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Mitteilungsvorlage

Trauerpavillon Friedhof Rotthausen

25-30/01396

ℹ Zur Kenntnis genommen 08.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd · zur Kenntnis genommen

✦ KI-Zusammenfassung

Der Betriebsausschuss GELSENDIENSTE hat in seiner Sitzung am 1. Juli 2026 den Baubeschluss für die Entwurfsplanung zum Neubau eines Trauerpavillons auf dem Friedhof Rotthausen gefasst. Die vorliegende Mitteilungsvorlage informiert die Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd über die Details des Bauvorhabens.

Geplant ist ein Kaltbau in Holzständerbauweise mit geschlossenen Wänden. Die Architektur sieht eine Fassade mit einem transparenten Kreuz vor, durch das Licht in den Aufbahrungsbereich fällt. Das Dach ist so gestaltet, dass es den Raum für die Trauergemeinschaft von Süden her schützt. Dieser Bereich ist für eine Bestuhlung mit 30 Stühlen ausgelegt, wobei eine Erweiterung der Bestuhlung bei Bedarf möglich ist. Der gesamte Raum wird abschließbar sein. Die Außenansicht umfasst Dach und Kreuzwand in Holzoptik sowie weitere Wände in Anthrazit, während die Innenwand zum Aufbahrungsbereich in Rot geplant ist. Der trapezförmige Bereich für den Sarg, Dekorationen, Blumengestecke und ein Rednerpult ist im Zentrum angeordnet.

Die finanziellen Mittel für den Bau des Pavillons sowie die Gestaltung der Außenanlagen sind im Wirtschaftsplan von GELSENDIENSTE vorhanden. Bis zur Fertigstellung und Inbetriebnahme des neuen Trauerpavillons werden für Beisetzungen auf dem Friedhof Rotthausen keine Gebühren für die Nutzung der Trauerhallen auf dem Westfriedhof, Südfriedhof und Ostfriedhof erhoben.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v2, ca. 189 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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