Fortführung des Vertrags mit der Verbraucherzentrale NRW zur Bereitstellung eines externen Energieberatungsangebotes
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz eine Beschlussvorlage zur Fortführung der Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale NRW (VZ NRW) vor. Ziel ist es, den Vertrag zur Betrieb der Energieberatungsstelle in Gelsenkirchen ab 2027 als sich jährlich verlängernde Kooperation abzuschließen. Die Beratungsstelle wird bereits seit 2012 im Rahmen der Klimamaßnahmenprogramme der Stadt kofinanziert, wobei der aktuelle Vertrag Ende 2026 ausläuft.
Die Fortführung der Beratungsleistung soll die Anforderungen des Klimakonzepts 2030/2045 sowie die Vorgaben der Europäischen Gebäuderichtlinie erfüllen. Die Kostenbeteiligung der Stadt Gelsenkirchen beläuft sich auf 50 Prozent der Gesamtkosten, während die restlichen 50 Prozent vom Land NRW übernommen werden. Für das Jahr 2027 wird ein städtischer Anteil von 59.202 € veranschlagt. Die Kostensteigerungen für die Folgejahre sind mit 60.829 € für 2028, 61.727 € für 2029 und 63.128 € für 2030 kalkuliert.
Der neue Vertrag sieht eine jährliche Laufzeit mit einer automatischen Verlängerung vor, sofern die Zusammenarbeit nicht mit einer Frist von einem halben Jahr gekündigt wird. Zudem ist ein außerordentliches Kündigungsrecht von drei Monaten vorgesehen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass durch die aktuelle Personalsituation bei der VZ NRW im Vergleich zum vorherigen Vertrag eine Kosteneinsparung für die Stadt erzielt wird. Der Verwendungsnachweis erfolgt rechnungsscharf auf Basis der tatsächlichen Kosten und etwaiger Einnahmen aus Beratungsentgelten.
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Beratungsfolge
- 22.09.2026mehrheitlich zugestimmt
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