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Tagesordnung
- –Tagesordnungsdebatte zum öffentlichen Teil der SitzungErgebnis: einstimmig zugestimmt
- 1Bürgerschaftliche Initiativen
- 1.1Anregungen und Beschwerden nach § 24 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) hier: Teilerhalt der Kirche „Heilige Familie“ in Bulmke-Hüllen Stopp des Abrisses und Prüfung einer nachhaltigen NutzungZur Vorlage · 25-30/01518 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen einer Eingabe nach § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen wird der Verwaltung ein Anliegen zum weiteren Umgang mit der Kirche „Heilige Familie“ in Bulmke-Hüllen vorgelegt. Die Vorlage bezieht sich auf den Wunsch, den geplanten Abriss des Gebäudes zu stoppen und eine nachhaltige Nutzung der Liegenschaft zu prüfen. Die Stadt Gelsenkirchen ist seit Januar 2025 Eigentümerin des Geländes und der Gebäude.
Der Antragsteller fordert eine Neubewertung der Sachlage sowie die Offenlegung konkreter Kosten für das Projekt. Es wird angeregt, den Teilerhalt des Gebäudes zu prüfen, um die historische Bedeutung des Standorts als Wahrzeichen zu bewahren. Als alternative Nutzungsmöglichkeiten werden die Unterbringung des Heimatbundes Gelsenkirchen, die Einrichtung von Kitaplätzen sowie die Integration eines Archivs vorgeschlagen. Zudem wird auf die aktuelle Nutzung der Räumlichkeiten durch eine Tierschutzorganisation zur Unterstützung der Ukraine hingewiesen.
Hinsichtlich der geplanten Sportstätten wird vorgeschlagen, alternative Standorte wie das Gelände an der Pauluskirche oder die Ringstraße 70-80 zu prüfen, um den Abriss des Kirchengebäudes zu vermeiden. Die Eingabe verweist zudem auf die ökologischen Aspekte einer Umnutzung im Sinne der Nachhaltigkeit. Die Vorlage ist dem Ausschuss für Bau und Liegenschaften zur Kenntnisnahme für die Sitzung am 15. September 2026 vorzulegen.
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Beratungsfolge
- 15.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bau und Liegenschaften · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 1.2Anregungen und Beschwerden nach § 24 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) hier: Teilerhalt der Kirche „Heilige Familie“ in Bulmke-Hüllen Stopp des Abrisses und Prüfung einer nachhaltigen NutzungZur Vorlage · 25-30/01516 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Ausschuss für Bau und Liegenschaften eine Beschlussvorlage vor, wonach der Antrag auf Teilerhalt der Kirche „Heilige Familie“ in Bulmke-Hüllen sowie auf einen Stopp des Abrisses abgelehnt werden soll. Ziel der Stadt ist der Neubau einer Dreifachturnhalle auf dem 4.066 m² großen Grundstück in der Hohenzollernstraße 57, welches die Stadt im Januar 2022 von der Katholischen Kirchengemeinde Propstei St. Augustinus erwerben beschloss.
Nach Prüfung durch die Untere Denkmalbehörde und den Landschaftsverband Westfalen-Lippe wurde festgestellt, dass der Kirchenbau nicht die Voraussetzungen für eine Eintragung in die Denkmalliste erfüllt. Ein Teilerhalt des Gebäudes wurde von den Referaten Hochbau und Liegenschaften geprüft, jedoch als baulich nicht geeignet für eine Dreifachturnhalle eingestuft. Zudem würde ein Erhalt des Gebäudes nicht ausreichend Platz für die geplante Sporthalle und die Kita der Kirchengemeinde lassen.
Alternative Standorte, wie das Gelände der Pauluskirche oder die Fläche an der Ringstraße 70 bis 80, wurden ebenfalls bewertet. Ein Bau an der Pauluskirche widerspricht laut Verwaltung den planungsrechtlichen Festsetzungen und dem Denkmalschutz der dortigen Anlage. Der Standort an der Ringstraße wird aufgrund der Eigentumsverhältnisse der Verkehrsgesellschaft Stadt Gelsenkirchen GmbH als ungeeignet eingestuft. Die Verwaltung beabsichtigt, den Abriss und den Neubau der Turnhalle weiterzuverfolgen.
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Beratungsfolge
- 15.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bau und Liegenschaften · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 2Anträge gemäß § 7 Abs. 1 der Geschäftsordnung
- 2.1Sachstandsbericht Umsetzung BauCode NRWZur Vorlage · 25-30/01652 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat einen Antrag mit der Nummer 25-30/01652 gestellt, der die Verwaltung zu einem Sachstandsbericht bezüglich der Umsetzung des BauCode NRW und der ab dem 01.09.2026 in Kraft tretenden Änderung der Landesbauordnung auffordert. Der Bericht soll darlegen, wie und wann die Umsetzung in Gelsenkirchen erfolgen soll sowie welche Auswirkungen dies auf die Verwaltungsstrukturen und -abläufe hat. Zudem wird die Verwaltung gebeten, die Chancen und Herausforderungen bei der Beschleunigung bauordnungsrechtlicher Verfahren zu erläutern.
Der Antrag bezieht sich auf die Ziele des BauCode NRW, die eine Vereinfachung der Planungs- und Genehmigungsprozesse, den Abbau von Bürokratie sowie die Stärkung der Eigenverantwortung der am Bau Beteiligten vorsehen. Zu den genannten inhaltlichen Schwerpunkten gehören die Erleichterung von Umbauvorhaben und Umnutzungen, die Digitalisierung von Verfahren sowie die Neuausrichtung bei den anerkannten Regeln der Technik auf die Verwaltungsvorschrift „Technische Baubestimmungen“.
Konkrete Regelungen, auf die der Antrag verweist, umfassen die Abschaffung der doppelten Einmessungspflicht, die sogenannte „Oldtimer-Regelung“ für Bestandsgebäude, die Ausweitung von Genehmigungsfreistellungen sowie bauordnungsrechtliche Erleichterungen für die Energiewende, wie etwa die Verfahrensfreiheit für E-Tankstellen. Zudem wird die Einführung einer Genehmigungsfiktion im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren thematisiert. Die Entscheidung über den Antrag ist im Ausschuss für Bau und Liegenschaften für den 15.09.2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 15.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bau und Liegenschaften · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 2.2Sachstandsbericht BahnhofsfensterZur Vorlage · 25-30/01655 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe FDP hat einen Antrag mit der Nummer 25-30/01655 gestellt, der einen Sachstandsbericht zum Verbleib des historischen Bahnhofsfensters fordert. Hintergrund der Anfrage ist die Information, dass das Fenster, welches derzeit an der Fassade des Boecker-Hauses am Eingang der Bahnhofsstraße angebracht ist, nicht an diesem Standort verbleiben soll. Nach vorliegenden Informationen ist geplant, das Objekt zu demontieren, zu restaurieren und an einem neuen Standort in unmittelbarer Nähe des Boecker-Hauses aufzustellen.
Mit dem Antrag bittet die Ratsgruppe FDP die Verwaltung um Auskunft zu verschiedenen Punkten. Es wird gefragt, aus welchen Gründen der Investor nicht davon überzeugt werden konnte, das Fenster am bisherigen Standort zu belassen. Zudem möchte die Ratsgruppe wissen, welche konkreten Planungen die Verwaltung bezüglich eines neuen Aufstellungsortes bereits vorgenommen hat. Darüber hinaus werden Informationen zum geplanten Zeitraum für die Umsetzung sowie zu den Kosten, die der Stadt Gelsenkirchen durch diese Maßnahmen entstehen, angefordert. Die Vorlage ist zur Entscheidung im Ausschuss für Bau und Liegenschaften in der Sitzung am 15. September 2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 15.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bau und Liegenschaften · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3Planung der Feuerwache Wildenbruchstraße 50 inklusive der Vorbereitung des Rückbaus des BestandsgebäudesZur Vorlage · 25-30/01526 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt soll beschließen, die Gelsenkirchener Entwicklungsgesellschaft mbH mit der Planung einer neuen Feuerwache sowie dem Rückbau des Bestandsgebäudes an der Wildenbruchstraße 50 zu beauftragen. Das Projekt umfasst eine Nettofläche von rund 5.410 m², die sich in Bereiche für den Einsatzdienst (ca. 1.025 m²), Fahrzeughallen (ca. 1.000 m²), die Rettungswache (ca. 1.965 m²), ein Gerätehaus (ca. 860 m²) sowie Technik- und Verwaltungflächen unterteilt. Als Lösung wurde die sogenannte „Cube-Variante“ empfohlen. Die Umsetzung soll in einer Holz-Beton-Hybridbauweise erfolgen, wobei eine DGNB-Gold-Zertifizierung angestrebt wird.
Die geschätzten Gesamtkosten belaufen sich auf rund 60 Mio. €. Die Kosten für die Machbarkeitsstudie betragen rund 119.000,00 €, während die Planungsleistungen der Gelsenkirchener Entwicklungsgesellschaft mbH auf ca. 5 Mio. € geschätzt werden. Da im Haushalt bislang 51,5 Mio. € angemeldet sind, wurden Mehrkosten von 8,5 Mio. € für das Haushaltsaufstellungsverfahren 2027 beantragt. Die jährlichen Nettofolgekosten werden mit 295.195,67 € angegeben.
Der zeitliche Ablauf umfasst die Flächenfreimachung von etwa 6 Monaten sowie eine Dauer für Vergabe, Planung und Ausführung von ca. 54 Monaten. Der Beratungsprozess sieht eine Anhörung durch die Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte am 09.09.2026, eine Vorberatung im Ausschuss für Bau und Liegenschaften am 15.09.2026 sowie eine Kenntnisnahme im zuständigen Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschuss am 01.10.2026 vor. Die Entscheidung durch den Rat ist für den 08.10.2026 vorgesehen.
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Hauptdokument|Anlage 1 Auszüge Machbarkeitsstudie Stand 01 12 2025|Anlage 2 Untersuchung Krisenstabsräumlichkeiten Stand 16 07 2026
Beratungsfolge
- 08.10.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · einstimmig zugestimmt
- 01.10.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschusses · einstimmig zugestimmt
- 15.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bau und Liegenschaften · einstimmig zugestimmt
- 09.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 4Planung und Neuerrichtung einer Vierfeldsporthalle auf dem Gelände des Annette-von-Droste-Hülshoff-GymnasiumsZur Vorlage · 25-30/01528 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Gelsenkirchen soll beschließen, die Gelsenkirchener Entwicklungsgesellschaft mbH mit der Planung für den Rückbau eines Bestandsgebäudes sowie die Neuerrichtung einer Vierfeldsporthalle auf dem Gelände des Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasiums zu beauftragen. Das Projekt sieht eine teileingegrabene Halle mit einer Nutzfläche von rund 2.810 m² vor. Die geschätzten Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 26,5 Mio. €, wobei 15 Mio. € durch Zuschüsse Dritter gedeckt werden sollen und ein Eigenfinanzierungsanteil von rund 11,5 Mio. € verbleibt. Die jährlichen Nettofolgekosten werden mit 908.446,71 € angegeben.
Der zeitliche Rahmen für Planung und Bau wird auf 36 bis 46 Monate veranschlagt. Eine Inbetriebnahme ist für Ende 2029 oder Anfang 2030 vorgesehen, sofern die Beauftragung bis zum 31.10.2026 erfolgt. Die Beratung der Vorlage ist für die Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord am 10.09.2026 sowie für die Ausschüsse für Bau und Liegenschaften und Bildung vorgesehen, bevor die Entscheidung im Rat am 08.10.2026 ansteht.
Die Kreditfinanzierung führt laut Vorlage zu einem Anstieg der Investitionskredite, der liquiden Mittel sowie der Bilanzsumme. Die Sporthalle weist zum 01.01.2026 einen Restbuchwert von 145.828,04 € im städtischen Anlagevermögen auf. Bei der geplanten Niederlegung des Gebäudes soll der Anlagenabgang in Höhe des zum Zeitpunkt der Maßnahme bestehenden Restbuchwertes gegen die allgemeine Rücklage verrechnet werden. Die Errichtung der Sporthalle soll in Holz-Hybridbauweise erfolgen, um eine Zertifizierung durch die Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) zu erreichen.
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Beratungsfolge
- 08.10.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · einstimmig zugestimmt
- 24.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bildung · einstimmig zugestimmt
- 15.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bau und Liegenschaften · einstimmig zugestimmt
- 10.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 5Austausch der Sicherheitsbeleuchtungsanlage und Alarmierungsanlage im Musiktheater im Revier (MiR)Zur Vorlage · 25-30/01508 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt eine Beschlussvorlage vor, nach der die Sicherheitsbeleuchtungsanlage sowie die Alarmierungsanlage im Musiktheater im Revier (MiR) auszutauschen sind. Die Maßnahme soll während der spielfreien Zeit im Jahr 2027 durchgeführt und bis zum Ende dieses Zeitraums abgeschlossen werden.
Die bestehende Sicherheitsbeleuchtungsanlage aus den 1980er Jahren weist technische Defekte auf und ist nicht mehr dauerhaft betriebssicher. Der Austausch soll die Einhaltung bauordnungsrechtlicher Vorgaben sowie der Verkehrssicherungspflicht gewährleisten. Die Kosten für diesen Austausch belaufen sich auf 260.000 €.
Zudem ist der Austausch der Alarmierungsanlage vorgesehen, da die aktuelle Anlage aufgrund ihres Alters und fehlender Ersatzteile nicht mehr zuverlässig instand gehalten werden kann. Im Oberfoyer des Theaters erfolgt die Alarmierung teilweise über eine Beschallungsanlage, die im Zuge der Arbeiten ebenfalls ausgetauscht werden soll. Die Kosten für die Alarmierungsanlage werden mit 230.000 € beziffert.
Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 490.000 €. Davon sind 90.000 € für den Haushalt 2026 und 400.000 € für den Haushalt 2027 vorgesehen. Die Finanzierung erfolgt vollständig aus Eigenmitteln. Die Umsetzung ist im laufenden Betrieb geplant.
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Beratungsfolge
- 15.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bau und Liegenschaften · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 6Ausschreibung von Jahresrahmenverträgen für SchadstoffuntersuchungenZur Vorlage · 25-30/01511 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt eine Beschlussvorlage vor, um die Ausschreibung eines Jahresrahmenvertrages für die Durchführung von Schadstoffuntersuchungen und Sanierungsbegleitungen an kommunalen Gebäuden einzuleiten. Ziel der Maßnahme ist es, die Untersuchung von schadstoffhaltigen Putzen, Spachtelmassen und Fliesenklebern sicherzustellen.
Nach Angaben der Verwaltung ist die Anzahl der zu beprobenden Objekte sowie der Beprobungen innerhalb der Objekte gestiegen. Ein Rahmenvertrag soll es ermöglichen, Leistungen auf Abruf zu beauftragen und Verzögerungen bei der Beauftragung von Gutachtern zu vermeiden, was bereits durch vorangegangene Verträge für die Zeiträume 2021-2022, 2023-2024 sowie 2025-2026 praktiziert wurde. Aufgrund der langen Ausschreibungsfristen eines EU-weiten Vergabeverfahrens muss die Vergabe bis September 2026 erfolgen, um einen Beginn des nächsten Vertrags zum 01.01.2027 zu gewährleisten.
Die Laufzeit der neuen Verträge ist auf zwei Jahre begrenzt. Die geschätzte jährliche Gesamtauftragssumme beläuft sich auf circa 200.000,00 Euro brutto, was Gesamtkosten von 400.000,00 Euro für die Maßnahme entspricht. Die Finanzierung erfolgt über den Eigenfinanzierungsanteil. Die Vorlage wird dem Ausschuss für Bau und Liegenschaften in der Sitzung am 15.09.2026 zur Entscheidung vorgelegt.
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- 15.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bau und Liegenschaften · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - –Aufhebung des Beschlusses „Erneuerung der Kesselanlage der Zentralen Feuer- und Rettungswache Gelsenkirchen ZFRW2 in der Seestr. 3“Zur Vorlage · 25-30/01697 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung zum Thema 25-30/01697 beantragt die Aufhebung des Beschlusses vom 03.03.2026 (Drucksache Nr. 25-30/00604), welcher die Erneuerung der Kesselanlage der Zentralen Feuer- und Rettungswache Gelsenkirchen ZFRW2 in der Seestraße 3 betraf. Ursprünglich war vorgesehen, zwei defekte Gas-Heizungsanlagen durch zwei neue Gas-Heizungsanlagen zu ersetzen, nachdem die Anlagen in der Liegenschaft Seestraße 1-3 unvorhergesehen ausgefallen waren.
Aufgrund des Ausbaus des Fernwärmenetzes haben sich neue Rahmenbedingungen ergeben, die eine Anbindung an das Fernwärmenetz der Iqony Wärme GmbH ermöglichen. Die Verwaltung führt aus, dass diese Variante fachtechnisch und wirtschaftlich vorteilhaft ist. Die Kostenschätzung für die neue Fernwärmeanbindung, welche Elektro- und Sanitärarbeiten sowie sämtliche Nebenarbeiten umfasst, beläuft sich auf ca. 50.000 € brutto im Jahr 2026. Im Vergleich dazu belief sich die Kostenschätzung des ursprünglichen Beschlusses auf ca. 140.000 € brutto.
Durch die Umstellung auf Fernwärme erfolgt die Wärme- und Warmwasserversorgung ohne fossile Brennstoffe. Dies dient der Erfüllung der Vorgaben aus dem Klimakonzept 2030/2045 der Stadt Gelsenkirchen. Ein neuer Beschluss sei aufgrund der vorliegenden Kostenschätzung nicht erforderlich. Die Vorlage wird dem Ausschuss für Bau und Liegenschaften zur Entscheidung sowie dem Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschuss zur Kenntnisnahme vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschusses · einstimmig zugestimmt
- 15.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bau und Liegenschaften · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 8Verwendung der Fördermittel aus dem “Gesetz über den Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur 2025 bis 2036” (NRW-Infrastrukturgesetz 2025 bis 2036)Zur Vorlage · 25-30/01354 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Rat der Stadt Gelsenkirchen eine Beschlussvorlage zur Verwendung pauschal zugewiesener Fördermittel aus dem NRW-Infrastrukturgesetz 2025 bis 2036 vor. Für diesen Zweck sind im Haushaltsplan 2026 insgesamt 5 Mio. EUR eingeplant.
Im Bereich der Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur sieht der Vorschlag den Neubau der Grundschule Wildenbruchplatz mit Gesamtkosten von 51 Mio. EUR vor, wovon etwa 37,4 Mio. EUR über das NRW-Infrastakturgesetz beantragt werden sollen; der Baubeginn ist für Januar 2027 vorgesehen. Für den Neubau oder die Sanierung des Volkshauses und der Grundschule Rotthausen werden Gesamtkosten von circa 63 Mio. EUR veranschlagt, wobei ein Bauantrag bis Ende 2026 geplant ist. Zudem sind eine Turnhalle am Max-Planck-/Anette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium mit einem Bedarf von etwa 15 Mio. EUR sowie eine Erweiterung der Gesamtschule Erle mit Kosten von circa 21,5 Mio. EUR vorgesehen.
Im Bereich Klimaschutz ist die energetische Sanierung des Schlosses Berge mit etwa 13 Mio. EUR vorgesehen, wobei für die energetische Dachhautsanierung und Photovoltaik ein Pauschalbetrag von 20 Mio. EUR bereitsteht. Im Bereich Infrastruktur wird die Prüfung einer Machbarkeitsstudie für neun Sportfelder an der Sportanlage Schürenkamp vorgeschlagen, deren Finanzierung bei Bestätigung mit 45 Mio. EUR aus dem NRW-Infrastrukturgesetz erfolgen soll. Das Hallenbad Horst ist im Förderbudget enthalten. Die Umgestaltung des Ilse-Kigbis-Platzes wird mit mindestens 2,3 Mio. EUR veranschlagt. Im Bezirk Ost sind eine BMX-Wettkampfstrecke sowie die Umwandlung eines Tennisplatzes in ein Kunstrasenspielfeld mit jeweils rund 2 Mio. EUR geplant. Ein Neubau einer Hundezwingeranlage am Tierheim Gelsenkirchen wird mit 1,7 Mio. EUR beziffert. Die Beratung in den Fachgremien findet zwischen dem 08.09.2026 und dem 01.10.2026 statt.
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Hauptdokument|Anlage 1 Übersicht Maßnahmenvorschlag|Anlage 2 Maßnahmenkarte Infrastrukturgesetz
Beratungsfolge
- 08.10.2026 · Sitzung des Rates der Stadt
- 01.10.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschusses · ohne Abstimmung
- 30.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Sportentwicklung · ohne Abstimmung
- 29.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Innovation · einstimmig zugestimmt
- 29.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familien · ohne Abstimmung
- 24.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Gastronomie, Tourismus und urbane Entwicklung · einstimmig zugestimmt
- 24.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bildung · ohne Abstimmung
- 23.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Kultur und urbane Szene · ohne Abstimmung
- 22.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz · einstimmig zugestimmt
- 22.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Prävention und Verbraucherschutz · ohne Abstimmung
- 17.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilitätsentwicklung · ohne Abstimmung
- 17.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Gesundheit · ohne Abstimmung
- 16.09.2026 · Sitzung des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses · ohne Abstimmung
- 16.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Soziales und Arbeit · ohne Abstimmung
- 15.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bau und Liegenschaften · ohne Abstimmung
- 10.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord · einstimmig zugestimmt
- 09.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Ost · einstimmig zugestimmt
- 09.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · einstimmig zugestimmt
- 08.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd · einstimmig zugestimmt
- 08.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West · einstimmig zugestimmt
- 09.07.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · ohne Abstimmung
Ergebnis: ohne Abstimmung - 9Fortschreibung des Klimamaßnahmenprogramms für den Zeitraum 2026 - 2028Zur Vorlage · 25-30/01451 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 25-30/01451 der Verwaltung befasst sich mit der Fortschreibung des Klimamaßnahmenprogramms für den Zeitraum 2026–2028. Der Rat der Stadt soll den Bericht der Verwaltung zur Umsetzung des Programms 2023–2025 sowie die Maßnahmensteckbriefe für den Zeitraum 2026–2028 zur Kenntnis nehmen und die Verwaltung mit der Umsetzung des neuen Programms beauftragen.
Die Vorlage verweist auf gesetzliche Rahmenbedingungen wie das Gebäudeerneuerungsgesetz und das Klimaanpassungsgesetz NRW. Letzteres sieht eine geplante Novellierung zum 1. Januar 2027 vor, welche Städte zur Erstellung kommunaler Klimaanpassungskonzepte bis Ende 2029 verpflichtet. Die Klimaanpassungsstrategie Nordrhein-Westfalen 2024–2029 umfasst rund 110 Maßnahmen in 16 Handlungsfeldern. In Gelsenkirchen erfolgt die Koordination wasserwirtschaftlicher Maßnahmen seit 2020 durch GELSENKANAL.
Für das Programm 2026–2028 wurden Kurzsteckbriefe erstellt, wobei die erforderlichen Mittel durch die Haushaltsanmeldungen der betroffenen Dienststellen bereitgestellt werden. Der Rat der Stadt hatte bereits am 09.02.2023 der Umsetzung von Maßnahmen aus dem Klimakonzept 2030/2045 zugestimmt.
Der Beratungsprozess sieht Anhörungen der Bezirksvertretungen Gelsenkirchen-West, Süd, Mitte, Ost und Nord im September 2026 sowie Vorberatungen in verschiedenen Ausschüssen bis Anfang Oktober 2026 vor. Die Entscheidung durch den Rat der Stadt ist für den 08.10.2026 vorgesehen.
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Hauptdokument|Anlage 1 Bericht zur Umsetzung des KMP 2023 - 2025|Anlage 2 KMP 2026 - 2028 Steckbriefe|Anlage 3 KMP 2026 - 2028 Übersicht
Beratungsfolge
- 08.10.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · mehrheitlich zugestimmt
- 07.10.2026 · Sitzung des Betriebsausschusses GELSENKANAL · einstimmig zugestimmt
- 01.10.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschusses · mehrheitlich zugestimmt
- 30.09.2026 · Sitzung des Betriebsausschusses GELSENDIENSTE · einstimmig zugestimmt
- 29.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Innovation · einstimmig zugestimmt
- 22.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz · mehrheitlich zugestimmt
- 17.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Gesundheit · mehrheitlich zugestimmt
- 16.09.2026 · Sitzung des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses · einstimmig zugestimmt
- 15.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bau und Liegenschaften · mehrheitlich zugestimmt
- 10.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord · mehrheitlich zugestimmt
- 09.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Ost · mehrheitlich zugestimmt
- 09.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · mehrheitlich zugestimmt
- 08.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West · mehrheitlich zugestimmt
- 08.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd · mehrheitlich zugestimmt
Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt - 10Mitteilungen und Anfragen
- 10.1Mitteilungen
- 10.1.1Berichte zum Stichtag 30.06.2026 (Ausschuss für Bau und Liegenschaften/VB 6)Zur Vorlage · 25-30/01458 · Mitteilungsvorlage
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Die vorliegende Mitteilungsvorlage der Verwaltung dient der Information des Ausschusses für Bau und Liegenschaften über den Stand der Umsetzung der Haushaltsziele zum Stichtag 30.06.2026. In der Anlage 1 werden die wesentlichen Abweichungen zu den im Haushaltsplan 2026 vereinbarten Zielen, Maßnahmen, Finanz- und Leistungsdaten sowie über Chancen und Risiken im Aufgabenbereich des Ausschusses dargelegt.
Als wesentliche Abweichungen gelten laut Vorlage Situationen, in denen definierte Ziele oder Maßnahmen im Planjahr voraussichtlich nicht oder nicht vollständig erreicht werden. Zudem sind Abweichungen im Teilergebnisplan meldepflichtig, wenn die Prognose um mindestens 10 % oder 250.000 € vom fortgeschriebenen Planwert abweicht, wobei Abweichungen unterhalb eines Betrages von 10.000 € nicht berichtspflichtig sind. Ebenso werden Abweichungen bei den Produktkennzahlen aufgeführt, sofern die Prognose mindestens um 10 % vom Planwert abweicht. Die Erläuterungen zu diesen Abweichungen beziehen sich auf die Produktgruppen 1110 – Hochbaumanagement und 1112 – Flächenmanagement.
Zusätzlich enthält die Vorlage in Anlage 2 einen Bericht über Beschlüsse, die bereits länger als ein halbes Jahr zurückliegen, jedoch noch nicht abschließend umgesetzt wurden. Die Vorlage ist für die Sitzung des Ausschusses für Bau und Liegenschaften am 15.09.2026 zur Kenntnisnahme vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Hauptdokument|Anlage 1 Bericht zum NKF-Haushalt zum Stichtag 30.06.2026|Anlage 2 Bericht zur Ausführung von Beschlüssen
Beratungsfolge
- 15.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bau und Liegenschaften
- 10.1.2Mündliche Mitteilungen
- 10.2Anfragen