Anfrage der Stadtverordneten Frau Huesmann Trulsen - Zulassungsstelle
✦ KI-Zusammenfassung
In einer Mitteilungsvorlage der Verwaltung zum Thema Zulassungsstelle wird auf eine Anfrage einer Stadtverordneten aus dem Juli 2026 geantwortet. Die Anfrage bezog sich auf die Nutzung des i-Kfz-Zugangs, die Gründe für dessen derzeitige Nichtverfügbarkeit, den Ressourcenbedarf für eine Wiedereinführung sowie die durchschnittlichen Wartezeiten.
Die Verwaltung führt aus, dass die Stadt Gelsenkirchen den i-Kfz-Zugang bis Ende 2024 genutzt hat. Seit der Abschaltung durch das Kraftfahrt-Bundesamt aus Sicherheitsaspekten ist eine private Nutzung für Bürgerinnen und Bürger derzeit nicht möglich. Eine Zulassung ist aktuell nur über eine Großkundenschnittstelle für Drittanbieter realisierbar.
Die Verzögerung bei der Wiederaufnahme des i-Kfz-Zugangs ist laut Verwaltung auf die Kündigung des Zulassungsverfahrens durch den Verfahrenshersteller und die daraus resultierende notwendige Neuausrichtung zurückzuführen. Die Gelsenkirchener Kommunale Datenzentrale Emscher Lippe arbeitet an einer Neuprojektierung, wobei die Produktivsetzung der Zugänge für das vierte Quartal 2026 angestrebt wird. Konkrete Kosten für die Wiedereinführung können derzeit nicht ermittelt werden.
Hinsichtlich der Wartezeiten sind keine Aussagen zur Online-Terminvergabe möglich. Die durchschnittlichen Wartezeiten vor Ort lagen im Zeitraum von Januar 2023 bis Juli 2026 im Durchschnitt zwischen drei und fünf Minuten, wobei in zwei Monaten ein Durchschnitt von sechs Minuten verzeichnet wurde.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026zur Kenntnis genommen
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