Abgabe des stehenden Angebots zur neuen Schiedsgerichtbarkeit NS-Raubgut
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Gelsenkirchen beabsichtigt, im Rat der Stadt ein stehendes Angebot zur Nutzung der neu eingerichteten „Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut“ einzubringen. Mit der Unterzeichnung dieses Angebots erklärt sich die Stadt bereit, zukünftige strittige Rückgabeverfahren für unter NS-Herrschaft unrechtmäßig entzogene Kulturgüter vor einem Schiedsgericht führen zu lassen.
Das neue Verfahren löst die bisherige „Beratende Kommission NS-Raubgut“ ab. Im Gegensatz zum Vorgängermodell ermöglicht die neue Schiedsgerichtsbarkeit eine einseitige Anrufung durch Anspruchsberechtigte sowie eine rechtlich bindende Entscheidung durch die Schiedssprüche. Die institutionelle Trägerschaft liegt beim Deutschen Zentrum Kulturgutverluste in Magdeburg. Die Schiedsverfahren basieren auf einem verbindlichen Bewertungsrahmen und unterliegen der Zivilprozessordnung. Für jeden Fall wird ein interdisziplinäres Schiedsgericht gebildet, dessen Mitglieder aus einem offiziellen Verzeichnis ausgewählt werden.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die neue Rechtsverbindlichkeit der Entscheidungen unter Umständen zu einer rechtlichen Verpflichtung der Stadt führen kann, die über die bisherige ethische Verpflichtung hinausgeht. Durch das stehende Angebot bekennen sich die Stadt und ihre öffentlichen Kulturgut bewahrenden Einrichtungen zur Legitimation des Verfahrens. Im Einzelfall wird nach der generellen Zustimmung jeweils eine spezifische Schiedsvereinbarung mit den Anspruchsstellenden getroffen. Der Deutsche Städtetag empfiehlt den Mitgliedsstädten die zeitnahe Umsetzung dieses Beschlusses.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 08.10.2026einstimmig zugestimmt
- 23.09.2026einstimmig zugestimmt
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