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Tagesordnung
- –Tagesordnungsdebatte zum öffentlichen Teil der SitzungErgebnis: einstimmig zugestimmt
- –Sachstandsbericht zum Scheitern des Bauvorhabens „L1 Zentrum Ruhr" - Dringlichkeitsantrag der AfD-Bezirksfraktion -Zur Vorlage · 25-30/01629 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Bezirksfraktion Süd hat für die Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd am 8. September 2026 einen Antrag auf Aufnahme eines Tagesordnungspunktes gestellt. Gegenstand des Antrags ist ein Sachstandsbericht zum Bauvorhaben „L1 Zentrum Ruhr“.
Die Fraktion bezieht sich dabei auf Informationen über den Rückzug eines Finanzierungspartners für ein geplantes Gesundheitszentrum an der Leithestraße, für das ursprünglich eine Finanzierung in Höhe von rund 35 Millionen Euro durch die H+T Konzeptbau vorgesehen war. Zudem wird angeführt, dass die UHB-Projekt-GmbH, die die Finanzierung für das „L1 Zentrum Ruhr“ übernehmen sollte, am 27. März 2026 Insolvenz angemeldet hat. Das geplante Projekt „L1 Zentrum Ruhr“ war mit Kosten von rund 15 Millionen Euro veranschlagt worden. Die Stadt plant nun den Erwerb eines rund 20.000 m² großen Geländes von NRW.Urban, um dieses ergebnisoffen zu vermarkten.
Die Antragstellerin bittet um die Beantwortung mehrerer Fragen. Diese betreffen bestehende Förderungen, Verträge oder rechtliche Verpflichtungen der Stadt sowie bereits entstandene Kosten. Zudem wird nach den Auswirkungen auf die städtebauliche Entwicklungsplanung und die medizinische Versorgung im Bezirk Süd gefragt. Des Weiteren sollen die finanziellen Risiken und Kosten für den Grundstückserwerb, die Erschließung, Planung und Vermarktung sowie die entsprechenden Einnahmen und die Finanzierung des Flächenankaufs erläutert werden. Abschließend wird nach vergleichbaren Projekten mit ergebnisoffener Vermarktung seit 2015 und deren Erfolgen gefragt.
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Beratungsfolge
- 08.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd · nicht auf die Tagesordnung aufgenommen
Ergebnis: nicht auf die Tagesordnung aufgenommen - 1Bürgerschaftliche Initiativen
- 2Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 3Verwendung der Fördermittel aus dem “Gesetz über den Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur 2025 bis 2036” (NRW-Infrastrukturgesetz 2025 bis 2036)Zur Vorlage · 25-30/01354 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Rat der Stadt Gelsenkirchen eine Beschlussvorlage zur Verwendung pauschal zugewiesener Fördermittel aus dem NRW-Infrastrukturgesetz 2025 bis 2036 vor. Für diesen Zweck sind im Haushaltsplan 2026 insgesamt 5 Mio. EUR eingeplant.
Im Bereich der Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur sieht der Vorschlag den Neubau der Grundschule Wildenbruchplatz mit Gesamtkosten von 51 Mio. EUR vor, wovon etwa 37,4 Mio. EUR über das NRW-Infrastakturgesetz beantragt werden sollen; der Baubeginn ist für Januar 2027 vorgesehen. Für den Neubau oder die Sanierung des Volkshauses und der Grundschule Rotthausen werden Gesamtkosten von circa 63 Mio. EUR veranschlagt, wobei ein Bauantrag bis Ende 2026 geplant ist. Zudem sind eine Turnhalle am Max-Planck-/Anette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium mit einem Bedarf von etwa 15 Mio. EUR sowie eine Erweiterung der Gesamtschule Erle mit Kosten von circa 21,5 Mio. EUR vorgesehen.
Im Bereich Klimaschutz ist die energetische Sanierung des Schlosses Berge mit etwa 13 Mio. EUR vorgesehen, wobei für die energetische Dachhautsanierung und Photovoltaik ein Pauschalbetrag von 20 Mio. EUR bereitsteht. Im Bereich Infrastruktur wird die Prüfung einer Machbarkeitsstudie für neun Sportfelder an der Sportanlage Schürenkamp vorgeschlagen, deren Finanzierung bei Bestätigung mit 45 Mio. EUR aus dem NRW-Infrastrukturgesetz erfolgen soll. Das Hallenbad Horst ist im Förderbudget enthalten. Die Umgestaltung des Ilse-Kigbis-Platzes wird mit mindestens 2,3 Mio. EUR veranschlagt. Im Bezirk Ost sind eine BMX-Wettkampfstrecke sowie die Umwandlung eines Tennisplatzes in ein Kunstrasenspielfeld mit jeweils rund 2 Mio. EUR geplant. Ein Neubau einer Hundezwingeranlage am Tierheim Gelsenkirchen wird mit 1,7 Mio. EUR beziffert. Die Beratung in den Fachgremien findet zwischen dem 08.09.2026 und dem 01.10.2026 statt.
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Hauptdokument|Anlage 1 Übersicht Maßnahmenvorschlag|Anlage 2 Maßnahmenkarte Infrastrukturgesetz
Beratungsfolge
- 08.10.2026 · Sitzung des Rates der Stadt
- 01.10.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschusses · ohne Abstimmung
- 30.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Sportentwicklung · ohne Abstimmung
- 29.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Innovation · einstimmig zugestimmt
- 29.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familien · ohne Abstimmung
- 24.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Gastronomie, Tourismus und urbane Entwicklung · einstimmig zugestimmt
- 24.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bildung · ohne Abstimmung
- 23.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Kultur und urbane Szene · ohne Abstimmung
- 22.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz · einstimmig zugestimmt
- 22.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Prävention und Verbraucherschutz · ohne Abstimmung
- 17.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilitätsentwicklung · ohne Abstimmung
- 17.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Gesundheit · ohne Abstimmung
- 16.09.2026 · Sitzung des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses · ohne Abstimmung
- 16.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Soziales und Arbeit · ohne Abstimmung
- 15.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bau und Liegenschaften · ohne Abstimmung
- 10.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord · einstimmig zugestimmt
- 09.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Ost · einstimmig zugestimmt
- 09.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · einstimmig zugestimmt
- 08.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd · einstimmig zugestimmt
- 08.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West · einstimmig zugestimmt
- 09.07.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · ohne Abstimmung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 4Anträge gemäß § 7 Abs. 1 der Geschäftsordnung i. V. mit § 9 der Bezirkssatzung
- 4.1Abstellen von Schrottfahrzeugen sowie von gewerblich genutzten Transport-Fahrzeugen im öffentlichen Raum in GE-Süd - Antrag der CDU-Bezirksfraktion -Zur Vorlage · 25-30/01551 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Süd hat mit der Vorlage 25-30/01551 einen Antrag an die Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd gestellt. Gegenstand des Antrags ist das Abstellen von Schrottfahrzeugen sowie von gewerblich genutzten Transport-Fahrzeugen im öffentlichen Raum im Stadtgebiet Gelsenkirchen-Süd. Die Fraktion führt an, dass Anwohner feststellen, dass im öffentlichen Raum übermäßig viele dieser Fahrzeuge abgestellt werden.
Die Antragstellerin bittet die Verwaltung um Auskunft darüber, ob im Stadtgebiet Gelsenkirchen-Süd regelmäßige Kontrollen der Standorte und Arten der genannten Fahrzeuge durchgeführt werden. Zudem wird gefragt, welche Maßnahmen und Instrumente die Verwaltung einsetzt, um das Abstellen dieser Fahrzeuge einzudämmen. Dabei sollen Aspekte wie die straßen- und verkehrsrechtliche Zulässigkeit, der technische Zustand hinsichtlich Betriebssicherheit, Zulassung und Versicherung, die Einhaltung gewerbliche Vorgaben sowie die Transparenz der Betreiber- und Eigentumsverhältnisse überprüft werden.
Des Weiteren wird angefragt, ob die Zusammenarbeit mit der Polizei, dem Hauptzollamt, der Bezirksregierung und weiteren Behörden intensiviert wird, sofern Anhaltspunkte für ordnungswidrige oder illegale Geschäftsmodelle vorliegen. Abschließend wird nach den Wirkungen der eingesetzten Maßnahmen gefragt. Die Begründung des Antrags nennt die Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit, der Nutzbarkeit des öffentlichen Raums sowie des Sicherheitsgefühls der Anwohner als Gründe für die Anfrage.
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Beratungsfolge
- 08.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd · ohne Abstimmung
Ergebnis: ohne Abstimmung - 4.2Autozerlegebetriebe und Fahrzeugdemontage in GE-Süd - Antrag der CDU-Bezirksfraktion -Zur Vorlage · 25-30/01553 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Süd hat im Rahmen eines Antrags die Aufnahme des Tagesordnungspunktes „Autozerlegebetriebe und Fahrzeugdemontage in GE-Süd“ für die Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd am 8. September 2026 beantragt. Hintergrund der Anfrage sind Hinweise auf die Zerlegung und den Verkauf von Fahrzeugen auf Hinterhöfen im Stadtbezirk Süd.
Die Fraktion bittet die Verwaltung um Auskunft darüber, welche Unternehmen über die Genehmigung zur fach- und umweltgerechten Fahrzeugzerlegung verfügen. Zudem werden Informationen zu den Kontrollmechanismen zur Aufdeckung unerlaubter Fahrzeugdemontagen angefordert. Dabei sollen Aspekte wie die gewerbliche Demontage ohne Genehmigung, Verstöße gegen Umwelt- und Abfallrecht, mögliche Zusammenhänge mit Kfz-Diebstahl, Hehlerei oder organisierter Kriminalität sowie die Nutzung von Flächen entgegen der Genehmigungslage untersucht werden.
Des Weiteren stellt die Antragstellerin die Frage nach der Anzahl bisher festgestellter oder verfolgter Verstöße sowie nach der Einschätzung der Verwaltung bezüglich möglicher Umweltschäden. Es wird zudem nach dem Grad der Zusammenarbeit der Verwaltung mit der Polizei, dem Hauptzollamt, den Umweltbehörden, der Bezirksregierung und weiteren zuständigen Stellen gefragt. Die Begründung des Antrags führt an, dass illegale Aktivitäten zur Freisetzung von Schadstoffen und zur unsachgemäßen Entsorgung von Abfällen führen können und die öffentliche Sicherheit sowie die Ordnung beeinträchtigen.
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Beratungsfolge
- 08.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd · ohne Abstimmung
Ergebnis: ohne Abstimmung - 4.3Sachstandsbericht zur Fortschreibung des Ladeinfrastrukturkonzeptes für E-Mobilität, insbesondere für GE-Süd - Antrag der CDU-Bezirksfraktion -Zur Vorlage · 25-30/01554 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Süd hat für die Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd am 8. September 2026 einen Antrag auf Aufnahme eines Tagesordnungspunktes gestellt. Gegenstand des Antrags ist ein Sachstandsbericht zur Fortschreibung des Ladeinfrastrukturkonzeptes für E-Mobilität, wobei ein besonderer Fokus auf dem Bereich Gelsenkirchen-Süd liegen soll.
Mit diesem Antrag bittet die CDU-Bezirksfraktion die Verwaltung um Informationen zum aktuellen Stand der angekündigten Fortschreibung des genannten Konzepts. Die Begründung des Antrags bezieht sich auf eine frühere Anregung der Fraktion, im Rahmen von Straßenbaumaßnahmen die Möglichkeit zur Verbesserung der Ladeinfrastruktur zu prüfen. Zudem führt die Fraktion Berichte über ein geringes Wachstum des Bestands privater Elektroautos in Gelsenkirchen im Vergleich zu anderen deutschen Städten an. Die Fraktion stellt fest, dass eine unzureichende Ladeinfrastruktur die Transformation zur Elektromobilität beeinflusst.
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Beratungsfolge
- 08.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd · ohne Abstimmung
Ergebnis: ohne Abstimmung - 4.4Sachstandsbericht zur Kommunalen Wärmeplanung für GE-Süd - Antrag der CDU-Bezirksfraktion -Zur Vorlage · 25-30/01592 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Bezirksfraktion Süd hat einen Antrag mit der Vorlagennummer 25-30/01592 gestellt, der die Aufnahme eines Tagesordnungspunktes zur Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd vorsieht. Gegenstand des Antrags ist ein Sachstandsbericht sowie Informationen zur Kommunalen Wärmeplanung für den Bereich Gelsenkirchen-Süd.
Mit diesem Antrag bittet die CDU-Bezirksfraktion die Verwaltung um Auskunft zu den Auswirkungen der Wärmeplanung auf die Stadtteile im Süden der Stadt. Zudem sollen Informationen darüber bereitgestellt werden, welche Aspekte bei anstehenden Sanierungsmaßnahmen für die Bürgerinnen und Bürger von Bedeutung sind.
Die Begründung des Antrags bezieht sich auf das (Landes-)Wärmeplanungsgesetz, wonach Städte mit einer Einwohnerzahl von mindestens 100.000 Personen dazu verpflichtet sind, ihre Wärmeplanung bis zum 30. Juni 2026 vorzulegen. Die CDU-Bezirksfraktion führt an, dass die Inhalte dieser Planung Auswirkungen haben und für die Bevölkerung relevant sind. Die Entscheidung über den Antrag ist für die Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd am 8. September 2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 08.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd · ohne Abstimmung
Ergebnis: ohne Abstimmung - 5Fortschreibung des Klimamaßnahmenprogramms für den Zeitraum 2026 - 2028Zur Vorlage · 25-30/01451 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 25-30/01451 der Verwaltung befasst sich mit der Fortschreibung des Klimamaßnahmenprogramms für den Zeitraum 2026–2028. Der Rat der Stadt soll den Bericht der Verwaltung zur Umsetzung des Programms 2023–2025 sowie die Maßnahmensteckbriefe für den Zeitraum 2026–2028 zur Kenntnis nehmen und die Verwaltung mit der Umsetzung des neuen Programms beauftragen.
Die Vorlage verweist auf gesetzliche Rahmenbedingungen wie das Gebäudeerneuerungsgesetz und das Klimaanpassungsgesetz NRW. Letzteres sieht eine geplante Novellierung zum 1. Januar 2027 vor, welche Städte zur Erstellung kommunaler Klimaanpassungskonzepte bis Ende 2029 verpflichtet. Die Klimaanpassungsstrategie Nordrhein-Westfalen 2024–2029 umfasst rund 110 Maßnahmen in 16 Handlungsfeldern. In Gelsenkirchen erfolgt die Koordination wasserwirtschaftlicher Maßnahmen seit 2020 durch GELSENKANAL.
Für das Programm 2026–2028 wurden Kurzsteckbriefe erstellt, wobei die erforderlichen Mittel durch die Haushaltsanmeldungen der betroffenen Dienststellen bereitgestellt werden. Der Rat der Stadt hatte bereits am 09.02.2023 der Umsetzung von Maßnahmen aus dem Klimakonzept 2030/2045 zugestimmt.
Der Beratungsprozess sieht Anhörungen der Bezirksvertretungen Gelsenkirchen-West, Süd, Mitte, Ost und Nord im September 2026 sowie Vorberatungen in verschiedenen Ausschüssen bis Anfang Oktober 2026 vor. Die Entscheidung durch den Rat der Stadt ist für den 08.10.2026 vorgesehen.
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Hauptdokument|Anlage 1 Bericht zur Umsetzung des KMP 2023 - 2025|Anlage 2 KMP 2026 - 2028 Steckbriefe|Anlage 3 KMP 2026 - 2028 Übersicht
Beratungsfolge
- 08.10.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · mehrheitlich zugestimmt
- 07.10.2026 · Sitzung des Betriebsausschusses GELSENKANAL · einstimmig zugestimmt
- 01.10.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschusses · mehrheitlich zugestimmt
- 30.09.2026 · Sitzung des Betriebsausschusses GELSENDIENSTE · einstimmig zugestimmt
- 29.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Innovation · einstimmig zugestimmt
- 22.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz · mehrheitlich zugestimmt
- 17.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Gesundheit · mehrheitlich zugestimmt
- 16.09.2026 · Sitzung des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses · einstimmig zugestimmt
- 15.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bau und Liegenschaften · mehrheitlich zugestimmt
- 10.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord · mehrheitlich zugestimmt
- 09.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Ost · mehrheitlich zugestimmt
- 09.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · mehrheitlich zugestimmt
- 08.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West · mehrheitlich zugestimmt
- 08.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd · mehrheitlich zugestimmt
Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt - 6Umbenennung der ÖPNV-Haltestelle "Wissenschaftspark"Zur Vorlage · 25-30/01456 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage sieht die Umbenennung der ÖPNV-Haltestelle „Wissenschaftspark“ der BOGESTRA AG in „Justizzentrum/Wissenschaftspark“ vor. Hintergrund ist der Umbau der Bochumer Straße im ersten Bauabschnitt, wodurch die Haltestelle in Richtung des neuen Justizzentrums Gelsenkirchen verlegt wurde. Die neuen Haltestellenpositionen sind bereits zum Fahrplanwechsel am 14. Juni 2026 in Betrieb gegangen.
Der Verwaltungsvorstand hat sich in seiner Sitzung am 23. September 2025 auf die Einführung der Doppelbezeichnung geeinigt. Die Umsetzung der Umbenennung soll nach einem positiven Votum des Ausschusses für Verkehr und Mobilitätsentwicklung zum nächstmöglichen Fahrplanwechsel erfolgen. Laut Angaben der BOGESTRA AG ist dies voraussichtlich zum Fahrplanwechsel der Deutschen Bahn AG Mitte Dezember 2026 oder alternativ zum regulären Fahrplanwechsel der BOGESTRA AG Anfang Januar 2027 möglich. Die Kosten für die Maßnahme belaufen sich nach Angaben der BOGESTRA AG auf voraussichtlich ca. 20.000 €. Die Finanzierung erfolgt über die Aufgabenträger-Pauschale gemäß § 11 Abs. 2 des ÖPNVG NRW.
Durch die neue Positionierung der Haltestelle entfällt die Haltestelle „Rheinelbestraße“ für die Straßenbahnlinie 302, da diese räumlich sehr nah an der neuen Position liegt. Die dortigen Steige sollen künftig als Bedarfshaltestellen genutzt werden. Die Buslinien 385, 389 und NE12 der BOGESTRA AG werden die Haltestelle „Rheinelbestraße“ weiterhin bedienen.
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Beratungsfolge
- 17.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilitätsentwicklung · einstimmig zugestimmt
- 08.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 7Fällung von Straßenbäumen im Stadtbezirk Gelsenkirchen-SüdZur Vorlage · 25-30/01502 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der GELSENDIENSTE befasst sich mit der Fällung von Straßenbäumen im Stadtbezirk Gelsenkirchen-Süd. Im Rahmen regelmäßiger Baumkontrollen wurden Bäume identifiziert, die aufgrund von Schäden, Vitalitätsverlusten oder anderen Mängeln eine Verkehrsgefährdung darstellen. Die Fällarbeiten sollen im Zeitraum von Anfang Oktober bis Ende Februar gemäß den Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes durchgeführt werden.
Die Vorlage listet sechs konkrete Standorte auf, an denen Fällungen vorgesehen sind. In der Mühlenbruchstraße soll eine Hainbuche mit einem gerissenen Zwiesel durch einen Amberbaum ersetzt werden. In der Munscheidstraße, auf Höhe der Claire-Waldorf-Straße, ist die Neupflanzung einer Linde vorgesehen, da ein bestehender Baum abgestorben ist. Am Neustadtplatz gegenüber der Hausnummer 6 soll eine Platane durch einen Zürgelbaum ersetzt werden. In der Virchowstraße 12 ist aufgrund von Pilzbefall und Wurzelmängeln an einer Roteiche die Pflanzung einer Hopfenbuche geplant, während an der Virchowstraße 91 eine Robinie ebenfalls durch eine Hopfenbuche ersetzt werden soll. In der Wickingstraße 27 soll eine Säulenpappel mit hohlem Stamm durch eine Zelkove ersetzt werden.
GELSENDIENSTE sieht vor, die Verluste durch Ersatzpflanzungen am bisherigen oder an alternativen Standorten innerhalb des Stadtbezirks auszugleichen. Die anfallenden Kosten werden im Wirtschaftsplan der GELSENDIENSTE berücksichtigt. Die Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd soll über die vorgeschlagenen Maßnahmen entscheiden.
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Beratungsfolge
- 08.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 8Anpassung der Richtlinie für die Vergabe von Fördermitteln aus dem Quartiersfonds für die Programmgebiete der Stadterneuerung in der Stadt GelsenkirchenZur Vorlage · 25-30/01505 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage sieht eine Anpassung der Richtlinie für die Vergabe von Fördermitteln aus dem Quartiersfonds in den Stadterneuerungsgebieten Gelsenkirchens vor. Wesentliche Änderungen der Regelung umfassen die Aufteilung der bisherigen Richtlinie in eine Richtlinie und eine Geschäftsordnung sowie die Einführung einer stadtweiten Gültigkeit. Die Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder in den Gebietsbeiräten soll von bisher maximal 21 auf einheitlich 13 Mitglieder, zuzüglich Stellvertretungen, reduziert werden. Zudem verlängert sich der Wahlturnus für Vertreter aus der Bürgerschaft und der Akteurslandschaft von zwei auf drei Jahre, wobei die Auswahl von zwei Mitgliedern künftig per Zufallsprinzip erfolgen soll.
Die maximale Fördersumme pro Projekt wird einheitlich auf 5.000 € festgelegt, was mit der Erhöhung der jährlichen Fördersumme von 5 € auf 10 € pro Einwohner einhergeht. Der Rat der Stadt soll die angepasste Richtlinie gemäß der Anlage beschließen. Die Beratung in den Bezirksvertretungen Gelsenkirchen-Süd und -Mitte sowie in den relevanten Ausschüssen ist bis zum 16.09.2026 vorgesehen, die Entscheidung durch den Rat soll am 08.10.2026 erfolgen.
Für die Neubesetzung der Gebietsbeiräte sind Übergangsregelungen vorgesehen. Neuwahlen für die Vertretungen aus der Akteurslandschaft und der Bürgerschaft sollen etwa drei Jahre nach der letzten Wahl stattfinden, wonach das Zufallsprinzip und die reduzierte Mitgliederzahl gelten. Bei freiwilligem Ausscheiden von Mitgliedern erfolgt keine Nachbesetzung. Die vollständige Neubesetzung nach der neuen Richtlinie ist nach den Kommunalwahlen im Jahr 2030 geplant.
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Hauptdokument|Anlage 1 - Richtlinie|Anlage 2 - Geschäftsordnung
Beratungsfolge
- 16.09.2026 · Sitzung des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses · zurückgezogen
- 09.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · zurückgezogen
- 08.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd · zurückgezogen
Ergebnis: zurückgezogen - 9Umsetzung der Säule I des Startchancen-Programms in Gelsenkirchen: GGS WiehagenZur Vorlage · 25-30/01577 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung sieht vor, die Maßnahme „Schulhofgestaltung: Erweiterung des Pausenangebotes und Lernraum im Grünen“ für die Grundschule Wiehagen im Rahmen der Säule I des Startchancen-Programms bei der Bezirksregierung Münster zu beantragen. Die Umsetzung der Maßnahme soll unter dem Vorbehalt der Bewilligung erfolgen.
Das Startchancen-Programm ist ein Investitionsprogramm von Bund und Ländern mit einer Laufzeit von 2024 bis 2034, das die Lernumgebungen an Schulen in sozial herausfordernden Lagen verbessern soll. Für Gelsenkirchen umfasst das Investitionsbudget der Säule I eine mögliche Gesamtinvestitionssumme von 76.182.072,99 €, bestehend aus einer Fördersumme von 53.327.451,09 € und einem kommunalen Eigenanteil von 30 %, verteilt auf 40 teilnehmende Schulen.
Die geplante Maßnahme für die Grundschule Wiehagen umfasst die Aufwertung des Schulhofs durch die Beschaffung eines zusätzlichen Spiel- und Bewegungsgerätes sowie eines Sandkastens. Zudem ist die Schaffung eines multifunktionalen Lernraums im Außenbereich durch drei witterungsgeschützte Unterstände vorgesehen, die für Kleingruppenarbeit und Angebote der Offenen Ganztagsschule genutzt werden sollen.
Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 160.000 €. Davon sind 112.000 € als Zuschüsse Dritter vorgesehen, während der Eigenfinanzierungsanteil aus der Bildungspauschale 48.000 € beträgt. Die Finanzierung der Maßnahme ist im Haushaltsplan 2026 unter der Produktgruppe 2101 vorgesehen.
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- 24.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bildung · zur Kenntnis genommen
- 08.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 10Mitteilungen und Anfragen
- 10.1Mitteilungen
- 10.1.1Beschluss des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration vom 11.06.2026 – ResolutionZur Vorlage · 25-30/01361 · Mitteilungsvorlage
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Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration hat in seiner Sitzung am 11. Juni 2026 eine Resolution beschlossen. Diese Vorlage basiert auf einem gemeinsamen Dringlichkeitsantrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen.
Gemäß der vorliegenden Mitteilungsvorlage wird der Beschluss gemäß Ziffer 8 der Resolution dem Rat der Stadt Gelsenkirchen sowie der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd zur Kenntnis gegeben. Die Beratung in den genannten Gremien ist für den 3. September 2026 im Rat der Stadt sowie für den 8. September 2026 in der Bezirksvertretung Süd vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 08.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd · zur Kenntnis genommen
- 03.09.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 10.1.2Trauerpavillon Friedhof RotthausenZur Vorlage · 25-30/01396 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Betriebsausschuss GELSENDIENSTE hat in seiner Sitzung am 1. Juli 2026 den Baubeschluss für die Entwurfsplanung zum Neubau eines Trauerpavillons auf dem Friedhof Rotthausen gefasst. Die vorliegende Mitteilungsvorlage informiert die Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd über die Details des Bauvorhabens.
Geplant ist ein Kaltbau in Holzständerbauweise mit geschlossenen Wänden. Die Architektur sieht eine Fassade mit einem transparenten Kreuz vor, durch das Licht in den Aufbahrungsbereich fällt. Das Dach ist so gestaltet, dass es den Raum für die Trauergemeinschaft von Süden her schützt. Dieser Bereich ist für eine Bestuhlung mit 30 Stühlen ausgelegt, wobei eine Erweiterung der Bestuhlung bei Bedarf möglich ist. Der gesamte Raum wird abschließbar sein. Die Außenansicht umfasst Dach und Kreuzwand in Holzoptik sowie weitere Wände in Anthrazit, während die Innenwand zum Aufbahrungsbereich in Rot geplant ist. Der trapezförmige Bereich für den Sarg, Dekorationen, Blumengestecke und ein Rednerpult ist im Zentrum angeordnet.
Die finanziellen Mittel für den Bau des Pavillons sowie die Gestaltung der Außenanlagen sind im Wirtschaftsplan von GELSENDIENSTE vorhanden. Bis zur Fertigstellung und Inbetriebnahme des neuen Trauerpavillons werden für Beisetzungen auf dem Friedhof Rotthausen keine Gebühren für die Nutzung der Trauerhallen auf dem Westfriedhof, Südfriedhof und Ostfriedhof erhoben.
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Hauptdokument|BZV Süd Mitteilungsvorlage Neubau Trauerpavillon Rotthausen 08.09.26
Beratungsfolge
- 08.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 10.1.3Bericht zum Stichtag 30.06.2026 (Bezirksvertretung Süd/VB 4)Zur Vorlage · 25-30/01562 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Mitteilungsvorlage der Verwaltung dient der Information der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd über den Stand der Haushalts- und Leistungsdaten zum Stichtag 30.06.2026. Im Rahmen des Berichts werden wesentliche Abweichungen zu den im Haushaltsplan 2026 vereinbarten Zielen, Maßnahmen, Finanz- und Leistungsdaten sowie zu den Chancen und Risiken im Aufgabenbereich der Bezirksvertretung dargelegt.
Als wesentliche Abweichungen werden im Dokument solche Fälle definiert, in denen die definierten Ziele oder Maßnahmen voraussichtlich nicht oder nicht vollständig erreicht werden. Zudem gilt eine Abweichung als berichtspflichtig, wenn die Prognose im Teilergebnisplan um mindestens 10 % oder 250.000 € vom fortgeschriebenen Planwert abweicht, wobei Abweichungen unterhalb eines Betrages von 10.000 € nicht berichtspflichtig sind. Ebenso werden Abweichungen bei den Produktkennzahlen aufgeführt, sofern die Prognose um mindestens 10 % vom Planwert abweicht.
Konkret werden Erläuterungen zu den Abweichungen in den Produkten 210102 (Bildungsmittel und Unterrichtsbetrieb Süd) und 210103 (Unterhaltung und Einrichtung Süd) bereitgestellt. Ergänzend enthält die Vorlage einen Bericht über Beschlüsse, die bereits länger als ein halbes Jahr zurückliegen, aber noch nicht abschließend umgesetzt wurden. Die Vorlage ist für die Kenntnisnahme in der Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd am 08.09.2026 vorgesehen.
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Hauptdokument|Anlage 1 - Bericht zum NKF-Haushalt|Anlage 2 - Bericht zur Ausführung von Beschlüssen
Beratungsfolge
- 08.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - –Berichte zum Stichtag 30.06.2026 Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd/VB 6Zur Vorlage · 25-30/01602 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd eine Mitteilungsvorlage zum Stichtag 30.06.2026 vor. Das Dokument dient der Information über wesentliche Abweichungen zu den im Haushaltsplan 2026 vereinbarten Zielen, Maßnahmen, Finanz- und Leistungsdaten sowie über Chancen und Risiken innerhalb des Aufgabenbereichs der Bezirksvertretung.
Gemäß den Vorgaben liegen wesentliche Abweichungen vor, wenn definierte Ziele oder Maßnahmen im Planjahr voraussichtlich nicht oder nicht vollständig erreicht werden. Zudem besteht eine Berichtspflicht, wenn die Prognose im Teilergebnisplan um mindestens 10 % oder 250.000 € vom fortgeschriebenen Planwert abweicht, wobei Abweichungen unter einem Betrag von 10.000 € nicht berichtspflichtig sind. Ebenso wird berichtet, wenn die Produktkennzahlen eine Prognoseabweichung von mindestens 10 % vom Planwert aufweisen.
Im Rahmen der Vorlage werden die Abweichungen im Produkt 5102 04 – Räumliche Planung; Stadtentwicklung und -erneuerung Süd – erläutert. Zusätzlich enthält die Vorlage einen Bericht über Beschlüsse, die bereits länger als ein halbes Jahr zurückliegen, jedoch noch nicht abschließend umgesetzt wurden. Die Unterlagen umfassen die Anlagen 1 und 2, welche die Berichte zum NKF-Haushalt sowie zur Ausführung von Beschlüssen enthalten.
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- 08.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 10.1.5Anfrage des Bezirksverordneten Herrn Jacksteit - Elterntaxi-Haltestelle Glückaufschule-Ückendorf -Zur Vorlage · 25-30/01415 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat in einer Mitteilungsvorlage auf eine Anfrage eines Bezirksverordneten zur Verkehrssituation an der Glückaufschule-Ückendorf reagiert. Der Bezirksverordnete hatte im Juni 2026 vorgeschlagen, eine Elterntaxi-Haltestelle auf der Bochumer Straße einzurichten und gegebenenfalls ein teilweises Zufahrtsverbot für die Parkstraße zu prüfen, um die Situation vor dem Schuleingang zu entlasten.
Die Verwaltung teilte mit, dass ein Zufahrtsverbot, das lediglich Anwohnende ausnimmt, rechtlich nicht möglich sei. Eine Einrichtung einer Schulstraße mit einem Verbot für alle Fahrzeuge würde laut Verwaltung zu Umwegfahrten und Beeinträchtigungen für Anwohnende, Lehrpersonal, Pflegedienste sowie Lieferanten führen. Zudem müssten für eine vollständige Unterbindung der Anfahrt auch Zufahrten aus dem Niermannsweg gesperrt werden, was langfristig eine Teileinziehung der Straße erfordern würde. Eine dauerhafte Überwachung der Einhaltung solcher Maßnahmen sei zudem nicht leistbar.
Bei Ortsterminen wurde festgestellt, dass der Verkehrsfluss in der Parkstraße lediglich zwischen 7:45 Uhr und 8:00 Uhr temporär gestört ist, wobei keine gefährlichen Situationen für den Fußverkehr beobachtet wurden. Zur Entspannung der Situation wurden bereits zu Beginn des neuen Schuljahres zwei Elternhaltestellen eingerichtet: eine an der Bochumer Straße 234 mit zwei Stellplätzen und eine in der Parkstraße gegenüber Haus Nummer 10 mit drei Stellplätzen. Diese Flächen sind mit entsprechenden Schildern gekennzeichnet und unterliegen einem zeitlich begrenzten Halteverbot. Die Verwaltung hat hierzu Kontakt mit der Schulleitung aufgenommen und Informationsmaterial bereitgestellt.
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- 08.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 10.1.6Anfrage der Bezirksverordneten Frau Richter - Nachfrage zu den Ladesäulen auch im Zusammenhang zur Antwort in der Mitteilungsvorlage 25-30/01114 -Zur Vorlage · 25-30/01434 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung beantwortet in einer Mitteilungsvorlage die Anfrage eines Mitglieds der Bezirksverordnetenversammlung Gelsenkirchen-Süd zum Ausbau der Ladeinfrastruktur.
Bezüglich der weiteren Losvergaben nach Los 1 befindet sich das Verfahren derzeit in einer Testphase mit dem Unternehmen NEW Niederrhein Energie und Wasser. Sofern keine wesentlichen Mängel auftreten, sollen die Standortbündel 2 bis 5 zeitgleich veröffentlicht werden; die fachliche Prüfung ist abgeschlossen, eine Veröffentlichung ist für das vierte Quartal 2026 vorgesehen. Eine Fortschreibung des Ladeinfrastrukturkonzeptes ist ab dem dritten Quartal 2026 geplant. Die Verwaltung sammelt hierfür fortlaufend Standortvorschläge aus der Bürgerschaft und von weiteren Akteuren, die dem beauftragten Gutachter zur Berücksichtigung vorgelegt werden.
Die Auswahl von Standorten erfolgt auf Basis des Ladeinfrastrukturkonzeptes und dessen Bedarfsprognosen, wobei größere Stadtentwicklungsprojekte berücksichtigt werden. Eine systematische Prüfung von Synergien bei Straßenbaumaßnahmen zur Kostenersparnis findet nicht statt, da die Errichtung der Infrastruktur nicht zur gesetzlichen Pflicht der Kommune gehört und die Investitionskosten nach aktueller Bewertung nicht im angemessenen Verhältnis zum Nutzen stehen.
Bei der Standortplanung wird die Barrierefreiheit gewahrt, wobei eine verbleibende Gehwegbreite von mindestens 1,80 m sichergestellt wird. Zudem ist der Einsatz von Ladebordsteinen zur Erprobung vorgesehen. Bauliche Anpassungen wie Bordsteinabsenkungen sind in der Regel nicht Bestandteil der Prüfung, da die Ladeinfrastruktur überwiegend im Bestand auf bereits als Verkehrsflächen ausgebildeten Flächen errichtet wird.
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- 08.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 10.1.7Anfrage des Bezirksverordneten Herrn Jacksteit - Präventionszone Ückendorf -Zur Vorlage · 25-30/01465 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 25-30/01465 befasst sich mit der Anfrage des Bezirksfraktionsvorsitzenden zur Situation in der Präventionszone Ückendorf. Der Bezirksfraktionsvorsitzende bezog sich dabei auf die Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd vom 09.06.2026 und die vorangegangene Antragsvorlage 25-30/00691 vom 24.02.2026. In der Anfrage wurde die Einrichtung einer Präventionszone im Bereich Ückendorfer Straße, zwischen Ückendorfer Platz und Almastraße, sowie im Bereich Festweg thematisiert. Es wurde um eine Einschätzung der aktuellen Lage sowie um die Positionierung der Verwaltung zu dieser Angelegenheit gebeten.
Die Verwaltung nimmt dazu Stellung und teilt mit, dass die Maßnahmen des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) fortgeführt werden. Diese umfassen regelmäßige Kontrollen im Umfeld von Schulen zu unterschiedlichen Tageszeiten, eine verstärkte Präsenz zu Schulschlusszeiten im Bereich Ückendorfer Straße/Festweg, ergänzende Kontrollen im öffentlichen Personennahverkehr sowie regelmäßige Präsenzstreifen in den Abendstunden. Aus Sicht der Verwaltung haben sich diese Maßnahmen bewährt, da im Rahmen der Kontrollen derzeit nur noch vereinzelt ordnungsrechtlich relevante Feststellungen getroffen werden. Die verstärkte Präsenz des KOD wird laut Verwaltung sowohl von Bürgerinnen und Bürgern als auch im Rahmen der Sitzungen des Präventionsrates Ückendorf positiv wahrgenommen. Der Stadtteil Ückendorf wird weiterhin als prioritär in der Einsatzplanung des KOD berücksichtigt.
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- 08.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 10.1.8Anfrage der Bezirksverordneten Frau Richter - Prüfung eines barrierearmen Zuwegs von der Almastraße zur "Alma-Trasse" -Zur Vorlage · 25-30/01489 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen einer Anfrage eines Mitglieds der Bezirksverordnetenversammlung Gelsenkirchen-Süd zur Prüfung eines barrierearmen Zuwegs von der Almastraße zur „Alma-Trasse“ hat die Verwaltung Stellung bezogen. Die Anfrage bezog sich auf die Errichtung einer Sozialimmobilie an der Almastraße und regte die Schaffung einer etwa 50 Meter langen Fußwegverbindung an, um die Mobilität künftiger Bewohner zu verbessern und die soziale Kontrolle im Bereich des ehemaligen Verwaltungsgebäudes der Zeche Alma durch eine bessere Belebung der Fläche zu erhöhen.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass für eine direkte Anbindung zwei private Eigentümer betroffen wären. Dazu gehört der neue Eigentümer des ehemaligen Verwaltungsgebäudes der Zeche Alma sowie der Eigentümer der Liegenschaft, über welche der Rad- und Fußweg verläuft.
Hinsichtlich der baurechtlichen Situation weist die Verwaltung darauf hin, dass der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 318.2 „Nördlich Almastraße“ an dieser Stelle keine öffentliche Wegeverbindung vorsieht, sondern an den Grundstücksgrenzen Pflanzstreifen festlegt. Ein barrierearmer Zugang zum öffentlichen Wegenetz ist jedoch in einer Distanz von etwa 130 Metern bereits gegeben. Über eine öffentliche Grünfläche ist eine Verbindung sowohl zur „Alma-Trasse“ als auch zur Grünachse im Neubaugebiet An der Luthenburg möglich. Die Verwaltung merkt an, dass laufende Gespräche zwischen der Stadt und dem Eigentümer des ehemaligen Verwaltungsgebäudes die Möglichkeit bieten, Nachnutzungsideen für das Denkmal weiter auszuplanen.
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- 08.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 10.1.9Anfrage des Bezirksverordneten Herrn Donner - Parksituation in Gelsenkirchen-Rotthausen -Zur Vorlage · 25-30/01555 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der stellvertretende Bezirksbürgermeister hat im Rahmen einer Anfrage vom 18. August 2026 auf die Parksituation in Gelsenkirchen-Rotthausen hingewiesen. Konkret wurde berichtet, dass im Bereich der Karl-Meyer-Straße, Hausnummern 1–29, die Parkmöglichkeiten durch die Nutzung von E-Parkplätzen sowie durch dauerhaft abgestellte Fahrzeuge von Gewerbetreibenden und Beschäftigten einer Bildungseinrichtung eingeschränkt seien. Es wurde angeführt, dass die Parkscheibenregelung von 60 Minuten teilweise durch Manipulation der Parkscheiben umgangen werde, was zu wirtschaftlichen Nachteilen für den Einzelhandel führe. Zudem wurden Verstöße gegen die Parkordnung in den Kreuzungsbereichen Schonnebecker Straße/Schemannstraße sowie Saarbrücker Straße/Elsässerstraße gemeldet, bei denen das Parken bis an die Kreuzungsscheitelpunkte die Sicht auf Vorfahrtstraßen einschränke.
Die Verwaltung nimmt dazu mit, dass der Verkehrsüberwachungsdienst die Kontrolldichte in den genannten Bereichen im Rahmen der personellen und organisatorischen Möglichkeiten erhöhen wird. Die Intensivierung der Kontroll- und Überwachungsintervalle soll die Einhaltung der Parkscheibenregelung sowie der Park- und Haltevorschriften sicherstellen. Ein rechtssicherer Nachweis einer missbräuchlichen Nutzung der Parkscheiben sei jedoch mit hohem Aufwand verbunden, da für eine Beweisführung die Erfassung von Daten wie der eingestellten Parkzeit und des Radstands zu Beginn und nach Ablauf der Parkdauer notwendig sei. Ein Nachweis sei nur möglich, wenn nachgewiesen werden kann, dass das Fahrzeug den Parkplatz zwischenzeitlich nicht verlassen hat.
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- 08.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 10.1.10Mündliche Mitteilungen
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