Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz
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Tagesordnung
- –Tagesordnungsdebatte zum öffentlichen Teil der SitzungErgebnis: einstimmig zugestimmt
- 1Bestellung eines SchriftführersZur Vorlage · 25-30/01628 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung sieht die Bestellung eines Schriftführers für den Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz vor. Die Grundlage für diesen Vorgang bildet die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, konkret die Paragrafen 52 Absatz 1 sowie 58 Absatz 2. Diese Regelungen schreiben vor, dass die Niederschriften über die Sitzungen und Beschlüsse der Fachausschüsse unter anderem vom Ausschussvorsitzenden und einer vom Ausschuss zu bestellenden Schriftführerin oder einem Schriftführer zu unterzeichnen sind.
Es wird vorgeschlagen, eine entsprechende Dienstkraft als Schriftführer für den genannten Ausschuss zu bestellen. Die Sicherstellung der Vertretung wird durch den Vorstandsbereich 5 Wirtschaft, Arbeit und Soziales, Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz gewährleistet. Die Vorlage ist für die Entscheidung im Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz in der Sitzung am 22. September 2026 vorgesehen. Finanzielle Belastungen oder eine Klimarelevanz werden in dem Dokument nicht ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 22.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 2Bürgerschaftliche Initiativen
- 3Anträge gemäß § 7 Abs. 1 der Geschäftsordnung
- 3.1Berichterstattung über die Brandursache und Folgen des Großbrandes in der Raffinerie BP Scholven (jetzt Klesch Gruppe) am 15.7.2026Zur Vorlage · 25-30/01578 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion AUF Gelsenkirchen hat einen Antrag auf die Tagesordnung des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz gestellt. Gegenstand des Antrags ist eine Berichterstattung über die Brandursache sowie die Folgen des Großbrandes in der Raffinerie BP Scholven, die nun zur Klesch Gruppe gehört, vom 15. Juli 2026.
Die Antragstellerin bezieht sich dabei auf Medienberichte des WDR und der WAZ, wonach ein Sachverständiger mit der Untersuchung der Brandursache und der Auswirkungen auf die Mitarbeiter sowie die Anwohner beauftragt wurde. Im Rahmen der Berichterstattung sollen die Ergebnisse dieser Untersuchung sowie die Tätigkeiten der Feuerwehr vorgetragen werden. Zudem sollen die Konsequenzen aus dem Brand und die Alarmierung der Anwohner thematisiert werden. Die Antragstellerin führt an, dass aus Gesprächen mit Anwohnern im Bereich Scholven hervorgegangen sei, dass nicht alle Betroffenen konsequent gewarnt wurden. Die Entscheidung über den Antrag wird im Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz in der Sitzung am 22. September 2026 erwartet.
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Beratungsfolge
- 22.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz · ohne Abstimmung
Ergebnis: ohne Abstimmung - –Sachstandsbericht Hitzeauswirkungen und -schutz sowie Klimaanpassungsmaßnahmen - Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -Zur Vorlage · 25-30/01584 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat für die Ratssitzung am 3. September 2026 einen Antrag mit dem Titel „Sachstandsbericht Hitzeauswirkungen und -schutz sowie Klimaanpassungsmaßnahmen“ gestellt. Die Vorlage fordert einen ausführlichen mündlichen Bericht sowie die Beantwortung von 21 spezifischen Fragen zu den Auswirkungen vergangener Hitzeperioden und zum aktuellen Stand der städtischen Vorsorge.
Die Antragstellerin bittet um Informationen zu den Auswirkungen der Hitze auf die Trinkwasserversorgung, die Landwirtschaft, die Wirtschaft, das öffentliche Grün sowie die Gewässer im Stadtgebiet. Zudem sollen die Anzahl der hitzebedingten Todesfälle in Gelsenkirchen, die Belastung der Rettungskräfte und mögliche Beeinträchtigungen im Straßenverkehr oder beim öffentlichen Personennahverkehr erfragt werden. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Stand der städtischen Hitzeaktionsplanung und deren Fortschreibung im Vergleich zum Sachstand von Juni 2024.
Der Antrag umfasst Fragen zum Schutz vulnerabler Gruppen, zur Ausstattung von Fahrzeugen der kommunalen Verkehrsbetriebe mit Klimaanlagen sowie zu Hitzeschutzmaßnahmen in Schulen, Kitas, Seniorenheimen und Krankenhäusern. Des Weiteren werden Informationen zu baulichen Klimaanpassungsmaßnahmen im öffentlichen Raum, wie Entsiegelung oder Fassadenbegrünung, zum Zeitplan für Trinkwasserbrunnen sowie zur Nutzung von Förderprogrammen auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene sowie zur Nutzung von Dachgeschosswohnungen im Bestand angefordert.
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Beratungsfolge
- 06.10.2026 · Sitzung des Betriebsausschusses Gelsenkirchener Kindertagesbetreuung · einstimmig zugestimmt
- 29.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Innovation · zur Kenntnis genommen
- 29.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familien · einstimmig zugestimmt
- 22.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz · ohne Abstimmung
- 17.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilitätsentwicklung
- 17.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Gesundheit · ohne Abstimmung
- 16.09.2026 · Sitzung des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses · ohne Abstimmung
- 03.09.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · verwiesen
Ergebnis: ohne Abstimmung - 4Ökologische Verbesserung des Lanferbachs - Abschnitt Süd (Gewässerstrecke von km 1+573 bis km 0+000) Geplanter Antrag der Emschergenossenschaft auf Erteilung einer PlangenehmigungZur Vorlage · 25-30/01486 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Emschergenossenschaft plant die ökologische Verbesserung des südlichen Abschnitts des Lanferbachs, der die Gewässerstrecke von km 1+573 bis km 0+000 umfasst. Nachdem der Lanferbach im Zuge des Umbaus des Emschersystems durch den Bau von Abwasserkanälen abwasserfrei wurde, beabsichtigt die Emschergenossenschaft nun, nach der bereits erfolgten Plangenehmigung für den nördlichen Abschnitt, auch den Bereich zwischen der Sutumerfeldstraße und der Mündung in die Emscha ökologisch aufzuwerten.
Das Vorhaben sieht vor, den Lanferbach südlich der Sutumerfeldstraße in ein neues Gewässerbett zu verlegen und eine bis zu 50 m breite Ersatzaue zu schaffen. Weitere Maßnahmen umfassen die Errichtung eines neuen Gewässerdurchlasses zur Querung der Bahnlinien, die Reaktivierung des ehemaligen Lanferbach-Altarms als Hauptgewässertrasse sowie den Neubau eines Sielbauwerks am Linnenbrinksweg. Im Bereich der Werkstraße auf dem Raffineriegelände der Ruhr Oel GmbH sollen verbleibende Wasserströme und Hochwasserabflüsse künftig in einer Rohrleitung gefasst und über ein bestehendes Pumpwerk in die Emscher geleitet.
Eine standortbezogene Vorprüfung ergab, dass keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Ein angepasster öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen der Stadt Gelsenkirchen, der Ruhr Oel GmbH und der Emschergenossenschaft regelt die Umsetzung der Maßnahmen bis Ende 2030 sowie einen Interimszeitraum bis zum 31.12.2028. Die Projektleiter der Emschergenossenschaft werden das Vorhaben im Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz vorstellen.
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Beratungsfolge
- 22.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 5Verwendung der Fördermittel aus dem “Gesetz über den Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur 2025 bis 2036” (NRW-Infrastrukturgesetz 2025 bis 2036)Zur Vorlage · 25-30/01354 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Rat der Stadt Gelsenkirchen eine Beschlussvorlage zur Verwendung pauschal zugewiesener Fördermittel aus dem NRW-Infrastrukturgesetz 2025 bis 2036 vor. Für diesen Zweck sind im Haushaltsplan 2026 insgesamt 5 Mio. EUR eingeplant.
Im Bereich der Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur sieht der Vorschlag den Neubau der Grundschule Wildenbruchplatz mit Gesamtkosten von 51 Mio. EUR vor, wovon etwa 37,4 Mio. EUR über das NRW-Infrastakturgesetz beantragt werden sollen; der Baubeginn ist für Januar 2027 vorgesehen. Für den Neubau oder die Sanierung des Volkshauses und der Grundschule Rotthausen werden Gesamtkosten von circa 63 Mio. EUR veranschlagt, wobei ein Bauantrag bis Ende 2026 geplant ist. Zudem sind eine Turnhalle am Max-Planck-/Anette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium mit einem Bedarf von etwa 15 Mio. EUR sowie eine Erweiterung der Gesamtschule Erle mit Kosten von circa 21,5 Mio. EUR vorgesehen.
Im Bereich Klimaschutz ist die energetische Sanierung des Schlosses Berge mit etwa 13 Mio. EUR vorgesehen, wobei für die energetische Dachhautsanierung und Photovoltaik ein Pauschalbetrag von 20 Mio. EUR bereitsteht. Im Bereich Infrastruktur wird die Prüfung einer Machbarkeitsstudie für neun Sportfelder an der Sportanlage Schürenkamp vorgeschlagen, deren Finanzierung bei Bestätigung mit 45 Mio. EUR aus dem NRW-Infrastrukturgesetz erfolgen soll. Das Hallenbad Horst ist im Förderbudget enthalten. Die Umgestaltung des Ilse-Kigbis-Platzes wird mit mindestens 2,3 Mio. EUR veranschlagt. Im Bezirk Ost sind eine BMX-Wettkampfstrecke sowie die Umwandlung eines Tennisplatzes in ein Kunstrasenspielfeld mit jeweils rund 2 Mio. EUR geplant. Ein Neubau einer Hundezwingeranlage am Tierheim Gelsenkirchen wird mit 1,7 Mio. EUR beziffert. Die Beratung in den Fachgremien findet zwischen dem 08.09.2026 und dem 01.10.2026 statt.
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Hauptdokument|Anlage 1 Übersicht Maßnahmenvorschlag|Anlage 2 Maßnahmenkarte Infrastrukturgesetz
Beratungsfolge
- 08.10.2026 · Sitzung des Rates der Stadt
- 01.10.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschusses · ohne Abstimmung
- 30.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Sportentwicklung · ohne Abstimmung
- 29.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Innovation · einstimmig zugestimmt
- 29.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familien · ohne Abstimmung
- 24.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Gastronomie, Tourismus und urbane Entwicklung · einstimmig zugestimmt
- 24.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bildung · ohne Abstimmung
- 23.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Kultur und urbane Szene · ohne Abstimmung
- 22.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz · einstimmig zugestimmt
- 22.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Prävention und Verbraucherschutz · ohne Abstimmung
- 17.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilitätsentwicklung · ohne Abstimmung
- 17.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Gesundheit · ohne Abstimmung
- 16.09.2026 · Sitzung des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses · ohne Abstimmung
- 16.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Soziales und Arbeit · ohne Abstimmung
- 15.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bau und Liegenschaften · ohne Abstimmung
- 10.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord · einstimmig zugestimmt
- 09.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Ost · einstimmig zugestimmt
- 09.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · einstimmig zugestimmt
- 08.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West · einstimmig zugestimmt
- 08.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd · einstimmig zugestimmt
- 09.07.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · ohne Abstimmung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 6Regionalpakt für den Hochwasserschutz an Emscher und LippeZur Vorlage · 25-30/01446 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Rat der Stadt Gelsenkirchen einen Beschlussvorschlag vor, den Regionalpakt für den Hochwasserschutz an Emscher und Lippe anzunehmen und der Stadt den Beitritt zu diesem Pakt zu ermöglichen. Der Regionalpakt basiert auf dem am 09.02.2026 unterzeichneten Landespakt für Hochwasserschutz NRW, der von den Kommunalen Spitzenverbänden, der Arbeitsgemeinschaft der Wasserwirtschaftsverbände NRW, dem Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen sowie den Bezirksregierungen unterzeichnet wurde.
Ziel des Regionalpaktes ist die Stärkung der regionalen Zusammenarbeit, die Beschleunigung der Planung, Genehmigung und Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen, die Verstärkung der aktiven Flächensicherung, die Erleichterung des Datenaustausches sowie die Stärkung der Eigenvorsorge. Die Erarbeitung des Paktes erfolgte gemeinsam durch verschiedene Akteure, darunter das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr, die Bezirksregierungen, Wasserverbände, Kreise, Städte, Gemeinden, die Landwirtschaft sowie Naturschutzverbände.
In den Maßnahmenlisten zum Regionalpakt sind drei Maßnahmen im Stadtgebiet Gelsenkirchen aufgeführt, welche ökologische Verbesserungen am Holzbach und Hüller Bach sowie die Entwicklung eines ökologischen Schwerpunktes Linnenbrinks Feld an der Emscher umfassen. Der Pakt enthält keine rechtlich verbindlichen Verpflichtungen zur Umsetzung der Maßnahmen; eine rechtliche Verbindlichkeit entsteht erst durch die Beantragung von Genehmigungen oder Fördermaßnahmen. Durch den Beitritt entstehen für die Stadt Gelsenkirchen keine Kosten. Die Vorlage wird im Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz am 22.09.2026 vorberaten und dem Rat am 08.10.2026 zur Entscheidung vorgelegt.
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Hauptdokument|Anlage 1 Regionalpakt HWS Emscher Lippe|Anlage 2 Maßnahmenlisten Regionalpakt Emscher-Lippe
Beratungsfolge
- 08.10.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · einstimmig zugestimmt
- 22.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 7Fortschreibung des Klimamaßnahmenprogramms für den Zeitraum 2026 - 2028Zur Vorlage · 25-30/01451 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 25-30/01451 der Verwaltung befasst sich mit der Fortschreibung des Klimamaßnahmenprogramms für den Zeitraum 2026–2028. Der Rat der Stadt soll den Bericht der Verwaltung zur Umsetzung des Programms 2023–2025 sowie die Maßnahmensteckbriefe für den Zeitraum 2026–2028 zur Kenntnis nehmen und die Verwaltung mit der Umsetzung des neuen Programms beauftragen.
Die Vorlage verweist auf gesetzliche Rahmenbedingungen wie das Gebäudeerneuerungsgesetz und das Klimaanpassungsgesetz NRW. Letzteres sieht eine geplante Novellierung zum 1. Januar 2027 vor, welche Städte zur Erstellung kommunaler Klimaanpassungskonzepte bis Ende 2029 verpflichtet. Die Klimaanpassungsstrategie Nordrhein-Westfalen 2024–2029 umfasst rund 110 Maßnahmen in 16 Handlungsfeldern. In Gelsenkirchen erfolgt die Koordination wasserwirtschaftlicher Maßnahmen seit 2020 durch GELSENKANAL.
Für das Programm 2026–2028 wurden Kurzsteckbriefe erstellt, wobei die erforderlichen Mittel durch die Haushaltsanmeldungen der betroffenen Dienststellen bereitgestellt werden. Der Rat der Stadt hatte bereits am 09.02.2023 der Umsetzung von Maßnahmen aus dem Klimakonzept 2030/2045 zugestimmt.
Der Beratungsprozess sieht Anhörungen der Bezirksvertretungen Gelsenkirchen-West, Süd, Mitte, Ost und Nord im September 2026 sowie Vorberatungen in verschiedenen Ausschüssen bis Anfang Oktober 2026 vor. Die Entscheidung durch den Rat der Stadt ist für den 08.10.2026 vorgesehen.
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Hauptdokument|Anlage 1 Bericht zur Umsetzung des KMP 2023 - 2025|Anlage 2 KMP 2026 - 2028 Steckbriefe|Anlage 3 KMP 2026 - 2028 Übersicht
Beratungsfolge
- 08.10.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · mehrheitlich zugestimmt
- 07.10.2026 · Sitzung des Betriebsausschusses GELSENKANAL · einstimmig zugestimmt
- 01.10.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschusses · mehrheitlich zugestimmt
- 30.09.2026 · Sitzung des Betriebsausschusses GELSENDIENSTE · einstimmig zugestimmt
- 29.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Innovation · einstimmig zugestimmt
- 22.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz · mehrheitlich zugestimmt
- 17.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Gesundheit · mehrheitlich zugestimmt
- 16.09.2026 · Sitzung des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses · einstimmig zugestimmt
- 15.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bau und Liegenschaften · mehrheitlich zugestimmt
- 10.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord · mehrheitlich zugestimmt
- 09.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Ost · mehrheitlich zugestimmt
- 09.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · mehrheitlich zugestimmt
- 08.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West · mehrheitlich zugestimmt
- 08.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd · mehrheitlich zugestimmt
Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt - 8Fortführung des Vertrags mit der Verbraucherzentrale NRW zur Bereitstellung eines externen EnergieberatungsangebotesZur Vorlage · 25-30/01475 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz eine Beschlussvorlage zur Fortführung der Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale NRW (VZ NRW) vor. Ziel ist es, den Vertrag zur Betrieb der Energieberatungsstelle in Gelsenkirchen ab 2027 als sich jährlich verlängernde Kooperation abzuschließen. Die Beratungsstelle wird bereits seit 2012 im Rahmen der Klimamaßnahmenprogramme der Stadt kofinanziert, wobei der aktuelle Vertrag Ende 2026 ausläuft.
Die Fortführung der Beratungsleistung soll die Anforderungen des Klimakonzepts 2030/2045 sowie die Vorgaben der Europäischen Gebäuderichtlinie erfüllen. Die Kostenbeteiligung der Stadt Gelsenkirchen beläuft sich auf 50 Prozent der Gesamtkosten, während die restlichen 50 Prozent vom Land NRW übernommen werden. Für das Jahr 2027 wird ein städtischer Anteil von 59.202 € veranschlagt. Die Kostensteigerungen für die Folgejahre sind mit 60.829 € für 2028, 61.727 € für 2029 und 63.128 € für 2030 kalkuliert.
Der neue Vertrag sieht eine jährliche Laufzeit mit einer automatischen Verlängerung vor, sofern die Zusammenarbeit nicht mit einer Frist von einem halben Jahr gekündigt wird. Zudem ist ein außerordentliches Kündigungsrecht von drei Monaten vorgesehen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass durch die aktuelle Personalsituation bei der VZ NRW im Vergleich zum vorherigen Vertrag eine Kosteneinsparung für die Stadt erzielt wird. Der Verwendungsnachweis erfolgt rechnungsscharf auf Basis der tatsächlichen Kosten und etwaiger Einnahmen aus Beratungsentgelten.
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Beratungsfolge
- 22.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz · mehrheitlich zugestimmt
Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt - 9Sachstand Aktualisierung der städtischen KlimaanalyseZur Vorlage · 25-30/01485 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Gelsenkirchen informiert im Rahmen einer Mitteilungsvorlage über den aktuellen Sachstand zur Aktualisierung der städtischen Klimaanalyse. Das Projekt zur Überarbeitung der letzten Analyse aus dem Jahr 2011 wurde im Jahr 2024 gestartet und soll voraussichtlich im Jahr 2027 abgeschlossen sein. Ziel der Maßnahme ist es, die Stadtklimaanalyse durch die Erweiterung um integrative, innovative und smarte Analyse- und Anwendungstools zu ergänzen, um eine datenbasierte Grundlage für Klimaanpassungs- und Luftreinhaltemaßnahmen zu schaffen.
Nach Abschluss der Arbeiten im Jahr 2027 wird die städtische Klimaanalyse in Form eines umfassenden Berichts veröffentlicht. Ab dem Jahr 2028 soll eine darauf aufbauende, jährlich aktualisierte Kurzversion implementiert werden. Die Maßnahme ist als Teil des Klimakonzeptes Gelsenkirchen 2030/2045 sowie des Klimamaßnahmenprogramms der Stadt Gelsenkirchen im Maßnahmenfeld 5 „Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ unter der Nummer 5.1 definiert. Im Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz erfolgt die Information über das Konzept, die einzelnen Bausteine sowie den derzeitigen Umsetzungsstand durch einen mündlichen Vortrag.
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Beratungsfolge
- 22.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 10Veröffentlichung des Spezial-Gesundheitsberichts "Hitze und Gesundheit"Zur Vorlage · 25-30/01413 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt eine Mitteilungsvorlage zum Spezial-Gesundheitsbericht „Hitze und Gesundheit“ vor. Der Bericht bündelt Informationen über die gesundheitlichen Auswirkungen von Hitze, identifiziert Risikogruppen und beschreibt Maßnahmen zur Reduzierung hitzebedingter Gesundheitsrisiken in Gelsenkirchen. Als besonders gefährdet werden ältere Personen, Menschen mit Vorerkrankungen, Säuglinge, Kleinkinder, Schwangere sowie Menschen ohne Obdach angeführt.
Der Bericht umfasst bereits etablierte sowie mögliche Maßnahmen zur Minderung der gesundheitlichen Folgen. Ein Teil dieser Maßnahmen wird im Rahmen der Hitzeaktionsplanung unter Beteiligung des Referats Umwelt weiterentwickelt. Ergänzend dazu werden Klimaanpassungsmaßnahmen, wie der Ausbau städtischer Grünflächen, im Klimamaßnahmenprogramm berücksichtigt. Die Datenbasis hierfür wird durch den Ausbau der innerstädtischen Umweltsensorik auf 50 Messstandorte seit 2025 gestützt.
Zur Vorbereitung auf die Sommermonate liegt ein Fokus auf der Sensibilisierung vulnerabler Gruppen sowie der Beratung von Einrichtungen wie Krankenhäusern und Pflegeheimen durch das Referat Gesundheit. Zudem wurde eine Informationskampagne mit Plakaten und Informationsmaterialien durchgeführt.
Die Ergebnisse des Berichts werden im Ausschuss für Gesundheit am 17.09.2026 sowie im Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz am 22.09.2026 zur Kenntnisnahme vorgestellt. Der Bericht wird anschließend digital auf der Internetseite der Stadt Gelsenkirchen veröffentlicht. Die weitere Umsetzung und Evaluation der Maßnahmen erfolgt durch das Referat Gesundheit im Rahmen der Hitzeaktionsplanung sowie durch das Referat Umwelt im Rahmen des Klimamaßnahmenprogramms.
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Beratungsfolge
- 22.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz · zur Kenntnis genommen
- 17.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Gesundheit · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 11Mitteilungen und Anfragen
- 11.1Mitteilungen
- 11.1.1Sachstandsbericht Lärmkartierung 2027 (Fünfte Runde)Zur Vorlage · 25-30/01447 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt eine Mitteilungsvorlage zum Sachstandsbericht der fünften Runde der Lärmkartierung vor. Gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie sowie den Vorgaben des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und der 34. Bundes-Immissionsschutzverordnung ist die Stadt Gelsenkirchen dazu verpflichtet, im Rahmen einer strategischen Lärmminderungsplanung im fünfjährigen Rhythmus Lärmkarten und darauf aufbauende Lärmaktionspläne zu erstellen. Die letzte Lärmkartierung wurde im Jahr 2023 abgeschlossen.
Für die anstehende fünfte Runde der Lärmminderungsplanung ist die Erstellung der Lärmkarten bis zum 30. Juni 2027 vorgesehen. Da die Datengewinnung und -aufbereitung einen hohen Arbeits- und Zeitaufwand erfordert, wurde der Prozess unter Einbeziehung der beteiligten Dienststellen bereits im Februar 2025 eingeleitet. Ein Großteil der benötigten Geodaten liegt der Verwaltung bereits vor.
Die Berechnung der Lärmkarten wird erneut an ein externes Gutachterbüro vergeben. Im Rahmen eines Vergabeverfahrens wurde im Mai 2026 die Lärmkontor GmbH aus Hamburg mit der Durchführung beauftragt. Derzeit erfolgt die Bereitstellung der Daten an das beauftragte Büro sowie die Vorbereitung der Berechnungen. Die Verwaltung geht davon aus, dass die Lärmkarten bei zeitnaher Lieferung der noch ausstehenden Daten fristgerecht bis zum 30. Juni 2027 vorliegen werden. Die Vorlage wird im September 2026 im Ausschuss für Verkehr und Mobilitätsentwicklung sowie im Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Automatisch erzeugt durch
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- 22.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz · zur Kenntnis genommen
- 17.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilitätsentwicklung
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 11.1.2Anfrage des sachkundigen Bürgers Herrn Jedamzik - Pergola-Bänke und Ecotriis -Zur Vorlage · 25-30/01509 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat in einer Mitteilungsvorlage auf die Anfrage eines sachkundigen Bürgers zum aktuellen Stand der Beschaffung von Pergola-Bänken sowie zur Nutzung von sogenannten Ecotriis reagiert.
Hinsichtlich der Pergola-Bänke führt die Verwaltung aus, dass nach der Anmietung im Jahr 2024 und 2025 ein Fokus auf Alternativen liegt. Da die Kosten für die Anmietung als unverhältnismäßig bewertet wurden und ein Ankauf aufgrund von Lagerungs- und Pflegeproblemen derzeit nicht realisierbar ist, plant die Stadt im Rahmen des Förderprogramms „Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren“ die dauerhafte Aufstellung von sieben Pflanzenkübeln mit Sitzmöglichkeiten. Zwei dieser Elemente befinden sich seit dem 29. Juli 2026 auf dem Heinrich-König-Platz. Weitere Projekte mit begrünten Sitzmöglichkeiten sind für den Ilse-Kibgis- und Ernst-Käsemann-Platz sowie die Bochumer Straße vorgesehen.
Bezüglich der Ecotriis, also beschattender Konstruktionen mit Bepflanzung, ist der Verwaltung das Konzept bekannt. Eine Beratung durch den Hersteller fand am 8. Juli 2026 statt. Die Verwaltung merkt an, dass diese Systeme eine Alternative zu Bäumen bei fehlenden Wurzelräumen darstellen können, jedoch erst nach einer Anwachsphase von ein bis zwei Jahren eine vollständige Beschattung bieten. Die Anschaffungskosten pro Einheit werden mit circa 12.000 € bis 15.000 € angegeben, was bei einem Ensemble aus drei Einheiten Kosten von circa 36.000 € bis 45.000 € zur Folge hätte. Als Herausforderungen werden zudem der hohe Pflegeaufwand, Haftungsfragen sowie die Vandalismusanfälligkeit genannt.
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Beratungsfolge
- 22.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 11.1.3Anfrage des sachkundigen Bürgers Herrn Jedamzik und Anfrage der sachkundigen Einwohnerin Frau Brettschneider - Abfallhaufwerke Hafen Grimberg -Zur Vorlage · 25-30/01476 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In einer Mitteilungsvorlage der Verwaltung werden die Anfragen zweier sachkundiger Bürger zum Thema Abfallhaufwerke im Hafen Grimberg beantwortet. Die Anfragen beziehen sich auf Berichte des Recherchenetzwerks CORRECTIV, wonach bei Wasserproben Werte für Nickel und Schwermetalle deutlich über den Prüfwerten der Bodenschutzverordnung lagen.
Die Verwaltung stellt klar, dass es sich bei dem Gelände nicht um eine Deponie, sondern um widerrechtlich lagernde Abfallhaufwerke handelt. Ein Bericht zur orientierenden Materialerkundung liegt dem Referat Umwelt vom 09.02.2026 vor. Eine Bewertung der Ergebnisse der Recherche ist der Verwaltung nicht möglich, da keine Informationen über die Probenahme, die Methode oder den Analysenbericht vorliegen. Ein Grundwassermonitoring wird in diesem Bereich nicht betrieben. Bezüglich der Anlieferer der Abfälle wird mitgeteilt, dass die kontaktierten Unternehmen ihre Verantwortung bislang nicht anerkannt haben; ordnungsbehördliche Maßnahmen werden weiterhin eingeleitet.
Hinsichtlich der Geländeabsicherung liegt die Verantwortung bei der Grundstückseigentümerin. Die Zufahrt ist durch ein Tor verschlossen und das Gelände teilweise eingezäunt, wobei ein unbefugtes Betreten wasserseitig nicht gänzlich verhindert werden kann. Ein Gutachten zur Umweltsituation wurde von der Grundstückseigentümerin in Auftrag gegeben; die Stadt hat an diesem Dokument keine Rechte. Zum Stand der Beseitigung der Abfallhaufwerke wird auf Berichte aus den Sitzungen des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz vom 28.01.2025 und 10.03.2026 verwiesen. Ein zivilrechtlicher Rechtsstreit zwischen der RWE Generation SE und der Remondis GmbH & Co KG, dem die Stadt als Streithelfer beigetreten ist, weist keinen neuen Sachstand auf.
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- 22.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 11.1.4Anfrage des sachkundigen Bürgers Herrn Jedamzik - Bienen- und Wasserloop im Revierpark Nienhausen -Zur Vorlage · 25-30/01417 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung beantwortet in einer Mitteilungsvorlage die Anfrage eines sachkundigen Bürgers zum Bienen- und Wasserloop im Revierpark Nienhausen. Das Projekt ist Teil der Revitalisierung „Revierparks 2020-Zukunft und Heimat“. Initiator des Projekts ist der Regionalverband Ruhr (RVR), der die Umsetzung mit einem Planungsbüro realisierte; die Eröffnung erfolgte im Sommer 2023. Die Finanzierung erfolgte über Grüne Infrastruktur-EFRE-Mittel mit einem Förderanteil von 80 %. Die Verantwortung für die Instandhaltung liegt nach Fertigstellung bei der Parkleitung Nienhausen der Freizeitgesellschaft Ruhr (FMR).
Hinsichtlich der Kosten wird ausgeführt, dass für den Bienen-Loop ein Förderantrag in Höhe von 82.000 € (netto) und für den Wasser-Loop ein Antrag über 80.000 € (netto) gestellt wurde. Zusätzlich fielen Kosten für einen Umweltbildenden an, der die Planungs- und Bauphase begleitete. Die Loops wurden als Einzelstücke aus robustem Material gefertigt, wobei der Unterhaltsaufwand mit dem von normalen Spielgeräten vergleichbar ist. Kosten durch Vandalismus sind nicht bezifferbar, eine Wiederbeschaffung wird aufgrund der Einzelanfertigung als schwierig eingestuft.
Ein Roll-Out des Projekts an andere Standorte im Stadtgebiet Gelsenkirchen wird von der Verwaltung als nicht möglich und nicht sinnvoll bewertet. Begründet wird dies mit dem Ressourcenaufwand sowie der Tatsache, dass bereits weniger aufwändige Informationsangebote an verschiedenen Stellen umweltpädagogische Bildung vermitteln. Zudem soll diese Arbeit künftig durch die Mitgliedschaft bei der Biologischen Station Westliches Ruhrgebiet intensiviert werden.
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- 22.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 11.1.5Entwurf des Nationalen Wiederherstellungsplans zu Art. 8 der EU-Verordnung zur Wiederherstellung der NaturZur Vorlage · 25-30/01519 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Mitteilungsvorlage informiert über den Entwurf des Nationalen Wiederherstellungsplans (NWP) zur Umsetzung der EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur (W-VO). Der Entwurf des NWP wurde vom Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit sowie dem Bundesamt für Naturschutz erarbeitet. Ziel der Verordnung ist der langfristige Schutz und die Verbesserung geschädigter Ökosysteme.
Ein zentraler Aspekt für die Stadtentwicklung ist Artikel 8 der Verordnung, der die Wiederherstellung städtischer Ökosysteme regelt. Dabei stehen der städtische Grünflächenanteil sowie die städtische Baumüberschirmung als Indikatoren im Fokus. Für Städte, deren Grünflächenanteil mindestens 45 % und deren Baumüberschirmung mindestens 10 % beträgt, gilt bis Ende 2030 eine Ausnahmeregelung, nach der sich diese Werte nicht zwingend halten müssen. Ab 2031 ist eine Steigerung beider Werte gegenüber dem Referenzzustand vom August 2024 vorgeschrieben.
Die Stadt Gelsenkirchen weist einen städtischen Grünflächenanteil von 47,3 % und eine Baumüberschirmung von 22,6 % auf und fällt somit unter diese Ausnahmeregelung. Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass die Ausgangswerte bis Ende 2030 nicht verschlechtert werden sollten, um Handlungsbedarfe ab 2031 zu begrenzen. Der NWP umfasst Maßnahmen in den Bereichen Netzwerkbildung, die Ausweitung von Förderprogrammen sowie rechtliche Anpassungen, wie etwa die Nutzung von Baumschutzsatzungen oder die Novellierung des Baugesetzbuches.
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- 22.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz · zur Kenntnis genommen
- 16.09.2026 · Sitzung des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 11.1.6Berichte zum Stichtag 30.06.2026 (Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit, Klimaschutz/VB 6)Zur Vorlage · 25-30/01462 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Mitteilungsvorlage der Verwaltung informiert den Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz über die Berichte zum Stichtag 30.06.2026. Im Rahmen der Vorlage werden wesentliche Abweichungen zu den im Haushaltsplan 2026 vereinbarten Zielen, Maßnahmen, Finanz- und Leistungsdaten sowie über Chancen und Risiken innerhalb des Aufgabenbereichs des Ausschusses dargelegt.
Als wesentliche Abweichungen werden in der Vorlage solche Fälle definiert, in denen die geplanten Ziele oder Maßnahmen voraussichtlich nicht oder nicht vollständig erreicht werden. Zudem gilt eine Abweichung als berichtspflichtig, wenn die Prognose im Teilergebnisplan um mindestens 10 % oder um 250.000 € vom fortgeschriebenen Planwert abweicht, wobei Abweichungen unterhalb eines Betrages von 10.000 € nicht berichtspflichtig sind. Ebenso werden Abweichungen bei den Produktkennzahlen aufgeführt, sofern die Prognose um mindestens 10 % vom Planwert abweicht.
Die Erläuterungen zu diesen Abweichungen beziehen sich auf die Produktgruppen 5501 Natur- und Landschaftsschutz sowie 5601 Präventiver und repressiver Umweltschutz. Zusätzlich enthält die Vorlage einen Bericht über Beschlüsse, die bereits länger als ein halbes Jahr zurückliegen, jedoch noch nicht abschließend umgesetzt wurden. Die Vorlage dient dem Ausschuss zur Kenntnisnahme in der Sitzung am 22.09.2026.
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Anlage 1 Bericht zum NKF-Haushalt zum Stichtag 30.06.2026|Anlage 2 Bericht zur Ausführung von Beschlüssen
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- 22.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 11.1.7Sachstandsbericht zur illegalen Ablagerung von Bodenmaterial in einer Baugrube am Hafen Graf BismarckZur Vorlage · 25-30/01599 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen einer Mitteilungsvorlage einen Sachstandsbericht zur illegalen Ablagerung von Bodenmaterial in einer Baugrube am Hafen Graf Bismarck vorgelegt. Der Vorfall betraf ein Grundstück an der Johannes-Rau-Allee 28-32.
Nach Angaben der Verwaltung wurden durch den Projektentwickler im Zeitraum vom 6. bis zum 8. Mai 2026 Boden- und Baugrunduntersuchungen durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen lassen laut den Aussagen eines Fachgutachters eine Entwicklung des Grundstücks wie ursprünglich geplant zu.
Der illegal abgelagerte Boden wurde im Zeitraum vom 3. bis zum 5. August 2026 vollständig entfernt. Laut den Angaben des Projektentwicklers steht das Vorgehen im Zusammenhang mit einem oder mehreren potenziellen Investoren. Die Vorlage dient der Kenntnisnahme im Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz.
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- 22.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 11.1.8Anfrage zur Hochwasserrisiko-Management-Planung 3. Zyklus Maßnahme Nr. 48 „Straßenbaum-Rigolen“Zur Vorlage · 25-30/01488 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt im Rahmen einer Mitteilungsvorlage einen Sachstand zur Maßnahme Nummer 48 „Straßenbaum-Rigolen“ vor. Hintergrund der Vorlage ist eine Zusage aus der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz vom 23. Juni 2026, um auf Nachfragen zur Hochwasserrisiko-Management-Planung des 3. Zyklus zu antworten.
Die Etablierung von Straßenbaum-Rigolen bleibt ein Ziel des Referats Verkehr, um Starkregengefahren zu reduzieren und den Wasserkreislauf zu stärken. Dies wird durch die Neuanmeldung der Maßnahme 62 zur Betrachtung von Hochwasser- und Starkregengefahren in der Straßenplanung verfolgt. Neben Baumrigolen werden auch andere Methoden wie Versickerungsmulden, Tiefbeete, Zisternen oder wasserdurchlässige Beläge in Betracht gezogen.
In der Vergangenheit wurden die Siegfriedstraße und die Lothringer Straße als Pilotprojekte ausgewählt. In beiden Bereichen erwies sich eine Versickerung aufgrund der Bodenverhältnisse als nicht möglich. Die Siegfriedstraße kann aufgrund von Priorisierungen in der Verkehrsplanung derzeit nicht im Rahmen einer Planungsmaßnahme betreut werden, nachdem sie im Bestand saniert wurde.
In der Lothringer Straße, die Teil des Projektes „Lebenswerte Straßen, Orte und Nachbarschaften“ (LesSON) ist, werden Baumrigolen an einen neuen Regenwasserkanal angeschlossen. Diese sollen als Retentionselement mit einer Zisterne kombiniert werden. Zudem sind eine offene Wasserführung und ein Muldensystem im Park südlich der Straße geplant. Die bauliche Umsetzung in der Lothringer Straße ist für das Jahr 2027 vorgesehen.
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- 22.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 11.2Anfragen