsangelegenheiten hier: Umbesetzung durch die Ratsfraktion Die LinkeZur Vorlage · 25-30/01406 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Die Linke hat mit Schreiben vom 8. Juli 2026 Änderungen in der Besetzung von Ausschüssen und Beiräten sowie eine Ergänzungswahl beantragt. Der Rat der Stadt soll über die Umbesetzung durch die Fraktion entscheiden.
Im Ausschuss für Gesundheit soll eine sachkundige Bürgerin als neues Mitglied nachrücken, um den bisherigen Platz eines sachkundigen Bürgers einzunehmen. Für den Beirat für Menschen mit Behinderungen ist die Neubesetzung eines Mitglieds vorgesehen, wobei ein sachkundiger Bürger den Platz eines bisherigen sachkundigen Bürgers übernimmt. Zudem wird die Wahl einer neuen Vertretung durch eine sachkundige Bürgerin beantragt.
Die Grundlage für diese personellen Änderungen ist die Bestimmung nach § 50 Abs. 3 GO NRW. Demnach werden Mitglieder der Ausschüsse und Beiräte aufgrund einheitlicher Wahlvorschläge gewählt. Bei einem vorzeitigen Ausscheiden oder einem Umbesetzungsantrag einer Fraktion bestimmt die entsprechende Gruppe die Nachfolge. Die Bestellung der sachkundigen Bürgerinnen und Bürger erfolgt durch den Rat der Stadt gemäß § 58 Abs. 3 Satz 1 GO NRW. Die finanziellen Auswirkungen der personellen Änderungen liegen im Rahmen der Entschädigungsverordnung.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 09.07.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - –Beantwortung Dringlichkeitsantrag Mobile TrinkwasserspenderZur Vorlage · 25-30/01400 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung beantwortet im Rahmen einer Mitteilungsvorlage einen Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion, der gemeinsam mit den Fraktionen der CDU, Bündnis 90/DIE GRÜNEN und der Ratsgruppe der FDP gestellt wurde. Gegenstand der Anfrage sind Informationen zu mobilen Trinkwasserspendern in der Stadt Gelsenkirchen.
Nach Auskunft der Gelsenwasser AG verfügt das Unternehmen aktuell über drei mobile Trinkwasserbrunnen mit integrierter Vernebelung. Zusätzlich können zwei mobile Wasserwände mit insgesamt fünf Trinkwasser-Zapfstellen für Veranstaltungen bereitgestellt werden. Im Zeitraum von April bis Oktober werden zudem zehn fest installierte Trinkwasserbrunnen an verschiedenen Standorten im Stadtgebiet betrieben.
Die Kosten für die Anschaffung eines Modells des aktuell verwendeten Typs belaufen sich auf circa 22.000 Euro netto. Für die Bereitstellung inklusive hygienischer Freigabe fallen 320 Euro an, während der Aufbau sowie der Abbau jeweils pauschal 400 Euro kosten. Die tägliche Inspektion zur Funktions- und Hygienekontontrolle beträgt 112 Euro pro Tag bei einer Standzeit von bis zu 14 Tagen. Die Nachbereitung und Reinigung kostet 150 Euro. Bei einer Bestellung von mindestens sechs Stück bietet der Hersteller eine Staffelrabattierung von bis zu 20 % an.
Die Lieferzeit für weitere Spender beträgt etwa 12 Wochen. Ein Einsatz der vorhandenen Brunnen ist mit einer Vorlaufzeit von mindestens 14 Tagen möglich, was primär durch die notwendigen hygienischen Untersuchungen, etwa auf Legionellen, bedingt ist. Für die Wasserwände gilt eine Vorlaufzeit von etwa 10 Tagen. Voraussetzung für den Betrieb ist ein Trinkwasseranschluss, wobei alternativ ein Betrieb mit Wassertransportfahrzeugen möglich ist. Zudem müssen die Verkehrssicherheit sowie die Ableitung des Spülwassers gewährleistet sein.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 09.07.2026 · Sitzung des Rates der Stadt
- 20Mitteilungen und Anfragen
- 20.1Mitteilungen
- 20.1.1Mündliche Mitteilungen
- 20.1.2Internationale Gartenausstellung (IGA) Metropole Ruhr 2027 Überschreitung der Wesentlichkeitsgrenze gemäß § 25 KomHVO NRW in Verbindung mit § 13 der Haushaltssatzung der Stadt GelsenkirchenZur Vorlage · 25-30/01178 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 25-30/01178 informiert über den aktuellen Stand der investiven Haushaltsstellen sowie die Begründungen für Kostenveränderungen im Rahmen der Internationalen Gartenausstellung (IGA) Metropole Ruhr 2027. Die Gesamtkosten der IGA 2027 steigen von 56.285.841 € auf 59.225.215 €. Zu erwartende Fördermittel belaufen sich auf bis zu 22.959.365,78 €, wovon Anteile von der Bezirksregierung Münster (13.639.325 €), dem BBSR (6.000.000 €), der Emschergenossenschaft (bis zu 902.127,38 € sowie 1.648.769,40 €), der Stadt Essen (bis zu 650.000 €) und der NRW.BANK (119.144 €) stammen.
Im Bereich der Bauvorhaben verzeichnet das Kohlenbunkerensemble „Greentower“ einen Anstieg von 25.960.000 € auf bis zu 26.623.000 € durch anteilige Kosten des Teilprojekts Infrastruktur. Das neue Eingangs- und Verwaltungsgebäude am Amphitheater steigt von 3.243.701 € auf bis zu 3.602.000 € aufgrund von Sonderanforderungen in den Gewerken Holzbau, Schlosserarbeiten, Dachabdichtung, Trockenbau und Innentüren. Bei den Freianlagen erhöhen sich die Kosten für „Nordsternpark+“ von 11.359.628 € auf 11.550.000 €. Das „Grün-Blaue-Band“ steigt von 1.733.515 € auf 3.200.000 € infolge von Planungsdefiziten in der Wassertechnik. Der „Kanalblick mit Steg“ erhöht sich von 2.025.210 € auf 2.500.000 € durch Nachtragsangebote. Im „Wendebecken“ sinken die Kosten von 4.407.257 € auf 4.000.000 €.
Die Kosten für die Projektsteuerung steigen von 2.330.000 € auf bis zu 2.450.000 €. Für den Spielplatz erhöhen sich die geschätzten Kosten von 746.315 € auf bis zu 820.000 €, bedingt durch eine 10 %ige Risikovorsorge. Das Beachballfeld (199.985 €) und das Multifunktionsfeld (192.000 €) sind fertiggestellt. Die Kosten für die Infrastruktur bleiben bei 4.088.230 €, verschieben sich jedoch teilweise ins Jahr 2027.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 09.07.2026 · Sitzung des Rates der Stadt
- 20.1.3Überschreitung der Wesentlichkeitsgrenze gemäß § 25 Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit § 13 der Haushaltssatzung der Stadt Gelsenkirchen Errichtung des Ersatzneubaus des Umkleidegebäudes der Sportanlage Valentinstr. 74 a, 45896 GelsenkirchenZur Vorlage · 25-30/01315 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt eine Mitteilungsvorlage zur Überschreitung der Wesentlichkeitsgrenze gemäß der Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen für das Projekt Ersatzneubau des Umkleidegebäudes der Sportanlage Valentinstraße vor. Nachdem die Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord der Maßnahme am 16. Januar 2025 zugestimmt hatte, wurde die Verwaltung mit der baulichen Umsetzung beauftragt. Für das Vorhaben liegt ein Zuwendungsbescheid des Forschungszentrum Jülich in Höhe von 2.32ng.590,00 € vor, wobei eine Erhöhung der Fördermittel auf maximal 2.520.000,00 € bereits zugesagt wurde.
Die neue Kostenhochrechnung beläuft sich auf eine Gesamtsumme von 4.927.500,00 € brutto, während die vorherige Berechnung nach Abschluss der Leistungsphase 3 eine Summe von 3.269.000 € brutto auswies. Die Kostensteigerung resultiert aus verschiedenen Faktoren. Im Zuge einer Kanalbefahrung wurde die Notwendigkeit einer Tiefbauplanung für die Entwässerung festgestellt, was zusätzliche Kosten in Höhe von rund 430.000,00 € brutto für das Gewerk sowie Maßnahmen zur Regenwasserrückhaltung verursachte. Zudem stiegen die Kosten für die Außenanlagenplanung von ursprünglich 131.400,00 € brutto auf etwa 510.000,00 € brutto an.
Weitere Kostensteigerungen ergeben sich durch Honoraranpassungen für Architekten und Fachplaner in Höhe von circa 218.500,00 € brutto sowie durch Materialpreissteigerungen in Höhe von etwa 500.000,00 € brutto. Mögliche Auswirkungen auf den Zeitplan werden in Abstimmung mit dem Fördermittelgeber geprüft.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord · zur Kenntnis genommen
- 09.07.2026 · Sitzung des Rates der Stadt
- 20.1.4Anfrage des Stadtverordneten Herrn Obernyer - Verwendung von Sparkassengewinnen für gemeinnützige Zwecke -Zur Vorlage · 25-30/01285 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Mitteilungsvorlage 25-30/01285 beantwortet die Verwaltung die Anfrage eines Stadtverordneten zur Verwendung von Gewinnausschüttungen und Zuwendungen der Sparkasse Gelsenkirchen für gemeinnützige Zwecke. Der Stadtverordnete bezog sich dabei auf Beschlüsse aus der Ratssitzung vom 18.12.2025 zu den Vorlagen 25-30/00145 und 2ﺒ-30/00149.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass die vereinnahmten Zuwendungen der Sparkasse Gelsenkirchen zweckgerichtet für die Förderung kultureller Zwecke, der Jugend- und Altenhilfe sowie des Katastrophenschutzes eingesetzt werden. Eine spezifische Projektliste über die Förderungen in den Jahren 2023 und 2024 wird nicht geführt. Als Nachweis für die steuerbegünstigte Verwendung der Spendenmittel wird das Defizit der entsprechenden Bereiche angeführt.
Hinsichtlich der Verwendung der in den genannten Vorlagen beschlossenen Mittel erläutert die Verwaltung, dass die Stadt Gelsenkirchen als juristische Person des öffentlichen Rechts die genannten gemeinnützigen Zwecke unmittelbar verfolgt und die Mittel entsprechend zielgerichtet einsetzt. Die Auswahl der geförderten Zwecke erfolgt durch die Unterstützung förderbedürftiger Bereiche innerhalb der Bereiche Kultur, Jugend- und Altenhilfe sowie des Katastrophenschutzes. Die Sicherstellung der zweckentsprechenden Mittelverwendung erfolgt durch den ordnungsgemäßen Vollzug des Haushaltsplans.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 09.07.2026 · Sitzung des Rates der Stadt
- 20.1.5Anfrage des Stadtverordneten Herrn Ünalgan - Modernisierung des ÖPNV-Haltestellenzugangs MiR (Zugang Kennedyplatz) -Zur Vorlage · 25-30/01351 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Mitteilungsvorlage 25-30/01351 reagiert die Verwaltung auf eine Anfrage eines Stadtverordneten aus der Sitzung vom 21. Mai 2026. Der Stadtverordnete hatte Informationen zum aktuellen Planungsstand sowie zum Zeitpunkt der Umsetzung für die Modernisierung des ÖPNV-Haltestellenzugangs am Kennedyplatz im Bereich Mitte der Innenstadt (MiR) angefordert. Ziel der Maßnahme ist die gestalterische Angleichung des Zugangs an die Gestaltung der Haltestelle Ebertstraße.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass die Erneuerung der Überdachung am Zugang Kennedyplatz bereits im Rahmen der Planungen zum Umbau der City thematisiert wurde. Ein technischer oder funktionaler Handlungsbedarf besteht nicht, da sich das bestehende Dach in einem technisch einwandfreien Zustand befindet. Die geplante Maßnahme dient lediglich der gestalterischen Aufwertung.
Eine Umsetzung der Modernisierung wurde aufgrund der aktuellen Finanz- und Personalsituation in den zuständigen Referaten sowie des Fehlens von Fördermöglichkeiten bislang zurückgestellt. Die Verwaltung prüft jedoch fortlaufend, ob sich künftig geeignete Fördermöglichkeiten für das Vorhaben ergeben.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 09.07.2026 · Sitzung des Rates der Stadt
- –Anfrage der Stadtverordneten Frau Gorczyk Härtefallfonds "Alle Kinder essen mit"Zur Vorlage · 25-30/01367 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Auf Anfrage eines Ratsmitglieds hat die Verwaltung Informationen zum Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“ des Landes Nordrhein-Westfalen vorgelegt. Der Fonds dient der Unterstützung von Familien, die keinen Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket haben, aber eine vergleichbare finanzielle Situation aufweisen. Er ermöglicht die Übernahme von Kosten für die gemeinsame Mittagsverpflegung in Kitas und Schulen sowie für mehrtägige Klassenfahrten bis maximal 150 Euro.
Hinsichtlich der Anträge zur Mittagsverpflegung verzeichnete das Team Bildung und Teilhabe für die Schuljahre 2019/2020, 2020/2021 und 2021/2022 jeweils 6, 6 bzw. 3 Anträge, die alle positiv beschieden wurden. In den Schuljahren 2022/2023, 2023/2024 und 2024/2025 gingen keine Anträge ein. Die Verwaltung merkte an, dass in einigen Fällen nach der Prüfung vorrangige Ansprüche auf Leistungen wie Wohngeld oder Kinderzuschlag festgestellt wurden, woraufhin die Familien entsprechende Anträge stellten und eine Förderung über den Härtefallfonds entfiel. Für die Förderung von Klassenfahrten wurde im genannten Zeitraum ein Antrag gestellt, der positiv beschieden wurde.
Das Antragsverfahren sieht vor, dass die Stadtverwaltung Anträge entgegennimmt und die Voraussetzungen anhand von Unterlagen wie Einkommensnachweisen oder Ablehnungsbescheiden prüft. Die Stadt stellt anschließend Sammelanträge bei der Bezirksregierung. Eine Entscheidung des Landes Nordrhein-Westfalen über die Fortführung des Fonds über den 31.07.2026 hinaus liegt aktuell nicht vor.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 09.07.2026 · Sitzung des Rates der Stadt
- –Anfrage des Stadtverordneten Herrn Specht - Beteiligungsbericht 140 -Zur Vorlage · 25-30/01094 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Mitteilungsvorlage 25-30/01094 beantwortet die Verwaltung die Anfrage eines Stadtverordneten aus der Sitzung vom 26. März 2026. Gegenstand der Anfrage war der Beteiligungsbericht 2024, insbesondere die Frage nach der Planung, dem Zeitraum und den konkreten Standorten für den Ausbau von Auf-Dach-Photovoltaik auf kommunalen Liegenschaften sowie der aktuellen Nutzung von Dachflächen für Photovoltaik-Anlagen.
Die Verwaltung führt den Ausbau von Photovoltaik-Anlagen auf Bestandsgebäuden derzeit in eigener Verantwortung weiter fort. Aktuell werden im Rahmen von Baumaßnahmen Anlagen für den Neubau der Gesamtschule an der Europastraße, die Erweiterung der Grundschule Stephanstraße, den Neubau des Hundehauses Willy-Brandt-Allee, den Neubau des Zentralbads, den Neubau der Grundschule Wildenbruchstraße sowie den Neubau der Gesamtschule auf Consol geplant oder umgesetzt. Alle weiteren Maßnahmen der Gelsenkirchener Entwicklungsgesellschaft mbH werden mit einer Photovoltaik-Anlage ausgestattet. Zudem werden Dachflächen in der Sandstraße (Grundschule), der Daimlerstraße (Betriebshof des Referats Verkehr), der Kurt-Schumacher-Straße 148 (Bestandsgebäude der Grundschule), dem Nordring 55 sowie der Danzigerstraße 22 (Grundschule) auf ihre Eignung geprüft.
Insgesamt sind aktuell 45 Liegenschaften mit einer Photovoltaik-Anlage versehen, die sich in Eigenanlagen und Fremdanlagen aufteilen. Eine vollständige Aufstellung aller Potenzialflächen liegt nicht vor, da die Prüfung der Eignung aufgrund von Kriterien wie der Statik, dem Zustand der Dachflächen und der räumlichen Umgebung im Einzelfall erfolgt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 09.07.2026 · Sitzung des Rates der Stadt
- –Anfrage des Stadtverordneten Herrn Obernyer - Sozialleistungsmissbrauch durch ausreisepflichtige und straffällige Personen in Gelsenkirchen -Zur Vorlage · 25-30/01059 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen einer Mitteilungsvorlage (25-30/01059) beantwortet die Verwaltung die Anfrage eines Stadtverordneten zu Themen wie Sozialleistungsmissbrauch und der Situation ausreisepflichtiger Personen in Gelsenkirchen. Hintergrund der Anfrage sind Erkenntnisse aus einer landesweiten Schwerpunktaktion in Nordrhein-Westfalen, die Hinweise auf organisierten Sozialleistungsmissbrauch und illegale Wohnverhältnisse aufzeigte.
Nach Angaben der Verwaltung halten sich derzeit 816 ausreisepflichtige Personen im Stadtgebiet auf. Eine statistische Erfassung der Vollziehbarkeit der Ausreise besteht nicht. Von diesen Personen beziehen 539 Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Davon beziehen 466 Personen die Leistungen seit mehr als einem Jahr, 302 seit mehr als drei Jahren und 193 seit mehr als fünf Jahren. Die Gesamtkosten für diesen Personenkreis beliefen sich im Jahr 2025 auf rund 6,17 Millionen Euro. Die Liste der Staatsangehörigkeiten umfasst unter anderem türkische, irakische und serbische Staatsbürger; 19 Personen verfügen über eine zweite Staatsangehörigkeit.
Zur Bekämpfung von Missbrauch setzt die Stadt auf ressortübergreifende Zusammenarbeit. Das Referat Öffentliche Sicherheit und Ordnung arbeitet mit dem Jobcenter, der Polizei, der Ausländerbehörde und anderen Institutionen zusammen. Zu den Maßnahmen gehören das Interventionsteam EU-Ost, der Arbeitskreis „Gemeinsam für Ordnung und Sicherheit“ sowie die 2023 eingerichtete Stelle „Bekämpfung Sozialleistungsmissbrauch“. Zudem wird das Modell „MISSIMO“ zur Verbesserung des Datenaustausches zwischen städtischen Dienststellen und externen Behörden wie der Familienkasse eingesetzt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 09.07.2026 · Sitzung des Rates der Stadt
- 20.2Anfragen