Bericht zum Haushalt – Entwurf des Jahresabschlusses 2025 (Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte/VB 6)
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte eine Mitteilungsvorlage zum Entwurf des Jahresabschlusses 2025 vorgelegt. Dem Rat der Stadt wurde dieser Entwurf in seiner Sitzung am 21.05.2026 mit der Empfehlung zur Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss unterbreitet. Der Entwurf des Jahresabschlusses ist elektronisch über das Ratsinformationssystem sowie die städtische Internetseite einsehbar und dient als Grundlage für die Beratung der Abweichungsberichte in den Fachausschüssen und Bezirksvertretungen.
Die Struktur des Jahresabschlusses orientiert sich weitgehend an der Systematik des Haushaltsplanes. Wesentliche Abweichungen werden hinter den Produktgruppenbeschreibungen erläutert. Als wesentlich gelten Abweichungen, wenn Ziele im Planjahr nicht oder nur unvollständig erreicht wurden, die Teilergebnisrechnung um mindestens 10 % oder 250.000 € vom fortgeschriebenen Planwert abweicht oder die Produktkennzahlen um mindestens 10 % vom Planwert abweichen. Abweichungen unterhalb eines Betrages von 10.000 € sind nicht berichtspflichtig.
Konkrete Erläuterungen zu Abweichungen liegen für verschiedene Produkte vor, darunter das Hochbaumanagement für Schulen und Jugendeinrichtungen im Bereich Mitte, die Verpachtung von Sportflächen, die räumliche Planung, die Stadtentwicklung sowie die Verkehrsplanung und Verkehrsanlagen im Bereich Mitte. Zudem wird über Beschlüsse berichtet, die seit mehr als einem halben Jahr vorliegen, aber noch nicht abschließend umgesetzt wurden. Die Vorlage enthält die Anlagen 1 und 2 zur Dokumentation der Abweichungserläuterungen und der Beschlussausführung.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 1504194
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ BV Mitte Anlage 1
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ BV Mitte Anlage 2
Beratungsfolge
- 10.06.2026zur Kenntnis genommen
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