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Tagesordnung
- –Tagesordnungsdebatte zum öffentlichen Teil der SitzungErgebnis: einstimmig zugestimmt
- 1Bürgerschaftliche Initiativen
- 2Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 3Sanierung/Aufwertung eines Kinderspielplatzes im Bezirk Gelsenkirchen-Mitte im Jahr 2026Zur Vorlage · 25-30/01221 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte hat die Sanierung und Aufwertung des Kinderspielplatzes Ravensbergstraße beschlossen. Für diese Maßnahme ist ein Aufwand von 34.750 € vorgesehen, der durch Eigenfinanzierung gedeckt wird. Die jährlichen Nettofolgekosten belaufen sich auf 4.656,50 €, worin jährliche Kreditfinanzierungskosten in Höhe von 1.181,50 € sowie sächliche Folgekosten für Unterhaltung und Abschreibung in Höhe von 3.475,00 € enthalten sind.
Die Vorlage des Referats Kinder, Jugend und Familien basiert auf der Verpflichtung des Jugendhilfeträgers, öffentliche Spielanlagen pädagogisch sinnvoll und zeitgemäß zu gestalten. Im Haushaltsplan für das Jahr 2026 wurden für die Sanierung und Aufwertung von Kinderspielplätzen im Stadtgebiet insgesamt Mittel in Höhe von 138.750 € veranschlagt.
Die Verwaltung schlug im Rahmen eines jährlichen Verfahrens drei Spielplätze zur Sanierung vor. Neben der Ravensbergstraße wurden der Kinderspielplatz Hans-Böckler-Allee sowie der Kinderspielplatz Märkische Straße zur Auswahl gestellt. Die Auswahl der Vorschläge erfolgt unter Berücksichtigung technischer Kontrollen durch Gelsendienste, Bürgerwünschen, Meldungen von Spielplatzpaten sowie unter Beteiligung des Jugendrates. Für die Umsetzung der Maßnahme in der Ravensbergstraße wird zudem die Beteiligung der jeweiligen Kinderbeauftragten vorgesehen, um Gestaltungswünsche der anwohnenden Kinder einzubeziehen. Der Spielplatz in der Ravensbergstraße umfasst eine Fläche von 1.750 qm und dient insgesamt 213 Kindern der Altersgruppen 0 bis 14 Jahre.
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Beratungsfolge
- 10.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 4Anträge gemäß § 7 Abs. 1 der Geschäftsordnung i. V. mit § 9 der Bezirkssatzung
- 4.1Sachstandsbericht zu einer Verkehrsberuhigung im Bereich Hüller Straße zwischen Florastraße und Pluto Straße - Antrag der CDU-Bezirksfraktion -Zur Vorlage · 25-30/01151 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Mitte hat einen Antrag mit der Vorlagennummer 25-30/01151 gestellt, der einen Sachstandsbericht zu einer Verkehrsberuhigung im Bereich der Hüller Straße zwischen Florastraße und Pluto Straße zum Gegenstand hat. Der Antrag bezieht sich auf einen bereits am 14. Januar 2026 eingebrachten Tagesordnungspunkt.
Hintergrund der Anfrage ist ein Austausch in einer vorangegangenen Sitzung, an der Vertreter der Verwaltung aus den Referaten Öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie Verkehr teilnahmen. In diesem Gespräch wurde die Umsetzung der Anliegen von Anwohnern mit der Einstufung der Hüller Straße als Hauptverkehrsstraße begründet. Die CDU-Bezirksfraktion führt dazu aus, dass eine E-Mail der Oberbürgermeisterin vom 9. Februar 2022 darauf hinweist, dass die Hüller Straße als Haupterschließungsstraße dient.
Auf Basis dieser Information stellt die CDU-Bezirksfraktion zwei Fragen an das Gremium. Es soll geklärt werden, ob die Einstufung als Haupterschließungsstraße die grundlegende Situation verändert und welche Möglichkeiten diese veränderte Ausgangslage für das Anliegen der Anwohner bietet. Die Beratung des Antrags ist für die Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte am 10. Juni 2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 10.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · ohne Abstimmung
Ergebnis: ohne Abstimmung - 5Schul- und Bildungsentwicklung in Gelsenkirchen; Schulorganisatorische Maßnahmen für die GGS Marschallstraße und die Mulvany-RealschuleZur Vorlage · 25-30/01097 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung sieht weitreichende schulorganisatorische Änderungen für die Grundschule Marschallstraße sowie die Mulvany-Realschule vor. Hintergrund ist die Sperrung des Schulgebäudes an der Marschallstraße, nachdem bei einer Messung in den Herbstferien 2024 in vier Räumen überhöhte Asbestwerte festgestellt wurden. Da die Ursache und Verteilung der Schadstoffe unklar sind und zudem ein Sanierungsbedarf besteht, werden Optionen für einen Neubau geprüft.
Der Rat der Stadt soll beschließen, den bisherigen Beschluss zur Einrichtung eines Teilstandortes der Mulvany-Realschule an der Bickernstraße 98 aufzuheben. Stattdessen soll ab dem Schuljahr 2026/2027 ein Teilstandort der GGS Marschallstraße an der Bickernstraße 98 eingerichtet werden. Zudem ist die Einrichtung eines temporären Teilstandortes der GGS Marschallstraße am Standort GGS An der Gräfte für zwei Schuljahre ab dem Schuljahr 2026/2027 vorgesehen. Damit wird das Raumprogramm für eine fünfzügige Grundschule auf drei Standorte verteilt, wobei die Nutzung der Lenaustraße, der GGS An der Gräfte sowie der Räumlichkeiten an der Bickernstraße erfolgt.
Zusätzlich wird die sofortige Vollziehung des Beschlusses gemäß der Verwaltungsgerichtsordnung beantragt. Die Verwaltung begründet dies mit dem öffentlichen Interesse an der Gewährleistung eines geordneten Schulbetriebs, um Verzögerungen durch mögliche Rechtsmittel zu vermeiden.
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Beratungsfolge
- 09.07.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · einstimmig zugestimmt
- 25.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bildung · einstimmig zugestimmt
- 10.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Ost · einstimmig zugestimmt
- 10.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 6Hochwasserrisiko-Management-Planung 3. Zyklus Hier: Maßnahmenplanung der Stadt GelsenkirchenZur Vorlage · 25-30/01113 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Rat der Stadt Gelsenkirchen eine Beschlussvorlage zur Maßnahmenplanung im Rahmen des dritten Zyklus des Hochwasserrisikomanagements vor. Die Vorlage basiert auf der EU-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie und dem Wasserhaushaltsgesetz, welche die Erstellung von Risikomanagementplänen in sechsjährigen Turnussen vorschreiben. Ziel der Planung ist die Verringerung nachteiliger Folgen von Hochwasser für die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeiten.
Der aktuelle Maßnahmenplan umfasst insgesamt 65 Maßnahmen. Davon befinden sich 39 Maßnahmen im laufenden Prozess, sieben wurden bereits abgeschlossen, darunter die Entflechtung des Springbachs sowie der Bau des Notpumpwerks Hartmannstraße. Sechs Maßnahmen sind entfallen, während zwei Maßnahmen noch nicht begonnen wurden. Für den dritten Zyklus wurden elf neue Maßnahmen aus verschiedenen Fachabteilungen gemeldet. Diese verteilen sich auf die Kategorien Flächenvorsorge, natürlicher Wasserrückhalt, technischer Hochwasserschutz sowie Bau-, Verhaltens-, Informations- und Risikovorsorge.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung der bestehenden Maßnahmenplanung weiterzuführen und die Einleitung neuer Maßnahmen zu übernehmen. Das Referat Umwelt führt ein Monitoring der Umsetzung durch. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt unter Berücksichtigung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt. Die Maßnahmen werden als Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel bewertet.
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Hauptdokument|Hochwasserrisikomanagement - Planung Maßnahmenstand sowie neue Maßnahmen; 3. Zyklus
Beratungsfolge
- 09.07.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · einstimmig zugestimmt
- 23.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz · einstimmig zugestimmt
- 17.06.2026 · Sitzung des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses · einstimmig zugestimmt
- 16.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bau und Liegenschaften · einstimmig zugestimmt
- 11.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord · einstimmig zugestimmt
- 10.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Ost · einstimmig zugestimmt
- 10.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · einstimmig zugestimmt
- 09.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd · einstimmig zugestimmt
- 09.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 7Entscheidung zur weiteren baulichen und organisatorischen Entwicklung der Berufskollegs am Goldberg und Königstraße sowie Entwicklung einer städtebaulichen Perspektive für das Grundstück am GoldbergZur Vorlage · 25-30/00887 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 25-30/00887 befasst sich mit der baulichen und organisatorischen Entwicklung der Berufskollegs am Goldberg und an der Königstraße sowie der städtebaulichen Perspektive für das Grundstück am Goldberg. Der Rat der Stadt soll beschließen, die Berufskollegs am Standort Königstraße durch einen kombinierten Neubau im Rahmen des Bildungs- und Innovationscampus (BIC) zusammenzuführen. Das Bestandsgebäude des Berufskollegs für Technik und Gestaltung soll nach dessen Umzug als Interimsnutzung für das Berufskolleg Königstraße dienen. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Planungsbeschluss für den III. Bauabschnitt sowie ein Nachnutzungskonzept für das Areal am Goldberg zu erarbeiten. Dabei sollen die Ansiedlung einer Landesbehörde, der Westfälischen Hochschule oder eine Wohnbebauung vorrangig geprüft werden. Ein Struktur- und Nutzungskonzept inklusive Zeitplan ist bis zum ersten Sitzungszyklus 2027 vorzulegen. Zudem wird die Verwaltung mit der Entwicklung von Flächen für die Volkshochschule und die Stadtbibliothek betraut.
Im Rahmen einer Potenzialbewertung wurden drei Szenarien untersucht. Szenario 1 sieht den Ersatz von Bestandsgebäuden durch Neubauten mit einer Dauer von ca. neun Jahren und Kosten von ca. 315.550.000 € vor. Szenario 2 umfasst eine schrittweise Erneuerung über ca. vierzehn Jahre bei geschätzten Kosten von ca. 275.832.000 €. Szenario 3 verfolgt einen kombinierten Neubau mit einer Dauer von ca. zwölf Jahren und Kosten von ca. 269.656.000 €. Die Verwaltung empfiehlt die Umsetzung von Szenario 3 als kostengünstigste Variante, wobei die baulichen Kosten mit ca. 270 Mio. € geschätzt werden. Der Haushaltsplanentwurf 2026 ff. sieht bis 2030 Mittel in Höhe von 298.699.572 € vor.
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Hauptdokument|Anlage 1 Ergebnisbericht Bildungs- und Innovationscampus Gelsenkirchen - Potentialbewertung 25.03.26|Anlage 2 - Ergebnis der Schulkonferenz des Berufskollegs am Goldberg vom 10.02.2026
Beratungsfolge
- 09.07.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · einstimmig zugestimmt
- 02.07.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschusses · einstimmig zugestimmt
- 25.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bildung
- 11.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord · abgelehnt
- 10.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 8Integriertes Entwicklungskonzept für Schalke-Nord
- 8.1Beschluss der Erweiterung der Gebietskulisse IEK 2.1 für Schalke-NordZur Vorlage · 25-30/01090 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stabsstelle Zukunftspartnerschaft Wohnen/Stadterneuerung sieht eine Erweiterung der Gebietskulisse des Integrierten Entwicklungskonzeptes (IEK) 2.1 für Schalke-Nord vor. Das Ziel ist die Anpassung der Gebietsabgrenzung, die bereits am 26.06.2025 beschlossen wurde, um neue Projekte in das Stadtumbaugebiet gemäß §171b BauGB einzubeziehen. Konkret geht es um die Umnutzung der Kirche St. Joseph sowie die Erweiterung der Beleuchtung der Kurt-Schulmacher-Straße im Bereich des „Blauen Bandes“ von der Uferstraße bis zur VELTINS-Arena.
Durch die Erweiterung nach Norden wird die Beleuchtung des „Blauen Bandes“, welche Schalke, Schalke-Nord und die Heimstätte des FC Schalke 04 verbindet, vervollständigt. Die Ausdehnung nach Süden umfasst die Kurt-Schumacher-Straße bis zum Kreuzungsbereich Kurt-Schumacher-Straße/Grillostraße im Stadtteil Schalke. Damit wird auch die Berliner Brücke in das Fördergebiet einbezogen, wodurch eine Verbindung zum Stadterneuerungsgebiet Schalke hergestellt werden soll.
Die neue Gebietskulisse dient gleichzeitig als Förderkulisse und bildet die Grundlage für den nachqualifizierten Förderantrag zum Stadterneuerungsprogramm 2026 (STEP 2026). Damit soll die Akquise von Städtebaufördermitteln von Bund und Land für die Gesamtmaßnahme Schalke-Nord 2.1 ermöglicht werden. Der Rat der Stadt soll über diesen Beschluss in der Sitzung am 09.07.2026 entscheiden.
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Hauptdokument|Anlage 1 Erweiterte Gebietskulisse IEK 2.1 Schalke-Nord
Beratungsfolge
- 09.07.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · einstimmig zugestimmt
- 23.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz · einstimmig zugestimmt
- 18.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilitätsentwicklung · einstimmig zugestimmt
- 17.06.2026 · Sitzung des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses · einstimmig zugestimmt
- 16.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bau und Liegenschaften · einstimmig zugestimmt
- 11.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration · einstimmig zugestimmt
- 10.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · einstimmig zugestimmt
- 10.06.2026 · Sitzung des Beirates für Menschen mit Behinderungen · ohne Abstimmung
- 09.06.2026 · Sitzung des Beirates für Senioren · ohne Abstimmung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - –Beschluss der Änderungen des Integrierten Entwicklungskonzeptes (IEK) 2.1 für Schalke-NordZur Vorlage · 25-30/01070 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage sieht eine Änderung des Integrierten Entwicklungskonzeptes (IEK) 2.1 für Schalke-Nord vor. Ziel ist die Überführung der Zukunftspartnerschaft Wohnen in eine Stadtperspektive. Der Rat der Stadt soll die Vorbereitung, Durchführung und Umsetzung des geänderten IEK 2.1 für den Zeitraum 2026 bis 2036 beschließen sowie die Einzelmaßnahmen in die kurz- und mittelfristige Haushaltsplanung aufnehmen.
Die Vorlage umfasst verschiedene Projekte mit unterschiedlichen Kostenstrukturen. Die Erweiterung der Beleuchtung am Blauen Band in der Kurt-Schumacher-Straße ist mit etwa 240.000 € veranschlagt, wobei eine Fertigstellung bis August 2026 vorgesehen ist. Für die Umnutzung der Kirche St. Joseph sind eine Machbarkeitsstudie über 140.000 € sowie Planung und Umsetzung mit 7.500.000 € vorgesehen. Das Projekt Haus der Vereine in der Uechtingstraße umfasst eine Machbarkeitsstudie über 102.000 € sowie Planung und Umsetzung mit 2.750.000 €. Zudem ist die Sicherung des ehemaligen Schalker Bahnhofs mit etwa 620.000 € geplant.
Durch neue Hochbauprojekte erhöhen sich die Gesamtkosten des Vorhabens auf 21.050.000 €. Eine Förderquote von 70 % durch Bundes- und Landesmittel aus der Städtebauförderung ist vorgesehen. Für die Projekte St. Joseph, Haus der Vereine und Blaues Band sollen Akteure bis zu 20 % der Gesamtkosten bzw. zwei Drittel des verbleibenden Eigenanteils der Stadt Gelsenkirchen tragen. Die jährlichen Nettofolgekosten belaufen sich auf 322.807,89 €. Die Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt vorhandener Zuwendungsbescheide, der Finanzierbarkeit der Eigenanteile und der Sicherung von Förderzugängen. Die Kosten sind im Haushalt 2026 veranschlagt.
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Hauptdokument|Vorlage-Anlage 1 IEK 2.1, Schalke Nord, Stand 18-05-2026 k|IEK-Anlage 01 Gebietskulisse IEK 2 1 SN|IEK-Anlage 02 IEK neue Abgrenzung Schalke-Nord|IEK-Anlage 03 Kosten- und Finanzierungplan|Vorlage-Anlage 2 Maßnahmenprogramm|Vorlage-Anlage 3 Stadtperspektive Gelsenkirchen 2032
Beratungsfolge
- 09.07.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · einstimmig zugestimmt
- 23.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz · einstimmig zugestimmt
- 18.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilitätsentwicklung · einstimmig zugestimmt
- 17.06.2026 · Sitzung des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses · einstimmig zugestimmt
- 16.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bau und Liegenschaften · einstimmig zugestimmt
- 11.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration · einstimmig zugestimmt
- 10.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · einstimmig zugestimmt
- 10.06.2026 · Sitzung des Beirates für Menschen mit Behinderungen · ohne Abstimmung
- 09.06.2026 · Sitzung des Beirates für Senioren · ohne Abstimmung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - –Schul- und Bildungsentwicklung in Gelsenkirchen: Schulorganisatorische Einrichtung eines temporären Teilstandortes der GGS Dörmannsweg - am Standort Plutostraße 91 für die Schuljahre 2026/2027 bis einschließlich 2029/2030Zur Vorlage · 25-30/01101 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage sieht die Einrichtung eines temporären Teilstandortes der Grundschule Dörmannsweg am Standort Plutostraße 91 vor. Die Maßnahme ist für den Zeitraum von fünf Schuljahren, beginnend mit dem Schuljahr 2026/2027 bis einschließlich 2029/2030, geplant.
Hintergrund der Vorlage ist ein erhöhter Bedarf an Grundschulplätzen im Stadtbezirk Mitte. Während die Neuerrichtung einer 5-zügigen Grundschule am Wildenbruchplatz bereits beschlossen wurde, verzögert sich deren Fertigstellung von ursprünglich geplant 2026/2027 auf das Schuljahr 2028/2029. Um diesen Fehlbedarf zu decken, sollen an der Plutostraße 91 Modulbauten genutzt werden, in denen drei Schulzüge untergebracht werden sollen. Für die offene Ganztagsbetreuung (OGS) ist eine Zusammenarbeit mit dem Jugendzentrum Tossehof vorgesehen, wo auch die Mittagsverpflegung stattfinden soll.
Die Vorlage beinhaltet zudem die Anordnung der sofortigen Vollziehung des Beschlusses gemäß der Verwaltungsgerichtsordnung. Dies wird damit begründet, dass die Stadt Gelsenkirchen zur Gewährleistung eines geordneten Schulbetriebs verpflichtet ist und eine mögliche aufschiebende Wirkung von Rechtsmitteln den Schulbetrieb gefährden könnte.
Für die Umsetzung der Maßnahme sind personelle Folgekosten veranschlagt. Im Jahr 2026 belaufen sich die Nettofolgekosten auf 14.914,15 Euro, während die Nettofolgekosten ab dem Jahr 2027 bei 35.793,96 Euro liegen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Voraussetzungen für den Schul- und OGS-Betrieb zu schaffen.
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Beratungsfolge
- 09.07.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · einstimmig zugestimmt
- 25.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bildung · einstimmig zugestimmt
- 10.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - –Umsetzung der Säule I des Startchancen-Programms in Gelsenkirchen hier: Gertrud-Bäumer-RealschuleZur Vorlage · 25-30/01202 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung sieht vor, die Umsetzung der Säule I des Startchancen-Programms an der Gertrud-Bäumer-Realschule in Gelsenkirchen voranzutreiben. Die Verwaltung wird beauftragt, spezifische Maßnahmen im Rahmen dieses Programms bei der Bezirksregierung Münster zu beantragen und – vorbehaltlich der Bewilligung – durchzuführen.
Im Zentrum der geplanten Maßnahmen steht die funktionale Aufwertung bestehender Räumlichkeiten, um moderne Unterrichtsformen und individuelle Förderung zu unterstützen. Konkret ist die Neuausstattung der sogenannten „Alten Mensa“ sowie des Raumes 107 vorgesehen. Ziel ist die Schaffung von Selbstlernzentren, sogenannten Study Halls, durch den Einsatz von flexiblem Mobiliar sowie Schall- und Sichtschutzwänden. Zudem soll ein ehemaliger Informatikraum als multifunktional nutzbarer Medienraum möbliert werden. Dieser Raum soll unter anderem die Nutzung von 3D-Druckern, Plottern und Foliendruckern ermöglichen und Bereiche für Podcastaufnahmen sowie die Videobearbeitung bereitstellen.
Die Gesamtkosten für diese Maßnahmen belaufen sich auf 140.000 €. Davon sind 98.000 € als Zuschüsse Dritter vorgesehen, während ein Eigenfinanzierungsanteil aus der Bildungspauschale in Höhe von 42.000 € anfällt. Die Finanzierung der Investitionskosten ist im Haushaltsplan 2026 vorgesehen. Das Startchancen-Programm, das von 2024 bis 2034 läuft, sieht für Gelsenkirchen eine mögliche Gesamtinvestitionssumme von 76.182.072,99 € für 40 teilnehmende Schulen vor.
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Beratungsfolge
- 25.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bildung · zur Kenntnis genommen
- 10.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - –Umsetzung der Säule I des Startchancen-Programms in Gelsenkirchen hier: GGS an der GeorgstraßeZur Vorlage · 25-30/01203 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, dass die Verwaltung die Umsetzung einer Maßnahme im Rahmen der Säule I des Startchancen-Programms bei der Bezirksregierung Münster beantragt. Konkret geht es um den Austausch des Klassenmobiliars an der GGS Georgstraße. Ziel der Maßnahme ist die Weiterentwicklung der Raumkonzepte, um den Anforderungen einer offenen Ganztagsschule sowie flexiblen Lernsettings gerecht zu werden. Das geplante neue Konzept umfasst unter anderem Einzelarbeitsplätze, Bereiche für Kleingruppenarbeit, Polstersitzgelegenheiten sowie bewegungsfördernde Sitzmöglichkeiten.
Das Startchancen-Programm dient der Verbesserung der Lernumgebung an Schulen in sozial herausfordernden Lagen und wird von Bund und Ländern zwischen 2024 und 2034 finanziert. Für Gelsenkirchen beläuft sich die mögliche Gesamtinvestitionssumme aus der Säule I auf 76.182.072,99 €, bestehend aus einer Fördersumme von 53.327.451,09 € und einem kommunalen Eigenanteil von 30 %.
Die Gesamtkosten für den Austausch des Mobiliars an der GGS Georgstraße werden mit 175.000 € veranschlagt. Davon sind 122.500 € als Zuschüsse Dritter vorgesehen, während der Eigenfinanzierungsanteil 52.500 € beträgt. Die Finanzierung der Maßnahme ist im Haushaltsplan 2026 unter der Produktgruppe 2101 vorgesehen. Die Vorlage wird der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte zur Entscheidung und dem Ausschuss für Bildung zur Kenntnisnahme vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 25.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bildung · zur Kenntnis genommen
- 10.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - –Ausweisung der Dammstraße als FahrradstraßeZur Vorlage · 25-30/01158 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage sieht eine Änderung der Verkehrsplanung für die Dammstraße vor. Im Abschnitt zwischen Klapheckenhof und Wilhelmine-Victoria-Straße soll die Dammstraße als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen werden. Im weiteren Verlauf, von der Dammstraße 1 bis zum Klapheckenhof, soll die Straße als Fahrradstraße angeordnet werden.
Die Anpassung der ursprünglichen Planung ergibt sich aus dem fortgeschrittenen Prozess und der Notwendigkeit, die Verkehrsführung anzupassen. Im Bereich Wilhelmine-Victoria-Straße bis Klapheckenhof sollen Sperrpfosten nach einer Prüfung entfernt werden. Hintergrund ist die Anordnung des MUNV vom 17. Januar 2024, die die Nutzung von Pollern zur Durchsetzung von Verkehrsverboten auf Radwegen untersagt, um Gefahren für den Radverkehr, etwa durch übersehene Hindernisse oder die Nutzung von Lastenfahrrädern und Anhängern, zu vermeiden. Um Schleichverkehr von der Wilhelmine-Victoria-Straße in die Dammstraße zu verhindern, wird die Einfahrt mit der Freigabe für den Radverkehr (VZ 267 mit VZ 1022-10) untersagt.
Der verkehrsberuhigte Bereich wird mittels des Verkehrszeichens 325 gekennzeichnet. Die Maßnahme umfasst die Beschaffungs- und Herstellungskosten in Höhe von 175.000 €. Die Finanzierung erfolgt über den Haushaltsplan 2026 im Produkt 5402 (Verkehrsanlagen und -einrichtungen) mit einem Budget von 30.777.142 €. Die Änderung der Anordnung hat keine Auswirkungen auf die Baukosten.
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Beratungsfolge
- 10.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 13Förderung von Stadtbezirksveranstaltungen für das Jahr 2026Zur Vorlage · 25-30/01049 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung sieht die finanzielle Unterstützung der Kulturgemeinschaft Gelsenkirchen-Mitte für das Jahr 2026 vor. Die Kulturgemeinschaft Gelsenkirchen-Mitte beantragt einen Betrag in Höhe von 3.000,00 €, um die anfallenden Sachkosten für verschiedene Stadtbezirksveranstaltungen abzudecken, da die Organisation die Aufwendungen nicht aus eigenen Mitteln finanzieren kann. Die Mittel sollen der Abdeckung von Kosten dienen, die den beteiligten Vereinen und Gruppen bei ihren Auftritten entstehen.
Nach der Beschlussfassung erhält die Kulturgemeinschaft Gelsenkirchen-Mitte zudem die Möglichkeit, auch nach der Entscheidung eingehende Anträge von Vereinen bei der Vergabe der Fördermittel zu berücksichtigen. Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel muss bis zum 30. April 2027 durch einen Verwendungsnachweis belegt werden.
Die Vorlage begründet die Förderung mit der Aufgabe der Bezirksvertretungen, die kulturellen Angelegenheiten sowie die Heimat- und Brauchtumspflege im Stadtbezirk zu unterstützen. Die Finanzierung der Maßnahme ist im Haushaltsplan 2026 unter der Produktgruppe 1101 mit 15.000,00 € vorgesehen. Die Entscheidung über die Vorlage ist für die Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte am 10. Juni 2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 10.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 14Mitteilungen und Anfragen
- 14.1Mitteilungen
- 14.1.1Bericht zum Haushalt – Entwurf des Jahresabschlusses 2025 (Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte/VB 4)Zur Vorlage · 25-30/01190 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Rat der Stadt Gelsenkirchen in seiner Sitzung am 21. Mai 2026 den Entwurf des Jahresabschlusses 2025 vorgelegt. Dieser Entwurf wurde mit der Empfehlung versehen, ihn zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss zu überweisen. Die Mitteilungsvorlage dient der Information der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte und soll als Grundlage für die Beratung von Abweichungsberichten in den Fachausschüssen und Bezirksvertretungen fungieren.
Der Entwurf des Jahresabschlusses folgt weitestgehend der Systematik des Haushalts. Wesentliche Abweichungen werden hinter den Produktgruppenbeschreibungen erläutert, sofern Ziele im Planjahr nicht oder nicht vollständig erreicht wurden oder die Teilergebnisrechnung um mindestens 10 % oder 250.000 € vom fortgeschriebenen Planwert abweicht. Abweichungen unterhalb eines Betrages von 10.000 € sind nicht berichtspflichtig. Zudem werden Erläuterungen bereitgestellt, wenn die Produktkennzahlen um mindestens 10 % vom Planwert abweichen.
Konkret werden Abweichungen in den Produkten Bildungsmittel und Unterrichtsbetrieb Mitte, Unterhaltung und Einrichtung Mitte, Informationstechnologie an Schulen Mitte, Benutzerdienste Stadtbibliothek Mitte, Öffentliche Spielanlagen Mitte, Instandhaltung der Einrichtungen Mitte sowie BgA Sportanlagen Mitte erläutert. Darüber hinaus enthält die Vorlage einen Bericht über Beschlüsse, die seit mehr als einem halben Jahr vorliegen, aber noch nicht abschließend umgesetzt wurden. Der Entwurf ist elektronisch über das Ratsinformationssystem und die städtische Internetseite einsehbar.
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Hauptdokument|Anlage 1: Abweichungserläuterungen|Anlage 2: Bericht zur Ausführung von Beschlüssen
Beratungsfolge
- 10.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 14.1.2Bericht zum Haushalt – Entwurf des Jahresabschlusses 2025 (Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte/VB 6)Zur Vorlage · 25-30/01128 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte eine Mitteilungsvorlage zum Entwurf des Jahresabschlusses 2025 vorgelegt. Dem Rat der Stadt wurde dieser Entwurf in seiner Sitzung am 21.05.2026 mit der Empfehlung zur Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss unterbreitet. Der Entwurf des Jahresabschlusses ist elektronisch über das Ratsinformationssystem sowie die städtische Internetseite einsehbar und dient als Grundlage für die Beratung der Abweichungsberichte in den Fachausschüssen und Bezirksvertretungen.
Die Struktur des Jahresabschlusses orientiert sich weitgehend an der Systematik des Haushaltsplanes. Wesentliche Abweichungen werden hinter den Produktgruppenbeschreibungen erläutert. Als wesentlich gelten Abweichungen, wenn Ziele im Planjahr nicht oder nur unvollständig erreicht wurden, die Teilergebnisrechnung um mindestens 10 % oder 250.000 € vom fortgeschriebenen Planwert abweicht oder die Produktkennzahlen um mindestens 10 % vom Planwert abweichen. Abweichungen unterhalb eines Betrages von 10.000 € sind nicht berichtspflichtig.
Konkrete Erläuterungen zu Abweichungen liegen für verschiedene Produkte vor, darunter das Hochbaumanagement für Schulen und Jugendeinrichtungen im Bereich Mitte, die Verpachtung von Sportflächen, die räumliche Planung, die Stadtentwicklung sowie die Verkehrsplanung und Verkehrsanlagen im Bereich Mitte. Zudem wird über Beschlüsse berichtet, die seit mehr als einem halben Jahr vorliegen, aber noch nicht abschließend umgesetzt wurden. Die Vorlage enthält die Anlagen 1 und 2 zur Dokumentation der Abweichungserläuterungen und der Beschlussausführung.
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Beratungsfolge
- 10.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 14.1.3Bedarfs- und Wirkungsanalyse Quartiersmanagement SchalkeZur Vorlage · 25-30/00505 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Koordinierungsstelle strategische Sozialplanung und Quartiersmanagement hat eine Mitteilungsvorlage mit der Nummer 25-30/00505 vorgelegt. Gegenstand des Dokuments ist der Bericht zur Bedarfs- und Wirkungsanalyse des Quartiersmanagements Schalke.
Der Bericht dient der Information der politischen Gremien über die Ergebnisse der durchgeführten Analyse. Die Vorlage ist für die Kenntnisnahme vorgesehen. Die Beratungsfolge sieht vor, dass das Dokument zunächst in der Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte am 10. Juni 2026 sowie im Ausschuss für Soziales und Arbeit am 17. Juni 2026 zur Kenntnis gebracht wird. Die entsprechende Analyse liegt der Mitteilung als öffentliche Anlage bei.
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Hauptdokument|Bedarfs- und Wirkungsanalyse Quartiersmanagement Schalke
Beratungsfolge
- 17.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Soziales und Arbeit · zur Kenntnis genommen
- 10.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 14.1.4Ergebnisniederschrift über die Sitzung der Unfallkommission am 24.03.2026Zur Vorlage · 25-30/01172 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Mitteilungsvorlage der Verwaltung zum Thema Öffentliche Sicherheit und Ordnung enthält die Ergebnisniederschrift der Sitzung der Unfallkommission vom 24. März 2026. Die Unfallkommission, die sich aus der Straßenverkehrsbehörde, der Straßenbaubehörde und der Polizeibehörde zusammensetzt, ist für die Bekämpfung von Unfallhäufungsstellen im Stadtgebiet Gelsachirchen zuständig. Eine Unfallhäufungsstelle liegt vor, wenn sich an Verkehrsknoten oder auf Streckenabschnitten Unfälle mit Personenschäden oder schwerem Sachschaden häufen.
Gemäß dem gemeinsamen Runderlass des Ministeriums des Inneren und des Ministeriums für Verkehr zu den Aufgaben der Unfallkommission in Nordrhein-Westfalen ist im ersten Halbjahr eines jeden Jahres eine Sitzung zur Erfolgskontrolle durchzuführen. Die Sitzung am 24. März 2026 dient diesem Zweck. Die Niederschrift der Sitzung ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Die Vorlage ist für die Kenntnisnahme in den Bezirksvertretungen Gelsenkirchen-Nord, Gelsenkirchen-Ost, Gelsenkirchen-West, Gelsenkirchen-Mitte und Gelsenkirchen-Süd sowie im Ausschuss für Verkehr und Mobilitätsentwicklung vorgesehen. Die Termine für die Beratung in den Gremien sind für den Zeitraum vom 9. Juni 2026 bis zum 18. Juni 2026 angesetzt.
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Beratungsfolge
- 18.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilitätsentwicklung
- 11.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord · zur Kenntnis genommen
- 10.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Ost · zur Kenntnis genommen
- 10.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · zur Kenntnis genommen
- 09.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd · zur Kenntnis genommen
- 09.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 14.1.5Anfrage des Bezirksverordneten Herrn Röttgen - Fahrbahn "Grenzstraße" -Zur Vorlage · 25-30/00960 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In einer Mitteilungsvorlage der Verwaltung zur Vorlagennummer 25-30/00960 wird auf eine Anfrage eines Bezirksverordneten aus der Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte vom 25. Februar 2026 geantwortet. Der Bezirksverordnete hatte darauf hingewiesen, dass sich die Fahrbahn der Grenzstraße auf der Höhe der AWO und der Realschule in Richtung Kurt-Schumacher-Straße in einem schlechten Zustand befinde und Schlaglöcher aufgeweicht seien. Er regte eine komplette Sanierung des Teilstücks an und fragte nach dem weiteren Vorgehen der Verwaltung.
Die Verwaltung führt aus, dass die Grenzstraße in mehreren Abschnitten Schäden an der Asphaltoberfläche aufweist. Im Rahmen eines seit etwa sechs Jahren umgesetzten Straßenerhaltungsprogramms werden jährlich etwa 40 Maßnahmen zur Erneuerung von Asphaltdeckschichten durchgeführt. Die Priorisierung erfolgt nach der Verkehrsbedeutung, dem baulichen Zustand und der Abstimmung mit Versorgungsunternehmen.
Die Grenzstraße ist in das laufende Programm aufgenommen; für den Abschnitt zwischen Bismarckstraße und Dresdner Straße ist die Erneuerung der Asphaltdeckschicht für das Jahr 2027 vorgesehen. Der Bereich im Umfeld der AWO und der Lessing-Realschule ist Teil einer übergeordneten Straßenplanungsmaßnahme des Straßen- und Wegekonzeptes. Die planerische Bearbeitung ist bis 2027 vorgesehen, eine bauliche Umsetzung ist nach aktuellem Stand für das Jahr 2028 geplant. Bis zur Umsetzung stellt der Bauhof des Referats Verkehr die Verkehrssicherheit durch regelmäßige Begehungen und anlassbezogene Reparaturen sicher.
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- 10.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 14.1.6Anfrage der Bezirksverordneten Frau Nüßen - Beleuchtung an der Unterführung Bismarckstraße -Zur Vorlage · 25-30/01057 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Mitteilungsvorlage 25-30/01057 reagiert die Verwaltung auf eine Anfrage eines Bezirksverordneten zur Beleuchtungssituation in der Unterführung Bismarckstraße. Der Anlass der Anfrage war der Hinweis, dass die Unterführung dunkel wirke und eine zusätzliche Beleuchtung zur Erhöhung des Sicherheitsgefühls sowie zur besseren Sichtbarkeit der künstlerischen Neugestaltung sinnvoll sei. Es wurde gefragt, ob eine zusätzliche Beleuchtung vorhanden sei, ob diese instand gesetzt werden könne und wann eine Wiederinbetriebnahme möglich sei.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass die Fahrbahnbeleuchtung sowie die Beleuchtung des Rad- und Gehwegs vorhanden und ordnungsgemäß in Betrieb sind, wobei die Beleuchtung des Rad- und Gehwegs im 24-Stunden-Dauerbetrieb läuft. Eine zusätzliche Beleuchtung im Deckenbereich ist jedoch aufgrund von Vandalismusschäden derzeit außer Funktion. Die Instandsetzung dieser farblich gesteuerten Anlage erfordert die Beschaffung von Ersatzteilen und Leuchten sowie eine anschließende Systemintegration durch einen externen Dienstleister, da eine Teilinbetriebnahme technisch nicht möglich ist. Die Wiederherstellung der Deckenbeleuchtung wird nach aktueller Planung für das 2. oder 3. Quartal 2026 als realistisch eingestuft.
Zusätzlich informiert die Verwaltung darüber, dass im Rahmen laufender Sanierungsmaßnahmen die Leuchten im Fuß- und Radwegbereich in den kommenden Wochen durch neue LED-Leuchten ersetzt werden. Diese verfügen über eine verbesserte Farbwiedergabe und eine höhere Energieeffizienz.
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- 10.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 14.1.7Anfrage der Bezirksverordneten Frau Nüßen - Unerlaubtes Linksabbiegen auf der Bismarckstraße -Zur Vorlage · 25-30/01069 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Mitteilungsvorlage 25-30/01069 reagiert die Verwaltung auf eine Anfrage eines Stadtverordneten bezüglich der Verkehrssituation in der Bismarckstraße. Der Anlass der Anfrage ist die Beobachtung, dass ein Verkehrsschild, welches Lkw auf der Bismarckstraße in Richtung Emschertalbahn zum Geradeausfahren verpflichtet, regelmäßig missachtet wird. Konkret wird berichtet, dass Lkw entgegen der Beschilderung mehrfach täglich links in die Hohenzollernstraße abbiegen.
Im Rahmen der Anfrage wurden Informationen darüber erbeten, in welcher Häufigkeit die Verkehrssituation an dieser Stelle kontrolliert wird sowie wie viele Verkehrsverstöße täglich, wöchentlich oder monatlich geahndet werden.
Die Verwaltung nimmt hierzu Stellung und weist darauf hin, dass die beschriebenen Vorgänge in den Zuständigkeitsbereich der Polizeibehörde fallen, da es sich um Eingriffe in den fließenden Verkehr handelt. Entsprechende Daten zu den Kontrollintervallen oder den Zahlen der geahndeten Verstöße liegen der Verwaltung nicht vor. Die Vorlage ist zur Kenntnisnahme für die Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte vorgesehen.
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- 10.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 14.1.8Anfrage des Bezirksverordneten Herrn Röttgen - Fahrbahn "Ebertstraße/Mulvanystraße" vor der ELE-Verwaltung -Zur Vorlage · 25-30/01077 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 25-30/01077 befasst sich mit der Anfrage eines Bezirksverordneten zur Beschaffenheit der Fahrbahn an der Kreuzung Ebertstraße und Mulvanystraße vor dem ELE-Gebäude. In der Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte am 15. April 2026 wurde darauf hingewiesen, dass sich die Steine auf der Fahrbahn lose befinden und die Verkehrssicherheit möglicherweise nicht mehr gewährleistet sei.
Die Verwaltung nimmt dazu Stellung und gibt an, dass der Bereich der Ebertstraße zwischen der Vattmannstraße und der Mulvanystraße derzeit zwar schadhafte Stellen aufweist, jedoch als verkehrssicher eingestuft wird. Die Straßen werden im Rahmen von Begehungen regelmäßig kontrolliert. Als Ursache für die Schäden wird die klassische Pflasterbauweise in diesem Bereich angeführt, bei der durch zu dichte Tragschichten die Versickerung von Wasser erschwert wird, was zu wackelnden Steinen und zerstörtem Fugenmaterial führt.
Zur Sanierung des Abschnitts zwischen Vattmannstraße und Mulvanystraße plant das Referat Verkehr den Einsatz eines bitumenhaltigen Bettungs- und Fugenmaterials. Dieses Material wurde im Rahmen eines europäischen Forschungsprojekts entwickelt, um die Stabilität von Pflasterflächen auf belasteten Verkehrswegen zu erhöhen. Ein Einsatz dieses Materials zur Verbesserung des Fahrbahnzustands wurde bereits im Bereich der Ebertstraße zwischen der Munckelstraße und der Robert-Koch-Straße durchgeführt.
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- 10.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 14.1.9Anfrage des Bezirksverordneten Herrn Röttgen - Gully-Abflusskanal auf dem befestigten Parkplatz Ostfriedhof -Zur Vorlage · 25-30/01083 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte hat im Rahmen ihrer Sitzung am 15. April 2026 eine Anfrage zum Zustand eines Gully-Abflusskanals auf dem befestigten Parkplatz des Ostfriedhofs in der Erdbrüggenstraße gestellt. Ein Ratsmitglied berichtete, dass der Abflusskanal versandet sei und eine Spülung benötige. In diesem Zusammenhang wurde die Verwaltung um Auskunft gebeten, ob eine Reinigung angeordnet werden könne und ob die Verwaltung eine solche Maßnahme beabsichtige.
Die Verwaltung nahm zu der Anfrage Stellung und teilte mit, dass nach einer Prüfung und Reinigung der Sinkkästen der Ablauf wiederhergestellt wurde. Eine Begutachtung des baulichen Zustands der Sinkkästen ergab, dass ein grundsätzlicher Ablauf möglich ist. Die Mitteilungsvorlage dient der Kenntnisnahme in der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte.
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- 10.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 14.1.10Anfrage der Bezirksverordneten Frau Essmajor - Feierabendmarkt HKP -Zur Vorlage · 25-30/01117 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die stellvertretende Bezirksbürgermeisterin hat in der Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte am 15. April 2026 eine Anfrage zum Fortbestand des Feierabendmarktes auf dem Heinrich-König-Platz gestellt. Hintergrund der Anfrage war eine Berichterstattung in der WAZ vom 16. März 2026 über eine mögliche Schließung des Marktes sowie die Sorge von Bürgerinnen und Bürgern um die Fortsetzung der Veranstaltung. Die Fragestellerin bat die Verwaltung um einen Bericht über den Fortgang der Verhandlungen, um die Sicherstellung der Weiterführung sowie Möglichkeiten zur Steigerung der Attraktivität für Gewerbebetreibende zu klären.
Die Verwaltung antwortete auf diese Anfrage, dass die Fortführung des Formates „Feierabendmarkt“ durch GELSENDIENSTE aufgrund der positiven Resonanz in der Bevölkerung künftig nicht in Frage gestellt wird. Bezüglich der weiteren Ausgestaltung und möglicher zukünftiger Entwicklungen finden derzeit laufende Gespräche statt. Zum jetzigen Zeitpunkt können laut der Stellungnahme der Verwaltung noch keine belastbaren Aussagen zu einzelnen Aspekten getroffen werden.
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- 10.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 14.1.11Anfrage des Bezirksverordneten Herrn Plaumann - Abfallentsorgung während des Umbaus der Dammstraße zur Fahrradstraße -Zur Vorlage · 25-30/01120 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Mitteilungsvorlage 25-30/01120 reagiert die Verwaltung auf eine Anfrage eines Bezirksverordneten aus der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte. Der Anlass der Anfrage war die Information über die Auswirkungen des Umbaus der Dammstraße zwischen der Fröbelstraße und der Wilhelmine-Victoria-Straße zur Fahrradstraße. Der Bezirksverordnete verwies auf Rückmeldungen von Anwohnerinnen und Anwohnern, wonach es nach Beginn der Bauarbeiten zu Sperrungen betroffener Straßen gekommen sei, was die Müllentsorgung beeinträchtigt habe. Es wurde gefragt, ob der Stadt ein erhöhtes Beschwerdeaufkommen im Baubereich bekannt sei und ob die GELSENDIENSTE Unregelmäßigkeiten bei der Müllentsorgung feststellen konnten.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass bei einem Ortstermin mit der beauftragten Baufirma am 14.04.2026 festgelegt wurde, dass Müllfahrzeuge den abgesperrten Bereich während der Bauphase passieren dürfen. Für den Fall, dass an Leerungstagen Asphalt aufgebracht wird, wurde vereinbart, dass die Bauarbeiter die Behälter rechtzeitig an Stellen bereitstellen sollen, an denen eine Leerung möglich ist. Da die Baumaßnahme am 30.04.2026 endete, stellt die Verwaltung fest, dass die Abfallentsorgung nicht beeinträchtigt war und die Leerung an den regulären Abfuhrtagen durchgeführt werden konnte.
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- 10.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 14.1.12Anfrage des Bezirksverordneten Herrn Podschadly - Beschilderung für den LKW-Verkehr an der Einmündung Bismarckstraße/ Hohenzollernstraße; Überprüfung der Aufstellposition des Verkehrszeichens -Zur Vorlage · 25-30/01159 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat in einer Mitteilungsvorlage auf eine Anfrage eines Bezirksverordneten der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte reagiert. Der Anlass der Anfrage war die Verkehrssituation an der Einmündung Bismarckstraße/Hohenzollernstraße, wobei die Positionierung eines Verkehrszeichens thematisiert wurde. Es wurde darauf hingewiesen, dass das Verkehrszeichen, welches ein Fahrgebot für Lkw vorgibt, etwa 3 bis 5 Meter vor dem Bahnübergang platziert sei, was eine rechtzeitige Wahrnehmung erschwere.
Die Verwaltung stellt klar, dass das aktuell aufgestellte Zeichen 209-30 StVO mit dem Zusatzzeichen „LKW“ ein knotenpunktbezogenes Fahrgebot begründet, das für Lkw unabhängig von einem Gewicht von 7,5 t gilt. Die Einschätzung, dass die derzeitige Positionierung keine ausreichende Reaktionszeit für eine Routenentscheidung lässt, wird von der Verwaltung geteilt.
Hintergrund der Verkehrsregelung ist das städtische Vorbehaltsnetz, welches für die Bismarckstraße vorsieht, dass Lkw-Verkehr aus südlicher Richtung nicht über die Hohenzollernstraße geführt werden soll, um die angrenzende Wohnbebauung und den Bulmker Park zu berücksichtigen. Eine vollständige Sperrung der Hohenzollernstraße für den Lkw-Verkehr ist jedoch nicht vorgesehen, um die Erschließung der Gewerbebetriebe nicht zu beeinträchtigen. Nach Abstimmung zwischen dem Referat Verkehr und dem Referat Öffentliche Sicherheit und Ordnung ist die Versetzung des Zeichens 209-30 mit Zusatzzeichen „Lkw“ in nördlicher Richtung vorgesehen. Die neue Position soll in Höhe der vorhandenen Stadtbahn-Beschilderung liegen.
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Beratungsfolge
- 10.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 14.1.13Anfrage des Bezirksverordneten Herrn Plaumann - Baumaßnahme an der Dammstraße in Heßler -Zur Vorlage · 25-30/01161 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Mitteilungsvorlage 25-30/01161 beantwortet die Verwaltung die Anfrage eines Bezirksverordneten zur Baumaßnahme an der Dammstraße in Heßler. Der Bezirksverordnete bezog sich auf Rückmeldungen von Anwohnern, wonach es bei der Umgestaltung der Dammstraße zwischen Fröbelstraße und Wilhelmine-Victoria-Straße zur Fahrradstraße zu einer gleichzeitigen Sperrung aller betroffenen Straßen gekommen sei, was Auswirkungen auf die Müllentsorgung gehabt habe. Zudem wurde gefragt, ob der Stadt ein erhöhtes Beschwerdeaufkommen oder Schwierigkeiten bei der Müllentsorgung bekannt seien.
Die Verwaltung führt aus, dass die Fahrbahnsanierung der Dammstraße zwischen Grimmstraße und Holtgrawenstraße, der Jahnstraße zwischen Melanchthonstraße und Grimmstraße sowie der Grimmstraße zwischen Fersenbruch und Dammstraße gemeinsam ausgeschrieben wurde. Der Zeitplan sah eine abschnittsweise Sperrung vor: Die Dammstraße sollte vom 24. April 2026 bis 28. April 2026, die Jahnstraße am 22. April 2026 sowie vom 27. April 2026 bis 28. April 2026 und die Grimmstraße vom 28. April 2026 bis 2. Mai 2026 gesperrt werden.
Entgegen dieser Vorgaben sperrte das beauftragte Unternehmen zu Beginn der Arbeiten versehentlich alle betroffenen Straßen gleichzeitig, was zu Irritationen bei den Anwohnern führte. Die zuständige Bauleitung der Stadtverwaltung wies das Unternehmen auf die fehlerhafte Verkehrsführung hin, woraufhin die Sperrungen gemäß der vorgesehenen Bauausführung umgesetzt wurden. Außer der genannten gleichzeitigen Sperrung sind der Verwaltung keine Unregelmäßigkeiten bei der Müllentsorgung bekannt. Die Straßenbauarbeiten wurden am 30.04.2026 abgeschlossen.
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- 10.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 14.1.14Anfrage des Bezirksverordneten Herrn Kizil - Zustand öffentlicher Spielplätze im Bezirk Mitte -Zur Vorlage · 25-30/01220 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Auf Anfrage eines Bezirksverordneten zur Situation öffentlicher Spiel-, Sport- und Aufenthaltsflächen im Bezirk Gelsenkirchen-Mitte hat die Verwaltung eine Stellungnahme vorgelegt. Im Stadtbezirk Mitte befinden sich laut der städtischen Spielplatzverwaltung 50 Kinderspielplätze, 11 Bolzplätze und 2 Skateranlagen. Die Verteilung umfasst die Stadtteile Altstadt, Bismarck, Bulmke-Hüllen, Feldmark, Heßler und Schalke sowie Schalke-Nord. Ergänzend dazu werden verschiedene Sportanlagen, wie das Sportzentrum Schürenkamp oder die Trendsportanlage Consol, aufgeführt.
Die Wartung und Sicherheitskontrolle der Spielanlagen erfolgt über eine Servicepartnerschaft mit GELSENDIENSTE durch wöchentliche Kontrollen und jährliche TÜV-Abnahmen. Ein Spielplatz, der Burgers Park an der Bulker Straße, ist aufgrund von Sanierungsarbeiten im Rahmen der Renaturierung des Sellmannsbachs derzeit komplett gesperrt. Eine Klassifizierung des baulichen Zustands nach festen Parametern wird nicht vorgenommen.
Für die Priorisierung von Sanierungen schlägt die Spielplatzverwaltung den Bezirksvertretungen jährlich drei Spielplätze vor. Kriterien sind unter anderem das Alter, der Zustand, das Spielangebot, die Bevölkerungsentwicklung sowie Vandalismusschäden. Im Bereich der Barrierefreiheit sind im Bezirk Mitte 32 Spielplätze als barrierefrei zugänglich, wovon 31 mit Inklusionsgeräten ausgestattet sind. Die Sportanlagen Schürenkamp und das Jahnstadion sind barrierefrei bzw. barrierearm nutzbar. Die künftige Planung von Sportflächen ist Gegenstand der laufenden Sportentwicklungsplanung. Die Beteiligung von Kindern an der Gestaltung erfolgt über die Kinderbeauftragten der Stadtbezirke.
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- 10.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 14.1.15Anfrage des Bezirksverordneten Herrn Röttgen - Pferdeanhänger Plutostraße -Zur Vorlage · 25-30/01229 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Mitteilungsvorlage 25-30/01229 geht es um die Anfrage eines Bezirksverordneten bezüglich eines Pferdeanhängers mit dem Kennzeichen GE S 315, der auf dem Parkstreifen der Plutostraße abgestellt ist. Der Bezirksverordnete verwies auf Beschwerden aus der Bürgerschaft, wonach der Anhänger seit Monaten die Einstellplätze blockiere und zudem regelmäßig verschoben werde. Er bat um eine Stellungnahme der Verwaltung zu diesem Sachverhalt.
Die Verwaltung erläuterte in ihrer Antwort die rechtlichen Rahmenbedingungen nach § 12 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Das Abstellen von Anhängern im öffentlichen Verkehrsraum ist grundsätzlich zulässig, sofern der Standort zum Parken freigegeben ist und keine straßenverkehrsrechtlichen Beschränkungen vorliegen. Gemäß § 12 Abs. 3b StVO dürfen Anhänger ohne Zugfahrzeug jedoch nicht länger als 14 Tage am selben Ort abgestellt werden, wonach der Standort verändert werden muss.
Die Verwaltung wies darauf hin, dass die Dokumentation von Verstößen gegen diese Standzeiten in der Praxis schwierig sei, da die Ermittlung der tatsächlichen Dauer eine Berücksichtigung von Standortveränderungen und Nutzungsindizien erfordere. Zudem sei bei der Ahndung der Grundsatz der Tat- und Handlungseinheit nach den §§ 19, 20 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) zu beachten, was eine mehrfache Sanktionierung desselben Sachverhalts ausschließe. Der Verkehrsüberwachungsdienst prüft den Hinweis zur Abstelldauer.
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Beratungsfolge
- 10.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 14.1.16Anfrage des Bezirksverordneten Herrn Röttgen - Feldmarkstraße / Nienhausenstraße -Zur Vorlage · 25-30/01238 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In der Mitteilungsvorlage 25-30/01238 beantwortet die Verwaltung die Anfrage eines Bezirksverordneten zur Nutzung der Feldmarkstraße und Nienhausenstraße als Abstellplatz für Lkw. Der Bezirksverordnete verwies auf Hinweise aus der Bevölkerung, wonach Lkw die dortigen Stellplätze nutzen würden, die teilweise nur für Pkw zugelassen sind.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass für die Feldmarkstraße unterschiedliche straßenverkehrsrechtliche Regelungen gelten, da die Straße teilweise innerhalb und teilweise außerhalb geschlossener Ortschaften liegt. Innerhalb geschlossener Ortschaften ist das Parken für Lkw grundsätzlich zulässig, sofern kein Nachtparkverbot für Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t vorliegt. Dieses Verbot gilt in allgemeinen sowie reinen Wohngebieten in der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr, wobei die Regelmäßigkeit des Abstellens im Einzelfall nachzuweisen ist. Außerhalb geschlossener Ortschaften ist das Parken auf Vorfahrtsstraßen für den fließenden Verkehr grundsätzlich unzulässig, weshalb aufgrund des Parkdrucks entsprechend ausgewiesene Stellplätze angeordnet wurden.
Ende 2025 wurde der Parkraum aufgrund von Hinweisen aus der Bevölkerung durch eine Anpassung der Beschilderung neu geordnet und einzelne Parkstände wurden verlagert. Der Verwaltung ist bekannt, dass Pkw-Stellplätze gelegentlich von Lkw genutzt werden. Die Einhaltung der Regelungen wird durch den Verkehrsüberwachungsdienst kontrolliert, wobei Verstöße sanktioniert werden.
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Beratungsfolge
- 10.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - –Anfrage des Bezirksverordneten Herrn Röttgen - Fernmeldekästen Plutostraße/Hüller Straße -Zur Vorlage · 25-30/01165 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In einer Mitteilungsvorlage der Verwaltung wird auf eine Anfrage eines Bezirksverordneten aus der Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte vom 15. April 2026 geantwortet. Der Bezirksverordnete hatte darauf hingewiesen, dass sich an der Kreuzung Plutostraße/Hüller Straße zwei Fernmeldekästen befinden, die mit der Aufschrift „Jugend Sozial Mus“ beschmiert sind. Zudem war ein dort befindliches „Stop“-Verkehrsschild ebenfalls beschmiert. Der Antragsteller bat um die Beseitigung der Verschmutzungen sowie um die Prüfung einer künstlerischen Gestaltung der Kästen durch Graffiti.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass die Reinigung von Stromkästen und Trafo-Gebäuden in der alleinigen Zuständigkeit der jeweiligen Eigentümer liegt, wie etwa der ELE oder der Telekom. Eine Übersicht über die Eigentümer der Stromkästen liege der Stadt Gelsenkirchen nicht vor; die Eigner müssten jeweils lokal ermittelt und kontaktiert werden. Eine künstlerische Gestaltung der Kästen könne nur mit Gestattung der jeweiligen Eigentümer durchgeführt werden. Eine Umsetzung sei zudem von der Bereitstellung entsprechender Mittel im städtischen Haushalt abhängig. Das betroffene „Stop“-Verkehrsschild wurde nach Angaben der Verwaltung zwischenzeitlich erneuert.
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Beratungsfolge
- 10.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - –Anfrage des Bezirksverordneten Herrn Voregger - Aktueller Stand und Sicherheitslage des ehemaligen Küppersbusch-Verwaltungsgebäudes (Küppersbuschstraße, Feldmark) -Zur Vorlage · 25-30/01272 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Ein Bezirksverordneter hat im Rahmen einer Anfrage zum aktuellen Stand und zur Sicherheitslage des ehemaligen Verwaltungsgebäudes der Firma Küppersbusch in der Feldmark Informationen von der Verwaltung angefordert. Hintergrund der Anfrage sind Vorfälle von Brandstiftungen und Vandalismus an dem leerstehenden Objekt sowie die unterschiedlichen Nutzungsabsichten zwischen der Stadt und dem Eigentümer, dem Verband der Islamischen Kulturzentren (VIKZ).
Die Verwaltung erläuterte zur Situation des Bebauungsplanverfahrens Nr. 192, 2. Änderung, dass eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung bereits im Mai 2021 stattgefunden habe. Die dabei eingegangenen Anregungen wurden im Amtsblatt Nr. 27 vom 09.07.2021 veröffentlicht und werden im Verfahren geprüft. Ziel der Stadt ist eine Wohnbebauung, wozu die Verwaltung in direktem Austausch mit dem Eigentümer stehe. Eine seit 2017 bestehende Veränderungssperre, die sich auf internatsähnliche Einrichtungen bezog, sei im Mai 2022 ausgelaufen.
Hinsichtlich der Sicherheit des Gebäudes erklärte die Verwaltung, dass die Verantwortung für die Verkehrssicherheit und den ordnungsgemäßen Zustand beim Eigentümer liege. Sollten der Verwaltung konkrete Gefahren oder Mängel bekannt werden, werde sie den Eigentümer zur Ergreifung notwendiger Maßnahmen auffordern und den Zustand im Rahmen ihrer Zuständigkeiten beobachten. Ein Austausch mit dem Eigentümer über die weitere Entwicklung des Grundstücks findet laut Verwaltung weiterhin statt.
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Beratungsfolge
- 10.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - –Anfrage des Bezirksverordneten Herrn Röttgen - Mitteilungsvorlage 25-30/00835 Zukunftsprogramm Radverkehr 26/27 Seite 8 des o.g. Zukunftsprogramms Radverkehr “Feldmarkstraße” -Zur Vorlage · 25-30/01267 · Mitteilungsvorlage
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Mit der Mitteilungsvorlage 25-30/01267 antwortet die Verwaltung auf eine Anfrage eines Bezirksverordneten aus der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte. Der Anlass der Anfrage war eine Sitzung am 15. April 2026, in der die Notwendigkeit einer Umgestaltung des Straßenraums aufgrund einer Gleisverlagerung thematisiert wurde. Konkret wurde angefragt, ob die Verwaltung die Anordnung des Verkehrszeichens „Überholen von Radfahrern ist nicht erlaubt“ an der Feldmarkstraße beabsichtige bzw. für möglich halte.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass die Feldmarkstraße im Abschnitt der perspektivischen Maßnahmen des Zukunftsprogramms Radverkehr 26/27 aufgeführt ist. Der Begriff perspektivisch bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Maßnahme für eine potenzielle Umsetzung aufgenommen wurde, jedoch noch einer Prüfung bedarf. Die Maßnahme ist zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht im Straßen- und Wegekonzept oder im Straßenplanungskatalog enthalten. Eine zeitliche Einordnung für die Planung und Umsetzung der Maßnahme liegt daher noch nicht vor. Eine Einschätzung, ob die Anordnung des Verkehrszeichens „Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen“ erforderlich sein wird, ist nach Angaben der Verwaltung derzeit nicht möglich.
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Beratungsfolge
- 10.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 14.1.20Mündliche Mitteilungen
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