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Mitteilungsvorlage

Anfrage des Bezirksverordneten Herrn Röttgen - Mitteilungsvorlage 25-30/00835 Zukunftsprogramm Radverkehr 26/27 Seite 8 des o.g. Zukunftsprogramms Radverkehr “Feldmarkstraße” -

25-30/01267

ℹ Zur Kenntnis genommen 10.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · zur Kenntnis genommen

✦ KI-Zusammenfassung

Mit der Mitteilungsvorlage 25-30/01267 antwortet die Verwaltung auf eine Anfrage eines Bezirksverordneten aus der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte. Der Anlass der Anfrage war eine Sitzung am 15. April 2026, in der die Notwendigkeit einer Umgestaltung des Straßenraums aufgrund einer Gleisverlagerung thematisiert wurde. Konkret wurde angefragt, ob die Verwaltung die Anordnung des Verkehrszeichens „Überholen von Radfahrern ist nicht erlaubt“ an der Feldmarkstraße beabsichtige bzw. für möglich halte.

Die Verwaltung führt dazu aus, dass die Feldmarkstraße im Abschnitt der perspektivischen Maßnahmen des Zukunftsprogramms Radverkehr 26/27 aufgeführt ist. Der Begriff perspektivisch bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Maßnahme für eine potenzielle Umsetzung aufgenommen wurde, jedoch noch einer Prüfung bedarf. Die Maßnahme ist zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht im Straßen- und Wegekonzept oder im Straßenplanungskatalog enthalten. Eine zeitliche Einordnung für die Planung und Umsetzung der Maßnahme liegt daher noch nicht vor. Eine Einschätzung, ob die Anordnung des Verkehrszeichens „Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen“ erforderlich sein wird, ist nach Angaben der Verwaltung derzeit nicht möglich.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v2, ca. 166 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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