Gelsenkirchen Transparent

← Alle Vorlagen

Beschlussvorlage

Anregungen und Beschwerden nach § 24 GO NRW - Aufstellung eines Verkehrsschildes “Absolutes Haltverbot” in der Markenstraße 88-92 am Grünweg und Markierung auf der Fahrbahn zur Einfahrt in die Sackgasse -

25-30/01357

🟢 Beschlossen 08.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West · einstimmig zugestimmt

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage der Abteilung für öffentliche Sicherheit und Ordnung befasst sich mit einer Anregung und Beschwerde gemäß § 24 GO NRW. Gegenstand des Antrags ist die Aufstellung eines Verkehrszeichen mit der Bedeutung „Absolutes Haltverbot“ in der Markenstraße 88-92 am Grünweg sowie eine entsprechende Markierung auf der Fahrbahn zur Einfahrt in die Sackgasse.

Die Verwaltung führt dazu aus, dass die Zufahrt in die betreffende Sackgasse eine Breite von etwa 13 Metern aufweist. Unter Einhaltung der Mindestdurchfahrtsbreite von drei Metern sei ein Parken am Fahrbahnrand möglich. Mehrfache Kontrollen durch den Verkehrsüberwachungsdienst ergaben keine Auffälligkeiten oder Hinweise auf Behinderungen des fließenden Verkehrs. Zudem liegen laut Auskunft von GELSENDIENSTE keine Beeinträchtigungen für Entsorgungsfahrzeuge bei der Anfahrt der Liegenschaften Markenstraße 88-92 vor.

Unter Verweis auf § 45 Abs. 1 Satz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung, wonach Verkehrszeichen zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs angeordnet werden können, wird die Anordnung von Verkehrszeichen oder Markierungen als nicht erforderlich eingestuft. Der Text sieht vor, dass der Anregung nicht gefolgt wird.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v2, ca. 166 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente

Beratungsfolge

Verwandte Vorlagen

Aus derselben Sitzung

Alle Vorlagen aus September 2026 · Archiv nach Monat