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Mitteilungsvorlage

Anfrage des Bezirksverordneten Herrn Tondorf - Handtrockner Gesamtschule Erle -

25-30/01429

ℹ Zur Kenntnis genommen 09.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Ost · zur Kenntnis genommen

✦ KI-Zusammenfassung

Im Rahmen einer Anfrage eines Bezirksverordneten zur Ausstattung der Gesamtschule Erle hat die Verwaltung Informationen zur Nutzung von Handtrocknern im Vergleich zu Papierhandtüchern vorgelegt. Der Anlass der Anfrage war die Erwägung, die Anschaffungs- und Folgekosten sowie den Wartungsaufwand von Papierspendern durch elektrische Handtrockner zu ersetzen, da die Nutzung von Papierhandtüchern laut Anfrage zu Kosten durch Verstopfungen und hohen Nachfüllaufwand führe.

Die Verwaltung beziffert die Anschaffungskosten für Handtrockner in zwei Toilettenanlagen auf etwa 2.000,00 EUR, zuzüglich etwa 2.000,00 EUR für die Herstellung von Elektroleitungen. Die jährlichen Wartungskosten werden mit etwa 75,00 EUR pro Gerät, also insgesamt 300,00 EUR, sowie laufenden Stromkosten von etwa 125,00 EUR veranschlagt. Im Vergleich dazu belaufen sich die Ausgaben für Faltpapiere im Jahr 2026 auf rund 660,00 EUR.

Hinsichtlich der Hygiene bewertet die Verwaltung die Nutzung von Papierhandtüchern als vorteilhafter, da diese Restkeime mechanisch entfernen können, während elektrische Luftstromtrockner Keime im Sanitärraum verteilen könnten. Zudem wird auf die längere Dauer des Trocknungsvorgangs mit Warmluft hingewiesen, was bei hoher Nutzerfrequenz zu Wartezeiten führen kann. Aufgrund der hohen Anschaffungskosten erachtet die Verwaltung die Installation der Geräte als nicht wirtschaftlich und sieht keinen Vorteil gegenüber der bisherigen Nutzung von Papierhandtüchern.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v2, ca. 190 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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