Anregungen und Beschwerden nach § 24 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) hier: Teilerhalt der Kirche „Heilige Familie“ in Bulmke-Hüllen Stopp des Abrisses und Prüfung einer nachhaltigen Nutzung
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen einer Eingabe nach § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen wird der Verwaltung ein Anliegen zum weiteren Umgang mit der Kirche „Heilige Familie“ in Bulmke-Hüllen vorgelegt. Die Vorlage bezieht sich auf den Wunsch, den geplanten Abriss des Gebäudes zu stoppen und eine nachhaltige Nutzung der Liegenschaft zu prüfen. Die Stadt Gelsenkirchen ist seit Januar 2025 Eigentümerin des Geländes und der Gebäude.
Der Antragsteller fordert eine Neubewertung der Sachlage sowie die Offenlegung konkreter Kosten für das Projekt. Es wird angeregt, den Teilerhalt des Gebäudes zu prüfen, um die historische Bedeutung des Standorts als Wahrzeichen zu bewahren. Als alternative Nutzungsmöglichkeiten werden die Unterbringung des Heimatbundes Gelsenkirchen, die Einrichtung von Kitaplätzen sowie die Integration eines Archivs vorgeschlagen. Zudem wird auf die aktuelle Nutzung der Räumlichkeiten durch eine Tierschutzorganisation zur Unterstützung der Ukraine hingewiesen.
Hinsichtlich der geplanten Sportstätten wird vorgeschlagen, alternative Standorte wie das Gelände an der Pauluskirche oder die Ringstraße 70-80 zu prüfen, um den Abriss des Kirchengebäudes zu vermeiden. Die Eingabe verweist zudem auf die ökologischen Aspekte einer Umnutzung im Sinne der Nachhaltigkeit. Die Vorlage ist dem Ausschuss für Bau und Liegenschaften zur Kenntnisnahme für die Sitzung am 15. September 2026 vorzulegen.
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Beratungsfolge
- 15.09.2026zur Kenntnis genommen
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