Versetzung in den Ruhestand gem. § 33 Abs. 3 LBG NRW der Beigeordneten für den Vorstandsbereich Kultur, Bildung, Jugend, Sport und Integration
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung behandelt den Antrag der Beigeordneten für den Vorstandsbereich Kultur, Bildung, Jugend, Sport und Integration auf Versetzung in den Ruhestand. Der Antrag vom 20. April 2026 sieht vor, die Beigeordnete gemäß § 33 Abs. 3 des Landesbeamtengesetzes Nordrhein-Westfalen zum 1. September 2026 aus dem Beamtenverhältnis auf Zeit zu versetzen.
Hintergrund der Vorlage ist die Tatsache, dass die Beigeordnete im August 2026 das 63. Lebensjahr vollenden wird, wodurch die rechtliche Möglichkeit zur Versetzung in den Ruhestand besteht. Gemäß der Hauptsatzung der Stadt Gelsenkirchen in Verbindung mit der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen liegt die Entscheidungskompetenz über die Versetzung einer Beigeordneten beim Rat der Stadt.
Die finanziellen Auswirkungen der Maßnahme sind im Rahmen des Personalhaushalts berücksichtigt. Der Rat der Stadt Gelsenkirchen ist für die Entscheidung in der Sitzung am 21. Mai 2026 zuständig.
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Beratungsfolge
- 21.05.2026einstimmig zugestimmt
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