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Mitteilungsvorlage

Anregungen und Beschwerden nach § 24 GO NRW - Aufstellung eines Verkehrsschildes “Absolutes Haltverbot” in der Markenstraße 88-92 am Grünweg und Markierung auf der Fahrbahn zur Einfahrt in die Sackgasse -

25-30/01355

ℹ Zur Kenntnis genommen 08.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West · zur Kenntnis genommen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Mitteilungsvorlage 25-30/01355 der Verwaltung zum Thema Anregungen und Beschwerden nach § 24 GO NRW befasst sich mit einem Antrag auf Verkehrsregelung in der Markenstraße 88-92 am Grünweg. Der Antrag geht auf eine Eingabe vom 23. März 2026 zurück.

In der Eingabe wird die Aufstellung eines Verkehrsschildes mit dem Inhalt „Absolutes Haltverbot“ (Verkehrszeichen 283) sowie eine entsprechende Fahrbahnmarkierung zur Einfahrt in die Sackgasse vorgeschlagen. Als Anlass für diesen Vorschlag wird ein Vorfall am 16. März 2026 angeführt, bei dem ein falsch parkendes Kraftfahrzeug die Einfahrt eines Müllfahrzeugs zum Wendehammer am Grünweg verhinderte, was eine Nachleerung der Restmülltonnen am darauffolgenden Dienstag erforderlich machte.

Der Antragsteller führt aus, dass durch falsch parkende Fahrzeuge die Durchfahrt von Rettungsfahrzeugen wie Feuerwehr oder Rettungswagen behindert werden könne, was ein Gefährdungspotenzial darstelle. Es wird angeregt, das bereits bestehende Parkverbot durch die zusätzliche Beschilderung und eine schraffierte Fahrbahnmarkierung gemäß § 39 Absatz 5 StVO zu verdeutlichen. Ziel sei es, die Zufahrt für Einsatzkräfte sicherzustellen und Parkprobleme durch Besucher des Nordsternparks zu vermeiden. Die Vorlage ist der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West zur Kenntnisnahme vorgelegt.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v2, ca. 174 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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