Anregungen und Beschwerden nach § 24 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) hier: Eingabe des Petenten vom 15.10.2025 „Sofortige Beseitigung von Einkaufswagen aus dem öffentlichen Verkehrsraum“
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Mitteilungsvorlage 25-30/01530 liegt eine Eingabe nach § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen vor, die sich mit der Beseitigung von Einkaufswagen aus dem öffentlichen Verkehrsraum befasst. Der Petent regt an, die bisherige Praxis der Verwaltung zu ändern. Konkret wird gefordert, dass alle gemeldeten Einkaufswagen unverzüglich eingesammelt werden sollen, ohne die Lebensmittelhändler vorab zu informieren oder eine 48-stündige Abholfrist einzuräumen.
Der Antrag bezieht sich auf die Zuständigkeit von GELSENDIENSTE für das Einsammeln von Einkaufswagen im öffentlichen Raum seit dem 01.08.2025. Nach der aktuellen Praxis erfolgt ein sofortiges Handeln nur bei unmittelbarer Gefahr; in anderen Fällen werden die Händler informiert und erhalten eine Frist von 48 Stunden. Der Petent führt an, dass die Unterscheidung zwischen gefährlichen und ungefährlichen Wagen in der Praxis schwierig sei und die Wartefrist zu einer längeren Beeinträchtigung des Verkehrs und des Stadtbildes führe. Zudem wird auf die Verkehrssicherungspflicht der Stadt verwiesen.
Als Vorschlag zur Kostenregelung wird angeführt, dass die Kosten für das Einsammeln und die Lagerung den Händlern in Rechnung gestellt werden könnten, sofern dies nach dem Kostendeckungsprinzip des KAG NRW erfolgt. Dabei sollen die wirtschaftliche Zumutbarkeit sowie soziale Folgen berücksichtigt werden. Bei einer Entsorgung oder einem Recycling der Wagen seien die Vorgaben des Landesabfallgesetzes NRW zu beachten, wobei einer Zweitverwertung der Entsorgung der Vorrang zu geben ist. Die Vorlage ist dem Betriebsausschuss GELSENDIENSTE zur Kenntnisnahme vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 30.09.2026ohne Abstimmung
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