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Beschlussvorlage

Ausweisung der Dammstraße als Fahrradstraße

25-30/01158

🟢 Beschlossen 10.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · einstimmig zugestimmt

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage sieht eine Änderung der Verkehrsplanung für die Dammstraße vor. Im Abschnitt zwischen Klapheckenhof und Wilhelmine-Victoria-Straße soll die Dammstraße als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen werden. Im weiteren Verlauf, von der Dammstraße 1 bis zum Klapheckenhof, soll die Straße als Fahrradstraße angeordnet werden.

Die Anpassung der ursprünglichen Planung ergibt sich aus dem fortgeschrittenen Prozess und der Notwendigkeit, die Verkehrsführung anzupassen. Im Bereich Wilhelmine-Victoria-Straße bis Klapheckenhof sollen Sperrpfosten nach einer Prüfung entfernt werden. Hintergrund ist die Anordnung des MUNV vom 17. Januar 2024, die die Nutzung von Pollern zur Durchsetzung von Verkehrsverboten auf Radwegen untersagt, um Gefahren für den Radverkehr, etwa durch übersehene Hindernisse oder die Nutzung von Lastenfahrrädern und Anhängern, zu vermeiden. Um Schleichverkehr von der Wilhelmine-Victoria-Straße in die Dammstraße zu verhindern, wird die Einfahrt mit der Freigabe für den Radverkehr (VZ 267 mit VZ 1022-10) untersagt.

Der verkehrsberuhigte Bereich wird mittels des Verkehrszeichens 325 gekennzeichnet. Die Maßnahme umfasst die Beschaffungs- und Herstellungskosten in Höhe von 175.000 €. Die Finanzierung erfolgt über den Haushaltsplan 2026 im Produkt 5402 (Verkehrsanlagen und -einrichtungen) mit einem Budget von 30.777.142 €. Die Änderung der Anordnung hat keine Auswirkungen auf die Baukosten.

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