Anfrage des Stadtverordneten Herrn Kurth - Abruf von Fördermitteln beim VRR -
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Mit der Mitteilungsvorlage 25-30/01062 reagiert die Verwaltung auf eine Anfrage der CDU-Fraktion zum Abruf von Fördermitteln des Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR). Die Anfrage bezog sich auf die Frage, warum Mittel in Höhe von 300.000 Euro aus dem VRR-Förderprogramm nicht abgerufen wurden und ob Planungen für die Mittelverwendung für das Jahr 2026 existieren.
Die Verwaltung stellt klar, dass der Stadt Gelsenkirchen jährlich rund 260.000 Euro aus der sogenannten Aufgabenträgerpauschale gemäß § 11 ÖPNVG zur Verfügung stehen. Diese Mittel werden für kleinteilige Verbesserungen wie Reparaturen an Haltestellen oder Maßnahmen zur Sicherheit und Sauberkeit verwendet und werden vollständig vereinnahmt.
Hinsichtlich der Förderung nach § 12 ÖPNVG, auf die sich die Anfrage bezieht, erläutert die Verwaltung, dass eine Weiterleitung der Mittel vom VRR an die Kommunen nur auf Antrag und projektbezogen erfolgt. Maßnahmen müssen etwa zwei Jahre vor der Umsetzung im Förderkatalog des VRR angemeldet werden. Aktuell befinden sich verschiedene Projekte in unterschiedlichen Stadien der Förderung: Die Anmeldung für den barrierefreien Umbau der Nahverkehrsanlage „Veltins-Arena“ ist im Förderkatalog 2026 enthalten, während die „DeinRadschloss-Anlage Hauptbahnhof Nord“ im Katalog 2025 gelistet ist. Drei Haltestellen mit sechs Steigen sind für den Förderkatalog 2027 angemeldet. Ein Projekt zur Nachrüstung eines Aufzugs in der Stadtbahnstation Bergwerk Consolidation ist bereits bewilligt und in Umsetzung. Ein früherer Antrag für den Ringschluss 301 wurde aufgrund erschöpfter Mittel beim Fördergeber nicht bewilligt.
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Beratungsfolge
- 18.06.2026kein Ergebnis hinterlegt
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