Anfrage der Bezirksverordneten Frau Richter - Nachfrage zu den Ladesäulen auch im Zusammenhang zur Antwort in der Mitteilungsvorlage 25-30/01114 -
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung beantwortet in einer Mitteilungsvorlage die Anfrage eines Mitglieds der Bezirksverordnetenversammlung Gelsenkirchen-Süd zum Ausbau der Ladeinfrastruktur.
Bezüglich der weiteren Losvergaben nach Los 1 befindet sich das Verfahren derzeit in einer Testphase mit dem Unternehmen NEW Niederrhein Energie und Wasser. Sofern keine wesentlichen Mängel auftreten, sollen die Standortbündel 2 bis 5 zeitgleich veröffentlicht werden; die fachliche Prüfung ist abgeschlossen, eine Veröffentlichung ist für das vierte Quartal 2026 vorgesehen. Eine Fortschreibung des Ladeinfrastrukturkonzeptes ist ab dem dritten Quartal 2026 geplant. Die Verwaltung sammelt hierfür fortlaufend Standortvorschläge aus der Bürgerschaft und von weiteren Akteuren, die dem beauftragten Gutachter zur Berücksichtigung vorgelegt werden.
Die Auswahl von Standorten erfolgt auf Basis des Ladeinfrastrukturkonzeptes und dessen Bedarfsprognosen, wobei größere Stadtentwicklungsprojekte berücksichtigt werden. Eine systematische Prüfung von Synergien bei Straßenbaumaßnahmen zur Kostenersparnis findet nicht statt, da die Errichtung der Infrastruktur nicht zur gesetzlichen Pflicht der Kommune gehört und die Investitionskosten nach aktueller Bewertung nicht im angemessenen Verhältnis zum Nutzen stehen.
Bei der Standortplanung wird die Barrierefreiheit gewahrt, wobei eine verbleibende Gehwegbreite von mindestens 1,80 m sichergestellt wird. Zudem ist der Einsatz von Ladebordsteinen zur Erprobung vorgesehen. Bauliche Anpassungen wie Bordsteinabsenkungen sind in der Regel nicht Bestandteil der Prüfung, da die Ladeinfrastruktur überwiegend im Bestand auf bereits als Verkehrsflächen ausgebildeten Flächen errichtet wird.
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Beratungsfolge
- 08.09.2026zur Kenntnis genommen
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