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Tagesordnung
- –Tagesordnungsdebatte zum öffentlichen Teil der SitzungErgebnis: einstimmig zugestimmt
- 1Bürgerschaftliche Initiativen
- 1.1Anregungen und Beschwerden nach § 24 GO NRW - Aufstellung eines Verkehrsschildes “Absolutes Haltverbot” in der Markenstraße 88-92 am Grünweg und Markierung auf der Fahrbahn zur Einfahrt in die Sackgasse -Zur Vorlage · 25-30/01355 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 25-30/01355 der Verwaltung zum Thema Anregungen und Beschwerden nach § 24 GO NRW befasst sich mit einem Antrag auf Verkehrsregelung in der Markenstraße 88-92 am Grünweg. Der Antrag geht auf eine Eingabe vom 23. März 2026 zurück.
In der Eingabe wird die Aufstellung eines Verkehrsschildes mit dem Inhalt „Absolutes Haltverbot“ (Verkehrszeichen 283) sowie eine entsprechende Fahrbahnmarkierung zur Einfahrt in die Sackgasse vorgeschlagen. Als Anlass für diesen Vorschlag wird ein Vorfall am 16. März 2026 angeführt, bei dem ein falsch parkendes Kraftfahrzeug die Einfahrt eines Müllfahrzeugs zum Wendehammer am Grünweg verhinderte, was eine Nachleerung der Restmülltonnen am darauffolgenden Dienstag erforderlich machte.
Der Antragsteller führt aus, dass durch falsch parkende Fahrzeuge die Durchfahrt von Rettungsfahrzeugen wie Feuerwehr oder Rettungswagen behindert werden könne, was ein Gefährdungspotenzial darstelle. Es wird angeregt, das bereits bestehende Parkverbot durch die zusätzliche Beschilderung und eine schraffierte Fahrbahnmarkierung gemäß § 39 Absatz 5 StVO zu verdeutlichen. Ziel sei es, die Zufahrt für Einsatzkräfte sicherzustellen und Parkprobleme durch Besucher des Nordsternparks zu vermeiden. Die Vorlage ist der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West zur Kenntnisnahme vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 08.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 1.1Anregungen und Beschwerden nach § 24 GO NRW - Aufstellung eines Verkehrsschildes “Absolutes Haltverbot” in der Markenstraße 88-92 am Grünweg und Markierung auf der Fahrbahn zur Einfahrt in die Sackgasse -Zur Vorlage · 25-30/01357 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Abteilung für öffentliche Sicherheit und Ordnung befasst sich mit einer Anregung und Beschwerde gemäß § 24 GO NRW. Gegenstand des Antrags ist die Aufstellung eines Verkehrszeichen mit der Bedeutung „Absolutes Haltverbot“ in der Markenstraße 88-92 am Grünweg sowie eine entsprechende Markierung auf der Fahrbahn zur Einfahrt in die Sackgasse.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass die Zufahrt in die betreffende Sackgasse eine Breite von etwa 13 Metern aufweist. Unter Einhaltung der Mindestdurchfahrtsbreite von drei Metern sei ein Parken am Fahrbahnrand möglich. Mehrfache Kontrollen durch den Verkehrsüberwachungsdienst ergaben keine Auffälligkeiten oder Hinweise auf Behinderungen des fließenden Verkehrs. Zudem liegen laut Auskunft von GELSENDIENSTE keine Beeinträchtigungen für Entsorgungsfahrzeuge bei der Anfahrt der Liegenschaften Markenstraße 88-92 vor.
Unter Verweis auf § 45 Abs. 1 Satz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung, wonach Verkehrszeichen zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs angeordnet werden können, wird die Anordnung von Verkehrszeichen oder Markierungen als nicht erforderlich eingestuft. Der Text sieht vor, dass der Anregung nicht gefolgt wird.
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Beratungsfolge
- 08.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 2Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 3Anträge gemäß § 7 Abs. 1 der Geschäftsordnung i. V. mit § 9 der Bezirkssatzung
- 3.1Sachstandsbericht zu Baumaßnahmen in der Gesamtschule Horst - Antrag der SPD-Bezirksfraktion -Zur Vorlage · 25-30/01375 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Bezirksfraktion West hat einen Antrag mit der Vorlagennummer 25-30/01375 gestellt, der die Aufnahme eines Tagesordnungspunktes zur Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West für die Sitzung am 8. September 2026 vorsieht. Gegenstand der Anfrage sind Baumaßnahmen an der Gesamtschule Horst.
Hintergrund der Anfrage ist ein Raumprogramm, das am 14. April 2025 vom Referat 40/3 in Abstimmung mit der Schule sowie dem Referat 40/2 an das Referat 65 übermittelt wurde. Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, wann mit dem Baubeginn der Pavillons sowie der im Raumprogramm vorgesehenen Räumlichkeiten zu rechnen ist. Zudem wird angefragt, ob die Haushaltsmittel für die Umsetzung der erforderlichen Baumaßnahmen zur Verfügung stehen.
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Beratungsfolge
- 08.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West · ohne Abstimmung
Ergebnis: ohne Abstimmung - 4Internationale Gartenausstellung (IGA) Metropole Ruhr 2027 - Mündlicher Sachstandsbericht Zukunftsgarten Gelsenkirchen -
- 5Prima.Klima.Ruhrmetropole -Mündlicher Sachstandsbericht zum weiteren Vorgehen Ilse-Kibgis-Platz
- 6Bericht zum Stichtag 30.06.2026 (Bezirksvertretung West/VB 4)Zur Vorlage · 25-30/01563 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Mitteilungsvorlage der Verwaltung dient der Information der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West über den Stand der Haushaltsentwicklung zum Stichtag 30.06.2026. Der Bericht umfasst wesentliche Abweichungen zu den im Haushaltsplan 2026 vereinbarten Zielen, Maßnahmen, Finanz- und Leistungsdaten sowie zu den Chancen und Risiken innerhalb des Aufgabenbereichs der Bezirksvertretung.
Abweichungen werden in der Vorlage dann aufgeführt, wenn definierte Ziele oder Maßnahmen voraussichtlich nicht oder nicht vollständig erreicht werden, die Prognose im Teilergebnisplan um mindestens 10 % oder 250.000 € vom fortgeschriebenen Planwert abweicht oder die Produktkennzahlen um mindestens 10 % vom Planwert abweichen. Dabei sind Abweichungen unterhalb eines Betrages von 10.000 € nicht berichtspflichtig.
Konkret werden Erläuterungen zu den Abweichungen in den Produkten 210102 (Bildungsmittel und Unterrichtsbetrieb West), 210103 (Unterhaltung und Einrichtung West) und 420102 (Sportförderung West) bereitgestellt. Zusätzlich enthält die Vorlage einen Bericht über Beschlüsse, die bereits länger als ein halbes Jahr zurückliegen, jedoch noch nicht abschließend umgesetzt wurden. Die Vorlage ist für die Kenntnisnahme in der Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West am 08.09.2026 vorgesehen.
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Hauptdokument|Anlage 1 - Bericht zum NKF-Haushalt|Anlage 2 - Bericht zur Ausführung von Beschlüssen
Beratungsfolge
- 08.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 7Aufstellung der Skulptur „Der Wächter“ am Schloss HorstZur Vorlage · 25-30/01589 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über die Aufstellung der Skulptur „Der Wächter“ am Schloss Horst. Anlässlich seines 25-jährigen Jubiläums im Jahr 2025 hat der Rotary Club Gelsenkirchen Schloss Horst das Kunstwerk erworben. Ziel des Vorhabens ist die Platzierung der Skulptur in der Nähe der Glashalle, konkret im Kräutergarten des Schlosses, in Zusammenarbeit mit dem Verein Zukunft Horst e. V. und dem City-Manager Gelsenkirchen-Horst.
Das Werk entstand ursprünglich im Rahmen des Gelsenkirchener Stipendienprogrammes 2021 unter Anwendung von 3D-Drucktechnologie. Die Skulptur weist eine Höhe von circa 2,5 Metern und ein Gewicht von 35 kg auf, wobei Sockel und Befestigung noch hinzukommen. Die Aufstellung ist für das zweite Halbjahr 2026 vorgesehen.
Im Rahmen einer Ortsbegehung am 1. April 2025 nahmen Vertreter der Kulturverwaltung, des Bezirksbürgermeisters, der Künstlerin sowie verschiedener Vereine teil. Die Denkmalbehörden haben Kenntnis von dem Vorhaben und bewerten die Maßnahme als unbedenklich für das Gesamtbild des Schlosses. Sollten für die Installation Eingriffe in die Substanz des Baudenkmals notwendig werden, ist eine vorherige Abstimmung mit den Denkmalbehörden vorgesehen. Die Vorlage dient der Kenntnisnahme in der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West sowie im Ausschuss für Kultur und urbane Szene.
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Beratungsfolge
- 23.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Kultur und urbane Szene · zur Kenntnis genommen
- 08.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 8Fortschreibung des Klimamaßnahmenprogramms für den Zeitraum 2026 - 2028Zur Vorlage · 25-30/01451 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 25-30/01451 der Verwaltung befasst sich mit der Fortschreibung des Klimamaßnahmenprogramms für den Zeitraum 2026–2028. Der Rat der Stadt soll den Bericht der Verwaltung zur Umsetzung des Programms 2023–2025 sowie die Maßnahmensteckbriefe für den Zeitraum 2026–2028 zur Kenntnis nehmen und die Verwaltung mit der Umsetzung des neuen Programms beauftragen.
Die Vorlage verweist auf gesetzliche Rahmenbedingungen wie das Gebäudeerneuerungsgesetz und das Klimaanpassungsgesetz NRW. Letzteres sieht eine geplante Novellierung zum 1. Januar 2027 vor, welche Städte zur Erstellung kommunaler Klimaanpassungskonzepte bis Ende 2029 verpflichtet. Die Klimaanpassungsstrategie Nordrhein-Westfalen 2024–2029 umfasst rund 110 Maßnahmen in 16 Handlungsfeldern. In Gelsenkirchen erfolgt die Koordination wasserwirtschaftlicher Maßnahmen seit 2020 durch GELSENKANAL.
Für das Programm 2026–2028 wurden Kurzsteckbriefe erstellt, wobei die erforderlichen Mittel durch die Haushaltsanmeldungen der betroffenen Dienststellen bereitgestellt werden. Der Rat der Stadt hatte bereits am 09.02.2023 der Umsetzung von Maßnahmen aus dem Klimakonzept 2030/2045 zugestimmt.
Der Beratungsprozess sieht Anhörungen der Bezirksvertretungen Gelsenkirchen-West, Süd, Mitte, Ost und Nord im September 2026 sowie Vorberatungen in verschiedenen Ausschüssen bis Anfang Oktober 2026 vor. Die Entscheidung durch den Rat der Stadt ist für den 08.10.2026 vorgesehen.
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Hauptdokument|Anlage 1 Bericht zur Umsetzung des KMP 2023 - 2025|Anlage 2 KMP 2026 - 2028 Steckbriefe|Anlage 3 KMP 2026 - 2028 Übersicht
Beratungsfolge
- 08.10.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · mehrheitlich zugestimmt
- 07.10.2026 · Sitzung des Betriebsausschusses GELSENKANAL · einstimmig zugestimmt
- 01.10.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschusses · mehrheitlich zugestimmt
- 30.09.2026 · Sitzung des Betriebsausschusses GELSENDIENSTE · einstimmig zugestimmt
- 29.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Innovation · einstimmig zugestimmt
- 22.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz · mehrheitlich zugestimmt
- 17.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Gesundheit · mehrheitlich zugestimmt
- 16.09.2026 · Sitzung des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses · einstimmig zugestimmt
- 15.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bau und Liegenschaften · mehrheitlich zugestimmt
- 10.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord · mehrheitlich zugestimmt
- 09.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Ost · mehrheitlich zugestimmt
- 09.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · mehrheitlich zugestimmt
- 08.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd · mehrheitlich zugestimmt
- 08.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West · mehrheitlich zugestimmt
Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt - 9Fällung von Straßenbäumen im Stadtbezirk Gelsenkirchen-WestZur Vorlage · 25-30/01492 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der GELSENDIENSTE befasst sich mit der Fällung von Straßenbäumen im Stadtbezirk Gelsenkirchen-West. Im Rahmen regelmäßiger Baumkontrollen wurden zwölf Bäume identifiziert, die aufgrund von Schäden, Vitalitätsverlusten oder Pilzbefall eine Verkehrsgefährdung darstellen. Die Fällarbeiten sollen unter Einhaltung der Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes im Zeitraum von Anfang Oktober bis Ende Februar durchgeführt werden.
Die Vorlage sieht für die betroffenen Standorte verschiedene Ersatzpflanzungen vor, um den Baumbestand langfristig zu erhalten. An der Rennbahn (Höhe Alldieckstraße) soll eine Robinie durch einen Blut-Ahorn ersetzt werden. An der Bottroper Straße 32 wird eine holländische Linde durch eine neue holländische Linde ersetzt. In der Flurstraße 140 soll eine Robinie durch einen Tulpenbaum, in der Industriestraße 14 eine Robinie durch einen Spitzahorn und in der Poststraße 6 ein Silberahorn durch eine Ulme ersetzt werden. In der Rosenstraße 2 soll eine Birke durch eine Hopfenbuche, gegenüber der Hausnummer 10 eine Erle durch eine Birke und gegenüber der Hausnummer 46 eine Eberesche durch eine Hainbuche ersetzt werden. Gegenüber der Hausnummer 59 ist die Neupflanzung einer Esche durch einen Amberbaum vorgesehen. An der Braukämper Straße 51 soll eine Baumhasel durch eine Ulme ersetzt werden. In der Schaffrathstraße wird aufgrund vorhandener Leitungen eine Esche durch eine Birke an einem anderen Standort ersetzt. An der Vestischen Straße gegenüber der Hausnummer 17 a soll ein Silberahorn durch einen Blut-Ahorn ersetzt werden. Die Kosten für die Maßnahmen werden im Wirtschaftsplan der GELSENDIENSTE berücksichtigt.
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Beratungsfolge
- 08.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 10Gebietsänderungsvertrag zwischen der Stadt Gelsenkirchen und der Stadt Gladbeck in den Ortsteilen Gelsenkirchen-Beckhausen und Gladbeck-Brauck im Bereich “Südlich Albert-Schweitzer-Straße/ nördlich Straße Kleiner Kamp“Zur Vorlage · 25-30/01527 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Gelsenkirchen legt dem Rat der Stadt eine Beschlussvorlage zur Genehmigung eines Gebietsänderungsvertrages mit der Stadt Gladbeck vor. Der Vertrag betrifft die Ortsteile Gelsenkirchen-Beckhausen und Gladbeck-Brauck im Bereich südlich der Albert-Schweitzer-Straße und nördlich der Straße Kleiner Kamp.
Hintergrund der Vorlage ist die Umsetzung einer Verpflichtung aus einem ersten Gebietsänderungsvertrag von 1998. Damals wurden 1.192 m² von Gelsenkirchen nach Gladbeck übertragen, um eine durch die Grenze geschnittene Siedlung einheitlich zu regeln. Der ursprüngliche Vertrag sah vor, im Rahmen eines zweiten Verfahrens einen Flächenausgleich durchzuführen. Ziel der aktuellen Maßnahme ist es, die Erschließung des letzten Bauabschnitts im Wohngebiet Albert-Schweitzer-Straße zu ermöglichen, da die notwendige Erschließungsstraße auf Gladbecker Stadtgebiet geplant war, dort jedoch bisher nicht realisiert wurde.
Im Rahmen der geplanten Änderung soll eine Fläche von 1.548 m² aus dem Gemeindegebiet der Stadt Gladbeck ausgegliedert und in das Gemeindegebiet der Stadt Gelsenkirchen übertragen werden. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan von Gladbeck als Wohnbaufläche ausgewiesen. Auf die Festsetzung von Ausgleichsleistungen wird beidseitig verzichtet. Das Verfahren sieht vor, die Rechtskraft der Gebietsänderung zum 01.06.2027 zu erwirken, sofern die Bestätigung durch die Bezirksregierung Münster erfolgt.
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Hauptdokument|Anlage 1-Gebietsänderungsvertrag-Endfassung-13.08.2026|Anlage 2 - Auszug aus dem Bebauungsplan Nr. 239.3
Beratungsfolge
- 08.10.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · einstimmig zugestimmt
- 16.09.2026 · Sitzung des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses · einstimmig zugestimmt
- 08.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 11Verwendung der Fördermittel aus dem “Gesetz über den Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur 2025 bis 2036” (NRW-Infrastrukturgesetz 2025 bis 2036)Zur Vorlage · 25-30/01354 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Rat der Stadt Gelsenkirchen eine Beschlussvorlage zur Verwendung pauschal zugewiesener Fördermittel aus dem NRW-Infrastrukturgesetz 2025 bis 2036 vor. Für diesen Zweck sind im Haushaltsplan 2026 insgesamt 5 Mio. EUR eingeplant.
Im Bereich der Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur sieht der Vorschlag den Neubau der Grundschule Wildenbruchplatz mit Gesamtkosten von 51 Mio. EUR vor, wovon etwa 37,4 Mio. EUR über das NRW-Infrastakturgesetz beantragt werden sollen; der Baubeginn ist für Januar 2027 vorgesehen. Für den Neubau oder die Sanierung des Volkshauses und der Grundschule Rotthausen werden Gesamtkosten von circa 63 Mio. EUR veranschlagt, wobei ein Bauantrag bis Ende 2026 geplant ist. Zudem sind eine Turnhalle am Max-Planck-/Anette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium mit einem Bedarf von etwa 15 Mio. EUR sowie eine Erweiterung der Gesamtschule Erle mit Kosten von circa 21,5 Mio. EUR vorgesehen.
Im Bereich Klimaschutz ist die energetische Sanierung des Schlosses Berge mit etwa 13 Mio. EUR vorgesehen, wobei für die energetische Dachhautsanierung und Photovoltaik ein Pauschalbetrag von 20 Mio. EUR bereitsteht. Im Bereich Infrastruktur wird die Prüfung einer Machbarkeitsstudie für neun Sportfelder an der Sportanlage Schürenkamp vorgeschlagen, deren Finanzierung bei Bestätigung mit 45 Mio. EUR aus dem NRW-Infrastrukturgesetz erfolgen soll. Das Hallenbad Horst ist im Förderbudget enthalten. Die Umgestaltung des Ilse-Kigbis-Platzes wird mit mindestens 2,3 Mio. EUR veranschlagt. Im Bezirk Ost sind eine BMX-Wettkampfstrecke sowie die Umwandlung eines Tennisplatzes in ein Kunstrasenspielfeld mit jeweils rund 2 Mio. EUR geplant. Ein Neubau einer Hundezwingeranlage am Tierheim Gelsenkirchen wird mit 1,7 Mio. EUR beziffert. Die Beratung in den Fachgremien findet zwischen dem 08.09.2026 und dem 01.10.2026 statt.
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Hauptdokument|Anlage 1 Übersicht Maßnahmenvorschlag|Anlage 2 Maßnahmenkarte Infrastrukturgesetz
Beratungsfolge
- 08.10.2026 · Sitzung des Rates der Stadt
- 01.10.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschusses · ohne Abstimmung
- 30.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Sportentwicklung · ohne Abstimmung
- 29.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Innovation · einstimmig zugestimmt
- 29.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familien · ohne Abstimmung
- 24.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Gastronomie, Tourismus und urbane Entwicklung · einstimmig zugestimmt
- 24.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bildung · ohne Abstimmung
- 23.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Kultur und urbane Szene · ohne Abstimmung
- 22.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz · einstimmig zugestimmt
- 22.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Prävention und Verbraucherschutz · ohne Abstimmung
- 17.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilitätsentwicklung · ohne Abstimmung
- 17.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Gesundheit · ohne Abstimmung
- 16.09.2026 · Sitzung des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses · ohne Abstimmung
- 16.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Soziales und Arbeit · ohne Abstimmung
- 15.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bau und Liegenschaften · ohne Abstimmung
- 10.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord · einstimmig zugestimmt
- 09.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Ost · einstimmig zugestimmt
- 09.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · einstimmig zugestimmt
- 08.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd · einstimmig zugestimmt
- 08.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West · einstimmig zugestimmt
- 09.07.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · ohne Abstimmung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 12Mitteilungen und Anfragen
- 12.1Mitteilungen
- –Berichte zum Stichtag 30.06.2026 Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West/VB 6Zur Vorlage · 25-30/01603 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West eine Mitteilungsvorlage zum Stichtag 30.06.2026 vor. Das Dokument dient der Information über wesentliche Abweichungen zu den im Haushaltsplan 2026 vereinbarten Zielen, Maßnahmen, Finanz- und Leistungsdaten sowie über Chancen und Risiken innerhalb des Aufgabenbereichs der Bezirksvertretung.
Als Kriterien für eine Berichtspflicht werden Abweichungen angeführt, bei denen definierte Ziele oder Maßnahmen voraussichtlich nicht oder nicht vollständig erreicht werden. Zudem besteht eine Berichtspflicht, wenn die Prognose im Teilergebnisplan um mindestens 10 % oder 250.000 € vom fortgeschriebenen Planwert abweicht, wobei Abweichungen unterhalb eines Betrages von 10.000 € nicht meldepflichtig sind. Ebenso unterliegen Produktkennzahlen der Berichtspflicht, sofern die Prognose um mindestens 10 % vom Planwert abweicht.
Konkret werden Abweichungen in den Produkten 1110 05 (Hochbaumanagement; Schulen West) und 1110 08 (Hochbaumanagement; BgA Verpachtung Sport West) erläutert. Ergänzend enthält die Vorlage Informationen über Beschlüsse, die bereits länger als ein halbes Jahr zurückliegen, aber noch nicht abschließend umgesetzt wurden. Die Vorlage ist für die Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West am 08.09.2026 zur Kenntnisnahme vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 08.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 12.1.2Anfrage der Bezirksverordneten Frau Zimmermann - Gesundheitsstandort St. Josef -Zur Vorlage · 25-30/01480 · Mitteilungsvorlage
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Die Verwaltung hat im Rahmen einer Mitteilungsvorlage auf eine Anfrage eines Mitglieds der Bezirksverordnetenversammlung Gelsenkirchen-West geantwortet, die sich mit der Situation des Gesundheitsstandortes St. Josef befasste. Da das Gesundheitszentrum St. Josef keine städtische Einrichtung ist, wurden die Informationen über die KERN Katholische Einrichtungen Ruhrgebiet Nord GmbH eingeholt.
Aktuell werden das Gebäude des ehemaligen St. Josef-Hospitals, das Sockelgeschoss des ehemaligen Schwesternwohnheims sowie die Parkflächen genutzt. Auf dem Gelände befinden sich unter anderem Praxen für Physiotherapie, Neurologie, Orthopädie und Radiologie, ein Strahlentherapiezentrum, ein pathologisches Labor, ein Trainingszentrum, eine psychoonkologische Beratungsstelle sowie ein Sanitätshaus und die United Robotics Group. Die 2., 3. und 4. Etage des Haupthauses sowie die 1. bis 4. Etage des Schwesternwohnheims sind derzeit noch nicht in neuer Nutzung.
Für die weiteren Gebäudeeinheiten werden eine Nutzung für die Gesundheitsversorgung sowie für Lehrzwecke angedacht, wobei eine Umgestaltung nicht geplant ist. Baurechtlich ist das Grundstück im unbeplanten Innenbereich angesiedelt und gilt als ungeregelter großer Sonderbau. Ein Denkmalschutz besteht nicht. Ziel ist es, den Standort bis 2030 so weit wie möglich wieder zu nutzen und als wohnortnahe Anlaufstelle für die medizinische Versorgung im Stadtteil Horst weiterzuentwickeln.
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Beratungsfolge
- 08.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - –Anfrage des Bezirksverordneten Herrn Fritz - Nutzung der städtischen Jugendheime -Zur Vorlage · 25-30/01593 · Mitteilungsvorlage
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Mit der Mitteilungsvorlage 25-30/01593 reagiert die Verwaltung auf eine Anfrage eines Bezirksverordneten aus der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West. Der Bezirksverordnete hatte in der Sitzung am 13. Januar 2026 die Möglichkeit einer erweiterten Nutzung städtischer Räumlichkeiten, konkret des Jugendzentrums Nottkampstraße, angefragt. Es wurde die Frage aufgeworfen, ob die Räumlichkeiten des Jugendzentrums Nottkampstraße zukünftig auch von anderen Gruppen, wie beispielsweise der IGBCE, der AWO oder Elterninitiativen, genutzt werden können und unter welchen Bedingungen dies möglich wäre sowie wer hierfür als Ansprechpartner fungiert.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass die Nutzungsordnung sowie die Richtlinie für die Jugendzentren und die Bauspielplätze der Stadt Gelsenkirchen derzeit überarbeitet werden. Diese überarbeiteten Regelwerke sollen in der Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familien am 29. September 2026 vorgestellt werden.
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Beratungsfolge
- 08.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 12.1.4Mündliche Mitteilungen
- 12.2Anfragen