Beschlussfassung über die Gültigkeit der Kommunalwahlen 2025
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung befasst sich mit der Prüfung der Gültigkeit der Kommunalwahlen 2025. Auf Grundlage der Vorprüfung durch den Wahlprüfungsausschuss vom 15. April 2026 wird dem Rat der Stadt empfohlen, die Kommunalwahlen vom 14. September 2025 sowie die Stichwahl der Oberbürgermeisterin bzw. des Oberbürgermeisters vom 28. September 2025 für gültig zu erklären.
Der Wahlprüfungsausschuss hat im Rahmen seiner Beratung über eingegangene Einsprüche verschiedene Empfehlungen formuliert. Ein am 25. September 2025 eingegangener Einspruch gegen die Kommunalwahlen soll zurückgewiesen werden. Ein per E-Mail am 28. September 2025 erhobener Einspruch eines Ehepaares sowie der Einspruch der WIN-Wähler Initiative NRW vom 17. Oktober sollen als unzulässig verworfen werden, wobei der Einspruch der Initiative hinsichtlich einer gerügten Ungleichbehandlung bei der Akteneinsicht zurückgewiesen werden soll. Der Einspruch des AfD Kreisverbandes Gelsenkirchen vom 16. September 2025, der am 17. Oktober 2025 einging, soll ebenfalls als unzulässig verworfen werden.
Der Ausschuss stellte fest, dass alle gewählten Vertreter der Kommunalwahlen sowie die gewählte Oberbürgermeisterin wählbar waren. Es wurden keine Unregelmäßigkeiten bei der Wahlvorbereitung oder den Wahlhandlungen festgestellt, die einen entscheidenden Einfluss auf das Wahlergebnis, die Sitzverteilung in den Bezirksvertretungen oder die Zuteilung der Sitze aus der Reserveliste gehabt hätten. Das vom Wahlausschuss der Stadt Gelsenkirchen in den Sitzungen am 17. September 2025 und am 1. Oktober 2025 festgestellte Wahlergebnis ist nach Ansicht des Ausschusses nicht zu beanstanden.
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Beratungsfolge
- 21.05.2026einstimmig zugestimmt
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