Beschlussfassung über die Gültigkeit der Wahl des Integrationsrates der Stadt Gelsenkirchen am 14. September 2025
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung sieht vor, die Gültigkeit der Wahl des Integrationsrates der Stadt Gelsenkirchen vom 14. September 2025 förmlich zu bestätigen. Grundlage für diesen Vorschlag ist die Vorprüfung durch den Wahlprüfungsausschuss, der in seiner Sitzung am 15. April 2026 eine Untersuchung der Wahlergebnisse vorgenommen hat.
Im Rahmen dieser Prüfung wurde festgestellt, dass bei der ursprünglichen Ergebnisfeststellung am 17. September 2025 versehentlich 269 Stimmen nicht berücksichtigt wurden. Der Wahlprüfungsausschuss führte daraufhin eine öffentliche Nachzählung der Stimmzettel durch. Dabei ergaben sich für verschiedene Gruppierungen und Einzelbewerber geringfügige Änderungen der Stimmenzahlen. So stieg beispielsweise die Zahl der Stimmen für die WIN von 2.757 auf 2.835 und für die SPD von 3.688 auf 3.764. Auch bei der AfD wurde eine Erhöhung von 2.879 auf 2.927 Stimmen verzeichnet.
Der Ausschuss kam zu dem Ergebnis, dass alle gewählten Vertreter wählbar waren und keine Unregelmäßigkeiten vorlagen, die das Wahlergebnis oder die Sitzzuteilung entscheidend beeinflusst hätten. Eine Überprüfung der Sitzverteilung nach den tatsächlichen Stimmenzahlen zeigte keine Abweichungen bei der Verteilung der Mandate. Da der Wahlfehler somit nicht mandatsrelevant ist, schlägt der Wahlprüfungsausschuss dem Rat der Stadt vor, die Wahl als gültig zu erklären.
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Beratungsfolge
- 21.05.2026einstimmig zugestimmt
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