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Beschlussvorlage

Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs im Goorshof

25-30/01445

🟢 Beschlossen 09.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · einstimmig zugestimmt

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung sieht die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs im Goorshof gemäß § 45 (1c) StVO vor. Hintergrund der Maßnahme ist ein Anliegen von Anwohnenden an das Referat Verkehr, woraufhin eine umfassende Prüfung der Verkehrssituation erfolgte.

Der Goorshof ist eine etwa 200 m lange Wohnstraße, die über die Lockhofstraße erschlossen wird. Eine Abbindung zur Straße Auf´m Wasserkamp durch herausnehmbare Sperrpfosten zur Unterbindung des Durchgangsverkehrs besteht bereits. Die Maßnahme umfasst die Markierung von Parkflächenbegrenzungen, um die Sichtbeziehungen zwischen dem Kraftfahrzeug-, Rad- und Fußverkehr an den Einfahrtsbereichen zu verbessern. Um die Durchfahrt für Einsatzfahrzeuge sowie einen Wendebereich an der Absperrung Auf´m Wasserkamp zu gewährleisten, werden zwei Stellplätze am südlichen Fahrbahnrand mit einem gewissen Abstand markiert.

Die Beschilderung wird hinter der Tankstellenzufahrt mit einer Erläuterungstafel aktualisiert. Zudem wird die Sackgassenbeschilderung zur Lockhofstraße durch das Schild „Für Fußgänger und Radverkehr durchlässige Sackgasse“ mit dem Zusatz „keine Wendemöglichkeit“ ergänzt, um das Einfahren ortsfremder Personen zu verhindern.

Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 1.500,00 Euro, wobei der Eigenfinanzierungsanteil ebenfalls 1.500,00 Euro beträgt. Die Finanzierung erfolgt über den Haushaltsplan 2026 aus der Produktgruppe 5402 (Verkehrsanlagen und -einrichtungen).

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v2, ca. 183 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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