Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilitätsentwicklung
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Tagesordnung
- –Tagesordnungsdebatte zum öffentlichen Teil der SitzungErgebnis: einstimmig zugestimmt
- 1Bürgerschaftliche Initiativen
- 2Anträge gem. § 7 der Geschäftsordnung
- 2.1Durchführung und Priorisierung Mini-DSK Verfahren - Antrag der CDU-Ratsfraktion -Zur Vorlage · 25-30/01199 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat einen Antrag gestellt, den Tagesordnungspunkt „Durchführung und Priorisierung Mini-DSK Verfahren“ für die kommende Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilitätsentwicklung am 18. Juni 2026 im öffentlichen Teil zu setzen. Ziel des Antrags ist es, auf Grundlage eines vollständigen Sachstandsberichts der Verwaltung eine Diskussion über das Verfahren zu ermöglichen.
Hintergrund der Anfrage ist eine Demonstration des Mini-DSK Verfahrens in der Straße „Im Busche“ am 12. Mai, an der Mitglieder des Verkehrsausschusses teilnahmen. Laut dem Antrag der CDU-Ratsfraktion erfüllte das Verfahren die Erwartungen an Qualität und Effizienz. Im Rahmen der angestrebten Diskussion sollen insbesondere Fragen zur Auswahl geeigneter Straßen für das Verfahren sowie zur Priorisierung dieser Straßen behandelt werden.
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- 18.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilitätsentwicklung
- 2.2Sachstandsbericht zur Park- und Ladezeitregelung an öffentlichen LadesäulenZur Vorlage · 25-30/01284 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktionen Bündnis 90/DIE GRÜNEN, SPD, CDU sowie die Ratsgruppe FDP haben einen Antrag mit der Nummer 25-30/01284 gestellt, der die Erstellung eines Sachstandsberichts zur Park- und Ladezeitregelung an öffentlichen Ladesäulen vorsieht. Der Antrag ist für die Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilitätsentwicklung am 18. Juni 2026 vorgesehen.
Die Antragsteller bitten die Verwaltung um Informationen zur aktuellen Regelung der Park- und Ladezeiten für Elektrofahrzeuge an öffentlichen Ladesäulen in der Stadt, mit einem besonderen Fokus auf die Nachtstunden zwischen 20:00 und 8:00 Uhr. Als Hintergrund wird angeführt, dass Nutzer ohne eigene Lademöglichkeit auf die öffentliche Infrastruktur angewiesen sind und Ladevorgänge an AC-Ladestationen teilweise bis zu 12 Stunden dauern können. Es wird auf bestehende zeitliche Begrenzungen von drei Stunden hingewiesen, die ein Umparken oder die Entrichtung von Blockiergebühren erforderlich machen können.
Im Rahmen des Berichts soll die Verwaltung konkret auflisten, welche Regelungen an welchen Standorten gelten und wer die Vorgaben für die jeweiligen Ladesäulen festlegt. Zudem wird nach der Höhe und Art von Zusatzgebühren bei Überschreitung der Zeiten gefragt. Darüber hinaus soll die Verwaltung darlegen, welche Einflussmöglichkeiten sie auf die bestehenden Regelungen hat und welche Perspektive auf die Park- und Ladezeiten an öffentlichen Ladesäulen besteht.
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- 18.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilitätsentwicklung
- 2.3Sachstandsbericht zur Umsetzung des Ringschlusses der Straßenbahnlinie 301 - Antrag der SPD-Ratsfraktion -Zur Vorlage · 25-30/01080 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Ratsfraktion hat mit der Vorlage 25-30/01080 einen Antrag gestellt, um einen Sachstandsbericht zur Umsetzung des Ringschlusses der Straßenbahnlinie 301 einzufordern. Ziel des Antrags ist es, den entsprechenden Tagesordnungspunkt in die Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilitätsentwicklung am 18. Juni 2026 aufzunehmen.
Die Fraktion bittet die Verwaltung in dem Dokument darum, über den aktuellen Stand der Planungen sowie über erreichte Wegmarken bei der Realisierung des Projektes zu berichten. Als Begründung führt die SPD-Ratsfraktion an, dass der Ringschluss der Linie 301 ein zentrales Vorhaben der Mobilitätsplanung in Gelsenkirchen darstellt. Die Bedeutung des Projekts sei zudem durch die Planung des Bildungs- und Innovationscampus gestiegen, weshalb eine zeitnahe Umsetzung angestrebt wird.
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- 18.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilitätsentwicklung
- 3Masterplan Mobilität Hier: Ringschluss Straßenbahnlinie 301 - Sachstandsbericht zur Umsetzung des Ringschlusses der Straßenbahnlinie 301Zur Vorlage · 25-30/01164 · Mitteilungsvorlage
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Die Verwaltung erstattet auf Antrag der SPD-Ratsfraktion Bericht über den aktuellen Sachstand zum Projekt „Ringschluss der Straßenbahnlinie 301“. Grundlage für das Vorhaben war ein Gutachten zur Untersuchung möglicher Netzerweiterungen, welches den Ringschluss der Linie 3ﺒ als aussichtsreiche Maßnahme identifizierte. In der Folge beschloss der Ausschuss für Verkehr und Mobilitätsentwicklung die Ausschreibung und Beauftragung von Planungsleistungen für zwei mögliche Streckenführungen, die Grothusstraße sowie die Hans-Böckler-Allee.
Nach einem europaweiten Vergabeverfahren wurden die Planungsleistungen vergeben, woraufhin das Projekt Mitte April 2026 mit einem Kick-Off-Termin startete. Der aktuelle Projektauftrag umfasst die Grundlagenermittlung und Vorplanung der Leistungsphasen 1 und 2 für Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerke sowie technische Ausrüstung. Zudem sind eine standardisierte Bewertung zur Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, eine UVP-Vorprüfung sowie eine Leistungsfähigkeitsprüfung der bestehenden Tunnelanlage Bestandteil des Auftrags. Ziel ist die Erarbeitung einer Entscheidungsgrundlage zur Festlegung einer Vorzugstrasse unter Berücksichtigung technischer, wirtschaftlicher, verkehrlicher und umweltbezogener Belange sowie der Förderfähigkeit.
Die Projektorganisation umfasst eine mehrstufige Struktur mit Projektleitung, Facharbeitskreisen und Steuerungsrunden, um die Abstimmung zwischen internen Einheiten und externen Beteiligten, wie etwa Verkehrsunternehmen oder Versorgungsträgern, zu gewährleisten. Der aktuelle Zeitplan sieht eine Projektlaufzeit von rund 18 Monaten vor. Zu den Meilensteinen gehören die fachliche Bewertung der Trassenalternativen, die anschließende politische Entscheidung über die Variante sowie die Vertiefung der Vorplanung.
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- 18.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilitätsentwicklung
- –Durchführung einer Bestands- und Zustandserfassung öffentlicher Verkehrsflächen im Stadtgebiet GelsenkirchenZur Vorlage · 25-30/01228 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage sieht die Durchführung einer flächendeckenden Bestands- und Zustandserfassung der öffentlichen Verkehrsflächen im Stadtgebiet Gelsenkirchen vor. Die Verwaltung beabsichtigt, die Verwaltung der Verkehrsflächen durch die Einführung der neuen Straßenmanagement-Software ViaVis zu modernisieren. Da die aktuellen Daten in der bestehenden Straßendatenbank RoadSystem teilweise veraltet oder nicht in der erforderlichen Struktur vorliegen, ist eine systematische Neuerhebung notwendig, um die Funktionen der neuen Software für die Investitionsplanung und Erhaltungsstrategien nutzen zu können.
Die Maßnahme dient zudem der Erfüllung gesetzlicher Inventurpflichten gemäß der Kommunalhaushaltsverordnung NRW und der Gemeindeordnung NRW, welche eine regelmäßige körperliche Bestandsaufnahme von Vermögensgegenständen vorschreiben. Für Fahrbahnen und befahrbare Nebenanlagen ist eine messtechnische Erfassung nach dem Standard der ZTV ZEBLStB vorgesehen. Gehwege, Plätze und weitere nicht befahrbare Flächen sollen durch einen spezialisierten Dienstleister visuell erfasst werden, um auch Barrierefreiheitsmerkmale zu dokumentieren. Die Erfassung erfolgt nach den Empfehlungen für das Erhaltungsmanagement von Innerortsstraßen (E EMI).
Das Ausschreibungsverfahren ist für den Sommer 2026 geplant, wobei der Beginn der Erfassung auf August oder September 2026 terminiert ist. Die gesamte Maßnahme inklusive Auswertung soll etwa sechs Monate dauern. Die Gesamtkosten für die Beschaffung und Herstellung belaufen sich auf 260.000 Euro, die durch Eigenfinanzierung gedeckt werden.
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- 18.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilitätsentwicklung · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 5Sicherstellung der Sauberkeit und Lesbarkeit aller Verkehrsschilder und sonstigen Beschilderungen im StadtgebietZur Vorlage · 25-30/01242 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 25-30/01242 befasst sich mit der Sicherstellung der Sauberkeit und Lesbarkeit von Verkehrszeichen und sonstigen Beschilderungen im Stadtgebiet. Grundlage hierfür ist eine Zielvereinbarung zur PG 5402 des HFBPD vom 5. Dezember 2024, die vorsah, die Lesbarkeit der Beschilderung bis zum 1. Juli 2025 zu gewährleisten, um die Verkehrssicherheit und das Stadtbild zu unterstützen.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass dem Referat Verkehr als Straßenbaulastträger die Unterhaltung von Verkehrszeichen und -einrichtungen gemäß der Straßenverkehrsordnung an städtischen Straßen und Plätzen obliegt. Für die Beschilderung an freien Strecken klassifizierter Straßen, wie etwa Teilen der Kurt-Schumacher-Straße, Münsterstraße, Hattinger Straße oder Ressestraße, ist jedoch der Landesbetrieb Straßenbau NRW als Straßenbaulastträger zuständig. Die Unterhaltung von Beschilderungen in Grünanlagen oder Grünwegen liegt in der Verantwortung von GELSENDIENSTE.
Ein Problem im Stadtgebiet ist das Bekleben von Verkehrszeichen, insbesondere mit Aufklebern von Ultragruppierungen. Die Reinigung oder der Austausch dieser Zeichen erfolgt im Rahmen der allgemeinen Unterhaltungsarbeiten. Über das weitere Vorgehen des Referats Verkehr soll ein mündlicher Sachstandsbericht erfolgen. Die Vorlage ist dem Ausschuss für Verkehr und Mobilitätsentwicklung zur Kenntnisnahme am 18. Juni 2026 vorzulegen.
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- 18.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilitätsentwicklung
- 6Öffentliche Straßenbeleuchtung - Sachstandsbericht -Zur Vorlage · 25-30/01226 · Mitteilungsvorlage
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Die Verwaltung legt im Rahmen einer Mitteilungsvorlage einen Sachstandsbericht zur öffentlichen Straßenbeleuchtung vor. Das Dokument gibt einen Überblick über den aktuellen Bestand, den Zustand sowie die laufenden Modernisierungsmaßnahmen der städtischen Infrastruktur.
Nach aktuellen Erhebungen umfasst das Netz in Gelsenkirchen insgesamt 28.325 Leuchten an 25.740 Lichtpunkten, die von 648 Verteilerschränken versorgt werden. Der Anteil der auf LED-Technik umgerüsteten Leuchten liegt bei etwa 84 Prozent, was ca. 23.800 Stück entspricht. Durch kontinuierliche Modernisierungen konnte der Energiebedarf in den vergangenen 25 Jahren um etwa 6.700 MWh p.a. reduziert werden. Die Steuerung der Leuchten erfolgt derzeit über 8019 elektromechanische Rundsteuerempfänger.
Für die kommenden anderthalb Jahre ist eine nahezu vollständige Umrüstung der öffentlichen Beleuchtung auf LED-Technik geplant. Dabei stehen der Ersatz von Leuchten mit hohem Energieverbrauch, wie Quecksilberdampf- oder Kompaktleuchtstofflampen, sowie die Behebung sicherheitsrelevanter Mängel im Fokus. Mittelfristige Maßnahmen sollen unter Berücksichtigung von Synergien mit dem Straßen- und Wegekonzept sowie durch Einzelmaßnahmen der Fachdienststellen umgesetzt werden.
Langfristig wird die flächendeckende Einführung eines zentralen Steuerungssystems angestrebt, um die wirtschaftliche Effizienz bei Energieverbrauch und Wartung zu steigern. Dieses System befindet sich derzeit in der Einführungsphase und soll schrittweise in eine Smart-City-Infrastruktur integriert werden. Die Umsetzung der für die Jahre 2025 bis 2028 geplanten Maßnahmen steht unter dem Vorbehalt der Haushalts- und Personalsituation.
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Hauptdokument|Anlage - Straßenbeleuchtungsmaßnahmen 2025-2028
Beratungsfolge
- 18.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilitätsentwicklung
- 7Integriertes Entwicklungskonzept Schalke-Nord
- –Beschluss der Änderungen des Integrierten Entwicklungskonzeptes (IEK) 2.1 für Schalke-NordZur Vorlage · 25-30/01070 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage sieht eine Änderung des Integrierten Entwicklungskonzeptes (IEK) 2.1 für Schalke-Nord vor. Ziel ist die Überführung der Zukunftspartnerschaft Wohnen in eine Stadtperspektive. Der Rat der Stadt soll die Vorbereitung, Durchführung und Umsetzung des geänderten IEK 2.1 für den Zeitraum 2026 bis 2036 beschließen sowie die Einzelmaßnahmen in die kurz- und mittelfristige Haushaltsplanung aufnehmen.
Die Vorlage umfasst verschiedene Projekte mit unterschiedlichen Kostenstrukturen. Die Erweiterung der Beleuchtung am Blauen Band in der Kurt-Schumacher-Straße ist mit etwa 240.000 € veranschlagt, wobei eine Fertigstellung bis August 2026 vorgesehen ist. Für die Umnutzung der Kirche St. Joseph sind eine Machbarkeitsstudie über 140.000 € sowie Planung und Umsetzung mit 7.500.000 € vorgesehen. Das Projekt Haus der Vereine in der Uechtingstraße umfasst eine Machbarkeitsstudie über 102.000 € sowie Planung und Umsetzung mit 2.750.000 €. Zudem ist die Sicherung des ehemaligen Schalker Bahnhofs mit etwa 620.000 € geplant.
Durch neue Hochbauprojekte erhöhen sich die Gesamtkosten des Vorhabens auf 21.050.000 €. Eine Förderquote von 70 % durch Bundes- und Landesmittel aus der Städtebauförderung ist vorgesehen. Für die Projekte St. Joseph, Haus der Vereine und Blaues Band sollen Akteure bis zu 20 % der Gesamtkosten bzw. zwei Drittel des verbleibenden Eigenanteils der Stadt Gelsenkirchen tragen. Die jährlichen Nettofolgekosten belaufen sich auf 322.807,89 €. Die Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt vorhandener Zuwendungsbescheide, der Finanzierbarkeit der Eigenanteile und der Sicherung von Förderzugängen. Die Kosten sind im Haushalt 2026 veranschlagt.
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Hauptdokument|Vorlage-Anlage 1 IEK 2.1, Schalke Nord, Stand 18-05-2026 k|IEK-Anlage 01 Gebietskulisse IEK 2 1 SN|IEK-Anlage 02 IEK neue Abgrenzung Schalke-Nord|IEK-Anlage 03 Kosten- und Finanzierungplan|Vorlage-Anlage 2 Maßnahmenprogramm|Vorlage-Anlage 3 Stadtperspektive Gelsenkirchen 2032
Beratungsfolge
- 09.07.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · einstimmig zugestimmt
- 23.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz · einstimmig zugestimmt
- 18.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilitätsentwicklung · einstimmig zugestimmt
- 17.06.2026 · Sitzung des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses · einstimmig zugestimmt
- 16.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bau und Liegenschaften · einstimmig zugestimmt
- 11.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration · einstimmig zugestimmt
- 10.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · einstimmig zugestimmt
- 10.06.2026 · Sitzung des Beirates für Menschen mit Behinderungen · ohne Abstimmung
- 09.06.2026 · Sitzung des Beirates für Senioren · ohne Abstimmung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 7.2Beschluss der Erweiterung der Gebietskulisse IEK 2.1 für Schalke-NordZur Vorlage · 25-30/01090 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stabsstelle Zukunftspartnerschaft Wohnen/Stadterneuerung sieht eine Erweiterung der Gebietskulisse des Integrierten Entwicklungskonzeptes (IEK) 2.1 für Schalke-Nord vor. Das Ziel ist die Anpassung der Gebietsabgrenzung, die bereits am 26.06.2025 beschlossen wurde, um neue Projekte in das Stadtumbaugebiet gemäß §171b BauGB einzubeziehen. Konkret geht es um die Umnutzung der Kirche St. Joseph sowie die Erweiterung der Beleuchtung der Kurt-Schulmacher-Straße im Bereich des „Blauen Bandes“ von der Uferstraße bis zur VELTINS-Arena.
Durch die Erweiterung nach Norden wird die Beleuchtung des „Blauen Bandes“, welche Schalke, Schalke-Nord und die Heimstätte des FC Schalke 04 verbindet, vervollständigt. Die Ausdehnung nach Süden umfasst die Kurt-Schumacher-Straße bis zum Kreuzungsbereich Kurt-Schumacher-Straße/Grillostraße im Stadtteil Schalke. Damit wird auch die Berliner Brücke in das Fördergebiet einbezogen, wodurch eine Verbindung zum Stadterneuerungsgebiet Schalke hergestellt werden soll.
Die neue Gebietskulisse dient gleichzeitig als Förderkulisse und bildet die Grundlage für den nachqualifizierten Förderantrag zum Stadterneuerungsprogramm 2026 (STEP 2026). Damit soll die Akquise von Städtebaufördermitteln von Bund und Land für die Gesamtmaßnahme Schalke-Nord 2.1 ermöglicht werden. Der Rat der Stadt soll über diesen Beschluss in der Sitzung am 09.07.2026 entscheiden.
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Hauptdokument|Anlage 1 Erweiterte Gebietskulisse IEK 2.1 Schalke-Nord
Beratungsfolge
- 09.07.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · einstimmig zugestimmt
- 23.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz · einstimmig zugestimmt
- 18.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilitätsentwicklung · einstimmig zugestimmt
- 17.06.2026 · Sitzung des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses · einstimmig zugestimmt
- 16.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bau und Liegenschaften · einstimmig zugestimmt
- 11.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration · einstimmig zugestimmt
- 10.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · einstimmig zugestimmt
- 10.06.2026 · Sitzung des Beirates für Menschen mit Behinderungen · ohne Abstimmung
- 09.06.2026 · Sitzung des Beirates für Senioren · ohne Abstimmung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 8Mitteilungen und Anfragen
- 8.1Mitteilungen
- 8.1.1Anfrage des Stadtverordneten Herrn Kurth - Abruf von Fördermitteln beim VRR -Zur Vorlage · 25-30/01062 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Mitteilungsvorlage 25-30/01062 reagiert die Verwaltung auf eine Anfrage der CDU-Fraktion zum Abruf von Fördermitteln des Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR). Die Anfrage bezog sich auf die Frage, warum Mittel in Höhe von 300.000 Euro aus dem VRR-Förderprogramm nicht abgerufen wurden und ob Planungen für die Mittelverwendung für das Jahr 2026 existieren.
Die Verwaltung stellt klar, dass der Stadt Gelsenkirchen jährlich rund 260.000 Euro aus der sogenannten Aufgabenträgerpauschale gemäß § 11 ÖPNVG zur Verfügung stehen. Diese Mittel werden für kleinteilige Verbesserungen wie Reparaturen an Haltestellen oder Maßnahmen zur Sicherheit und Sauberkeit verwendet und werden vollständig vereinnahmt.
Hinsichtlich der Förderung nach § 12 ÖPNVG, auf die sich die Anfrage bezieht, erläutert die Verwaltung, dass eine Weiterleitung der Mittel vom VRR an die Kommunen nur auf Antrag und projektbezogen erfolgt. Maßnahmen müssen etwa zwei Jahre vor der Umsetzung im Förderkatalog des VRR angemeldet werden. Aktuell befinden sich verschiedene Projekte in unterschiedlichen Stadien der Förderung: Die Anmeldung für den barrierefreien Umbau der Nahverkehrsanlage „Veltins-Arena“ ist im Förderkatalog 2026 enthalten, während die „DeinRadschloss-Anlage Hauptbahnhof Nord“ im Katalog 2025 gelistet ist. Drei Haltestellen mit sechs Steigen sind für den Förderkatalog 2027 angemeldet. Ein Projekt zur Nachrüstung eines Aufzugs in der Stadtbahnstation Bergwerk Consolidation ist bereits bewilligt und in Umsetzung. Ein früherer Antrag für den Ringschluss 301 wurde aufgrund erschöpfter Mittel beim Fördergeber nicht bewilligt.
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Beratungsfolge
- 18.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilitätsentwicklung
- 8.1.2Anfrage des beratenden Mitglieds Herrn Stein - Masterplan Mobilität, hier: Barrierefreier Ausbau Bushaltestellen -Zur Vorlage · 25-30/01245 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In einer Mitteilungsvorlage der Verwaltung wird auf eine Anfrage eines sachkundigen Einwohners vom 23. April 2026 zum barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen im Rahmen des Masterplans Mobilität geantwortet. Die Anfrage bezog sich auf den Anteil barrierefreier Haltestellen von rund 49,5 % und die Notwendigkeit, etwa 450 Haltestellensteige auszubauen.
Die Verwaltung erläutert, dass aufgrund begrenzter personeller Kapazitäten ein Pilotprojekt mit dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) initiiert wurde. Ziel ist die zentrale Vergabe externer Planungsleistungen durch eine gemeinsame Ausschreibung des VRR für mehrere Kommunen, um Planungsprozesse zu beschleunigen. In dieses Verfahren werden vorrangig Haltestellensteige aufgenommen, für die intern keine Planungskapazitäten zur Verfügung stehen, insbesondere solche, die mit Sanierungsmaßnahmen aus dem Straßen- und Wegekonzept kombiniert werden können oder gemäß Nahverkehrsplan als prioritär eingestuft sind. Die Ausschreibungsunterlagen werden derzeit vorbereitet; ein Veröffentlichungstermin steht noch nicht fest.
Als vordringlich werden Haltestellen eingestuft, die eine hohe Fahrgastfrequentierung, eine zentrale Umsteigefunktion oder eine Bedeutung für Stadtteilzentren und soziale Einrichtungen aufweisen. Zudem werden Haltestellen mit sicherheitsrelevanten Defiziten oder besonderem Bedarf für mobilitätseingeschränkte Personen priorisiert.
Zur Finanzierung werden primär Fördermittel nach § 12 des ÖPNVG des Landes Nordrhein-Westfalen genutzt, wobei der VRR als Bewilligungsbehörde beteiligt ist. Die Umsetzung der Maßnahmen ist von der Bewilligung der Mittel, dem Abschluss des Vergabeverfahrens sowie der Koordination mit weiteren Infrastrukturmaßnahmen abhängig.
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Beratungsfolge
- 18.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilitätsentwicklung
- 8.1.3Anfrage des Sachkundigen Bürgers Herrn Rudde - Aktionsprogramm GEöffnete Einbahnstraßen -Zur Vorlage · 25-30/01218 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung beantwortet in einer Mitteilungsvorlage die Anfrage eines sachkundigen Bürgers sowie der Fraktion BÜNDNIS 90 / Die GRÜNEN zum Aktionsprogramm für die Öffnung von Einbahnstraßen in Gegenrichtung für den Radverkehr. Hintergrund ist der Masterplan Mobilität, der die Öffnung geeigneter Einbahnstraßen vorsieht.
Vor dem Beschluss des Masterplans Mobilität waren 9 echte und 31 unechte Einbahnstraßen für den Radverkehr in Gegenrichtung geöffnet. Prüfungen auf Eignung erfolgen anlassbezogen durch die Referate Verkehr sowie Sicherheit und Ordnung. Eine genaue Anzahl der durchgeführten Prüfungen kann nicht benannt werden. Ein Arbeitspaket im aktuellen Radverkehrskonzept sieht die Erstellung eines Katasters möglicher Straßen vor. Eine Öffnung ist möglich, wenn die Höchstgeschwindigkeit maximal 30 km/h beträgt, die Begegnungsbreite ausreicht und die Verkehrsführung übersichtlich ist. Als Beispiele für bereits geöffnete Straßen werden die Albenhausenstraße und die Maelostraße genannt; in der Windhukstraße erfolgte die Umsetzung bereits bei der Einrichtung der Einbahnstraßenregelung.
Als nicht geeignet wurden Straßen wie der Kleine Bruch, die Ortrudstraße, die Robert-Koch-Straße sowie die Hagenstraße / Rottmannsiepe identifiziert. Die Gründe hierfür liegen in der Fahrbahnbreite, der Parksituation, der Anordnung von wechselseitigem Parken oder der Gefahr durch rückwärtiges Ausparken aus Schrägaufstellungen. Bisher wurden keine Fördermittel akquiriert, da die durchgeführten Einzelmaßnahmen durch Markierungen oder Beschilderung realisiert wurden und die Kosten unter der Bagatellgrenze der Zuwendungsgeber lagen.
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Beratungsfolge
- 18.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilitätsentwicklung
- 8.1.4Anfrage des Stadtverordneten Herrn Krämer - Haltverbote Böningstraße -Zur Vorlage · 25-30/01181 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Mitteilungsvorlage 25-30/01181 beantwortet die Verwaltung die Anfrage eines Stadtverordneten zur Prüfung eines einseitigen Halte- und Parkverbots in der Böningstraße im Bereich der Hausnummern 5 bis 15, beginnend an der Kreuzung Recklinghäuser Straße bis zum Aldi-Supermarkt. Der Stadtverordnete hatte die Prüfung angefragt, da die Fahrbahnverengung durch beidseitiges Parken das Einfahren der Buslinie 381 ohne Rangieren erschwere und Rückstaus verursache, welche die Ausfahrt aus dem Kirschblütenweg behinderten könnten.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass die Fahrbahnbreite in dem genannten Abschnitt zwischen etwa 8,30 m und 9,00 m variiert, wodurch ein beidseitiges Parken grundsätzlich möglich ist. Bei einem gemeinsamen Ortstermin der Fachbereiche für Verkehr sowie öffentliche Sicherheit und Ordnung mit der Bogestra konnten keine verkehrsgefährdenden Situationen im Begegnungsverkehr festgestellt werden. Zudem sei der LKW-Verkehr durch das Verbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t in Verbindung mit dem Zusatzzeichen „Anlieger frei“ bereits beschränkt.
Ein Rückstau im Bereich der Einmündung zur Recklinghäuser Straße könne zwar zu Stoßzeiten nicht ausgeschlossen werden, dieser sei jedoch primär auf das allgemeine Verkehrsaufkommen und die Leistungsfähigkeit der Knotenpunkte zurückzuführen. Die Ausfahrt aus dem Kirschblütenweg bleibe grundsätzlich möglich, wenngleich kurzfristige Behinderungen im Verkehrsfluss nicht vollständig vermeidbar seien. Das Parken am Fahrbahnrand wird von der Verwaltung als Beitrag zur Verkehrsberuhigung durch Fahrbahnverengung sowie zur Bereitstellung von Parkraum für Anwohner betrachtet.
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- 18.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilitätsentwicklung
- 8.1.5Anfrage des sachkundigen Bürgers Dörr - illegales Parken auf Radwegen -Zur Vorlage · 25-30/01227 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 25-30/01227 enthält die Antwort der Verwaltung auf eine Anfrage eines sachkundigen Bürgers vom 5. März 2026 zum Thema illegales Parken auf Radwegen. Die Anfrage bezog sich auf die Regelmäßigkeit von Kontrollen, die Anzahl der Verstöße im Jahresdurchschnitt, eine mögliche Kooperation mit dem ADFC sowie die Prüfung technischer Lösungen wie Scan-Fahrzeugen.
Die Verwaltung führt aus, dass der Verkehrsüberwachungsdienst im Rahmen seiner täglichen Kontrollen auch Radverkehrsanlagen überprüft. Die Einsatzplanung orientiert sich dabei an Beschwerdeschwerpunkten und wichtigen Radverkehrsrouten. Zu den Fallzahlen werden für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2025 insgesamt 891 Verstöße sowie für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 20. Mai 2026 insgesamt 274 Verstöße angegeben. Eine pauschale Angabe eines Jahresdurchschnitts wird als nur eingeschränkt aussagekräftig bewertet.
Eine dauerhafte Meldekooperation mit dem ADFC existiert nicht, jedoch werden Hinweise aus der Bevölkerung und von Verbänden in die Einsatzplanung einbezogen. Bezüglich technischer Unterstützungssysteme zur Überwachung des ruhenden Verkehrs prüft die Verwaltung derzeit die rechtliche, organisatorische und wirtschaftliche Umsetzbarkeit und beobachtet Pilotprojekte anderer Kommunen. Der Verkehrsüberwachungsdienst erfasst Verstöße im Bereich von Radverkehrsanlagen bereits im Rahmen der laufenden Streifentätigkeit. Seit dem 11. Mai 2026 wird zudem stadtweit das Projekt „Erfassung aus dem Dienst-Kfz.“ durchgeführt.
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Beratungsfolge
- 18.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilitätsentwicklung
- 8.1.6Anfrage des sachkundigen Bürgers Herr Rudde - Fahrradzone Ückendorf -Zur Vorlage · 25-30/01240 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat im Rahmen einer Anfrage zur Fahrradzone im Stadtteil Ückendorf sowie zu weiteren Fahrradstraßen im Stadtgebiet, wie etwa der Straße „Auf der Hardt“ in Bismarck, Auskunft von der Verwaltung erbeten. Hintergrund der Anfrage ist der einstige Beschluss der Bezirksvertretung Süd vom 24.02.2026 zur dauerhaften Anordnung der Fahrradzone in Ückendorf. Die Fraktion verwies dabei auf Berichte aus sozialen Medien sowie auf Rückmeldungen von Anwohnenden, die von der offiziellen Einschätzung zur Verkehrsrechtssicherheit abweichen. Konkret wurden Fragen zur Art und zum Turnus der Verkehrsüberwachung, zur Anzahl festgestellter Verstöße sowie zu den Konsequenzen bei Regelverstößen gestellt.
Die Verwaltung erklärte, dass die Einhaltung der verkehrsrechtlichen Regelungen durch die kommunale Verkehrsüberwachung und die Kreispolizeibehörde erfolgt. Die Kontrollen umfassen mobile Streifenfahrten sowie anlassbezogene Schwerpunktkontrollen, etwa bei Beschwerden oder Hinweisen aus den Bezirksvertretungen. Bei Hinweisen auf überhöhte Geschwindigkeiten können Probemessungen mittels Seitenradarmesssystemen veranlasst werden. Ein fester Turnus der Kontrollen findet nicht statt, da sich die Maßnahmen an der Verkehrslage und den personellen Ressourcen orientieren.
Da die genannten Straßen auch für zweispurige Kraftfahrzeuge und Krafträder freigegeben sind und somit die regulären Halt- und Parkvorschriften gelten, ist eine differenzierte Auswertung der Verstöße laut Verwaltung nicht möglich. Bei festgestellten Verstößen können Verwarnungen, Bußgelder oder Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet werden. Bei erheblichen Gefährdungen oder Behinderungen durch falsch abgestellte Fahrzeuge werden zudem Abschleppmaßnahmen durchgeführt.
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Beratungsfolge
- 18.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilitätsentwicklung
- 8.1.7Bericht zum Haushalt – Entwurf des Jahresabschlusses 2025 (Ausschuss für Verkehr und Mobilitätsentwicklung/VB 6)Zur Vorlage · 25-30/01142 · Mitteilungsvorlage
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Die Verwaltung hat dem Rat der Stadt den Entwurf des Jahresabschlusses 2025 vorgelegt. Dieser Entwurf wurde in der Sitzung am 21.05.2026 mit der Empfehlung eingereicht, ihn zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss zu überweisen. Der Entwurf wird elektronisch über das Ratsinformationssystem sowie die städtische Internetseite zur Verfügung gestellt und dient als Grundlage für die Vorbereitung der Beratung von Abweichungsberichten in den Fachausschüssen und Bezirksvertretungen.
Die Erscheinungsform des Jahresabschlusses orientiert sich weitgehend an der Systematik des Haushalts. Wesentliche Abweichungen werden hinter den Produktgruppenbeschreibungen erläutert. Als wesentlich gelten Abweichungen, wenn Ziele im Planjahr nicht oder nicht vollständig erreicht wurden, die Teilergebnisrechnung um mindestens 10 % oder 250.000 € vom fortgeschriebenen Planwert abweicht oder die Produktkennzahlen um mindestens 10 % vom Planwert abweichen. Abweichungen unterhalb eines Betrages von 10.000 € sind nicht berichtspflichtig.
Konkret werden Erläuterungen zu den Produktgruppen 5401 (Verkehrsplanung), 5402 (Verkehrsanlagen und -einrichtungen) sowie 5403 (ÖPNV – VRR-Umlage für Inanspruchnahme) bereitgestellt. Zudem erfolgt ein Bericht über Beschlüsse, die seit mehr als einem halben Jahr vorliegen, aber noch nicht abschließend umgesetzt wurden. Die Vorlage umfasst zudem zwei Anlagen mit Abweichungserläuterungen und einem Bericht zur Ausführung von Beschlüssen.
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- 18.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilitätsentwicklung
- 8.1.8Ergebnisniederschrift über die Sitzung der Unfallkommission am 24.03.2026Zur Vorlage · 25-30/01172 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Mitteilungsvorlage der Verwaltung zum Thema Öffentliche Sicherheit und Ordnung enthält die Ergebnisniederschrift der Sitzung der Unfallkommission vom 24. März 2026. Die Unfallkommission, die sich aus der Straßenverkehrsbehörde, der Straßenbaubehörde und der Polizeibehörde zusammensetzt, ist für die Bekämpfung von Unfallhäufungsstellen im Stadtgebiet Gelsachirchen zuständig. Eine Unfallhäufungsstelle liegt vor, wenn sich an Verkehrsknoten oder auf Streckenabschnitten Unfälle mit Personenschäden oder schwerem Sachschaden häufen.
Gemäß dem gemeinsamen Runderlass des Ministeriums des Inneren und des Ministeriums für Verkehr zu den Aufgaben der Unfallkommission in Nordrhein-Westfalen ist im ersten Halbjahr eines jeden Jahres eine Sitzung zur Erfolgskontrolle durchzuführen. Die Sitzung am 24. März 2026 dient diesem Zweck. Die Niederschrift der Sitzung ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Die Vorlage ist für die Kenntnisnahme in den Bezirksvertretungen Gelsenkirchen-Nord, Gelsenkirchen-Ost, Gelsenkirchen-West, Gelsenkirchen-Mitte und Gelsenkirchen-Süd sowie im Ausschuss für Verkehr und Mobilitätsentwicklung vorgesehen. Die Termine für die Beratung in den Gremien sind für den Zeitraum vom 9. Juni 2026 bis zum 18. Juni 2026 angesetzt.
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- 18.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilitätsentwicklung
- 11.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord · zur Kenntnis genommen
- 10.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Ost · zur Kenntnis genommen
- 10.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · zur Kenntnis genommen
- 09.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd · zur Kenntnis genommen
- 09.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West · zur Kenntnis genommen
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