Anfrage des Bezirksverordneten Herrn Podschadly -Beschilderung für den LKW-Verkehr an der Einmündung Bismarckstraße/ Hohenzollernstraße; Überprüfung der Aufstellposition des Verkehrszeichens-
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat in einer Mitteilungsvorlage auf eine Anfrage eines Bezirksverordneten der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte reagiert. Der Anlass der Anfrage war die Verkehrssituation an der Einmündung Bismarckstraße/Hohenzollernstraße, wobei die Positionierung eines Verkehrszeichens thematisiert wurde. Es wurde darauf hingewiesen, dass das Verkehrszeichen, welches ein Fahrgebot für Lkw vorgibt, etwa 3 bis 5 Meter vor dem Bahnübergang platziert sei, was eine rechtzeitige Wahrnehmung erschwere.
Die Verwaltung stellt klar, dass das aktuell aufgestellte Zeichen 209-30 StVO mit dem Zusatzzeichen „LKW“ ein knotenpunktbezogenes Fahrgebot begründet, das für Lkw unabhängig von einem Gewicht von 7,5 t gilt. Die Einschätzung, dass die derzeitige Positionierung keine ausreichende Reaktionszeit für eine Routenentscheidung lässt, wird von der Verwaltung geteilt.
Hintergrund der Verkehrsregelung ist das städtische Vorbehaltsnetz, welches für die Bismarckstraße vorsieht, dass Lkw-Verkehr aus südlicher Richtung nicht über die Hohenzollernstraße geführt werden soll, um die angrenzende Wohnbebauung und den Bulmker Park zu berücksichtigen. Eine vollständige Sperrung der Hohenzollernstraße für den Lkw-Verkehr ist jedoch nicht vorgesehen, um die Erschließung der Gewerbebetriebe nicht zu beeinträchtigen. Nach Abstimmung zwischen dem Referat Verkehr und dem Referat Öffentliche Sicherheit und Ordnung ist die Versetzung des Zeichens 209-30 mit Zusatzzeichen „Lkw“ in nördlicher Richtung vorgesehen. Die neue Position soll in Höhe der vorhandenen Stadtbahn-Beschilderung liegen.
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Beratungsfolge
- 10.06.2026zur Kenntnis genommen
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