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Tagesordnung
- –Tagesordnungsdebatte zum öffentlichen Teil der SitzungErgebnis: einstimmig zugestimmt
- 1Bürgerschaftliche Initiativen
- 2Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 3Verwendung der Fördermittel aus dem “Gesetz über den Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur 2025 bis 2036” (NRW-Infrastrukturgesetz 2025 bis 2036)Zur Vorlage · 25-30/01354 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Rat der Stadt Gelsenkirchen eine Beschlussvorlage zur Verwendung pauschal zugewiesener Fördermittel aus dem NRW-Infrastrukturgesetz 2025 bis 2036 vor. Für diesen Zweck sind im Haushaltsplan 2026 insgesamt 5 Mio. EUR eingeplant.
Im Bereich der Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur sieht der Vorschlag den Neubau der Grundschule Wildenbruchplatz mit Gesamtkosten von 51 Mio. EUR vor, wovon etwa 37,4 Mio. EUR über das NRW-Infrastakturgesetz beantragt werden sollen; der Baubeginn ist für Januar 2027 vorgesehen. Für den Neubau oder die Sanierung des Volkshauses und der Grundschule Rotthausen werden Gesamtkosten von circa 63 Mio. EUR veranschlagt, wobei ein Bauantrag bis Ende 2026 geplant ist. Zudem sind eine Turnhalle am Max-Planck-/Anette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium mit einem Bedarf von etwa 15 Mio. EUR sowie eine Erweiterung der Gesamtschule Erle mit Kosten von circa 21,5 Mio. EUR vorgesehen.
Im Bereich Klimaschutz ist die energetische Sanierung des Schlosses Berge mit etwa 13 Mio. EUR vorgesehen, wobei für die energetische Dachhautsanierung und Photovoltaik ein Pauschalbetrag von 20 Mio. EUR bereitsteht. Im Bereich Infrastruktur wird die Prüfung einer Machbarkeitsstudie für neun Sportfelder an der Sportanlage Schürenkamp vorgeschlagen, deren Finanzierung bei Bestätigung mit 45 Mio. EUR aus dem NRW-Infrastrukturgesetz erfolgen soll. Das Hallenbad Horst ist im Förderbudget enthalten. Die Umgestaltung des Ilse-Kigbis-Platzes wird mit mindestens 2,3 Mio. EUR veranschlagt. Im Bezirk Ost sind eine BMX-Wettkampfstrecke sowie die Umwandlung eines Tennisplatzes in ein Kunstrasenspielfeld mit jeweils rund 2 Mio. EUR geplant. Ein Neubau einer Hundezwingeranlage am Tierheim Gelsenkirchen wird mit 1,7 Mio. EUR beziffert. Die Beratung in den Fachgremien findet zwischen dem 08.09.2026 und dem 01.10.2026 statt.
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Hauptdokument|Anlage 1 Übersicht Maßnahmenvorschlag|Anlage 2 Maßnahmenkarte Infrastrukturgesetz
Beratungsfolge
- 08.10.2026 · Sitzung des Rates der Stadt
- 01.10.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschusses · ohne Abstimmung
- 30.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Sportentwicklung · ohne Abstimmung
- 29.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Innovation · einstimmig zugestimmt
- 29.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familien · ohne Abstimmung
- 24.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Gastronomie, Tourismus und urbane Entwicklung · einstimmig zugestimmt
- 24.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bildung · ohne Abstimmung
- 23.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Kultur und urbane Szene · ohne Abstimmung
- 22.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz · einstimmig zugestimmt
- 22.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Prävention und Verbraucherschutz · ohne Abstimmung
- 17.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilitätsentwicklung · ohne Abstimmung
- 17.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Gesundheit · ohne Abstimmung
- 16.09.2026 · Sitzung des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses · ohne Abstimmung
- 16.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Soziales und Arbeit · ohne Abstimmung
- 15.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bau und Liegenschaften · ohne Abstimmung
- 10.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord · einstimmig zugestimmt
- 09.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Ost · einstimmig zugestimmt
- 09.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · einstimmig zugestimmt
- 08.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West · einstimmig zugestimmt
- 08.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd · einstimmig zugestimmt
- 09.07.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · ohne Abstimmung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 4Anträge gemäß § 7 Abs. 1 der Geschäftsordnung i. V. mit § 9 der Bezirkssatzung
- 4.1Sachstandsbericht Zustand Teiche - Antrag der Bezirksverordneten Frau Schwinge, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -Zur Vorlage · 25-30/01613 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksverordnete der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat im Rahmen der Vorlage 25-30/01613 einen Antrag auf Aufnahme eines Tagesordnungspunktes zur Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte gestellt. Gegenstand des Antrags ist ein Sachstandsbericht zum Zustand der Teiche innerhalb des Bezirks Mitte.
Mit der Vorlage wird die Verwaltung aufgefordert, Informationen zu spezifischen Fragestellungen zu liefern. Dabei soll dargelegt werden, inwiefern die Teiche von Hitzeperioden betroffen sind und wie der allgemeine Gesundheitszustand der Gewässer einzustufen ist. In diesem Zusammenhang werden die Ergebnisse der jüngsten Wasserproben angefordert. Zudem wird die Verwaltung gebeten, zu erläutern, ob hinsichtlich des Zustands einzelner Teiche ein Handlungsbedarf besteht und falls ja, welche Maßnahmen hierfür erforderlich sind. Die Beratung des Antrags ist für die Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte am 9. September 2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 09.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · ohne Abstimmung
Ergebnis: ohne Abstimmung - 5Steuerkabelerneuerung Overwegstraße von Gewerkenstraße bis RolandstraßeZur Vorlage · 25-30/01431 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung sieht die Erneuerung des Steuerkabelnetzes in der Overwegstraße vor. Die Maßnahme umfasst den Abschnitt zwischen der Gewerkenstraße und der Rolandstraße. Das bestehende Steuerkabelnetz, welches die Lichtsignalanlagen miteinander sowie mit dem Verkehrsrechner der Stadt Gelsenkirchen verbindet, ist teilweise über 50 Jahre alt.
Laut Dokument weist das Netz in dem genannten Bereich Störungen auf, wodurch die Verbindung zum Verkehrsrechner instabil ist und wiederholt abbricht. Dies verhindert die Kontrolle der Signalanlagen sowie die Steuerung der Koordinierung bzw. der grünen Welle. Die Verwaltung plant, die Maßnahme noch im laufenden Jahr auszuschreiben und zu beginnen, wobei die Bauzeit auf etwa 3 Monate angesetzt ist.
Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 450.000,00 €. Dieser Betrag wird vollständig durch Eigenfinanzierung gedeckt. Die Finanzierung erfolgt über den Haushaltsplan 2026 in der Produktgruppe 5402 (Verkehrsanlagen und -einrichtungen) unter den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. Die Vorlage führt zudem die Klimarelevanz der Maßnahme an, da die Aufrechterhaltung der Verkehrssteuerung und der grünen Welle von der stabilen Verbindung zum Verkehrsrechner abhängt. Die Vorlage ist zur Anhörung in der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte und zur Entscheidung im Ausschuss für Verkehr und Mobilitätsentwicklung vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 17.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilitätsentwicklung · einstimmig zugestimmt
- 09.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 6Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs im GoorshofZur Vorlage · 25-30/01445 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung sieht die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs im Goorshof gemäß § 45 (1c) StVO vor. Hintergrund der Maßnahme ist ein Anliegen von Anwohnenden an das Referat Verkehr, woraufhin eine umfassende Prüfung der Verkehrssituation erfolgte.
Der Goorshof ist eine etwa 200 m lange Wohnstraße, die über die Lockhofstraße erschlossen wird. Eine Abbindung zur Straße Auf´m Wasserkamp durch herausnehmbare Sperrpfosten zur Unterbindung des Durchgangsverkehrs besteht bereits. Die Maßnahme umfasst die Markierung von Parkflächenbegrenzungen, um die Sichtbeziehungen zwischen dem Kraftfahrzeug-, Rad- und Fußverkehr an den Einfahrtsbereichen zu verbessern. Um die Durchfahrt für Einsatzfahrzeuge sowie einen Wendebereich an der Absperrung Auf´m Wasserkamp zu gewährleisten, werden zwei Stellplätze am südlichen Fahrbahnrand mit einem gewissen Abstand markiert.
Die Beschilderung wird hinter der Tankstellenzufahrt mit einer Erläuterungstafel aktualisiert. Zudem wird die Sackgassenbeschilderung zur Lockhofstraße durch das Schild „Für Fußgänger und Radverkehr durchlässige Sackgasse“ mit dem Zusatz „keine Wendemöglichkeit“ ergänzt, um das Einfahren ortsfremder Personen zu verhindern.
Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 1.500,00 Euro, wobei der Eigenfinanzierungsanteil ebenfalls 1.500,00 Euro beträgt. Die Finanzierung erfolgt über den Haushaltsplan 2026 aus der Produktgruppe 5402 (Verkehrsanlagen und -einrichtungen).
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Beratungsfolge
- 09.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 7Fortschreibung des Klimamaßnahmenprogramms für den Zeitraum 2026 - 2028Zur Vorlage · 25-30/01451 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 25-30/01451 der Verwaltung befasst sich mit der Fortschreibung des Klimamaßnahmenprogramms für den Zeitraum 2026–2028. Der Rat der Stadt soll den Bericht der Verwaltung zur Umsetzung des Programms 2023–2025 sowie die Maßnahmensteckbriefe für den Zeitraum 2026–2028 zur Kenntnis nehmen und die Verwaltung mit der Umsetzung des neuen Programms beauftragen.
Die Vorlage verweist auf gesetzliche Rahmenbedingungen wie das Gebäudeerneuerungsgesetz und das Klimaanpassungsgesetz NRW. Letzteres sieht eine geplante Novellierung zum 1. Januar 2027 vor, welche Städte zur Erstellung kommunaler Klimaanpassungskonzepte bis Ende 2029 verpflichtet. Die Klimaanpassungsstrategie Nordrhein-Westfalen 2024–2029 umfasst rund 110 Maßnahmen in 16 Handlungsfeldern. In Gelsenkirchen erfolgt die Koordination wasserwirtschaftlicher Maßnahmen seit 2020 durch GELSENKANAL.
Für das Programm 2026–2028 wurden Kurzsteckbriefe erstellt, wobei die erforderlichen Mittel durch die Haushaltsanmeldungen der betroffenen Dienststellen bereitgestellt werden. Der Rat der Stadt hatte bereits am 09.02.2023 der Umsetzung von Maßnahmen aus dem Klimakonzept 2030/2045 zugestimmt.
Der Beratungsprozess sieht Anhörungen der Bezirksvertretungen Gelsenkirchen-West, Süd, Mitte, Ost und Nord im September 2026 sowie Vorberatungen in verschiedenen Ausschüssen bis Anfang Oktober 2026 vor. Die Entscheidung durch den Rat der Stadt ist für den 08.10.2026 vorgesehen.
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Hauptdokument|Anlage 1 Bericht zur Umsetzung des KMP 2023 - 2025|Anlage 2 KMP 2026 - 2028 Steckbriefe|Anlage 3 KMP 2026 - 2028 Übersicht
Beratungsfolge
- 08.10.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · mehrheitlich zugestimmt
- 07.10.2026 · Sitzung des Betriebsausschusses GELSENKANAL · einstimmig zugestimmt
- 01.10.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschusses · mehrheitlich zugestimmt
- 30.09.2026 · Sitzung des Betriebsausschusses GELSENDIENSTE · einstimmig zugestimmt
- 29.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Innovation · einstimmig zugestimmt
- 22.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz · mehrheitlich zugestimmt
- 17.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Gesundheit · mehrheitlich zugestimmt
- 16.09.2026 · Sitzung des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses · einstimmig zugestimmt
- 15.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bau und Liegenschaften · mehrheitlich zugestimmt
- 10.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord · mehrheitlich zugestimmt
- 09.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Ost · mehrheitlich zugestimmt
- 09.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · mehrheitlich zugestimmt
- 08.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd · mehrheitlich zugestimmt
- 08.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West · mehrheitlich zugestimmt
Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt - 8Fällung von Straßenbäumen im Stadtbezirk Gelsenkirchen-MitteZur Vorlage · 25-30/01494 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der GELSENDIENSTE befasst sich mit der Fällung von Straßenbäumen im Stadtbezirk Gelsenkirchen-Mitte. Im Rahmen regelmäßiger Baumkontrollen wurden insgesamt 30 Standorte identifiziert, an denen Bäume aufgrund von Pilzbefall, Schädlingsbefall, Absterbeprozessen oder mechanischen Schäden eine Verkehrsgefährdung darstellen. Die Fällarbeiten sollen im Zeitraum von Anfang Oktober bis Ende Februar unter Einhaltung der Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes durchgeführt werden.
Um den Straßenbaumbestand langfristig zu erhalten und die ökologischen sowie klimatischen Funktionen zu sichern, sieht die Vorlage für die betroffenen Standorte Ersatzpflanzungen vor. Die Nachpflanzungen sollen entweder am bisherigen Standort oder an geeigneten alternativen Orten innerhalb des Stadtbezirks erfolgen. Beispiele für die Neupflanzungen sind unter anderem eine Zerreiche in der Aldenhofstraße, eine Zitter-Pappel am Böhlingshof, eine Vogelkirsche in der Caubstraße sowie eine Winterlinde in der Feldmarkstraße.
Die Kosten für die Maßnahmen werden im Wirtschaftsplan der GELSENDIENSTE berücksichtigt. Die Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte ist für die Entscheidung über die Fällungen zuständig und wird die im Sachverhalt unterbreiteten Vorschläge im Rahmen der Sitzung am 09.09.2026 beraten.
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Beratungsfolge
- 09.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 9Anpassung der Richtlinie für die Vergabe von Fördermitteln aus dem Quartiersfonds für die Programmgebiete der Stadterneuerung in der Stadt GelsenkirchenZur Vorlage · 25-30/01505 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage sieht eine Anpassung der Richtlinie für die Vergabe von Fördermitteln aus dem Quartiersfonds in den Stadterneuerungsgebieten Gelsenkirchens vor. Wesentliche Änderungen der Regelung umfassen die Aufteilung der bisherigen Richtlinie in eine Richtlinie und eine Geschäftsordnung sowie die Einführung einer stadtweiten Gültigkeit. Die Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder in den Gebietsbeiräten soll von bisher maximal 21 auf einheitlich 13 Mitglieder, zuzüglich Stellvertretungen, reduziert werden. Zudem verlängert sich der Wahlturnus für Vertreter aus der Bürgerschaft und der Akteurslandschaft von zwei auf drei Jahre, wobei die Auswahl von zwei Mitgliedern künftig per Zufallsprinzip erfolgen soll.
Die maximale Fördersumme pro Projekt wird einheitlich auf 5.000 € festgelegt, was mit der Erhöhung der jährlichen Fördersumme von 5 € auf 10 € pro Einwohner einhergeht. Der Rat der Stadt soll die angepasste Richtlinie gemäß der Anlage beschließen. Die Beratung in den Bezirksvertretungen Gelsenkirchen-Süd und -Mitte sowie in den relevanten Ausschüssen ist bis zum 16.09.2026 vorgesehen, die Entscheidung durch den Rat soll am 08.10.2026 erfolgen.
Für die Neubesetzung der Gebietsbeiräte sind Übergangsregelungen vorgesehen. Neuwahlen für die Vertretungen aus der Akteurslandschaft und der Bürgerschaft sollen etwa drei Jahre nach der letzten Wahl stattfinden, wonach das Zufallsprinzip und die reduzierte Mitgliederzahl gelten. Bei freiwilligem Ausscheiden von Mitgliedern erfolgt keine Nachbesetzung. Die vollständige Neubesetzung nach der neuen Richtlinie ist nach den Kommunalwahlen im Jahr 2030 geplant.
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Hauptdokument|Anlage 1 - Richtlinie|Anlage 2 - Geschäftsordnung
Beratungsfolge
- 16.09.2026 · Sitzung des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses · zurückgezogen
- 09.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · zurückgezogen
- 08.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd · zurückgezogen
Ergebnis: zurückgezogen - 10Umsetzung der Säule I des Startchancen-Programms in Gelsenkirchen: Berufskolleg KönigstraßeZur Vorlage · 25-30/01579 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt eine Beschlussvorlage vor, um die Umsetzung der Säule I des Startchancen-Programms am Berufskolleg Königstraße in Gelsenkirchen zu beantragen. Die Maßnahme umfasst die Ausstattung einer sogenannten Study Hall sowie einer Coaching Hall mit einem spezifischen Farbkonzept. Ziel ist die Umgestaltung zweier Räume zu multifunktionalen Selbstlernzentren, die durch flexibles Mobiliar konzentrierte Einzelarbeit, kooperative Lernphasen sowie Beratungsangebote ermöglichen sollen. Die Ausstattung ist so konzipiert, dass sie bei einem zukünftigen Umzug des Berufskollegs auf den Bildungs- und Innovationscampus weitergenutzt werden kann.
Das Startchancen-Programm dient der Verbesserung der Lernumgebung an Schulen in sozial herausfordernden Lagen und wird von Bund und Ländern zwischen 2024 und 2034 finanziert. Für Gelsenkirchen umfasst das Investitionsbudget der Säule I eine mögliche Gesamtinvestitionssumme von 76.182.072,99 €, bestehend aus einer Fördersumme von 53.327.451,09 € und einem kommunalen Eigenanteil von 30 % für insgesamt 40 teilnehmende Schulen.
Die Gesamtkosten für die geplante Maßnahme am Berufskolleg Königstraße belaufen sich auf 55.700 €. Davon sind 38.990 € als Zuschüsse Dritter vorgesehen, während der Eigenfinanzierungsanteil aus der Bildungspauschale 16.710 € beträgt. Die Verwaltung wird beauftragt, den Antrag bei der Bezirksregierung Münster zu stellen und die Durchführung vorbehaltlich der Bewilligung umzusetzen. Die Vorlage wird der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte zur Entscheidung und dem Ausschuss für Bildung zur Kenntnisnahme vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 24.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bildung · zur Kenntnis genommen
- 09.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · mehrheitlich zugestimmt
Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt - –Umsetzung der Säule I des Startchancen-Programms in Gelsenkirchen: Lessing RealschuleZur Vorlage · 25-30/01575 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung sieht vor, die Umsetzung der Säule I des Startchancen-Programms für die Lessing Realschule in Gelsenkirchen zu beantragen. Ziel der Maßnahme ist die Umgestaltung und Optimierung des Lehrerzimmers, um die multiprofessionelle Zusammenarbeit im Team zu fördern. Durch eine Neustrukturierung und Neumöblierung soll der Raum in einen modernen Teamarbeitsraum mit verschiedenen Zonen umgewandelt werden. Dies umfasst Arbeitsplätze für konzentriertes Arbeiten sowie Sitzbereiche für den kollegialen Austausch zwischen Lehrkräften, sozialpädagogischen Fachkräften und weiteren Professionen. Die räumliche Gestaltung soll die gemeinsame Unterrichtsplanung und die Abstimmung individueller Fördermaßnahmen unterstützen.
Die Finanzierung der Maßnahme beläuft sich auf Gesamtkosten von 64.000 Euro für Beschaffungs- und Herstellungskosten. Davon entfallen 44.800 Euro auf Zuschüsse Dritter aus dem Startchancen-Programm, während ein Eigenfinanzierungsanteil in Höhe von 19.200 Euro aus der Bildungspauschale bereitgestellt wird. Im Haushaltsplan 2026 ist für das Jahr 2026 eine investive Veranschlagung von 64.000 Euro vorgesehen.
Das Startchancen-Programm ist ein Investitionsprogramm von Bund und Ländern mit einer Laufzeit von 2024 bis 2034, das auf die Verbesserung der Lernumgebung an Schulen in sozial herausfordernden Lagen abzielt. Für Gelsenkirchen ergibt sich aus dem Investitionsbudget der Säule I eine mögliche Gesamtinvestitionssumme von 76.182.072,99 Euro, bestehend aus einer Fördersumme von 53.327.451,09 Euro zuzüglich eines kommunalen Eigenanteils von 30 Prozent für insgesamt 40 teilnehmende Schulen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahme bei der Bezirksregierung Münster zu beantragen und vorbehaltlich der Bewilligung durchzuführen.
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Beratungsfolge
- 24.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bildung · zur Kenntnis genommen
- 09.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · mehrheitlich zugestimmt
Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt - –Planung der Feuerwache Wildenbruchstraße 50 inklusive der Vorbereitung des Rückbaus des BestandsgebäudesZur Vorlage · 25-30/01526 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt soll beschließen, die Gelsenkirchener Entwicklungsgesellschaft mbH mit der Planung einer neuen Feuerwache sowie dem Rückbau des Bestandsgebäudes an der Wildenbruchstraße 50 zu beauftragen. Das Projekt umfasst eine Nettofläche von rund 5.410 m², die sich in Bereiche für den Einsatzdienst (ca. 1.025 m²), Fahrzeughallen (ca. 1.000 m²), die Rettungswache (ca. 1.965 m²), ein Gerätehaus (ca. 860 m²) sowie Technik- und Verwaltungflächen unterteilt. Als Lösung wurde die sogenannte „Cube-Variante“ empfohlen. Die Umsetzung soll in einer Holz-Beton-Hybridbauweise erfolgen, wobei eine DGNB-Gold-Zertifizierung angestrebt wird.
Die geschätzten Gesamtkosten belaufen sich auf rund 60 Mio. €. Die Kosten für die Machbarkeitsstudie betragen rund 119.000,00 €, während die Planungsleistungen der Gelsenkirchener Entwicklungsgesellschaft mbH auf ca. 5 Mio. € geschätzt werden. Da im Haushalt bislang 51,5 Mio. € angemeldet sind, wurden Mehrkosten von 8,5 Mio. € für das Haushaltsaufstellungsverfahren 2027 beantragt. Die jährlichen Nettofolgekosten werden mit 295.195,67 € angegeben.
Der zeitliche Ablauf umfasst die Flächenfreimachung von etwa 6 Monaten sowie eine Dauer für Vergabe, Planung und Ausführung von ca. 54 Monaten. Der Beratungsprozess sieht eine Anhörung durch die Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte am 09.09.2026, eine Vorberatung im Ausschuss für Bau und Liegenschaften am 15.09.2026 sowie eine Kenntnisnahme im zuständigen Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschuss am 01.10.2026 vor. Die Entscheidung durch den Rat ist für den 08.10.2026 vorgesehen.
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Hauptdokument|Anlage 1 Auszüge Machbarkeitsstudie Stand 01 12 2025|Anlage 2 Untersuchung Krisenstabsräumlichkeiten Stand 16 07 2026
Beratungsfolge
- 08.10.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · einstimmig zugestimmt
- 01.10.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschusses · einstimmig zugestimmt
- 15.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bau und Liegenschaften · einstimmig zugestimmt
- 09.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 13Mitteilungen und Anfragen
- 13.1Mitteilungen
- 13.1.1Bericht zum Stichtag 30.06.2026 (Bezirksvertretung Mitte/VB 4)Zur Vorlage · 25-30/01559 · Mitteilungsvorlage
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Die vorliegende Mitteilungsvorlage der Verwaltung dient der Information der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte über den Stand der Haushaltsentwicklung zum Stichtag 30.06.2026. Im Rahmen des Berichts zum NKF-Haushalt werden wesentliche Abweichungen von den im Haushaltsplan 2026 vereinbarten Zielen, Maßnahmen, Finanz- und Leistungsdaten sowie über bestehende Chancen und Risiken im Aufgabenbereich der Bezirksvertretung dargelegt.
Als wesentliche Abweichungen werden im Dokument solche Fälle definiert, in denen die definierten Ziele oder Maßnahmen voraussichtlich nicht oder nicht vollständig erreicht werden. Zudem gilt eine Abweichung als berichtspflichtig, wenn die Prognose im Teilergebnisplan um mindestens 10 % oder um 250.000 € vom fortgeschriebenen Planwert abweicht, wobei Abweichungen unterhalb eines Betrages von 10.000 € nicht berichtspflichtig sind. Ebenso werden Abweichungen bei den Produktkennzahlen aufgeführt, sofern die Prognose um mindestens 10 % vom Planwert abweicht.
Konkret werden Erläuterungen zu den Abweichungen in den Produkten 210102 (Bildungsmittel und Unterrichtsbetrieb Mitte) und 210103 (Unterhaltung und Einrichtung Mitte) bereitgestellt. Ergänzend enthält die Vorlage einen Bericht über Beschlüsse, die bereits länger als ein halbes Jahr zurückliegen, jedoch noch nicht abschließend umgesetzt wurden. Die Vorlage ist für die Kenntnisnahme in der Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte am 09.09.2026 vorgesehen.
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Hauptdokument|Anlage 1 - Bericht zum NKF-Haushalt|Anlage 2 - Bericht zur Ausführung von Beschlüssen
Beratungsfolge
- 09.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - –Berichte zum Stichtag 30.06.2026 Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte/VB 6Zur Vorlage · 25-30/01604 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte eine Mitteilungsvorlage mit der Nummer 25-30/01604 vorgelegt, die Berichte zum Stichtag 30.06.2026 enthält. Der Inhalt der Vorlage umfasst Informationen über wesentliche Abweichungen zu den im Haushaltsplan 2026 vereinbarten Zielen, Maßnahmen, Finanz- und Leistungsdaten sowie über Chancen und Risiken innerhalb des Aufgabenbereichs der Bezirksvertretung.
Als wesentliche Abweichungen werden in der Vorlage Fälle definiert, in denen die geplanten Ziele oder Maßnahmen voraussichtlich nicht oder nicht vollständig erreicht werden. Zudem gilt eine Abweichung im Teilergebnisplan als wesentlich, wenn die Prognose um mindestens 10 % oder 250.000 € vom fortgeschriebenen Planwert abweicht, wobei Abweichungen unterhalb von 10.000 € nicht berichtspflichtig sind. Ebenso werden Abweichungen bei den Produktkennzahlen aufgeführt, sofern die Prognose um mindestens 10 % vom Planwert abweicht. Konkret werden Erläuterungen zu den Produkten 1110 05 (Hochbaumanagement; Schulen Mitte), 1110 06 (Hochbaumanagement; Jugendeinrichtungen Mitte) und 1110 08 (Hochbaumanagement; BgA Verpachtung Sport Mitte) bereitgestellt.
Zusätzlich enthält die Vorlage in der Anlage 2 einen Bericht über Beschlüsse, die bereits länger als ein halbes Jahr zurückliegen, aber noch nicht abschließend umgesetzt wurden. Die Vorlage dient der Kenntnisnahme in der Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte am 09.09.2026.
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Beratungsfolge
- 09.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - –Einrichtung eines Fußgängerüberweges im Bereich Bickernstraße, Ecke SobbehofZur Vorlage · 25-30/01571 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion GE-Mitte hat in einem Antrag die Einrichtung eines Fußgängerüberweges in der Bickernstraße an der Ecke Sobbehof im Stadtteil Bismarck beantragt. Ziel der Anfrage ist die Kennzeichnung der bestehenden Hilfsinsel gemäß den straßenverkehrsrechtlichen Vorgaben durch Fahrbahnmarkierungen und das Verkehrszeichen 350 StVO. Die Antragsteller führen an, dass durch eine nahegelegene Haltestelle ein erhöhtes Fußgängeraufkommen bestehe und durch Überholmanöver von Kraftfahrzeugen Gefahrensituationen entstehen könnten.
Die Verwaltung lehnt die Anordnung eines Fußgängerüberweges ab, da die Voraussetzungen hierfür nicht vorliegen. Eine im März 2025 durchgeführte 24-Stunden-Fußgängerzählung ergab lediglich 25 Querungen an dieser Stelle. Die fachliche Einschätzung der Verwaltung bewertet die baulich angelegte Querungshilfe als unauffällig. Zudem spricht laut Richtlinien für Fußgängerüberwege der auf der nordöstlichen Seite geführte gemeinsame Geh- und Radweg gegen die Einrichtung.
Für eine Verbesserung der Sichtbeziehungen wären zudem die Entfernung von zwei PKW-Stellplätzen sowie Anpassungen der Beleuchtung erforderlich, was voraussichtliche Herstellkosten von rund 20.000 € und jährliche Kosten von etwa 200 € zur Folge hätte. Zudem wäre die Fällung einer vitalen Platane notwendig, wovon die zuständige Fachabteilung aufgrund der klimatischen Bedeutung des Baumes abrät. Zur Unterbindung unerlaubter Überholvorgänge wird die Anordnung des Verkehrszeichens 295 StVO mit einer Unterbrechung im Einmündungsbereich des Sobbehof vorgesehen.
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- 09.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 13.1.4Anfrage des Bezirksverordneten Herrn Kizil - bedarfsbezogene Förderpraxis -Zur Vorlage · 25-30/01371 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Mitteilungsvorlage 25-30/01371 reagiert die Verwaltung auf eine Anfrage eines Bezirksverordneten der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte aus dem Februar 2026. Der Fragesteller befragte zu der bedarfsbezogenen Förderpraxis im Bezirk und suchte nach detaillierten Informationen zur Verteilung öffentlicher Fördermittel der letzten fünf Jahre. Die Anfrage umfasste Fragen zur Aufschlüsselung der Mittel nach Quellen, Projekten und Stadtteilen, zum Fördervolumen pro Einwohner sowie zur Korrelation der Mittelverteilung mit sozialen Indikatenschaften wie Arbeitslosigkeit oder Kinderarmut. Zudem wurden Informationen zu nicht bewilligten Anträgen, den Entscheidungskriterien für die Mittelvergabe sowie zum Verhältnis von Infrastrukturprojekten zu sozialen Projekten erfragt.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass sich die Stadt Gelsenkirchen bei der Vergabe und Umsetzung sozialintegrativer Maßnahmen grundsätzlich an den vorliegenden Sozialdaten orientiert. Eine gesamtstädtische zentrale Erfassung extern akquirierter Fördermittel sowie eine Zuordnung der Projektmittel nach der sozialen Bedarfslage eines einzelnen Stadtbezirks erfolgen jedoch nicht.
Zur Projektplanung wird ein von einem verwaltungsinternen Expertengremium entwickeltes Monitoringsystem genutzt, das einen Indikatorenkatalog mit rund 60 Kennzahlen umfasst. Ein darauf basierender Partizipationsindex dient als Grundlage für die Analyse der sozialen Situation von Kindern und Jugendlichen in den 40 Regebezirken der Stadt. Solche Indikatoren dienten zuletzt als Basis für Pilotvorhaben oder die Bedarfsermittlung für Quartiersmanagements in Stadtteilen wie Schalke, Bulmke-Hüllen oder der Altstadt.
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- 09.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 13.1.5Anfrage des Bezirksverordneten Herrn Plaumann - Fehlende Fahrradstellplätze an der DITIB-Zentralmoschee an der Mulvanystraße 16 -Zur Vorlage · 25-30/01421 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Ein Bezirksverordneter hat in der Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte am 10.06.2026 eine Anfrage zu den Fahrradabstellmöglichkeiten im Umfeld der DITIB-Zentralmoschee an der Mulvanystraße 16 gestellt. Der Anlass für die Anfrage war die Beobachtung, dass es insbesondere zu Gebetszeiten und bei Veranstaltungen zu einer erhöhten Besucherfrequenz kommt und für Radfahrende keine ausreichenden oder ausgewiesenen Abstellmöglichkeiten vorhanden seien. Die Anfrage umfasste Fragen zur Kenntnisnahme der Situation durch die Verwaltung, zur Bewertung der aktuellen Lage, zu etwaigen Planungen für zusätzliche Stellplätze, zum Stand etwaiger Gespräche mit der Gemeinde oder Anliegern sowie zu Möglichkeiten einer nachhaltigen Verbesserung.
Die Verwaltung teilte mit, dass bisher keine Gespräche mit der islamischen Gemeinde oder weiteren Anliegern zu diesem Sachverhalt geführt wurden. Die Anfrage wurde jedoch im Rahmen des bestehenden Angebots zur Meldung von Bedarfen im öffentlichen Raum als Anliegen der Bevölkerung aufgenommen und geprüft. In unmittelbarer Nähe der Mulvanystraße 16 sind derzeit keine Fahrradparker vorhanden, wobei die Verwaltung aufgrund der geringen Flächenverfügbarkeit im Gehwegbereich keine Aufstellung direkt dort für möglich hält. Als Alternative wurde ein Standort auf der Platzfläche vor der Mulvanystraße 24 ausgewählt, wo zwischen zwei Baumscheiben zeitnah vier Fahrradständer installiert werden können. Zudem verwies die Verwaltung auf die vorhandenen Fahrradparker in zumutbarer Entfernung in der Ebertstraße sowie auf dem Leopold-Neuwald-Platz.
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- 09.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 13.1.6Anfrage der Bezirksverordneten Frau Siempelkamp - Unterführung in den Stadtpark -Zur Vorlage · 25-30/01438 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 25-30/01438 der Verwaltung beantwortet eine Anfrage eines Bezirksverordneten aus der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte. Der Anlass der Anfrage war der Zustand der Unterführung, die von der Robert-Koch-Straße unter der Overwegstraße in den Stadtpark führt. Ein Bezirksverordneter hatte darauf hingewiesen, dass die nach einer Neugestaltung vorliegenden Informationen von Bürgerinnen und Bürgern auf Schmierereien und Verschmutzungen hindeuten. Zudem wurde die Beleuchtung der Unterführung in den Abendstunden als unzureichend thematisiert.
Die Verwaltung gibt zu Protokoll, dass die Gestaltung der Unterführung durch einen beauftragten Künstler erfolgte. Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) begeht den Bereich aufgrund der Nähe zur Innenstadt nahezu täglich, wobei keine besonderen Feststellungen zu Vandalismus vorliegen.
Hinsichtlich der Beleuchtung führt die Verwaltung aus, dass die bestehende Anlage ordnungsgemäß in Betrieb und gegen Vandalismus gesichert ist. Im Rahmen laufender Sanierungsmaßnahmen werden die vorhandenen Leuchten durch neue LED-Leuchten ersetzt, die eine höhere Energieeffizienz aufweisen und eine bessere Ausleuchtung ermöglichen sollen. Für die Wandflächen ist eine erneute Beauftragung des Künstlers geplant. Dabei soll ein Schutzlack eingesetzt werden, um Schmierereien vorzubeugen.
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- 09.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 13.1.7Anfrage des Bezirksverordneten Herrn Podschadly - "Quartier Kanalstraße" in Bismarck -Zur Vorlage · 25-30/01469 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen einer Anfrage eines Bezirksverordneten in der Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte vom 10. Juni 2026 wurde nach dem aktuellen Stand des Bauprojekts „Quartier Kanalstraße“ in Bismarck gefragt. Der Fragesteller verwies auf die öffentliche Vorstellung der Bebauung im Jahr 2016 sowie auf damalige Prognosen für einen Spatenstich in den Jahren 2017 oder 2018 und erkundigte sich nach dem Fortgang der Planung sowie etwaigen Änderungen oder einer möglichen Aufgabe des Vorhabens.
Die Verwaltung erläuterte dazu, dass der städtebauliche Entwurf der STADTRAUM Architektengruppe, die das Qualifizierungsverfahren 2016 gewann, die Grundlage für das Bebauungsplanverfahren bildet. Im Jahr 2018 wurde der Untersuchungsrahmen für die Umweltprüfung festgelegt, und 2019 fand eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung statt. Fachgutachten zur Artenschutzprüfung, zum Energiekonzept, zum Klimakonzept sowie ein Entwässerungsgutachten wurden bereits abgeschlossen. Das Lärmgutachten wird auf Basis des Vorentwurfs des Bebauungsplans weiterbearbeitet, und ein landschaftspflegerischer Begleitplan ist noch zu erstellen.
Hinsichtlich des weiteren Verlaufs teilte die Verwaltung mit, dass nach Gesprächen mit dem größten Flächeneigentümer bislang keine Einigung über die Entwicklung der Flächen erzielt wurde. Da nur Teilflächen des Gebiets der Stadt gehören, ist die Mitwirkung privater Eigentümer notwendig. Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 313.3 „Östlich Kanalstraße“ wird derzeit von der Verwaltung nicht aktiv betrieben. Das Vorhaben wurde jedoch nicht aufgegeben, sondern ruht, bis die Voraussetzungen für eine Fortführung hinsichtlich der Eigentumsverhältnisse geschaffen sind.
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- 09.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 13.1.8Anfrage des Bezirksverordneten Herrn Niederschmidt - ehemaliges Seppelfricke-Gelände im Bereich Haldenstraße -Zur Vorlage · 25-30/01490 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Auf Anfrage eines Bezirksverordneten der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte zur aktuellen Lage des ehemaligen Seppelfricke-Geländes im Bereich Haldenstraße hat die Verwaltung eine Mitteilungsvorlage vorgelegt. Das Gelände befindet sich in Privateigentum und ist derzeit als Brachfläche mit gewerblichem Entwicklungspotenzial eingestuft.
Die Verwaltung führt aus, dass eine Aktivierung der Fläche durch die Altlastensituation sowie fehlende wirtschaftlich tragfähige Rahmenbedingungen erschwert wird. Im Boden wurden Schadstoffbelastungen durch Mineralölkohlenwasserstoffe, polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe sowie leichtflüchtige halogenierte Kohlenwasserstoffe und Schwermetalle identifiziert. Im Grundwasser wurden Belastungen durch LHKW und MKW festgestellt, die teilweise über die Grundstücksgrenzen hinausreichen. Es finden bereits Sanierungsmaßnahmen und ein Grundwassermonitoring statt.
Planerische Grundlagen für eine gewerbliche Nachnutzung bestehen durch den Bebauungsplan Nr. 453 „Gewerbegebiet südlich Haldenstraße“, das Handlungskonzept Wirtschaftsflächen sowie den Masterplan Industrie. Ziel ist die Sicherung von Flächen für produzierendes und verarbeitendes Gewerbe, während eine großflächige Logistiknutzung aufgrund der Gemengelage nicht als vorrangig angesehen wird. Eine Fortführung des Bebauungsplanverfahrens ist an die konkrete Entwicklungsabsicht eines Investors gebunden. Für eine Neunutzung ist die Erstellung eines Sanierungsplans erforderlich. Potenzielle Fördermöglichkeiten von Land, Bund oder der Europäischen Union hängen von einem konkreten Finanzierungskonzept ab. Die Verwaltung begleitet Anfragen potenzieller Interessenten weiter.
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- 09.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 13.1.9Anfrage des Bezirksverordneten Herrn Niederschmidt - Aktuelle Toilettensituation an der Grundschule Lenaustraße -Zur Vorlage · 25-30/01522 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen einer Mitteilungsvorlage auf die Anfrage eines Bezirksverordneten zur aktuellen Toilettensituation an der Grundschule Lenaustraße reagiert. Bezüglich der Sicherung des Schulhofes gegen unbefugtes Betreten hat das Referat Hochbau ein neues, erhöhtes Eingangstor mit Durchgreifschutz sowie eine Klingelanlage mit Kamera und Gegensprechfunktion installiert. Der Kommunale Ordnungsdienst führt zudem im Rahmen von Streifendienstleistungen Gefährderansprachen durch.
Hinsichtlich der Toilettenanlagen im Schulgebäude stellt die Verwaltung fest, dass die Türen im Hauptgebäude ein erhöhtes Klemm- und Quetschrisiko darstellen und der allgemeine Zustand als renovierungsbedürftig einzustufen ist. Kurzfristig ist die Reaktivierung einer Toilettenanlage geplant, wofür bereits schwere Kabinentüren durch neue Holztüren ersetzt und neue Stand-WCs installiert wurden. Mittelfristig wird eine Kernsanierung angestrebt.
Zum Thema Schadstoffe teilt die Verwaltung mit, dass in Putzen und Spachtelmassen nachweislich fest gebundener Asbest vorhanden ist. Da die Fasern im Material eingeschlossen sind, bestehe bei normaler Nutzung keine Gefahr. Regelmäßige Raumluftmessungen, zuletzt im Januar 2026, ergaben keine Asbestfasern in der Luft. Geplante Arbeiten an der Bausubstanz sollen nach den technischen Regeln für Gefahrstoffe erfolgen.
Da das Gebäude unter Denkmalschutz steht und die zukünftige Nutzung von der Schulentwicklungsplanung abhängt, sind bauliche Erweiterungen schwierig. Fördermittel für die Innenraumrenovierung oder Schadstoffsanierung stehen derzeit nicht zur Verfügung, da keine förderfähigen Verbesserungen an der Gebäudehülle oder der Gebäudetechnik vorgenommen werden.
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Beratungsfolge
- 09.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - –Anfrage des Bezirksverordneten Herrn Plaumann - Erhöhtes Beschwerdeaufkommen zu Falschparkern im Umfeld des Kleingärtnervereins am Kußweg e.V. -Zur Vorlage · 25-30/01622 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Ein Bezirksverordneter hat im Rahmen einer Anfrage vom 1. September 2026 auf die Situation der Parksituation im Umfeld des Kleingartenvereins „Am Kußweg e.V.“ Bezug genommen. Er berichtete von Beschwerden von Anwohnern der Wördestraße, wonach es insbesondere in den Sommermonaten, an Wochenenden und an Feiertagen vermehrt zu Parkverstöten im Halteverbot komme. Laut der Anfrage würden dadurch Grundstückszufahrten blockiert und Rettungswege behindert. Der Bezirksverordnete stellte die Fragen, ob der Verwaltung eine solche Problematik bekannt sei, welche Maßnahmen zur Behebung bereits ergriffen wurden oder ob verstärkte Kontrollen durch den Verkehrsüberwachungsdienst stattfinden.
Die Verwaltung teilte in der Mitteilungsvorlage mit, dass ihr bislang keine Hinweise auf eine besondere Parkraumproblematik im unmittelbaren Umfeld des Kleingartenvereins oder in der Wördestraße vorliegen. Aus der Bevölkerung seien lediglich Hinweise zur Parksituation in der nahegelegenen Röhrenstraße bekannt. Das Einsatz- und Lagebild des Verkehrsüberwachungsdienstes zeige im Bereich des Kleingartenvereins kein auffälliges Bild; eine Häufung von Parkverstößen oder wiederkehrende Behinderungen von Zufahrten oder Rettungswegen sei nicht erkennbar. Dennoch wird der Verkehrsüberwachungsdienst die Anfrage dazu nutzen, Kontrollen im Bereich der Wördestraße und der umliegenden Straßen zu veranlassen.
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- 09.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 13.1.11Mündliche Mitteilungen
- 13.2Anfragen