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Beschlussvorlage

Entwurf des Jahresabschlusses 2025

25-30/01121

🟢 Beschlossen 21.05.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · einstimmig zugestimmt

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadtverwaltung Gelsenkirchen hat dem Rat der Stadt einen Entwurf des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2025 vorgelegt. Der Entwurf umfasst die Ergebnisrechnung, die Finanzrechnung, die Teilrechnungen, die Bilanz sowie einen Anhang und einen Lagebericht. Die Vorlage sieht vor, den Entwurf zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss zu überweisen.

Die Ergebnisrechnung weist zum jetzigen Zeitpunkt einen Jahresfehlbetrag von 111,3 Mio. EUR aus. Unter Berücksichtigung eines bilanziellen Verlustvortrags in Höhe von 17,0 Mio. EUR reduziert sich dieser Betrag auf 94,3 Mio. EUR. Zur Deckung dieses Fehlbetrags ist eine Entnahme aus der Ausgleichsrücklage in Höhe von 72,6 Mio. EUR sowie eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von 21,7 Mio. EUR vorgesehen. Das Eigenkapital beläuft sich zum 31.12.2025 auf rund 56,0 Mio. EUR. Für das Haushaltsjahr 2026 ist eine Erhöhung der allgemeinen Rücklage um 175,42 Mio. EUR infolge von Entlastungswirkungen aus dem Altschuldenentlastungsgesetz Nordrhein-Westfalen vorgesehen.

Zudem wird die Zustimmung für die Leistung weiterer überplanmäßiger Personalaufwendungen im Haushaltsjahr 2025 bis zu einer Höhe von 27.296.361,39 EUR beantragt. Dieser Betrag ergibt sich aus einem Gesamtmehrbedarf der Personalaufwendungen von 39.218.461,39 EUR gegenüber dem fortgeschriebenen Ansatz von 234.734.383 EUR. Der Mehrbedarf resultiert unter anderem aus aktualisierten Rückstellungen für Pensionen in Höhe von rund 24,1 Mio. EUR sowie einem Anstieg der Rückstellungen für Beihilfen um 5,2 Mio. EUR.

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