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Tagesordnung
- –Tagesordnungsdebatte zum öffentlichen Teil der Sitzung
- 1Bürgerschaftliche Initiativen
- 2Anträge gemäß § 7 i.V.m. § 29 der Geschäftsordnung
- 2.1Entwicklung Konzeptionierung HeimatmuseumZur Vorlage · 25-30/01636 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat mit der Vorlage 25-30/01636 einen Antrag gestellt, das Thema „Entwicklung Konzeptionierung Heimatmuseum“ auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Ausschusses für Kultur und urbane Szene zu setzen. Die Sitzung des Ausschusses ist für den 23. September 2026 angesetzt.
Ziel des Antrags ist es, die Beratung des genannten Punktes im öffentlichen Teil der Sitzung zu ermöglichen. Hierfür wird die Verwaltung um die Erstellung eines vollumfänglichen Sachstandsberichts gebeten, der als Grundlage für eine Diskussion im Ausschuss dienen soll. Hintergrund der Anfrage ist eine im letzten Haushalt festgehaltene Zielvereinbarung, welche die Konzeptionierung eines Heimatmuseums vorsieht. Die Fraktion fordert durch den Antrag die Darlegung des aktuellen Sachstands zu diesem Vorhaben.
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Beratungsfolge
- 23.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Kultur und urbane Szene · ohne Abstimmung
Ergebnis: ohne Abstimmung - 2.2Sachstandsbericht GaudiumZur Vorlage · 25-30/01695 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Rahmen der Vorlage 25-30/01695 einen Antrag gestellt, den Punkt „Sachstandsbericht Gaudium“ auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Ausschusses für Kultur und urbane Szene zu setzen. Die Fraktion beantragt zudem, dass die Verwaltung einen umfassenden Sachstandsbericht zu diesem Thema erstellt.
Als Grundlage für den Antrag wird angeführt, dass im letzten Haushalt Mittel für die Durchführung des Gaudiums Schloss Horst bereitgestellt wurden. Die Verwaltung wird durch den Antrag der CDU-Fraktion um die Erstellung des entsprechenden Berichts gebeten. Die Entscheidung über den Antrag obliegt dem Ausschuss für Kultur und urbane Szene.
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Beratungsfolge
- 23.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Kultur und urbane Szene · ohne Abstimmung
Ergebnis: ohne Abstimmung - 3Anfrage des sachkundigen Bürgers Herrn Daduna – Anfrage zum Kunst- und Kulturprogramm zur IGA 27 vom 23.04. bis 17.10.2027 – mündlicher Sachstandsbericht
- –Abgabe des stehenden Angebots zur neuen Schiedsgerichtbarkeit NS-RaubgutZur Vorlage · 25-30/00717 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Gelsenkirchen beabsichtigt, im Rat der Stadt ein stehendes Angebot zur Nutzung der neu eingerichteten „Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut“ einzubringen. Mit der Unterzeichnung dieses Angebots erklärt sich die Stadt bereit, zukünftige strittige Rückgabeverfahren für unter NS-Herrschaft unrechtmäßig entzogene Kulturgüter vor einem Schiedsgericht führen zu lassen.
Das neue Verfahren löst die bisherige „Beratende Kommission NS-Raubgut“ ab. Im Gegensatz zum Vorgängermodell ermöglicht die neue Schiedsgerichtsbarkeit eine einseitige Anrufung durch Anspruchsberechtigte sowie eine rechtlich bindende Entscheidung durch die Schiedssprüche. Die institutionelle Trägerschaft liegt beim Deutschen Zentrum Kulturgutverluste in Magdeburg. Die Schiedsverfahren basieren auf einem verbindlichen Bewertungsrahmen und unterliegen der Zivilprozessordnung. Für jeden Fall wird ein interdisziplinäres Schiedsgericht gebildet, dessen Mitglieder aus einem offiziellen Verzeichnis ausgewählt werden.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die neue Rechtsverbindlichkeit der Entscheidungen unter Umständen zu einer rechtlichen Verpflichtung der Stadt führen kann, die über die bisherige ethische Verpflichtung hinausgeht. Durch das stehende Angebot bekennen sich die Stadt und ihre öffentlichen Kulturgut bewahrenden Einrichtungen zur Legitimation des Verfahrens. Im Einzelfall wird nach der generellen Zustimmung jeweils eine spezifische Schiedsvereinbarung mit den Anspruchsstellenden getroffen. Der Deutsche Städtetag empfiehlt den Mitgliedsstädten die zeitnahe Umsetzung dieses Beschlusses.
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Beratungsfolge
- 08.10.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · einstimmig zugestimmt
- 23.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Kultur und urbane Szene · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 5Gelsenkirchen Walk of Fame
- 5.1„Gelsenkirchen Walk of Fame“: Auswahl der Persönlichkeiten für die Jahre 2025 und 2026Zur Vorlage · 25-30/01210 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 25-30/01210 befasst sich mit der Auswahl von zehn Persönlichkeiten für den „Gelsenkirchen Walk of Fame“ für das Jahr 2026. Grundlage der Auswahl sind die Kriterien aus dem Februar 2023 sowie ein Beschluss der Kommission vom 05. Mai 2026, wonach künftig nur noch verstorbene Personen geehrt werden sollen. Bis zum 15. März 2026 reichten 239 Bürgerinnen und Bürger insgesamt 113 Vorschläge ein, von denen 87 als gültig geprüft wurden. Die Auswahl berücksichtigt Kategorien wie Kunst, Kultur, Sport, Wirtschaft, Politik und Wissenschaft sowie den Ausschluss demokratiefeindlicher Hintergründe.
Der Ausschuss für Kultur und urbane Szene soll über die Auswahl entscheiden. Die Vorschläge umfassen Personen aus den Bereichen Politik, Soziales, Architektur, Stadtplanung, Kunst, Kultur, Literatur und Journalismus. Eine Anhörung durch die Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord ist für den 11.06.2026 vorgesehen.
Die Vorlage enthält zudem biografische Informationen zu historischen Persönlichkeiten im Bereich Kunst und Kultur. Es wird der künstlerische Werdegang des Malers und Objektkünstlers Günter Tollmann beschrieben, dessen Schaffen unter anderem die Gruppe B1 und kinetische Kunst umfasst. Des Weiteren werden die Adligen Anna von Palandt und Rütger von der Horst thematisiert, die um 1549 heirateten und den Neubau von Schloss Horst finanzierten. Die Innenausstattung ab 1571 wurde durch Einnahmen aus einer westfriesischen Salz- und Torfkompanie sowie durch das Vermögen von Anna von Palandt ermöglicht.
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Beratungsfolge
- 23.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Kultur und urbane Szene · abgelehnt
- 24.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Kultur und urbane Szene · vertagt
- 11.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord
Ergebnis: abgelehnt - 5.2„Gelsenkirchen Walk of Fame“ Auswahl der Persönlichkeiten für Jahre 2025 und 2026Zur Vorlage · 25-30/01334 · Empfehlungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord hat in ihrer Sitzung am 11. Juni 2026 einen Beschluss gefasst, der als Empfehlung an den Ausschuss für Kultur und urbane Szene gerichtet ist. Das Gremium empfiehlt, die Auswahl für den „Gelsenkirchen Walk of Fame“ für das Jahr 2026 von zehn auf elf Persönlichkeiten zu erweitern. Als elfte Persönlichkeit soll der Mathematiker und Träger des Abelpreises beschlossen werden.
Der Beschluss erfolgte mit einer Mehrheit der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord. Gegenstimmen wurden von Vertretenden der CDU-Bezirksfraktion, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Fraktion Die Linke abgegeben. Die Empfehlung weicht damit von der Beschlussvorlage mit der Nummer 25-30/01210 ab. Der Ausschuss für Kultur und urbane Szene ist für die Entscheidung zuständig und hat die Vorlage in seiner Sitzung am 24. Juni 2026 zu beraten.
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Beratungsfolge
- 23.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Kultur und urbane Szene · abgelehnt
- 24.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Kultur und urbane Szene · vertagt
Ergebnis: abgelehnt - –Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktionen SPD, CDU, B´90/DIE GRÜNEN und der Ratsgruppe FDP zum TOP "Gelsenkirchen Walk of Fame" der Sitzung des Ausschusses für Kultur und urbane Szene am 23.09.2026Zur Vorlage · 25-30/01736 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD, CDU, B'90/DIE GRÜNEN und die Ratsgruppe FDP haben einen gemeinsamen Änderungsantrag zur Sitzung des Ausschusses für Kultur und urbane Szene am 23. September 2026 vorgelegt. Der Antrag umfasst drei wesentliche Punkte zum Gelsenkirchen Walk of Fame.
Zunächst wird beschlossen, im Jahr 2026 zwei Persönlichkeiten aus den Bereichen Kunst, Kultur und Architektur in den Walk of Fame aufzunehmen.
Zweitens empfiehlt der Antrag, die federführende Zuständigkeit für das Projekt künftig dem Ausschuss für Gastronomie, Tourismus und urbane Entwicklung zuzuweisen und die Konzeptionierung zu überarbeiten. Der Ausschuss für Kultur und urbane Szene soll dabei vorberatend sowie die Bezirksvertretungen durch Anhörung an den zukünftigen Beratungen beteiligt werden. Ziel dieser Umstrukturierung ist es, den Walk of Fame stärker mit Themen wie Tourismus, Stadtmarketing und wirtschaftlicher Entwicklung zu verknüpfen.
Drittens wird im Rahmen der Neukonzeptionierung die Einsetzung einer 10-köpfigen Auswahlkommission vorgeschlagen. Diese soll sich aus jeweils fünf Vertretungen der Verwaltung und fünf Vertretungen aus Verbänden oder der Zivilgesellschaft zusammensetzen. Die Kommission soll Fachkräfte aus den Bereichen Kultur, Stadtgeschichte, Öffentlichkeitsarbeit, Sport, Wirtschaft und Arbeit, Integration, Bildung, Jugend, Gleichstellung und Ehrenamt umfassen. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Besetzungsvorschlag zur Beschlussfassung durch das neue zuständige Gremium vorzubereiten.
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Beratungsfolge
- 23.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Kultur und urbane Szene · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - –Aktualisierung der Satzung und Entgeltordnung der MusikschuleZur Vorlage · 25-30/00881 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage sieht eine umfassende Aktualisierung der Satzung sowie der Entgeltordnung der Städtischen Musikschule vor. Die letzte Änderung der Satzung ist auf den März 2007 zurückzuführen, während die Entgeltordnung seit Januar 2013 unverändert blieb.
Die Neufassung der Satzung beinhaltet eine strukturelle Neugliederung der Organisation und der Aufgabenbereiche. Dabei wird der Inklusionsgedanke erweitert und öffentliche Konzerte sowie pädagogische Sonderveranstaltungen explizit als Teil des kulturellen Angebots der Stadt benannt. Das Unterrichtsangebot wird nach Fachbereichen gegliedert, wobei die Talent-Akademie Musik (TAM) künftig als Hauptfach geführt wird. Zudem wird die Unterrichtsdauer flexibilisiert, indem ein 30-minütiger Einzelunterricht als dauerhafte Form eingeführt und die Möglichkeit für Gruppenunterricht ab fünf Personen geschaffen wird. Auch die Terminierung von Grundstufenkursen soll künftig nach Bedarf und Kapazitäten angepasst werden können.
Hinsichtlich der Entgeltordnung ist eine moderate Erhöhung der Gebühren vorgesehen, um gestiegene Kosten auszugleichen und jährliche Mehreinnahmen von etwa 30.000 Euro zu generieren. Die Abrechnungsweise wird von einer quartalsweisen auf eine monatliche Fälligkeit umgestellt. Die Neuregelung integriert zudem Gebühren für neu entstandene Angebote wie JeKits oder das Gelsenkirchener Modell (GEMO). Für Schüler über 25 Jahre wird ein Zuschlag von 10 Prozent erhoben, während die Familienermäßigung für weitere Angehörte einer Lebensgemeinschaft um 5 Prozent erhöht wird. Die Verwaltung gibt an, dass das Preisniveau im Vergleich zu Nachbarstädten im Ruhrgebiet vergleichbar bleibt.
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Hauptdokument|Anlage 1 Synopse Satzung|Anlage 2 Synopse Entgeltordnung|Anlage 3 aktualisierte Satzung|Anlage 4 aktualisierte Entgeltordnung
Beratungsfolge
- 08.10.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · mehrheitlich zugestimmt
- 23.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Kultur und urbane Szene · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 7Durchführung der "Partnerschaft für Demokratie Gelsenkirchen" im Rahmen des Bundesförderprogrammes "Demokratie leben!"Zur Vorlage · 25-30/01394 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Institut für Stadtgeschichte hat eine Beschlussvorlage vorgelegt, mit der die weitere Durchführung der „Partnerschaft für Demokratie“ in Gelsenkirchen im Rahmen des Bundesförderprogramms „Demokratie leben!“ beantragt wird. Die Fortführung der Förderung soll für die laufende Förderperiode bis zum 31.12.2032 erfolgen.
Das Bundesprogramm des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend fördert Maßnahmen zur Stärkung von Demokratie, Vielfalt und zur Prävention von Extremismus. Die Stadt Gelsenkirchen hat über die Fachstelle demokratie.bewegen, die im Institut für Stadtgeschichte angesiedelt ist, Mittel für den Programmbereich „Partnerschaft für Demokratie“ eingeworben. Die jährliche Förderung beläuft sich auf bis zu 140.000 €, ergänzt durch einen kommunalen Eigenanteil von maximal 15.556 €.
Die Umsetzung der Partnerschaft erfolgt seit 2025 und beinhaltet die Förderung von Einzelprojekten, die Vernetzung lokaler Akteure sowie die Durchführung von Bildungs- und Beteiligungsformaten. Für das Förderjahr 2026 wurde ein Antrag am 02.12.2025 gestellt, der durch das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben mit einem Zuwendungsbescheid vom 27.02.2026 bewilligt wurde. Die Nebenbestimmungen der Bewilligung erfordern für das Jahr 2026 den Nachweis, dass ein beschlussfassender Ausschuss mit der Partnerschaft befasst wurde und eine entsprechende Beschlussfassung erfolgt ist. Mit der vorliegenden Vorlage soll dieser formale Nachweis erbracht werden.
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Beratungsfolge
- 23.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Kultur und urbane Szene · mehrheitlich zugestimmt
Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt - 8Verwendung der Fördermittel aus dem “Gesetz über den Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur 2025 bis 2036” (NRW-Infrastrukturgesetz 2025 bis 2036)Zur Vorlage · 25-30/01354 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Rat der Stadt Gelsenkirchen eine Beschlussvorlage zur Verwendung pauschal zugewiesener Fördermittel aus dem NRW-Infrastrukturgesetz 2025 bis 2036 vor. Für diesen Zweck sind im Haushaltsplan 2026 insgesamt 5 Mio. EUR eingeplant.
Im Bereich der Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur sieht der Vorschlag den Neubau der Grundschule Wildenbruchplatz mit Gesamtkosten von 51 Mio. EUR vor, wovon etwa 37,4 Mio. EUR über das NRW-Infrastakturgesetz beantragt werden sollen; der Baubeginn ist für Januar 2027 vorgesehen. Für den Neubau oder die Sanierung des Volkshauses und der Grundschule Rotthausen werden Gesamtkosten von circa 63 Mio. EUR veranschlagt, wobei ein Bauantrag bis Ende 2026 geplant ist. Zudem sind eine Turnhalle am Max-Planck-/Anette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium mit einem Bedarf von etwa 15 Mio. EUR sowie eine Erweiterung der Gesamtschule Erle mit Kosten von circa 21,5 Mio. EUR vorgesehen.
Im Bereich Klimaschutz ist die energetische Sanierung des Schlosses Berge mit etwa 13 Mio. EUR vorgesehen, wobei für die energetische Dachhautsanierung und Photovoltaik ein Pauschalbetrag von 20 Mio. EUR bereitsteht. Im Bereich Infrastruktur wird die Prüfung einer Machbarkeitsstudie für neun Sportfelder an der Sportanlage Schürenkamp vorgeschlagen, deren Finanzierung bei Bestätigung mit 45 Mio. EUR aus dem NRW-Infrastrukturgesetz erfolgen soll. Das Hallenbad Horst ist im Förderbudget enthalten. Die Umgestaltung des Ilse-Kigbis-Platzes wird mit mindestens 2,3 Mio. EUR veranschlagt. Im Bezirk Ost sind eine BMX-Wettkampfstrecke sowie die Umwandlung eines Tennisplatzes in ein Kunstrasenspielfeld mit jeweils rund 2 Mio. EUR geplant. Ein Neubau einer Hundezwingeranlage am Tierheim Gelsenkirchen wird mit 1,7 Mio. EUR beziffert. Die Beratung in den Fachgremien findet zwischen dem 08.09.2026 und dem 01.10.2026 statt.
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Hauptdokument|Anlage 1 Übersicht Maßnahmenvorschlag|Anlage 2 Maßnahmenkarte Infrastrukturgesetz
Beratungsfolge
- 08.10.2026 · Sitzung des Rates der Stadt
- 01.10.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschusses · ohne Abstimmung
- 30.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Sportentwicklung · ohne Abstimmung
- 29.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Innovation · einstimmig zugestimmt
- 29.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familien · ohne Abstimmung
- 24.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Gastronomie, Tourismus und urbane Entwicklung · einstimmig zugestimmt
- 24.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bildung · ohne Abstimmung
- 23.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Kultur und urbane Szene · ohne Abstimmung
- 22.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz · einstimmig zugestimmt
- 22.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Prävention und Verbraucherschutz · ohne Abstimmung
- 17.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilitätsentwicklung · ohne Abstimmung
- 17.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Gesundheit · ohne Abstimmung
- 16.09.2026 · Sitzung des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses · ohne Abstimmung
- 16.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Soziales und Arbeit · ohne Abstimmung
- 15.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bau und Liegenschaften · ohne Abstimmung
- 10.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord · einstimmig zugestimmt
- 09.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Ost · einstimmig zugestimmt
- 09.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · einstimmig zugestimmt
- 08.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd · einstimmig zugestimmt
- 08.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West · einstimmig zugestimmt
- 09.07.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · ohne Abstimmung
Ergebnis: ohne Abstimmung - 9Aufstellung der Skulptur „Der Wächter“ am Schloss HorstZur Vorlage · 25-30/01589 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über die Aufstellung der Skulptur „Der Wächter“ am Schloss Horst. Anlässlich seines 25-jährigen Jubiläums im Jahr 2025 hat der Rotary Club Gelsenkirchen Schloss Horst das Kunstwerk erworben. Ziel des Vorhabens ist die Platzierung der Skulptur in der Nähe der Glashalle, konkret im Kräutergarten des Schlosses, in Zusammenarbeit mit dem Verein Zukunft Horst e. V. und dem City-Manager Gelsenkirchen-Horst.
Das Werk entstand ursprünglich im Rahmen des Gelsenkirchener Stipendienprogrammes 2021 unter Anwendung von 3D-Drucktechnologie. Die Skulptur weist eine Höhe von circa 2,5 Metern und ein Gewicht von 35 kg auf, wobei Sockel und Befestigung noch hinzukommen. Die Aufstellung ist für das zweite Halbjahr 2026 vorgesehen.
Im Rahmen einer Ortsbegehung am 1. April 2025 nahmen Vertreter der Kulturverwaltung, des Bezirksbürgermeisters, der Künstlerin sowie verschiedener Vereine teil. Die Denkmalbehörden haben Kenntnis von dem Vorhaben und bewerten die Maßnahme als unbedenklich für das Gesamtbild des Schlosses. Sollten für die Installation Eingriffe in die Substanz des Baudenkmals notwendig werden, ist eine vorherige Abstimmung mit den Denkmalbehörden vorgesehen. Die Vorlage dient der Kenntnisnahme in der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West sowie im Ausschuss für Kultur und urbane Szene.
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Beratungsfolge
- 23.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Kultur und urbane Szene · zur Kenntnis genommen
- 08.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 10Mitteilungen und Anfragen
- 10.1Anfrage des sachkundigen Bürgers Herrn Virgil Adamczuk - Sachstand Hinweisschild Rudolph Rose – Stadtteilhistorische Beschilderung im Bereich Kindergarten GaloppiZur Vorlage · 25-30/01483 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 25-30/01483 der Verwaltung gibt Auskunft über den Sachstand einer geplanten stadtteilhistorischen Beschilderung im Bereich des Kindergartens Galoppi. Die Anfrage geht von einem sachkundigen Bürger aus, der nach dem Stand der Umsetzung eines Hinweisschildes zu Rudolph Rose sowie nach den verantwortlichen Stellen und einem Zeitplan fragte.
Die Verwaltung stellt klar, dass an diesem Standort kein Hinweisschild zu Rudolph Rose, sondern eine Erinnerungsortetafel (EOT) zum ehemaligen Waagehaus der Galopprennbahn Horst vorgesehen ist. Die Umsetzung erfolgt in Kooperation mit der Vivawest GmbH, welche die Kosten trägt. Eine ursprüngliche Planung für die Installation im Umfeld der Einweihung des Kindergartens wurde durch die Entwicklung der Corona-Pandemie und die Notwendigkeit, alternative Standorte unter Berücksichtigung der Verkehrssicherungspflichten und des vorhandenen Rose-Gedenksteins zu prüfen, verzögert.
Die EOT ist bereits fertiggestellt und befindet sich im Besitz des Instituts für Stadtgeschichte. Für die Installation sind keine weiteren Abstimmungs- oder Genehmigungsverfahren erforderlich. Nach einer Vereinbarung zwischen dem Institut für Stadtgeschichte und der Vivawest GmbH im Juni 2026 soll die Tafel bis Oktober 2026 installiert werden. Die operative Verantwortung für das Projekt „Erinnerungsorte“ liegt beim Institut für Stadtgeschichte.
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Beratungsfolge
- 23.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Kultur und urbane Szene · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 10.2Anfrage des sachkundigen Bürgers Herrn Daduna - Austausch der sicherungstechnischen Anlagen im KunstmuseumZur Vorlage · 25-30/01435 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen einer Mitteilungsvorlage auf eine Anfrage eines sachkundigen Bürgers aus der Sitzung des Ausschusses für Kultur und urbane Szene vom 29. April 2026 geantwortet. Gegenstand der Anfrage war der Austausch der sicherungstechnischen Anlagen, namentlich der Brandmeldeanlagen und der Sicherheitsbeleuchtung, im Kunstmuseum sowie die Frage nach dem Zeitpunkt der Umsetzung und den Auswirkungen auf die Öffnungs- und Besuchszeiten.
Nach Angaben der Verwaltung wird der Umbau der Brandmeldeanlage ab Januar 2027 stattfinden. Da die neue Zentrale parallel zur bestehenden Anlage aufgebaut wird, erfolgt der Umbau sukzessiv. Die Arbeiten sollen keinen Einfluss auf die Öffnungs- und Betriebszeiten haben. Der Austausch der Sicherheitsbeleuchtung wird in Abstimmung mit dem Kunstmuseum durchgeführt. Dabei sollen die Zeiten der Umbauarbeiten in den Ausstellungsbereichen, die mit Ausstellungswechseln einhergehen, für die Arbeiten genutzt werden, um Ausfallzeiten zu vermeiden. Grundsätzlich sollen die Maßnahmen den Betrieb des Museums nicht beeinträchtigen, wobei die Verwaltung darauf hinweist, dass es dennoch zu Problemen und daraus resultierenden Ausfallzeiten kommen kann.
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- 23.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Kultur und urbane Szene · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 10.3Anfrage der Stadtverordneten Frau Rosen - Anfrage zur Schließung des Kunstkiosks -Zur Vorlage · 25-30/01433 · Mitteilungsvorlage
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Die CDU-Fraktion hat im Rahmen einer Anfrage zur Schließung des Kunstkiosks in Buer Informationen über den aktuellen Stand der Situation angefordert. Hintergrund der Anfrage sind Medienberichte, wonach der Betrieb des Kunstkiosks aufgrund finanzieller Engpässe eingestellt werden muss. Die Fraktion erkundigte sich dabei, ob ein Austausch zwischen der Verwaltung und der Betreiberin des Kunstkiosks stattfindet und ob Möglichkeiten für Kooperationen mit städtischen Institutionen, wie etwa dem Institut für Stadtgeschichte, geprüft wurden.
Die Verwaltung teilte mit, dass bereits ein Kontakt zur Betreiberin besteht. In einem persönlichen Gespräch wurden die aktuelle Situation, bestehende Bedarfe sowie Fördermöglichkeiten thematisiert. Zudem wurden der Betreiberin Angebote der Verwaltung zur Vernetzung vorgestellt, darunter das Kulturfrühstück sowie die Aufnahme in einen fachspezifischen Verteiler.
Bezüglich möglicher Kooperationen mit städtischen Einrichtungen gab die Verwaltung an, dass solche Zusammenarbeitsmöglichkeiten bisher nicht im Fokus der Anliegen standen. Sollte sich im weiteren Verlauf des Austauschs ein konkreter Anlass für eine Kooperation mit städtischen Einrichtungen ergeben, werden entsprechende Möglichkeiten geprüft.
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- 23.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Kultur und urbane Szene · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 10.4Anfrage des sachkundigen Bürgers Herrn Adamczuk - Kulturtipps Gelsenkirchen -Zur Vorlage · 25-30/01591 · Mitteilungsvorlage
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Im Rahmen einer Anfrage eines sachkundigen Bürgers hat die Verwaltung zur Situation des monatlich erscheinenden „Kulturtipps“ in Gelsenkirchen Stellung bezogen. Die Mitteilungsvorlage beantwortet Fragen zur Auflage, zu den Kosten sowie zur digitalen Strategie des Kulturangebots.
Die monatliche Auflage des Printprodukts beträgt 9.000 Exemplare. Für den Druck fallen jährlich Kosten in Höhe von 36.317,57 € an, während für Layout und Grafik 5.431,32 € anfallen. Für den Versand von etwa 1.000 Sendungen pro Monat entstehen jährliche Portokosten von rund 18.600,00 €. Durch Anzeigen werden jährlich bis zu 6.000 € eingenommen, die dem städtischen Kulturhaushalt zufließen. Die Anzahl der Exemplare für Auslagestellen wird nach deren Größe, Art und Verortung festgelegt oder durch die Stellen selbst benannt. Ein Puffer von rund 1.000 Exemplaren dient der Verteilung bei öffentlichen Veranstaltungen. Eine statistische Erfassung der Entnahmen an den Auslagestellen findet nicht statt.
Inhaltlich werden Termine von Veranstaltern bis zum Redaktionsschluss gemeldet; spätere Meldungen werden im digitalen Veranstaltungskalender berücksichtigt. Die Verwaltung gab an, dass die Auflage in der Vergangenheit mehrfach reduziert wurde. Als digitales Äquivalent zum Printprodukt dient der städtische Veranstaltungskalender, der über verschiedene Webseiten, die City App und Social-Media-Kanäle zugänglich ist. Ein PDF-Download des Kulturtipps wird als Zusatzangebot bereitgestellt, jedoch nicht gezielt beworben. Die Auffindbarkeit der Termine auf der städtischen Internetseite wird von der Verwaltung als gut bewertet.
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- 23.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Kultur und urbane Szene · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 10.5Berichte zum Stichtag 30.06.2026 (Ausschuss für Kultur und urbane Szene/VB 4)Zur Vorlage · 25-30/01565 · Mitteilungsvorlage
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Die Verwaltung legt dem Ausschuss für Kultur und urbane Szene eine Mitteilungsvorlage mit dem Titel Berichte zum Stichtag 30.06.2026 vor. Das Dokument dient der Information über wesentliche Abweichungen zu den im Haushaltsplan 2026 vereinbarten Zielen, Maßnahmen, Finanz- und Leistungsdaten sowie über bestehende Chancen und Risiken innerhalb des Aufgabenbereichs des Ausschusses.
Als wesentliche Abweichungen werden in der Vorlage definiert, wenn festgelegte Ziele oder Maßnahmen im Planjahr voraussichtlich nicht oder nicht vollständig erreicht werden. Zudem gilt eine Abweichung als berichtspflichtig, wenn die Prognose im Teilergebnisplan um mindestens 10 % oder um 250.000 € vom fortgeschriebenen Planwert abweicht, wobei Abweichungen unterhalb eines Betrages von 10.000 € nicht berichtspflichtig sind. Ebenso werden Abweichungen bei den Produktkennzahlen aufgeführt, sofern die Prognose um mindestens 10 % vom Planwert abweicht.
Die Erläuterung dieser Abweichungen bezieht sich konkret auf die Produktgruppen 2502, welche ortsspezifische Kultureinrichtungen umfasst, sowie 2506, welche das Kunstmuseum Gelsenkirchen betrifft. Zusätzlich enthält die Vorlage einen Bericht über Beschlüsse, die bereits länger als ein halbes Jahr zurückliegen, jedoch noch nicht abschließend umgesetzt wurden. Die Vorlage ist für die Kenntnisnahme im Ausschuss für Kultur und urbane Szene in der Sitzung am 23.09.2026 vorgesehen.
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Hauptdokument|Anlage 1 - Bericht zum NKF- Haushalt|Anlage 2 - Bericht zur Ausführung von Beschlüssen
Beratungsfolge
- 23.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Kultur und urbane Szene · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - –Anfrage des Stadtverordneten Herrn Ünalgan – Sachstand Yves-Klein-Reliefs und Kricke-PlastikZur Vorlage · 25-30/01601 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen einer Mitteilungsvorlage zum Sachstand der Kricke-Plastik am kleinen Haus des Musiktheaters im Revier sowie der Yves-Klein-Reliefs Auskunft erteilt. Hintergrund der Vorlage ist eine Anfrage eines Stadtverordneten aus der Sitzung des Ausschusses für Kultur und urbane Szene vom 29. April 2026, der nach dem aktuellen Planungsstand zu den im Haushalt eingestellten Zielen gefragt hatte.
Bezüglich der Kricke-Plastik am kleinen Haus des Musiktheaters im Revier teilt die Verwaltung mit, dass die erforderlichen Finanzmittel für die Restaurierung aufgrund der Haushaltslage und der damit verbundenen Priorisierungen derzeit nicht zur Verfügung stehen. Nach der aktuellen Planung könnte die Restaurierung frühestens im Jahr 2029 realisiert werden.
Hinsichtlich der Yves-Klein-Reliefs im Garderobenbereich des Musiktheaters wird berichtet, dass im Rahmen eines Forschungsprojekts der TH Köln eine Reinigung der Reliefs durchgeführt wurde. Die Ergebnisse dieses Forschungsprojekts werden derzeit ausgewertet, um daraus Erkenntnisse für das weitere Vorgehen abzuleiten. Das Ergebnis dieser Auswertung wird dem zuständigen Fachausschuss mitgeteilt.
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gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 23.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Kultur und urbane Szene · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen