Sitzung des Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschusses
Gremium: Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschuss
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Tagesordnung
- –Tagesordnungsdebatte zum öffentlichen Teil der SitzungErgebnis: einstimmig zugestimmt
- 1Anträge gemäß § 7 i. V. m. § 29 der Geschäftsordnung
- 1.1Sachstandsbericht zur Situation im Bürgerservice - Antrag der SPD-Fraktion -Zur Vorlage · 25-30/01727 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat für die Sitzung des Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschusses am 1. Oktober 2026 einen neuen Tagesordnungspunkt beantragt. Es geht dabei um einen Sachstandsbericht zur Situation im Bürgerservice.
Der Antrag bezieht sich auf die Berichterstattung in verschiedenen Medien in Gelsenkirchen, die auf Verzögerungen und Einschränkungen bei Dienstleistungen hinweisen. Konkret werden die Kfz-Zulassungsstelle, die Bürgercenter sowie die Abteilung Ausländerangelegenheiten genannt. Die Fraktion bittet im Rahmen des Berichts um Informationen zu den Ursachen der beschriebenen Situation sowie zum aktuellen Sachstand. Zudem soll dargelegt werden, welche Maßnahmen zur Lösung der aufgetretenen Probleme bereits getroffen wurden. Der Antrag liegt dem zuständigen Ausschuss zur Entscheidung vor.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschusses · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 2Verwendung der Fördermittel aus dem “Gesetz über den Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur 2025 bis 2036” (NRW-Infrastrukturgesetz 2025 bis 2036)Zur Vorlage · 25-30/01354 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Rat der Stadt Gelsenkirchen eine Beschlussvorlage zur Verwendung pauschal zugewiesener Fördermittel aus dem NRW-Infrastrukturgesetz 2025 bis 2036 vor. Für diesen Zweck sind im Haushaltsplan 2026 insgesamt 5 Mio. EUR eingeplant.
Im Bereich der Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur sieht der Vorschlag den Neubau der Grundschule Wildenbruchplatz mit Gesamtkosten von 51 Mio. EUR vor, wovon etwa 37,4 Mio. EUR über das NRW-Infrastakturgesetz beantragt werden sollen; der Baubeginn ist für Januar 2027 vorgesehen. Für den Neubau oder die Sanierung des Volkshauses und der Grundschule Rotthausen werden Gesamtkosten von circa 63 Mio. EUR veranschlagt, wobei ein Bauantrag bis Ende 2026 geplant ist. Zudem sind eine Turnhalle am Max-Planck-/Anette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium mit einem Bedarf von etwa 15 Mio. EUR sowie eine Erweiterung der Gesamtschule Erle mit Kosten von circa 21,5 Mio. EUR vorgesehen.
Im Bereich Klimaschutz ist die energetische Sanierung des Schlosses Berge mit etwa 13 Mio. EUR vorgesehen, wobei für die energetische Dachhautsanierung und Photovoltaik ein Pauschalbetrag von 20 Mio. EUR bereitsteht. Im Bereich Infrastruktur wird die Prüfung einer Machbarkeitsstudie für neun Sportfelder an der Sportanlage Schürenkamp vorgeschlagen, deren Finanzierung bei Bestätigung mit 45 Mio. EUR aus dem NRW-Infrastrukturgesetz erfolgen soll. Das Hallenbad Horst ist im Förderbudget enthalten. Die Umgestaltung des Ilse-Kigbis-Platzes wird mit mindestens 2,3 Mio. EUR veranschlagt. Im Bezirk Ost sind eine BMX-Wettkampfstrecke sowie die Umwandlung eines Tennisplatzes in ein Kunstrasenspielfeld mit jeweils rund 2 Mio. EUR geplant. Ein Neubau einer Hundezwingeranlage am Tierheim Gelsenkirchen wird mit 1,7 Mio. EUR beziffert. Die Beratung in den Fachgremien findet zwischen dem 08.09.2026 und dem 01.10.2026 statt.
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Hauptdokument|Anlage 1 Übersicht Maßnahmenvorschlag|Anlage 2 Maßnahmenkarte Infrastrukturgesetz
Beratungsfolge
- 08.10.2026 · Sitzung des Rates der Stadt
- 01.10.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschusses · ohne Abstimmung
- 30.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Sportentwicklung · ohne Abstimmung
- 29.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Innovation · einstimmig zugestimmt
- 29.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familien · ohne Abstimmung
- 24.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Gastronomie, Tourismus und urbane Entwicklung · einstimmig zugestimmt
- 24.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bildung · ohne Abstimmung
- 23.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Kultur und urbane Szene · ohne Abstimmung
- 22.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz · einstimmig zugestimmt
- 22.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Prävention und Verbraucherschutz · ohne Abstimmung
- 17.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilitätsentwicklung · ohne Abstimmung
- 17.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Gesundheit · ohne Abstimmung
- 16.09.2026 · Sitzung des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses · ohne Abstimmung
- 16.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Soziales und Arbeit · ohne Abstimmung
- 15.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bau und Liegenschaften · ohne Abstimmung
- 10.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord · einstimmig zugestimmt
- 09.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Ost · einstimmig zugestimmt
- 09.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · einstimmig zugestimmt
- 08.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd · einstimmig zugestimmt
- 08.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West · einstimmig zugestimmt
- 09.07.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · ohne Abstimmung
Ergebnis: ohne Abstimmung - –Nachtfahrten für FrauenZur Vorlage · 25-30/01754 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschuss hat die Einführung eines Pilotprojekts für vergünstigte Nachtfahrten im Stadtgebiet Gelsenkirchen beschlossen. Das Angebot richtet sich an Frauen und weibliche Jugendliche ab 14 Jahren. Im Rahmen des Projekts werden Gutscheine in Höhe von jeweils 10,00 Euro bereitgestellt, die für Fahrten über die Plattform Uber eingesetzt werden können. Die Nutzung ist auf die Nachtstunden beschränkt, wobei die Zeiten je nach Jahreszeit zwischen 21:00 Uhr und 06:00 Uhr oder 22:00 Uhr und 06:00 Uhr liegen.
Die Finanzierung des Vorhabens erfolgt durch eine Kombination aus städtischen Mitteln und einem Beitrag des Mobilitätsanbieters. Die Stadt Gelsenkirchen stellt für den ersten Projektabschnitt ein Budget von 10.000 Euro zur Verfügung. Für den Zeitraum von April bis Juli 2027 trägt Uber ein weiteres Budget von bis zu 10.000 Euro bei. Der Start des Pilotprojekts ist für den 15. Oktober 2026 vorgesehen.
Die Verwaltung wurde beauftragt, die notwendigen Maßnahmen zur Umsetzung sowie den Abschluss einer Kooperationsvereinbarung mit dem Anbieter einzuleiten. Das Projekt ist zunächst befristet, wobei eine regelmäßige Auswertung der Nutzung, der Nachfrage und der Kostenentwicklung vorgesehen ist. Auf Grundlage der Evaluationsergebnisse soll über eine mögliche Fortführung oder Anpassung des Angebots entschieden werden. Die Abwicklung erfolgt digital über die bestehende Plattformstruktur, sodass kein zusätzlicher administrativer Aufwand für Buchungen oder Abrechnungen durch die Stadt entsteht.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschusses · mehrheitlich zugestimmt
Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt - 4Fortschreibung des Klimamaßnahmenprogramms für den Zeitraum 2026 - 2028Zur Vorlage · 25-30/01451 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 25-30/01451 der Verwaltung befasst sich mit der Fortschreibung des Klimamaßnahmenprogramms für den Zeitraum 2026–2028. Der Rat der Stadt soll den Bericht der Verwaltung zur Umsetzung des Programms 2023–2025 sowie die Maßnahmensteckbriefe für den Zeitraum 2026–2028 zur Kenntnis nehmen und die Verwaltung mit der Umsetzung des neuen Programms beauftragen.
Die Vorlage verweist auf gesetzliche Rahmenbedingungen wie das Gebäudeerneuerungsgesetz und das Klimaanpassungsgesetz NRW. Letzteres sieht eine geplante Novellierung zum 1. Januar 2027 vor, welche Städte zur Erstellung kommunaler Klimaanpassungskonzepte bis Ende 2029 verpflichtet. Die Klimaanpassungsstrategie Nordrhein-Westfalen 2024–2029 umfasst rund 110 Maßnahmen in 16 Handlungsfeldern. In Gelsenkirchen erfolgt die Koordination wasserwirtschaftlicher Maßnahmen seit 2020 durch GELSENKANAL.
Für das Programm 2026–2028 wurden Kurzsteckbriefe erstellt, wobei die erforderlichen Mittel durch die Haushaltsanmeldungen der betroffenen Dienststellen bereitgestellt werden. Der Rat der Stadt hatte bereits am 09.02.2023 der Umsetzung von Maßnahmen aus dem Klimakonzept 2030/2045 zugestimmt.
Der Beratungsprozess sieht Anhörungen der Bezirksvertretungen Gelsenkirchen-West, Süd, Mitte, Ost und Nord im September 2026 sowie Vorberatungen in verschiedenen Ausschüssen bis Anfang Oktober 2026 vor. Die Entscheidung durch den Rat der Stadt ist für den 08.10.2026 vorgesehen.
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Hauptdokument|Anlage 1 Bericht zur Umsetzung des KMP 2023 - 2025|Anlage 2 KMP 2026 - 2028 Steckbriefe|Anlage 3 KMP 2026 - 2028 Übersicht
Beratungsfolge
- 08.10.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · mehrheitlich zugestimmt
- 07.10.2026 · Sitzung des Betriebsausschusses GELSENKANAL · einstimmig zugestimmt
- 01.10.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschusses · mehrheitlich zugestimmt
- 30.09.2026 · Sitzung des Betriebsausschusses GELSENDIENSTE · einstimmig zugestimmt
- 29.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Innovation · einstimmig zugestimmt
- 22.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz · mehrheitlich zugestimmt
- 17.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Gesundheit · mehrheitlich zugestimmt
- 16.09.2026 · Sitzung des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses · einstimmig zugestimmt
- 15.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bau und Liegenschaften · mehrheitlich zugestimmt
- 10.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord · mehrheitlich zugestimmt
- 09.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Ost · mehrheitlich zugestimmt
- 09.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · mehrheitlich zugestimmt
- 08.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West · mehrheitlich zugestimmt
- 08.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd · mehrheitlich zugestimmt
Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt - 5Außer Kraft setzen der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Fleischhygiene (Fleischhygienegebührensatzung – FIHGS)Zur Vorlage · 25-30/01436 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung zum Thema Fleischhygiene sieht die Außerkraftsetzung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Fleischhygiene (Fleischhygienegebührensatzung – FIHGS) vor. Der Rat der Stadt soll über diesen Antrag entscheiden.
Die Grundlage für die bisherige Gebührenkalkulation der gewerblichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung sowie der damit verbundenen amtlichen Kontrollen basierte auf den Schlachtzahlen und den Einsatzzeiten des Personals aus dem Jahr 2020. Seit der Schließung des Schlachthofes im Oktober 2021 sind jedoch keine neuen Schlachtzahlen oder Einsatzzeiten in diesem Aufgabenbereich angefallen.
Nach Angaben der Verwaltung sind insbesondere die Regelungen für Großbetriebe durch die Schließung des Schlachthofes entbehrlich geworden. Da das ehemalige Schlachthof-Gelände verkauft wurde und der Rückbau der Gebäude aktuell stattfindet, entfällt der Bedarf an einer entsprechenden Satzung auch langfristig. Die notwendigen Regelungen zur Abrechnung der entsprechenden Amtshandlungen sind bereits in den Tarifstellen 6.4.3.1, 6.4.2.7.1 ff. und 6.4.2.7.2 ff. der Verwaltungsgebührenordnung NRW enthalten.
Die Vorlage durchläuft die Vorberatung im Ausschuss für Ordnung, Prävention und Verbraucherschutz sowie im Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschuss, bevor sie im Rat der Stadt zur Entscheidung vorgelegt wird.
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Beratungsfolge
- 08.10.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · einstimmig zugestimmt
- 01.10.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschusses · einstimmig zugestimmt
- 22.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Prävention und Verbraucherschutz · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 6Stadtmarketing Gesellschaft Gelsenkirchen mbH (SMG) - Veräußerung eines Gesellschaftsanteiles -Zur Vorlage · 25-30/01521 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Gelsenkirchen hat die Veräußerung eines Geschäftsanteils der Stadtmarketing Gesellschaft Gelsenkirchen mbH (SMG) an den Internationalen Unternehmerverband RuhrStadt e.V. (IntUV) beschlossen. Die Übernahme des Anteils erfolgt zum Preis von 1.100 Euro. Dieser Anteil wird aus den bestehenden Geschäftsanteilen der SMG realisiert und entspricht einem Anteil von 1,05 % am Stammkapital der Gesellschaft, welches sich auf insgesamt 104.400 Euro beläuft.
Die Veräußerung steht unter dem Vorbehalt, dass die Bezirksregierung Münster die Anteilsübertragung nicht untersagt. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben ist die Änderung der Anteilsverhältnisse der Bezirksregierung Münster anzuzeigen.
Die Entscheidung basiert auf der Grundlage, dass die erforderliche Zustimmung der Gesellschafterversammlung gemäß der Gesellschaftsvertrag der SMG vorliegen muss, wobei eine Mehrheit von drei Vierteln des gesamten Stammkapitals notwendig ist. Die aktuelle Gesellschafterstruktur der SMG umfasst neben der Stadt Gelsenkirchen mit 49,81 % weitere Beteiligungen von Unternehmen wie der Emscher Lippe Energie GmbH, der Stadtwerke Gelsenkirchen GmbH, der Sparkasse Gelsenkirchen sowie weiteren Institutionen. Durch die Veräußerung des Anteils an den IntUV verändert sich die Zusammensetzung der Stammeinlagen innerhalb der Gesellschaft.
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Beratungsfolge
- 08.10.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · vertagt
- 01.10.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschusses · vertagt
Ergebnis: vertagt - 7Planung der Feuerwache Wildenbruchstraße 50 inklusive der Vorbereitung des Rückbaus des BestandsgebäudesZur Vorlage · 25-30/01526 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt soll beschließen, die Gelsenkirchener Entwicklungsgesellschaft mbH mit der Planung einer neuen Feuerwache sowie dem Rückbau des Bestandsgebäudes an der Wildenbruchstraße 50 zu beauftragen. Das Projekt umfasst eine Nettofläche von rund 5.410 m², die sich in Bereiche für den Einsatzdienst (ca. 1.025 m²), Fahrzeughallen (ca. 1.000 m²), die Rettungswache (ca. 1.965 m²), ein Gerätehaus (ca. 860 m²) sowie Technik- und Verwaltungflächen unterteilt. Als Lösung wurde die sogenannte „Cube-Variante“ empfohlen. Die Umsetzung soll in einer Holz-Beton-Hybridbauweise erfolgen, wobei eine DGNB-Gold-Zertifizierung angestrebt wird.
Die geschätzten Gesamtkosten belaufen sich auf rund 60 Mio. €. Die Kosten für die Machbarkeitsstudie betragen rund 119.000,00 €, während die Planungsleistungen der Gelsenkirchener Entwicklungsgesellschaft mbH auf ca. 5 Mio. € geschätzt werden. Da im Haushalt bislang 51,5 Mio. € angemeldet sind, wurden Mehrkosten von 8,5 Mio. € für das Haushaltsaufstellungsverfahren 2027 beantragt. Die jährlichen Nettofolgekosten werden mit 295.195,67 € angegeben.
Der zeitliche Ablauf umfasst die Flächenfreimachung von etwa 6 Monaten sowie eine Dauer für Vergabe, Planung und Ausführung von ca. 54 Monaten. Der Beratungsprozess sieht eine Anhörung durch die Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte am 09.09.2026, eine Vorberatung im Ausschuss für Bau und Liegenschaften am 15.09.2026 sowie eine Kenntnisnahme im zuständigen Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschuss am 01.10.2026 vor. Die Entscheidung durch den Rat ist für den 08.10.2026 vorgesehen.
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Hauptdokument|Anlage 1 Auszüge Machbarkeitsstudie Stand 01 12 2025|Anlage 2 Untersuchung Krisenstabsräumlichkeiten Stand 16 07 2026
Beratungsfolge
- 08.10.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · einstimmig zugestimmt
- 01.10.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschusses · einstimmig zugestimmt
- 15.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bau und Liegenschaften · einstimmig zugestimmt
- 09.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 8Aufhebung des Beschlusses „Erneuerung der Kesselanlage der Zentralen Feuer- und Rettungswache Gelsenkirchen ZFRW2 in der Seestr. 3“Zur Vorlage · 25-30/01697 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung zum Thema 25-30/01697 beantragt die Aufhebung des Beschlusses vom 03.03.2026 (Drucksache Nr. 25-30/00604), welcher die Erneuerung der Kesselanlage der Zentralen Feuer- und Rettungswache Gelsenkirchen ZFRW2 in der Seestraße 3 betraf. Ursprünglich war vorgesehen, zwei defekte Gas-Heizungsanlagen durch zwei neue Gas-Heizungsanlagen zu ersetzen, nachdem die Anlagen in der Liegenschaft Seestraße 1-3 unvorhergesehen ausgefallen waren.
Aufgrund des Ausbaus des Fernwärmenetzes haben sich neue Rahmenbedingungen ergeben, die eine Anbindung an das Fernwärmenetz der Iqony Wärme GmbH ermöglichen. Die Verwaltung führt aus, dass diese Variante fachtechnisch und wirtschaftlich vorteilhaft ist. Die Kostenschätzung für die neue Fernwärmeanbindung, welche Elektro- und Sanitärarbeiten sowie sämtliche Nebenarbeiten umfasst, beläuft sich auf ca. 50.000 € brutto im Jahr 2026. Im Vergleich dazu belief sich die Kostenschätzung des ursprünglichen Beschlusses auf ca. 140.000 € brutto.
Durch die Umstellung auf Fernwärme erfolgt die Wärme- und Warmwasserversorgung ohne fossile Brennstoffe. Dies dient der Erfüllung der Vorgaben aus dem Klimakonzept 2030/2045 der Stadt Gelsenkirchen. Ein neuer Beschluss sei aufgrund der vorliegenden Kostenschätzung nicht erforderlich. Die Vorlage wird dem Ausschuss für Bau und Liegenschaften zur Entscheidung sowie dem Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschuss zur Kenntnisnahme vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschusses · einstimmig zugestimmt
- 15.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bau und Liegenschaften · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 9Aufhebung des Haushaltsbeschluss PG 5502, ID 15 („Hundewiese in Gelsenkirchen-Erle“) für das Haushaltsjahr 2026Zur Vorlage · 25-30/01399 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der GELSENDIENSTE sieht die Aufhebung des Haushaltsbeschlusses unter der Produktgruppe 5502 mit der ID 15 für das Haushaltsjahr 2026 vor. Gegenstand dieses Beschlusses ist das Projekt „Hundewiese in Gelsenkirchen-Erle“.
Nach Angaben der GELSENDIENSTE wurden zwei potenzielle Standorte, der „Wall an der Straße ‚In der Gräfte‘“ sowie ein Grünbereich zwischen der Oststraße und dem Haus Leithe, geprüft. Eine Umsetzung der geplanten Hundewiese ist an diesen Orten nicht möglich, da beide Flächen in einem Landschaftsschutzgebiet liegen und somit rechtliche Einschränkungen bestehen. Weitere Flächen im Stadtbezirk Ost stehen laut Vorlage nicht zur Verfügung.
Für die Einrichtung einer Hundewiese, die eine Umzäunung sowie eine Toranlage umfasst, wird ein Finanzbedarf zwischen 25.000 € und 35.000 € veranschlagt. Dieser Bedarf umfasst unter anderem die Ausstattung mit einer Schleuse im Eingangsbereich, Sitzgelegenheiten, Hundekotbeutelspendern und Mülleimern. Im Haushaltsaufstellungsverfahren wurden lediglich 3.000 € bereitgestellt, was laut der Verwaltung für eine Umsetzung unter Einhaltung der erforderlichen Kriterien nicht ausreicht. Die Vorlage wird zur Anhörung in die Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Ost sowie zur Vorberatung in den Betriebsausschuss der GELSENDIENSTE und zur Entscheidung in den Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschuss vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschusses · mehrheitlich zugestimmt
- 30.09.2026 · Sitzung des Betriebsausschusses GELSENDIENSTE · mehrheitlich zugestimmt
- 09.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Ost · abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt - 10Fremdnutzung des Ratssaals und von Sitzungszimmern hier: Nutzung für Dreharbeiten Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 2 GO NRWZur Vorlage · 25-30/01424 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschuss hat der Nutzung des Ratssaals sowie der Sitzungszimmer 470 und 471 im Hans-Sachs-Haus für Dreharbeiten zugestimmt. Die diwafilm GmbH plant am Sonntag, den 19. Juli 2026, die Aufnahmen für den Spielfilm „Der Feind im Klassenzimmer“, der im Auftrag der ARD produziert wird. Die Dreharbeiten im Ratssaal umfassen die Mitwirkung von neun Schauspielerinnen und Schauspielern sowie etwa 115 Komparsen und Komparsen. Die vorgesehenen Sitzungszimmer sollen als Aufenthalts- und Kostümräume dienen.
Die Räumlichkeiten sind grundsätzlich dem Verwaltungssondergebrauch gewidmet. Eine Ausnahme für die Nutzung durch die Produktionsgesellschaft ist möglich, wenn ein besonderes Interesse der Stadt vorliegt. Die Verwaltung sieht in der Nutzung durch eine renommierte Produktionsgesellschaft eine Möglichkeit, die Stadt als Kulisse für Filmkunst zu präsentieren.
Für die ganztägige Nutzung des Ratssaals wird ein Entgelt von 185,00 Euro erhoben. Die beiden Sitzungszimmer werden mit jeweils 45,00 Euro berechnet. Da die Nutzung voraussichtlich von 6.30 Uhr bis 21.00 Uhr erfolgt, fällt eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 400,00 Euro für die Nutzung außerhalb der Öffnungszeiten an, um die Personalkosten für die Öffnung des Hauses zu decken. Der Gesamtbetrag für die Nutzung beläuft sich auf 675,00 Euro. Die Entscheidung erfolgte als Dringlichkeitsentscheidung, da die Anfrage kurzfristig eingegangen war.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschusses · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 11Sitzungsplan und Sitzungskalender für die Vertretungsgremien für das Jahr 2027Zur Vorlage · 25-30/01699 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 25-30/01699 legt den Sitzungsplan und den Sitzungskalender für die Vertretungsgremien der Stadt Gelsenkirchen für das Jahr 2027 fest. Die Planung umfasst die Beratungszyklen im Zeitraum vom 12. Januar 2027 bis zum 9. Dezember 2027.
Der vorliegende Plan orientiert sich an der Struktur, die der Rat der Stadt durch Beschluss vom 18. Dezember 2025 für die aktuelle Wahlperiode festgelegt hat. Die detaillierte textliche und tabellarische Darstellung der Sitzungstermine ist in den Anlagen der Vorlage enthalten.
Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist der Vorschlag der Verwaltung, den letzten Sitzungszyklus des Jahres 2027 zeitlich zu strecken. Die letzte Ratssitzung, in der die Verabschiedung des Haushaltsplans für das Folgejahr vorgesehen ist, soll eine Woche später als in den vorangegangenen Zyklen stattfinden. Diese zeitliche Anpassung dient der Sicherstellung der ordnungsgemäßen Sitzungsvorbereitung. Die Verwaltung beabsichtigt damit, den Zeitraum zu nutzen, um notwendige Änderungen in den Haushaltsvorlagen zu berücksichtigen, die aus der abschließenden Vorberatung im Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschuss hervorgehen.
Die Vorlage durchläuft im Oktober 2026 zunächst die Vorberatung im zuständigen Ausschuss und wird anschließend dem Rat der Stadt zur Entscheidung vorgelegt.
Automatisch erzeugt durch
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Hauptdokument|Anlage 1 Sitzungsplan|Anlage 2 Sitzungskalender|Anlage 3 Sitzungskalender 2027
Beratungsfolge
- 08.10.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · einstimmig zugestimmt
- 01.10.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschusses · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 12Mitteilungen und Anfragen
- 12.1Mitteilungen
- 12.1.1Antrag der SPD-Fraktion - Sachstandsbericht zur Sicherheit der Mitarbeitenden des Jugendamtes GelsenkirchenZur Vorlage · 25-30/01715 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Juli 2026 einen Dringlichkeitsantrag gestellt, um einen Sachstandsbericht zur Sicherheit der Mitarbeitenden des Jugendamtes Gelsenkirchen einzufordern. Hintergrund der Anfrage ist die Untersuchung ähnlicher Gefährdungslagen wie bei einem Vorfall in Stade, bei dem Gewalt gegen Mitarbeitende im Kontext von Sorgerechtsstreitigkeiten auftrat.
Die Verwaltung nimmt in der Mitteilungsvorlage 25-30/01715 dazu Stellung und verweist auf den seit 2020 bestehenden Steuerungskreis Sicherheit. Dieser entwickelt ein gesamtstädtisches Sicherheitskonzept zum Schutz vor physischen und psychischen Übergriffen anhand eines 30-Punkte-Plans. Zu den präventiven Maßnahmen gehören eine mehrsprachige Respektkampagne sowie die konsequente Erstattung von Strafanzeigen bei Straftaten gegen Dienstkräfte. Seit 2025 können Gewaltvorfälle und Hausverbote digital gemeldet werden, um eine Identifizierung gefährlicher Personen vor Terminen zu ermöglichen.
Zudem führt das Referat Personal und Organisation Deeskalationsschulungen durch. Führungskräfte werden durch Sicherheitsmanager und Arbeitssicherheitsfachkräfte bei der Umsetzung von Schutzmaßnahmen beraten, die von organisatorischen Anpassungen bis hin zur Möblierung reichen. Für den Außendienst stehen unter anderem Stichschutzwesten zur Verfügung. Die Grundlage für individuelle Maßnahmen bildet die durch Führungskräfte zu erstellende Gefährdungsbeurteilung. Bei Terminen im Außendienst werden bei Bedarf zwei Dienstkräfte eingesetzt oder die Polizei hinzugezogen. Für den Bereich Kinder, Jugend und Familie werden technische Sicherheitsmaßnahmen getestet und analysiert. Nach kritischen Ereignissen finden quartalsweise Supervisionen statt. Eine mehrstufige betriebliche Nachsorge durch die Sozialberatung ist ebenfalls vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschusses · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 12.1.2Bericht über die finanzwirtschaftliche Entwicklung des Haushaltsjahres 2026 zum Stichtag 30.06.2026Zur Vorlage · 25-30/01708 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung legt einen Bericht über die finanzwirtschaftliche Entwicklung des Haushaltsjahres 2026 zum Stichtag 30.06.2026 vor. Die vorläufige rechnerische Prognose für das Jahresergebnis beläuft sich nach Berücksichtigung von Ermächtigungsübertragungen auf voraussichtlich -69,3 Mio. EUR. Dieser Wert ergibt sich aus einem fortgeschriebenen Plan von -43,1 Mio. EUR, ergänzt um die Jahresprognosen der Vorstandsbereiche, die Personal- und Versorgungsaufwendungen sowie einen globalen Minderaufwand, abzüglich der voraussichtlichen Übertragungen nach 2027.
Bei den wesentlichen Haushaltspositionen zeigt sich ein gemischtes Bild. Während der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer durch einen erhöhten Anteil infolge der Unternehmenssteuerreform einen Mehrertrag von rund 1,7 Mio. EUR ausweist und auch bei der Verzinsung der Gewerbesteuer sowie der Gewerbesteuerumlage Erstattungen zu erwarten sind, werden im Bereich der Hilfen bei Einkommensdefiziten Mindererträge in Höhe von 3 Mio. EUR prognostiziert. Die Personal- und Versorgungsaufwendungen werden voraussichtlich um rund 5,3 Mio. EUR steigen, was unter anderem auf Tariferhöhungen und eine Zunahme der Beschäftigten zurückzuführen ist. Im Bereich der Hilfen zur Erziehung wird mit einem Mehraufwand von 9,9 Mio. EUR gerechnet.
Trotz des prognostizierten Jahresfehlbetrages wird ein Anstieg der allgemeinen Rücklage um rund 89,1 Mio. EUR erwartet, da die Altschuldenübernahme durch das Land NRW im Februar 2026 eine einmalige eigenkapitalmehrende Wirkung von etwa 175,4 Mio. EUR erzielt. Damit ist die Verpflichtung zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts nach der Gemeindeordnung voraussichtlich nicht gegeben. Eine formelle Berichtspflicht oder die Notwendigkeit einer Nachtragssatzung liegen laut der vorliegenden Prognose nicht vor.
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Hauptdokument|Anlage - Bericht über die finanzwirtschaftliche Entwicklung des Haushaltsjahres 2026 zum Stichtag 30.06.2026
Beratungsfolge
- 01.10.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschusses · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 12.1.3Bericht zum Stichtag 30.06.2026 (HFBPDG/VB OB)Zur Vorlage · 25-30/01719 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage mit der Nummer 25-30/01719 informiert den Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschuss über den Stand der Haushaltsentwicklung zum Stichtag 30. Juni 2026. Der Bericht umfasst wesentliche Abweichungen zu den im Haushaltsplan 2026 vereinbarten Zielen, Maßnahmen, Finanz- und Leistungsdaten sowie eine Darstellung von Chancen und Risiken innerhalb der zuständigen Produktgruppen.
Als Kriterien für die Berichtspflicht gelten die voraussichtliche Nicht- oder unvollständige Erreichung definierter Ziele sowie Abweichungen in der Prognose des Teilergebnisplans, sofern diese mindestens 10 % oder 250.000 Euro vom fortgeschriebenen Planwert unterscheiden. Zudem sind Abweichungen bei den Produktkennzahlen von mindestens 10 % gegenüber dem Planwert aufzuführen. Abweichungen unterhalb eines Betrages von 10.000 Euro unterliegen nicht der Berichtspflicht.
Die vorliegende Information bezieht sich konkret auf die Produktgruppen 1101 (Politische Gremien), 1102 (Verwaltungsführung) und 1214 (Wahlen). Die Vorlage dient der Kenntnisnahme im Ausschuss und wird in der Sitzung am 1. Oktober 2026 behandelt.
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- 01.10.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschusses · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 12.1.4Bericht zum Stichtag 30.06.2026 (HFBPDG/VB 1)Zur Vorlage · 25-30/01643 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 25-30/01643 dient der Information des Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschusses über den Stand der Haushaltsführung und die Umsetzung von Beschlüssen zum Stichtag 30. Juni 2026.
In der ersten Anlage wird der Ausschuss auf Ebene der Produktgruppen über wesentliche Abweichungen zu den im Haushaltsplan 2026 vereinbarten Zielen, Maßnahmen, Finanz- und Leistungsdaten sowie über bestehende Chancen und Risiken im jeweiligen Aufgabenbereich informiert. Als wesentliche Abweichungen gelten dabei Situationen, in denen definierte Ziele oder Maßnahmen voraussichtlich nicht oder nicht vollständig erreicht werden. Zudem ist eine Berichterstattung erforderlich, wenn die Prognose im Teilergebnisplan um mindestens 10 % oder um 250.000 Euro vom fortgeschriebenen Planwert abweicht, sofern die Differenz nicht unter einem Betrag von 10.000 Euro liegt. Ebenso unterliegen Prognosen der Produktkennzahlen ab einer Abweichung von 10 % vom Planwert der Berichtspflicht.
Die zweite Anlage enthält einen Bericht über Beschlüsse, deren Umsetzung seit mehr als einem halben Jahr noch nicht abschließend erfolgt ist. Die Vorlage wird im Ausschuss zur Kenntnisnahme in der Sitzung am 1. Oktober 2026 behandelt.
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Hauptdokument|HFBPDG Bericht zum NKF-Haushalt zum Stichtag 30.06.2026 - Anlage 1|HFBPDG Bericht zur Ausführung von Beschlüssen - Anlage 2
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- 01.10.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschusses · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 12.1.5Bericht zum Stichtag 30.06.2026 (HFBPDG/VB 2)Zur Vorlage · 25-30/01633 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 25-30/01633 informiert den Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichstellungsausschuss über den Sachstand zum Stichtag 30. Juni 2026. Der Bericht umfasst wesentliche Abweichungen zu den im Haushaltsplan 2026 vereinbarten Zielen, Maßnahmen, Finanz- und Leistungsdaten sowie zu den damit verbundenen Chancen und Risiken innerhalb der zuständigen Aufgabenbereiche.
Als maßgeblich für die Berichtspflicht gelten Abweichungen, wenn definierte Ziele oder Maßnahmen voraussichtlich nicht vollständig erreicht werden, die Prognose im Teilergebnisplan um mindestens 10 % oder 250.000 Euro vom fortgeschriebenen Planwert abweicht oder die Produktkennzahlen eine Abweichung von mindestens 10 % zum Planwert aufweisen. Abweichungen unterhalb eines Betrages von 10.000 Euro sind nicht berichtspflichtig.
Der vorliegende Bericht erläutert die Abweichungen in den Produktgruppen 1108 (Personal- und Organisationsmanagement) sowie 6101 (Zentrale Finanzwirtschaft). Zusätzlich enthält die Vorlage Informationen über Beschlüsse, die bereits seit mehr als einem halben Jahr vorliegen, jedoch noch nicht abschließend umgesetzt wurden. Die Vorlage dient der Kenntnisnahme im Ausschuss am 1. Oktober 2026.
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Hauptdokument|Bericht zum Stichtag 30.06.2026 für die PG 1108 und 6101|Bericht zur Ausführung von Beschlüssen
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- 01.10.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschusses · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 12.1.6Bericht zum Stichtag 30.06.2026 (HFBPDG/VB 4)Zur Vorlage · 25-30/01564 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage mit der Nummer 25-30/01564 dient der Information des Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschusses über den Stand der Haushaltsentwicklung zum Stichtag 30. Juni 2026. Der Bericht umfasst wesentliche Abweichungen zu den im Haushaltsplan 2026 vereinbarten Zielen, Maßnahmen, Finanz- und Leistungsdaten sowie die Identifikation von Chancen und Risiken innerhalb des zuständigen Aufgabenbereichs.
Als Abweichung gilt in diesem Kontext, wenn definierte Ziele oder Maßnahmen voraussichtlich nicht oder nur unvollständig erreicht werden. Zudem sind Abweichungen im Teilergebnisplan meldepflichtig, sofern die Prognose um mindestens 10 % oder um 250.000 Euro vom fortgeschriebenen Planwert abweicht, wobei Beträge unter 10.000 Euro nicht der Berichtspflicht unterliegen. Ebenso werden Abweichungen bei den Produktkennzahlen aufgeführt, wenn die Prognose um mindestens 10 % vom Planwert abweicht.
Im vorliegenden Dokument wird eine spezifische Abweichung in der Produktgruppe 3601, welche die Förderung von Kindern in der Tagesbetreuung betrifft, erläutert. Die Vorlage ist für die Sitzung des Ausschusses am 1. Oktober 2026 zur Kenntnisnahme vorgesehen.
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- 01.10.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschusses · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 12.1.7Bericht zum Stichtag 30.06.2026 (HFBPDG/VB 6)Zur Vorlage · 25-30/01470 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage mit der Nummer 25-30/01470 dient der Information des Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschusses über den Stand der Haushaltsführung zum Stichtag 30. Juni 2026. Der Bericht umfasst die wesentlichen Abweichungen zu den im Haushaltsplan 2026 vereinbarten Zielen, Maßnahmen, Finanz- und Leistungsdaten sowie die Identifikation von Chancen und Risiken innerhalb der zuständigen Produktgruppen.
Als Kriterien für die Berichtspflicht gelten Abweichungen, bei denen definierte Ziele oder Maßnahmen voraussichtlich nicht oder nur unvollständig erreicht werden. Zudem sind Abweichungen im Teilergebnisplan meldepflichtig, sofern die Prognose um mindestens 10 % oder um 250.000 Euro vom fortgeschriebenen Planwert abweicht, wobei Beträge unter 10.000 Euro nicht der Berichtspflicht unterliegen. Ebenso werden Abweichungen bei den Produktkennzahlen aufgeführt, wenn die Prognose um mindestens 10 % vom Planwert abweicht.
Im Rahmen dieser Vorlage werden spezifische Erläuterungen zu den Abweichungen innerhalb der Produktgruppe 5302 Gelsenkanal vorgenommen. Die Vorlage ist für die Kenntnisnahme im Ausschuss am 1. Oktober 2026 vorgesehen. Die zuständige Fachabteilung im Büro des Vorstands für Stadterneuerung, Planung, Verkehr und Liegenschaften hat die Auskunft erteilt.
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Hauptdokument|Bericht zum NKF-Haushalt zum Stichtag 30.06.2026
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- 01.10.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschusses · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 12.1.8Anfrage der Stadtverordneten Frau Huesmann Truelsen - Zuschuss an den Bezirksverband der Kleingärtner -Zur Vorlage · 25-30/01408 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen einer Anfrage einer Stadtverordneten zum Stand der Umsetzung von Beschlüssen aus der Haushaltberatung 2026 wurde der aktuelle Status einer geplanten finanziellen Unterstützung thematisiert. Die Fragestellerin bezog sich dabei auf die Umstrukturierung der Organisation des Kleingartenwesens in Gelsenkirchen und die damit verbundene Übertragung neuer Aufgaben. In diesem Zusammenhang wurde nach dem Stand der Auszahlung eines Zuschusses in Höhe von 50.001 Euro gefragt, der zur Durchführung dieser Aufgaben vorgesehen war.
Die Verwaltung stellte in ihrer Stellungnahme klar, dass sich die finanzielle Zuwendung nicht an den Bezirksverband der Kleingärtner, sondern an den Stadtverband der Kleingärtner Gelsenkirchen e.V. richtet. Der Stadtverband fungiert als Vertragspartner der Stadt Gelsenkirchen im Rahmen des Zwischenpachtvertrages zur Überlassung von Flächen für die kleingärtnerische Nutzung. Die Verwaltung teilte mit, dass der Zuschuss in Höhe von 50.001 Euro gemäß dem Haushaltsbeschluss für das Jahr 2026 bereits im Juni 2026 an den Stadtverband der Kleingärtner Gelsenkirchen e.V. überwiesen wurde. Die Vorlage dient der Kenntnisnahme im Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschuss.
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- 01.10.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschusses · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 12.1.9Anfrage der Stadtverordneten Frau Huesmann Trulsen - Zulassungsstelle -Zur Vorlage · 25-30/01484 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In einer Mitteilungsvorlage der Verwaltung zum Thema Zulassungsstelle wird auf eine Anfrage einer Stadtverordneten aus dem Juli 2026 geantwortet. Die Anfrage bezog sich auf die Nutzung des i-Kfz-Zugangs, die Gründe für dessen derzeitige Nichtverfügbarkeit, den Ressourcenbedarf für eine Wiedereinführung sowie die durchschnittlichen Wartezeiten.
Die Verwaltung führt aus, dass die Stadt Gelsenkirchen den i-Kfz-Zugang bis Ende 2024 genutzt hat. Seit der Abschaltung durch das Kraftfahrt-Bundesamt aus Sicherheitsaspekten ist eine private Nutzung für Bürgerinnen und Bürger derzeit nicht möglich. Eine Zulassung ist aktuell nur über eine Großkundenschnittstelle für Drittanbieter realisierbar.
Die Verzögerung bei der Wiederaufnahme des i-Kfz-Zugangs ist laut Verwaltung auf die Kündigung des Zulassungsverfahrens durch den Verfahrenshersteller und die daraus resultierende notwendige Neuausrichtung zurückzuführen. Die Gelsenkirchener Kommunale Datenzentrale Emscher Lippe arbeitet an einer Neuprojektierung, wobei die Produktivsetzung der Zugänge für das vierte Quartal 2026 angestrebt wird. Konkrete Kosten für die Wiedereinführung können derzeit nicht ermittelt werden.
Hinsichtlich der Wartezeiten sind keine Aussagen zur Online-Terminvergabe möglich. Die durchschnittlichen Wartezeiten vor Ort lagen im Zeitraum von Januar 2023 bis Juli 2026 im Durchschnitt zwischen drei und fünf Minuten, wobei in zwei Monaten ein Durchschnitt von sechs Minuten verzeichnet wurde.
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- 01.10.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschusses · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 12.1.10Anfrage der Stadtverordneten Frau Huesmann Trulsen - Beseitigung von Schrottfahrzeugen im öffentlichen Raum -Zur Vorlage · 25-30/01624 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen einer Anfrage der Stadtverordneten wurde der aktuelle Stand zur Beseitigung von illegal abgestellten Schrottfahrzeugen im öffentlichen Straßenraum sowie zur Umsetzung von Effizienzsteigerungszielen abgefragt. Die Fragestellung bezog sich dabei insbesondere auf die im Rahmen der Haushaltsberatungen thematisierten Bestrebungen, die Verfahren zur Entfernung solcher Fahrzeuge zu beschleunigen.
Die Verwaltung nimmt dazu Stellung und verweist auf die Ergebnisse einer Pilotphase. Nach den vorliegenden Erkenntnissen zeigt sich, dass die ergänzende Anwendung des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen neben der bereits etablierten Verfahrensweise nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz geeignet erscheint, um die Standzeiten von unangemeldeten Fahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum zu reduzieren. Für detaillierte Informationen wird auf einen bereits veröffentlichten Sachstandsbericht aus dem Ausschuss für Ordnung, Prävention und Verbraucherschutz vom Juni 2026 verwiesen. Die Vorlage dient der Kenntnisnahme im Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschuss.
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- 01.10.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschusses · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 12.1.11Anfrage des Stadtverordneten Herrn Tertocha - Umsetzungsstand Bürgerrat -Zur Vorlage · 25-30/01634 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen einer Mitteilungsvorlage zum Umsetzungsstand eines Bürgerrats informiert die Verwaltung über den aktuellen Stand der Prüfung von Fördermöglichkeiten. Die Anfrage eines Stadtverordneten bezog sich auf den Entwurf des Jahresabschlusses 2025, in dem als kurzfristiges Ziel für die Produktgruppe Öffentlichkeitsarbeit die Prüfung von Fördermitteln für die Durchführung eines Bürgerrats festgehalten wurde.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass verschiedene Fördertöpfe und Beteiligungsplattformen auf Landes- und Bundesebene sowie durch Stiftungen zur Verfügung stehen. Diese Programme decken thematische Schwerpunkte wie Mobilität, Stadtentwicklung, Integration, Klimaanpassung, Digitalisierung oder die Stärkung der Demokratie ab. Die Förderquoten und der Zugang zu diesen Programmen sind von den jeweiligen Projekten abhängig. Aktuell prüft die zuständige Fachabteilung, welche spezifischen Themen und Inhalte als Grundlage für eine Antragstellung dienen können.
Bezüglich des Zeitplans für weitere Beratungen im Hauptausschuss teilte die Verwaltung mit, dass ein Bericht erst dann erfolgen wird, wenn ein mögliches Format thematisch und organisatorisch feststeht und gegebenenfalls ein Antragsverfahren eingeleitet wurde. Weitere Erkenntnisse zur Durchführung eines Bürgerrats liegen zum jetzigen Zeitpunkt nicht vor. Die Vorlage wurde zur Kenntnisnahme in den Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschuss eingestellt.
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- 01.10.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschusses · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 12.1.12Anfrage der Stadtverordneten Frau Huesmann Trulsen – Kindertagespflege –Zur Vorlage · 25-30/01644 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Mitteilungsvorlage 25-30/01644 beantwortet die Verwaltung eine Anfrage einer Stadtverordneten zum aktuellen Stand der Entwicklung im Bereich der Kindertagespflege. Im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Jahr 2026 wurden Ziele für diesen Bereich festgelegt, die einen Ausbau der Kapazitäten um fünf Prozent, die Erarbeitung eines Konzepts zur Anwerbung neuer Kindertagespflegepersonen sowie die Sicherstellung der U3-Betreuung durch neue Großtagepflegestellen vorsehen.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass die derzeitigen Platzkapazitäten durch die aktuell tätigen selbstständigen Kindertagespflegepersonen als ausreichend eingestuft werden. Für eine detaillierte Bewertung der zukünftigen Bedarfe und des Platzangebots fehlen zum jetzigen Zeitpunkt noch abschließende und belastbare Zahlen der Jugendhilfeplanung. Diese Daten werden als wesentliche Grundlage für die weitere Planung betrachtet und müssen erst nach deren Vorliegen und Auswertung abgewartet werden.
Nach der Auswertung der anstehenden Daten wird die Gelsenkirchener Kindertagesbetreuung die weitere Entwicklung bewerten und entsprechende Handlungsschritte ableiten. Der Fokus der weiteren Maßnahmen soll dabei auf der Sicherung der qualitativen Weiterentwicklung des bestehenden Konzepts sowie auf der Stabilisierung der vorhandenen Strukturen liegen. Die Vorlage wird dem Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschuss zur Kenntnisnahme vorgelegt.
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- 01.10.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschusses · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 12.1.13Anfrage der Stadtverordneten Frau Huesmann Trulsen - Förderung von Sportgeräten in kommunalen vereinseigenen Anlagen -Zur Vorlage · 25-30/01733 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Mitteilungsvorlage 25-30/01733 wird über den aktuellen Stand der Umsetzung eines Haushaltsbeschlusses aus dem Jahr 2026 informiert. Gegenstand der Anfrage einer Stadtverordneten ist die Verwendung der bereitgestellten 30.000 Euro, die für die Erneuerung und Beschaffung von Sportgeräten in kommunalen, vereinseigenen Anlagen vorgesehen sind.
Der Stadtsportbund Gelsenkirchen e.V. hat für die Umsetzung ein digitales Antragsverfahren eingerichtet. Förderfähig sind investive Sportgeräte, die eine Nutzungsdauer von mehr als einem Jahr aufweisen und einen Anschaffungswert von über 250 Euro haben. Dazu zählen beispielsweise Turngeräte, Tore, Kraftsportgeräte oder digitale Anzeigetafeln, während kurzlebiger Verbrauchsmaterial ist von der Förderung ausgeschlossen. Antragsberechtigt sind die Mitgliedsvereine des Stadtsportbundes, sofern ein gültiger Freistellungsbescheid sowie entsprechende Angebote vorliegen.
Bis zum 17. Juli 2026 gingen 16 Anträge mit einer Gesamtsumme von rund 36.000 Euro ein, wodurch das Budget von 30.000 Euro überzeichnet wurde. In der Folge wurde das Antragsportal geschlossen; fünf weitere interessierte Vereine werden auf einer Warteliste geführt. Bisher wurden sieben Vereinen positive Förderbescheide über eine Gesamtsumme von 11.219,11 Euro erteilt. Die Prüfung der verbleibenden neun Anträge dauert an. Sollten nach Abschluss der Prüfungen Restmittel zur Verfügung stehen, ist für den Herbst ein weiterer Förderaufruf geplant, wobei die Vereine auf der Warteliste vorrangig informiert werden.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschusses · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 12.1.14Anfrage der Stadtverordneten Frau Huesmann Trulsen - Qualifizierungsmaßnahmen für Ehrenamtliche in Sportvereinen -Zur Vorlage · 25-30/01734 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen einer Anfrage der Stadtverordneten zum Stand der Qualifizierungsmaßnahmen für Ehrenamtliche in Sportvereinen liegen Informationen zur Mittelverwendung der im Haushalt 2026 bereitgestellten 15.000 Euro vor. Die Anfrage bezog sich auf die Umsetzung von Maßnahmen zur Förderung und Gewinnung ehrenamtlich Tätiger.
Nach Angaben des Stadtsportbunds Gelsenkirchen e. V. (Gelsensport) sind im Rahmen der städtischen Projektförderung verschiedene Maßnahmen geplant oder bereits umgesetzt worden. Die Kalkulation für die aufgeführten Veranstaltungen beläuft sich auf insgesamt 13.525 Euro. Zu den geplanten Maßnahmen gehören unter anderem Übungsleiterfortbildungen mit einem Budget von 4.050 Euro, die Ausbildung zur Schwimmlehrassistenz mit 3.760 Euro sowie Kurse zur Kinderentspannung mit 1.890 Euro. Weitere Schwerpunkte liegen in der Öffentlichkeitsarbeit im Sportverein (1.125 Euro), Grundlagen zur Zukunft des Sports hinsichtlich Gleichberechtigung, Inklusion und Vielfalt (1.050 Euro), sportpsychologischen Veranstaltungen (900 Euro) sowie der Prävention von digitaler Gewalt im Vereinsalltag (750 Euro).
Die Durchführung der Veranstaltungen ist von der jeweiligen Anzahl der Anmeldungen abhängig. Sofern eine kostenneutrale Durchführung aufgrund zu geringer Teilnehmerzahlen nicht gewährleistet werden kann, können die Veranstaltungen abgesagt werden. Die vorliegende Kalkulation nutzt somit einen Großteil der im Haushalt vorgesehenen Mittel für das Ehrenamt.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschusses · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - –Auflistung der Investitionsmaßnahmen 2026Zur Vorlage · 25-30/01730 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung legt eine aktualisierte Fassung der Investitionsmaßnahmen für das Jahr 2026 vor. Die vorliegende Mitteilungsvorlage (25-30/01730) basiert auf dem Ratsbeschluss vom 19. Februar 2026 und weist zum Stichtag 01. August 2026 eine Verbesserung des Saldos der Kernverwaltung um 40,3 Millionen Euro aus.
In der Kernverwaltung führen insbesondere Verschiebungen bei laufenden Investitionsmaßnahmen zu Entlastungen. So resultiert die Verschiebung des Neubaus der Kulturschule in das Jahr 2027 aus einer Minderauszahlung von 18,0 Millionen Euro. Auch bei den Maßnahmen der Gelsenkirchener Entwicklungsgesellschaft mbH ergibt sich durch Anpassungen ein geringerer Bedarf von 16,7 Millionen Euro. Im Bereich der neuen Investitionsmaßnahmen verringert sich der Saldo um rund 2,0 Millionen Euro, bedingt durch Mittelverschiebungen in spätere Jahre. Bei der Feuerschutzpauschale ist ein Mehrbedarf von etwa 110.000 Euro verzeichnet, der die Ausstattung der Feuerwehr finanziert.
Die Investitionsmaßnahmen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen weisen ebenfalls Veränderungen auf. Hier verbessert sich der Saldo um insgesamt 17,6 Millionen Euro. Diese Entwicklung resultiert primär aus Aktualisierungen bei den Beschaffungsmaßnahmen der GELSENDIENSTE sowie Anpassungen bei Maßnahmen des Instituts für Stadtgeschichte und von GELSENKANAL. Die Gesamtsumme der Investitionsbedarfe der Eigenbetriebe beläuft sich zum Stichtag auf 15,6 Millionen Euro.
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Hauptdokument|Anlage 1 Investitionsliste 2026 KV Abfrage1 VV|Anlage 2 Investitionsliste 2026 EB Abfrage1 VV
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- 01.10.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschusses · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - –Anfrage der Stadtverordneten Frau Huesmann Trulsen - Kinder- und Jugendförderplan -Zur Vorlage · 25-30/01738 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen einer Anfrage der Stadtverordneten zum Stand des Kinder- und Jugendförderplans 2027–2032 hat die Verwaltung Informationen zur Umsetzung der Ziele zur Resilienzsteigerung und zur Förderung digitaler Kompetenzen vorgelegt. Die Verankerung des Themenkomplexes Resilienz wurde im Jahr 2026 als kurzfristiges Ziel in die Produktgruppe 3602 aufgenommen. Im Zuge der Aktualisierung der Produktgruppenbeschreibung für das Jahr 2027 erfolgte eine inhaltliche Konkretisierung sowie die Überführung in einen planerischen Prozess, um die Berücksichtigung dieser Themen im kommenden Förderplan sicherzustellen.
Der kommunale Kinder- und Jugendförderplan für den Zeitraum 2027 bis 2032 befindet sich derzeit in der Erarbeitung. Eine Vorstellung des Plans im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familien ist für das erste Quartal des Jahres 2027 vorgesehen.
Bereits im Vorlauf zur Vorstellung des neuen Förderplans wurden erste Maßnahmen umgesetzt. Der Themenkomplex Resilienz wurde im Rahmen von Jahresgesprächen mit städtischen Einrichtungen sowie freien Trägern thematisiert. Die Auswertung der Rückmeldungen aus diesem Wirksamkeitsdialog ergab einen Bedarf, Resilienz in den Bereichen mentale Gesundheit, Digitalisierung sowie die Festigung struktureller Rahmenbedingungen als Wirkungsziel im Förderplan zu verankern. Zudem wurde die Strukturdatenerhebung zum Stichtag 31.12.2025 abgeschlossen. Die Auswertung der Daten, einschließlich einer Erreichbarkeitsanalyse, hat Versorgungslücken aufgezeigt, die im kommenden Planjahr adressiert werden sollen.
Automatisch erzeugt durch
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschusses · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - –Anfrage der Stadtverordneten Frau Huesmann Trulsen - Konzept für eine Personalbemessungsgrenze -Zur Vorlage · 25-30/01746 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Mitteilungsvorlage 25-30/01746 informiert die Verwaltung über den aktuellen Stand zur Erarbeitung eines Konzeptes für eine Prozessbemessungsgrenze. Hintergrund der Anfrage eines Ratsmitglieds ist der Beschluss aus den Haushaltsberatungen des Jahres 2026, die Entwicklung eines solchen Konzeptes als kurzfristiges Ziel für das laufende Haushaltsjahr festzulegen.
Die Verwaltung erläutert, dass die turnusmäßige Personalbemessung alle zwei Jahre auf Basis der anfallenden Prozesse erfolgt. Grundlage hierfür ist ein internes Konzept zur Personalbemessung, das in Zusammenarbeit mit dem Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik entwickelt wurde und sich an der Systematik der Empfehlungen der Landesjugendämter orientiert.
Zur Steuerung des Arbeitsvolumens wurden Dashboards auf verschiedenen Ebenen – von der Abteilung über den Fachbereich bis hin zur Teamebene – eingerichtet. Diese ermöglichen eine Übersicht über laufende, beendete und beginnende Prozesse sowie die Abbildung des Arbeitsvolumens über definierte Zeiträume. Die vorhandenen Daten werden derzeit zur Steuerung genutzt, beispielsweise durch die Anpassung von Zuständigkeiten in den Bezirken basierend auf dem Fachkräfteschlüssel. Das Verfahren befindet sich aktuell in einer Phase der Nachjustierung, da die Anpassung der Dashboards einen hohen Betreuungsaufwand erfordert. Der Prozess der Implementierung und der Anwendung der Dashboards ist somit noch nicht abgeschlossen.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschusses · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - –Anfrage der Stadtverordneten Frau Huesmann Trulsen - Konzept Jugendkriminalität -Zur Vorlage · 25-30/01747 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Jahr 2026 wurde das Ziel festgelegt, ein präventionsorientiertes und integriertes Konzept zur Bekämpfung der Jugendkriminalität zu erarbeiten. Dieses Konzept soll die an diesem Thema beteiligten Schnittstellen zusammenführen. Eine Anfrage der Stadtverordneten fragte nach dem aktuellen Stand der Umsetzung dieses Vorhabens.
Die Verwaltung teilte mit, dass das Thema „Haus des Jugendrechts“ bereits innerhalb der Verwaltung sowie im gemeinsamen Ausschuss der Referate Kinder, Jugend und Familien sowie Öffentliche Sicherheit und Ordnung thematisiert wurde. Die beteiligten Institutionen befürworten die Einrichtung eines Hauses des Jugendrechts in Gelsenkirchen. Für die Umsetzung ist die Zustimmung der zuständigen Staatsanwaltschaft in Essen erforderlich. Um die Tätigkeit der Staatsanwaltschaft in Gelsenkirchen zu ermöglichen, wurden alternative, niedrigschwellige Varianten wie eine Dependance oder eine virtuelle Einrichtung vorgeschlagen.
Im Rahmen der sogenannten „SoKo Jugend“ findet bereits eine verbindliche Zusammenarbeit in Bezug auf die verschiedenen Facetten der Jugendkriminalität sowie der Kriminalitätsprävention statt. Zudem arbeiten die Polizei und das Jugendamt derzeit an einem Kooperationsvertrag, der alle weiteren vorhandenen Schnittstellen einbezieht.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschusses · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - –Anfrage der Stadtverordneten Frau Huesmann Trulsen - Konzeption eines preisdotierten Wettbewerbs zur Demokratiebildung an Gelsenkirchener Schulen -Zur Vorlage · 25-30/01783 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 25-30/01783 befasst sich mit dem aktuellen Stand der Erarbeitung eines preisdotierten Wettbewerbs zur Demokratiebildung an Gelsenkirchener Schulen. Die Anfrage, die im Juli 2026 gestellt wurde, bezieht sich auf die Umsetzung von Beschlüssen aus der Haushaltberatung 2026. Ziel des angestrebten Konzepts ist es, Schulen zu fördern, die Werte wie Mitbestimmung, Teilhabe und eine lösungsorientierte Streitkultur im Schulalltag vermitteln, um so einen Beitrag zur Demokratieförderung zu leisten.
Die Verwaltung informiert dazu, dass die vhs Gelsenkirchen mit der Konzeption und Umsetzung des Wettbewerbs beauftragt wurde. Dabei wurde festgestellt, dass ein Bedarf an Angeboten besteht, die sich spezifisch an Grundschulkinder richten. Die zuständige Fachabteilung befindet sich derzeit im Austausch mit der unteren Schulaufsichtsbehörde, um die inhaltliche Ausgestaltung zu planen. Ein erster Pilotdurchlauf des Wettbewerbs ist für das Jahr 2027 vorgesehen. Die Vorlage wird dem Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschuss zur Kenntnisnahme vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschusses · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - –Anfrage der Stadtverordneten Frau Huesmann Trulsen - Ansiedlung Arcade Spielwelten -Zur Vorlage · 25-30/01600 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Jahr 2026 wurde im Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschuss die Anfrage einer Stadtverordneten zur Ansiedlung von Einrichtungen, die mit Arcade-Spielwelten vergleichbar sind, behandelt. Ziel der Anfrage war eine Erläuterung zum aktuellen Stand der Bemühungen, eine solche Betriebsform in Gelsenkirchen zu etablieren.
Die Verwaltung berichtet über eine durchgeführte Recherche zu verschiedenen Betriebsformen, Anbietern und Konzepten. Dabei wurde festgestellt, dass die Angebote hinsichtlich Größe, Ausstattung und Kombinationen mit Gastronomie oder Bowling stark variieren. Zudem wurde die Präsenz ähnlicher Angebote in anderen Städten des Ruhrgebiets sowie in Nordrhein-Westfalen dokumentiert.
Im Juli 2026 fanden drei unverbindliche Kennenlerntermine mit den Unternehmen Gamer Tech Deutschland GmbH, Lumis Experience und FunSport GmbH statt. In diesen Gesprächen wurden Standortanforderungen, Erfahrungen mit Genehmigungsverfahren sowie potenzielle Herausforderungen thematisiert. Von insgesamt sieben kontaktierten Anbietern meldeten einige kein Interesse oder fehlende Expansionskapazitäten. Auch die im Haushaltsantrag genannten Anbieter The Gamebox und Gamestate verfügten derzeit über keine Kapazitäten für Gespräche.
Die Verwaltung bewertet Arcade-Games-Angebote als mögliche Ergänzung der Nutzungsstruktur in den Zentren City und Buer. Aufgrund komplexer baurechtlicher Vorgaben wird auf mögliche langwierige Prozesse hingewiesen. Die Verwaltung plant, zukünftige Ansiedlungsbemühungen zu unterstützen und bei geeigneten Leerständen aktiv auf potenzielle Anbieter zuzugehen.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschusses · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 12.1.21Mündliche Mitteilungen
- 12.2Anfragen