Durchführung der "Partnerschaft für Demokratie Gelsenkirchen" im Rahmen des Bundesförderprogrammes "Demokratie leben!"
✦ KI-Zusammenfassung
Das Institut für Stadtgeschichte hat eine Beschlussvorlage vorgelegt, mit der die weitere Durchführung der „Partnerschaft für Demokratie“ in Gelsenkirchen im Rahmen des Bundesförderprogramms „Demokratie leben!“ beantragt wird. Die Fortführung der Förderung soll für die laufende Förderperiode bis zum 31.12.2032 erfolgen.
Das Bundesprogramm des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend fördert Maßnahmen zur Stärkung von Demokratie, Vielfalt und zur Prävention von Extremismus. Die Stadt Gelsenkirchen hat über die Fachstelle demokratie.bewegen, die im Institut für Stadtgeschichte angesiedelt ist, Mittel für den Programmbereich „Partnerschaft für Demokratie“ eingeworben. Die jährliche Förderung beläuft sich auf bis zu 140.000 €, ergänzt durch einen kommunalen Eigenanteil von maximal 15.556 €.
Die Umsetzung der Partnerschaft erfolgt seit 2025 und beinhaltet die Förderung von Einzelprojekten, die Vernetzung lokaler Akteure sowie die Durchführung von Bildungs- und Beteiligungsformaten. Für das Förderjahr 2026 wurde ein Antrag am 02.12.2025 gestellt, der durch das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben mit einem Zuwendungsbescheid vom 27.02.2026 bewilligt wurde. Die Nebenbestimmungen der Bewilligung erfordern für das Jahr 2026 den Nachweis, dass ein beschlussfassender Ausschuss mit der Partnerschaft befasst wurde und eine entsprechende Beschlussfassung erfolgt ist. Mit der vorliegenden Vorlage soll dieser formale Nachweis erbracht werden.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 23.09.2026mehrheitlich zugestimmt
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