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Tagesordnung
- –Tagesordnungsdebatte zum öffentlichen Teil der Sitzung
- 1Bürgerschaftliche Initiativen
- 1.1Anregungen und Beschwerden nach § 24 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) hier: Eingabe des Petenten vom 15.10.2025 „Sofortige Beseitigung von Einkaufswagen aus dem öffentlichen Verkehrsraum“Zur Vorlage · 25-30/01530 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Mitteilungsvorlage 25-30/01530 liegt eine Eingabe nach § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen vor, die sich mit der Beseitigung von Einkaufswagen aus dem öffentlichen Verkehrsraum befasst. Der Petent regt an, die bisherige Praxis der Verwaltung zu ändern. Konkret wird gefordert, dass alle gemeldeten Einkaufswagen unverzüglich eingesammelt werden sollen, ohne die Lebensmittelhändler vorab zu informieren oder eine 48-stündige Abholfrist einzuräumen.
Der Antrag bezieht sich auf die Zuständigkeit von GELSENDIENSTE für das Einsammeln von Einkaufswagen im öffentlichen Raum seit dem 01.08.2025. Nach der aktuellen Praxis erfolgt ein sofortiges Handeln nur bei unmittelbarer Gefahr; in anderen Fällen werden die Händler informiert und erhalten eine Frist von 48 Stunden. Der Petent führt an, dass die Unterscheidung zwischen gefährlichen und ungefährlichen Wagen in der Praxis schwierig sei und die Wartefrist zu einer längeren Beeinträchtigung des Verkehrs und des Stadtbildes führe. Zudem wird auf die Verkehrssicherungspflicht der Stadt verwiesen.
Als Vorschlag zur Kostenregelung wird angeführt, dass die Kosten für das Einsammeln und die Lagerung den Händlern in Rechnung gestellt werden könnten, sofern dies nach dem Kostendeckungsprinzip des KAG NRW erfolgt. Dabei sollen die wirtschaftliche Zumutbarkeit sowie soziale Folgen berücksichtigt werden. Bei einer Entsorgung oder einem Recycling der Wagen seien die Vorgaben des Landesabfallgesetzes NRW zu beachten, wobei einer Zweitverwertung der Entsorgung der Vorrang zu geben ist. Die Vorlage ist dem Betriebsausschuss GELSENDIENSTE zur Kenntnisnahme vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 30.09.2026 · Sitzung des Betriebsausschusses GELSENDIENSTE · ohne Abstimmung
Ergebnis: ohne Abstimmung - 1.1Anregungen und Beschwerden nach § 24 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) hier: Eingabe des Petenten vom 15.10.2025 - „Sofortige Beseitigung von Einkaufswagen aus dem öffentlichen Verkehrsraum“Zur Vorlage · 25-30/01531 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die GELSENDIENSTE haben im Rahmen einer Beschlussvorlage auf eine Eingabe eines Petenten vom 15. Oktober 2025 reagiert, in der die sofortige Beseitigung von Einkaufswagen aus dem öffentlichen Verkehrsraum gefordert wird. Die Verwaltung empfiehlt, der Anregung nicht zu folgen.
Nach Angaben der GELSENDIENSTE wurde bereits im Jahr 2023 ein Verfahren etabliert, bei dem Meldungen über herrenlos auf öffentlichen Flächen abgestellte Einkaufswagen an die entsprechenden Einzelhandelsunternehmen weitergeleitet werden, mit der Aufforderung zur zeitnahen Entfernung. Im August 2025 wurde dieses Verfahren angepasst: Unternehmen wurden darüber informiert, dass verkehrsgefährdend abgestellte Wagen zur Gefahrenabwehr durch die GELSENDIENSTE eingesammelt werden können, woraufhin eine kostenpflichtige Auslösung oder Verschrottung erfolgen kann.
In der Folge haben die beteiligten Unternehmen zugesagt, die Wagen nach Meldung innerhalb einer angemessenen Frist selbst einzusammeln. Laut der Vorlage hat dieses Vorgehen zu einer Verbesserung der Situation geführt, da sich die Anzahl der über „GE-meldet“ eingegangenen Hinweise im laufenden Jahr im Vergleich zu den Jahren 2023 bis 2025 halbiert hat. Zudem nutzen Unternehmen vermehrt technische Systeme, wie etwa eine Wegfahrsperre an einem Standort an der Dessauerstraße, um das Entfernen von Wagen zu erschweren. Die Verwaltung sieht das aktuelle Verfahren als bewährt an und hält eine Änderung derzeit nicht für erforderlich.
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Beratungsfolge
- 30.09.2026 · Sitzung des Betriebsausschusses GELSENDIENSTE · abgelehnt
Ergebnis: abgelehnt - 2Anträge gemäß § 7 der Geschäftsordnung
- 3Finanzen
- –Feststellung des Jahresabschlusses von GELSENDIENSTE über das Wirtschaftsjahr 2025Zur Vorlage · 25-30/01638 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage zur Feststellung des Jahresabschlusses der GELSENDIENSTE für das Wirtschaftsjahr 2025 legt die wirtschaftliche Lage sowie die operativen Ergebnisse des Unternehmens dar. Der Jahresabschluss weist einen Fehlbetrag von 2.478.891,03 € aus, wobei der Fehlbetrag des Vorjahres bei 10.081.969,18 € lag. Die Bilanzsumme erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um circa 3.358 T€. Die Prüfung der Buchführung durch die PwC Wirtschaftsprüfierunggesellschaft ergab keine Einwendungen.
Im Bereich der operativen Tätigkeiten wird berichtet, dass die Abfallmenge insgesamt 155.491 t betrug, während die Schadstoffmenge um 95 % auf 597.149 kg anstieg. Die Straßenreinigung und der Winterdienst werden durch Stadtanteile und Gebühren finanziert. Im Winterdienst kommen unter anderem 9 Großstreuer, 3 Engstellenstreuer, 24 Kleinstreuer sowie 4 Solestreuer zum Einsatz. Im Bereich der Grünflächenpflege sank die Zahl der Baumpflanzungen um 16,59 % auf 387 Stück. Das Bestattungswesen verzeichnete 1.763 Bestattungen, was einem Rückgang von 0,11 % entspricht, während die Gebühren für Urnen-Reihengräber um 4,50 % (82 €) stiegen.
Die Personalzahl belief sich zum 31.12.2025 auf 1.167 Beschäftigte, darunter 4 Beamte und 24 Auszubildende. Die Personalkosten lagen circa 2.697 T€ über dem Plan. Der Rat der Stadt soll den Jahresabschluss 2025 feststellen, über die Verwendung des Ergebnisses entscheiden und den Betriebsausschuss entlasten. Die Vorberatung im Betriebsausschuss ist für den 30.09.2026 vorgesehen, die Entscheidung im Rat der Stadt für den 08.10.2026.
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Beratungsfolge
- 08.10.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · einstimmig zugestimmt
- 30.09.2026 · Sitzung des Betriebsausschusses GELSENDIENSTE · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - –Vorschlag für die Bestellung des Prüfers für den Jahresabschluss 2026 von GELSENDIENSTEZur Vorlage · 25-30/01712 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die GELSENDIENSTE legen eine Beschlussvorlage vor, mit der die Bestellung des Prüfers für den Jahresabschluss 2026 vorgeschlagen wird. Der Betriebsausschuss der GELSENDIENSTE soll die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung in Essen, Nordrhein-Westfalen, mit der Durchführung der Abschlussprüfung für das Jahr 2026 beauftragen.
Die Verpflichtung zur Prüfung des Jahresabschlusses, des Lageberichts sowie der Buchführung durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft besteht für die GELSENDIENSTE. Im Rahmen dieser Prüfung ist zudem die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung gemäß § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 des Haushaltsgrundsätzegesetzes zu untersuchen und über wirtschaftlich bedeutsame Sachverhalte schriftlich zu berichten. Gemäß § 21 Abs. 2 EigVO NRW ist die Betriebsleitung befugt, die Durchführung der Prüfung nach einer vorherigen Beschlussfassung durch den Betriebsausschuss zu beauftragen.
Die Kosten für die Jahresabschlussprüfung sind im Wirtschaftsplan der GELSENDIENSTE berücksichtigt. In der Vorlage wird zudem darauf hingewiesen, dass für das Jahr 2023 ein turnusgemäßer Wechsel der Prüfungsgesellschaft stattgefunden hat. Eine finanzielle Belastung über den Wirtschaftsplan hinaus oder eine Klimarelevanz wird in der Vorlage nicht angegeben.
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Beratungsfolge
- 30.09.2026 · Sitzung des Betriebsausschusses GELSENDIENSTE · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 3.3II. Quartalsbericht 2026Zur Vorlage · 25-30/01568 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die GELSENDIENSTE haben im Rahmen einer Mitteilungsvorlage den Quartalsbericht für das zweite Quartal 2026 vorgelegt. Die Vorlage dient der Information des Betriebsausschusses über die wirtschaftliche Entwicklung des Eigenbetriebs.
Gemäß den Vorgaben des § 20 der Eigenbetriebsverordnung NRW sowie des § 12 der Betriebssatzung der GELSENDIENSTE ist die Betriebsleitung dazu verpflichtet, den Betriebsausschuss über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Abwicklung der Vermögensplanung zu unterrichten. Der vorliegende Bericht enthält die entsprechenden Details zur wirtschaftlichen Lage im betreffenden Zeitraum. Die Vorlage ist für die Kenntnisnahme im Betriebsausschuss der GELSENDIENSTE in der Sitzung am 30. September 2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 30.09.2026 · Sitzung des Betriebsausschusses GELSENDIENSTE · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 4Fortschreibung des Klimamaßnahmenprogramms für den Zeitraum 2026 - 2028Zur Vorlage · 25-30/01451 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 25-30/01451 der Verwaltung befasst sich mit der Fortschreibung des Klimamaßnahmenprogramms für den Zeitraum 2026–2028. Der Rat der Stadt soll den Bericht der Verwaltung zur Umsetzung des Programms 2023–2025 sowie die Maßnahmensteckbriefe für den Zeitraum 2026–2028 zur Kenntnis nehmen und die Verwaltung mit der Umsetzung des neuen Programms beauftragen.
Die Vorlage verweist auf gesetzliche Rahmenbedingungen wie das Gebäudeerneuerungsgesetz und das Klimaanpassungsgesetz NRW. Letzteres sieht eine geplante Novellierung zum 1. Januar 2027 vor, welche Städte zur Erstellung kommunaler Klimaanpassungskonzepte bis Ende 2029 verpflichtet. Die Klimaanpassungsstrategie Nordrhein-Westfalen 2024–2029 umfasst rund 110 Maßnahmen in 16 Handlungsfeldern. In Gelsenkirchen erfolgt die Koordination wasserwirtschaftlicher Maßnahmen seit 2020 durch GELSENKANAL.
Für das Programm 2026–2028 wurden Kurzsteckbriefe erstellt, wobei die erforderlichen Mittel durch die Haushaltsanmeldungen der betroffenen Dienststellen bereitgestellt werden. Der Rat der Stadt hatte bereits am 09.02.2023 der Umsetzung von Maßnahmen aus dem Klimakonzept 2030/2045 zugestimmt.
Der Beratungsprozess sieht Anhörungen der Bezirksvertretungen Gelsenkirchen-West, Süd, Mitte, Ost und Nord im September 2026 sowie Vorberatungen in verschiedenen Ausschüssen bis Anfang Oktober 2026 vor. Die Entscheidung durch den Rat der Stadt ist für den 08.10.2026 vorgesehen.
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Hauptdokument|Anlage 1 Bericht zur Umsetzung des KMP 2023 - 2025|Anlage 2 KMP 2026 - 2028 Steckbriefe|Anlage 3 KMP 2026 - 2028 Übersicht
Beratungsfolge
- 08.10.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · mehrheitlich zugestimmt
- 07.10.2026 · Sitzung des Betriebsausschusses GELSENKANAL · einstimmig zugestimmt
- 01.10.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschusses · mehrheitlich zugestimmt
- 30.09.2026 · Sitzung des Betriebsausschusses GELSENDIENSTE · einstimmig zugestimmt
- 29.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Innovation · einstimmig zugestimmt
- 22.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz · mehrheitlich zugestimmt
- 17.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Gesundheit · mehrheitlich zugestimmt
- 16.09.2026 · Sitzung des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses · einstimmig zugestimmt
- 15.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bau und Liegenschaften · mehrheitlich zugestimmt
- 10.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord · mehrheitlich zugestimmt
- 09.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Ost · mehrheitlich zugestimmt
- 09.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · mehrheitlich zugestimmt
- 08.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd · mehrheitlich zugestimmt
- 08.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West · mehrheitlich zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 5Ausschreibungen und Vergaben
- 5.1Beschaffung von 10 Fahrzeugen für die Kreislauf- und EntsorgungswirtschaftZur Vorlage · 25-30/01460 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die GELSENDIENSTE haben eine Beschlussvorlage zur Beschaffung von 10 Fahrzeugen für die Kreislauf- und Entsorgungswirtschaft vorgelegt. Der Betriebsausschuss der GELSENDIENSTE soll der Ausschreibung und Vergabe der Lieferung zustimmen. Die geplante Anschaffung umfasst ein Fahrzeug für den Bereich der gewerblichen Papierabfuhr sowie 9 Fahrzeuge für die haushaltsnahe Restmüll-, Papier- und Sperrmüllabfuhr.
Die Vorlage begründet die Notwendigkeit der Beschaffung mit der Beanspruchung der vorhandenen Fahrzeuge sowie dem überschrittenen Abschreibungszeitraum der Abfallsammelfahrzeuge für die gewerbliche und haushaltsnahe Sammlung. Dies führe zu einem erhöhten Reparaturaufwand und Stillstandzeiten. Durch die neuen Fahrzeuge sollen zudem sicherheitstechnische Anforderungen erfüllt und die Flexibilität in der Einsatzplanung unter Einhaltung gesetzlicher Rahmenbedingungen erhöht werden. Zudem wird eine Modernisierung des Fahrzeugparks mit Umwelteffekten in Verbindung gebracht.
Die Ausschreibung soll europaweit im offenen Verfahren erfolgen. Eine technische Prüfung der Angebote wird durch die GELSENDIENSTE durchgeführt, wobei die Vergabe an das wirtschaftlichste Angebot erfolgt, sofern die Leistungsmerkmale erfüllt sind. Die Finanzierung der Investitionen ist im Wirtschaftsplan 2026 der GELSENDIENSTE berücksichtigt.
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Beratungsfolge
- 30.09.2026 · Sitzung des Betriebsausschusses GELSENDIENSTE · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 5.2Ausschreibung über den Abtransport, die Verladung und Verschrottung von AltfahrzeugenZur Vorlage · 25-30/01657 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die GELSENDIENSTE haben eine Beschlussvorlage vorgelegt, mit der die Zustimmung des Betriebsausschusses zur Ausschreibung und Vergabe von Leistungen für den Abtransport, die Verladung und die Verschrottung von Altfahrzeugen beantragt wird. Die Zuständigkeit für die Einsammlung von Fahrzeugen, die auf öffentlichen Flächen abgestellte, abgemeldete Fahrzeuge darstellen und somit als Abfall im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes gelten, liegt bei den GELSENDIENSTE. In Einzelfällen erfolgt die Entfernung von Fahrzeugen von privaten Abstellflächen auf Anordnung der Stadt Gelsenkirchen.
Der bestehende Vertrag, der auch die Verwertung von Bau- und Abbruchabfällen umfasst, endet am 28. Februar 2027. Aufgrund des erwarteten Vergabevolumens ist eine europaweite Ausschreibung im offenen Verfahren erforderlich. Die Vergabe soll unter den Bedingungen der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) erfolgen. Der Zuschlag soll auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt werden, wobei bei der Ermittlung neben dem Angebotspreis auch Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigt werden, sofern die Bieter die rechtlichen Vorgaben sowie die Anforderungen des Leistungsverzeichnisses erfüllen. Eine finanzielle Belastung oder Klimarelevanz wird in der Vorlage nicht angegeben.
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Beratungsfolge
- 30.09.2026 · Sitzung des Betriebsausschusses GELSENDIENSTE · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - –Bedarfsorientierte Sanierung der Kühlanlage und von vier Aufbahrungsräumen auf dem Hauptfriedhof in Gelsenkirchen BuerZur Vorlage · 25-30/01682 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der GELSENDIENSTE sieht eine bedarfsorientierte Sanierung der Kühlanlage sowie von vier Aufbahrungsräumen auf dem Hauptfriedhof in Buer vor. Die Räumlichkeiten für die kurzfristige Aufbahrung von Verstorbenen stammen aus den 1960er Jahren und entsprechen nach Angaben der Verwaltung nicht mehr den aktuellen technischen sowie energetischen Standards. Die derzeitige Kühlanlage, die alle Aufbahrungsräume versorgt, wird als technisch veraltet und störanfällig beschrieben; eine Reparatur sei weder wirtschaftlich sinnvoll noch technisch möglich.
Aufgrund veränderter Bestattungskulturen und sinkender Aufbahrungszahlen auf dem Hauptfriedhof soll die technische Lösung angepasst werden. Geplant ist, die vier Aufbahrungsräume einzeln mit Klima-Split-Geräten auszustatten. Dies soll eine bedarfsgerechte Kühlung ermöglichen und den zukünftigen Energieverbrauch sowie die Energiekosten senken. Im Zuge der Sanierung sollen zudem die Räume komplett neu gefliest, die Türen, das Mobiliar und die Beleuchtung erneuert werden.
Der Betriebsausschuss der GELSENDIENSTE soll der Vergabe der Planungs- und Bauleistungen zustimmen. Die erforderlichen Mittel für die Auftragsvergabe sind im Wirtschaftsplan 2026 der GELSENDIENSTE vorgesehen. Die Maßnahme wird als klimarelevant eingestuft.
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Beratungsfolge
- 30.09.2026 · Sitzung des Betriebsausschusses GELSENDIENSTE · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 6Aufhebung des Haushaltsbeschluss PG 5502, ID 15 („Hundewiese in Gelsenkirchen-Erle“) für das Haushaltsjahr 2026Zur Vorlage · 25-30/01399 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der GELSENDIENSTE sieht die Aufhebung des Haushaltsbeschlusses unter der Produktgruppe 5502 mit der ID 15 für das Haushaltsjahr 2026 vor. Gegenstand dieses Beschlusses ist das Projekt „Hundewiese in Gelsenkirchen-Erle“.
Nach Angaben der GELSENDIENSTE wurden zwei potenzielle Standorte, der „Wall an der Straße ‚In der Gräfte‘“ sowie ein Grünbereich zwischen der Oststraße und dem Haus Leithe, geprüft. Eine Umsetzung der geplanten Hundewiese ist an diesen Orten nicht möglich, da beide Flächen in einem Landschaftsschutzgebiet liegen und somit rechtliche Einschränkungen bestehen. Weitere Flächen im Stadtbezirk Ost stehen laut Vorlage nicht zur Verfügung.
Für die Einrichtung einer Hundewiese, die eine Umzäunung sowie eine Toranlage umfasst, wird ein Finanzbedarf zwischen 25.000 € und 35.000 € veranschlagt. Dieser Bedarf umfasst unter anderem die Ausstattung mit einer Schleuse im Eingangsbereich, Sitzgelegenheiten, Hundekotbeutelspendern und Mülleimern. Im Haushaltsaufstellungsverfahren wurden lediglich 3.000 € bereitgestellt, was laut der Verwaltung für eine Umsetzung unter Einhaltung der erforderlichen Kriterien nicht ausreicht. Die Vorlage wird zur Anhörung in die Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Ost sowie zur Vorberatung in den Betriebsausschuss der GELSENDIENSTE und zur Entscheidung in den Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschuss vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschusses · mehrheitlich zugestimmt
- 30.09.2026 · Sitzung des Betriebsausschusses GELSENDIENSTE · mehrheitlich zugestimmt
- 09.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Ost · abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt - 7Vorstellung der Abteilung "Grün und Wald"
- 8Mitteilungen und Anfragen
- 8.1Mitteilungen
- 8.1.1Machbarkeitsstudie zum Bau und Betrieb einer BioabfallvergärungsanlageZur Vorlage · 25-30/01677 · Mitteilungsvorlage
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Die GELSENDIENSTE legen eine Mitteilungsvorlage zur Machbarkeitsstudie über den Bau und Betrieb einer interkommunalen Bioabfallvergärungsanlage vor. Die Untersuchung basiert auf einem Ratsbeschluss der Stadt Essen, der eine Prüfung der Zusammenarbeit zwischen Essen, Gelsenkirchen, Oberhausen und Mülheim an der Ruhr zur Sicherung von Stoffströmen auslöste. Die am 16.03.2026 abgeschlossene Studie untersuchte verschiedene Verfahrenstechnologien, deren Wirtschaftlichkeit sowie den ökologischen Nutzen im Vergleich zu bestehenden Verwertungswegen.
Auf Grundlage der Ergebnisse haben die Abfallwirtschaftsbetriebe der beteiligten Kommunen vereinbart, das Projekt zum jetzigen Zeitpunkt nicht weiterzuverfolgen. Die aktuelle externe Behandlung der Bioabfälle durch Dienstleistungsunternehmen ist wirtschaftlich günstiger als die untersuchten Anlagenvarianten, deren Netto-Investitionskosten zwischen 34,6 Mio. Euro und 42,8 Mio. Euro liegen. Zudem bestehen hohe Investitionsrisiken. Da die Bioabfälle bereits heute vergoren werden, ergeben sich bei einer gemeinsamen Anlage nur begrenzte ökologische Vorteile durch kürzere Transportwege.
Im Jahr 2024 wurden in den vier Städten insgesamt rund 24.100 Mg Bioabfall erfasst, wobei die Menge pro Einwohner zwischen 8 und 51 kg lag. Für den Betrieb einer Anlage mit 30.000 Mg Kapazität müssten die Sammelmengen um mindestens 5.900 Mg jährlich gesteigert werden. Eine Kostenreduzierung würde erst bei einer Verdopplung der Mengen eintreten, was einen stadtweiten Pflichtanschluss erfordern würde. Die Empfehlung lautet, die Erkenntnisse in etwa fünf Jahren erneut zu bewerten.
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Beratungsfolge
- 30.09.2026 · Sitzung des Betriebsausschusses GELSENDIENSTE
- 8.1.2Anfrage der sachkundigen Bürgerin Mabel-Mara Platz - Pfand-Gießkannen-System für einen städtischen Friedhof -Zur Vorlage · 25-30/01536 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen einer Anfrage einer sachkundigen Bürgerin wurde die Einführung eines Pfand-Gießkannen-Systems auf städtischen Friedhöfen geprüft. Ziel der Anfrage war es, die Ansammlung privater Plastikgießkannen zu verhindern und das Erscheinungsbild der Friedhöfe sowie den Umweltschutz zu fördern. Vorgeschlagen wurde ein System, bei dem Gießkannen gegen ein Pfand entnommen und nach Gebrauch wieder zurückgebracht werden können.
Die Verwaltung teilte dazu mit, dass die Erstanschaffung eines Gießkannenständers mit Münzpfandschlössern für 1-Euro- oder 2-Euro-Münzen sowie acht Kunststoffgießkannen Kosten in Höhe von etwa 1.200 Euro inklusive Einbau verursachen würde. Die Kosten für Ersatzgießkannen werden mit rund 8 Euro pro Stück veranschlagt. Als geeignete Standorte für ein mögliches Pilotprojekt wurden Friedhöfe mit geringer Anzahl an Eingängen genannt, darunter die Friedhöfe Hassel-Oberfeldingen, Horst-Süd, Beckhausen-Sutum, der Südfriedhof sowie der Friedhof Rotthausen.
Eine Erweiterung des Systems um Gartenwerkzeuge wie Hacken oder Schaufeln wurde von der zuständigen Fachabteilung abgelehnt, da im Rahmen von Recherchen kein praktikables Pfandsystem für Werkzeuge gefunden werden konnte. Grundsätzlich hält die Verwaltung die technische Umsetzung eines Gießkannenständers mit Pfandsystem für möglich. Es wurde jedoch darauf hingewiesen, dass frühere Pfandsysteme für Gießkannen oder Transportkarren aufgrund von Vandalismus und ausbleibenden Rückgaben eingestellt werden mussten.
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- 30.09.2026 · Sitzung des Betriebsausschusses GELSENDIENSTE
- 8.1.3Anfrage des Stadtverordneten Herrn Bier - Getrennte Sammlung von Altspeisefetten und -ölen in Gelsenkirchen -Zur Vorlage · 25-30/01443 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat über eine Anfrage eines Stadtverordneten bei den GELSENDIENSTE Informationen zur möglichen getrennten Sammlung von Altspeisefetten und -ölen im Stadtgebiet angefordert. Die Anfrage bezog sich auf die Prüfung eines kommunalen Sammelsystems, die Akzeptanz privater Alternativen sowie auf Erfahrungen vergleichbarer Städte.
Die Verwaltung teilte dazu mit, dass die Einführung einer eigenständigen kommunalen Sammlung derzeit nicht verfolgt wird. Als Begründung führt die zuständige Stelle an, dass die bisherigen Mengen auf den Wertstoffhöfen mit etwa 1 bis 5 Litern pro Woche und Standort sehr gering seien. Der organisatorische Aufwand stünde nach Ansicht der GELSENDIENSTE nicht in einem angemessenen Verhältnis zum erwarteten Nutzen. Zudem werden mögliche Geruchsprobleme sowie der zusätzliche Aufwand angeführt. Ein privatwirtschaftliches Angebot wird jedoch als eine mögliche Ergänzung betrachtet.
Hinsichtlich des Erfahrungsaustauschs mit anderen Kommunen verwies die Verwaltung auf Berichte des Verbandes VKU, wonach eine Straßensammlung bei den meisten Mitgliedern derzeit nicht verfolgt wird. Die Rücknahme von Speiseölen erfolgt bei den meisten öffentlich-rechtlichen Entsorgern, wie auch bei den GELSENDIENSTE, über die Wertstoffhöfe. Als Beispiele für einen Erfahrungsaustausch wurden die Städte Fürth und Haan genannt. Die Verwaltung kommt zu dem Schluss, dass eine eigene kommunale Sammlung unter den aktuellen Rahmenbedingungen weder organisatorisch noch wirtschaftlich begründet erscheint, beobachtet jedoch die Entwicklungen in anderen Kommunen weiter.
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- 30.09.2026 · Sitzung des Betriebsausschusses GELSENDIENSTE
- 8.1.4Anfrage des Stadtverordneten Olaf Bier - Bericht zum Stand der Umsetzung der Friedhofsentwicklungsplanung, insbesondere für den Hauptfriedhof -Zur Vorlage · 25-30/01537 · Mitteilungsvorlage
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Die SPD-Fraktion hat im Rahmen einer Anfrage zum Stand der Umsetzung der Friedhofsentwicklungsplanung, insbesondere mit Blick auf den Hauptfriedhof, um einen schriftlichen Bericht gebeten. Die Verwaltung nimmt dazu Stellung und erläutert, dass die flächenbezogene Umsetzung der Planung der Firma PlanRat seit dem Jahr 2017 auf allen städtischen Friedhöfen konsequent durchgeführt wird. Auf dem Hauptfriedhof wird die Konzentration der Bestattungsflächen auf den Kernbereich sowie der Rückzug aus dem westlichen Sonderbereich und den östlichen Peripheriebereichen weiterverfolgt. Freigewordene Flächen werden dabei primär zu ökologischen Langgras- und Wildblumenflächen entwickelt.
Hinsichtlich der Umsetzbarkeit bestehen aufgrund der Entwicklung der Beerdigungszahlen und des Verhältnisses von Feuer- zu Erdbestattungen derzeit keine Bedenken. Durch vorzeitige Rückgaben von Wahlgräbern können einige Grabfelder voraussichtlich früher als erwartet extensiviert oder anderweitig genutzt werden. An den grundsätzlichen Planungen wurden keine Änderungen vorgenommen, lediglich die Belegungssteuerung wurde in Einzelfällen angepasst. So wurde das Grabfeld 230 auf dem Hauptfriedhof aufgrund der Nachfrage wieder für Belegungen freigegeben und das ehemalige Reihengrabfeld 145 für die Grabart „Friedhain“ reaktiviert.
Entgegen der Prognose aus dem Jahr 2017 ist die Zahl der Beerdigungen seit 2017 um 25 % gesunken. Der Marktanteil der städtischen Friedhöfe sank zwischen 2017 und 2023 und pendelte sich seit 2023 bei rund 50 % ein. Das Verhältnis von Erd- zu Feuerbestattungen hat sich bereits vorzeitig in Richtung Feuerbestattungen entwickelt und liegt aktuell bei 60 % Feuerbestattungen zu 40 % Erdbestattungen.
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- 30.09.2026 · Sitzung des Betriebsausschusses GELSENDIENSTE
- 8.1.5Anfrage des Stadtverordneten Herrn Brosch – Prozessablauf GE-meldet-App –Zur Vorlage · 25-30/01474 · Mitteilungsvorlage
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Mit der Mitteilungsvorlage 25-30/01474 beantwortet die Verwaltung die Anfrage eines Stadtverordneten vom 1. Juli 2026 zum Prozessablauf der App „GE-meldet“. Der Stadtverordnete hatte Informationen zum Erfassungsprozess, den Prüfkriterien, den beteiligten Organisationseinheiten, den geltenden Bearbeitungsfristen sowie der Dokumentation der Vorgänge angefordert.
Die Verwaltung erläutert, dass eingehende Meldungen durch das System automatisch den zuständigen Sachbearbeitern in den entsprechenden Fachabteilungen zugeordnet werden. Bei Dubletten wird die neue Meldung mit einem entsprechenden Hinweis geschlossen. Die Prüfung der Meldungen erfolgt hinsichtlich Plausibilität, Genauigkeit und Nachvollziehbarkeit sowie durch einen Abgleich mit bereits bekannten Meldungen, Terminen oder geplanten Maßnahmen. Bei Bedarf werden weitere Informationen in den Fachabteilungen eingeholt.
Meldungen, die nicht in den Zuständigkeitsbereich von GELSENDIENSTE fallen, werden an die zuständigen Referate weitergeleitet, gegebenenfalls per E-Mail. Die Bearbeitungsfristen richten sich nach der Art und Dringlichkeit der Meldung; so sollen beispielsweise illegale Ablagerungen im öffentlichen Raum innerhalb von einem bis drei Tagen beseitigt werden. Der Bearbeitungsstand wird durch öffentliche Kommentare im Ticket dokumentiert, während interne Informationen als interne Kommentare festgehalten werden. Nach Abschluss eines Vorgangs erhält die meldende Person eine automatische Erledigungsmitteilung.
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- 30.09.2026 · Sitzung des Betriebsausschusses GELSENDIENSTE
- 8.1.6Anfrage der CDU-Fraktion Sachstand zur Prüfung der Platanen an der FürstinnenstraßeZur Vorlage · 25-30/01409 · Mitteilungsvorlage
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Die CDU-Fraktion hat im Rahmen einer Anfrage den Sachstand zur Prüfung der Platanen in der Fürstinnenstraße erfragt. Die Verwaltung beantwortete die Fragen zur Untersuchung der Bäume, den bereits umgesetzten Maßnahmen sowie zu künftigen Sanierungsschritten.
Nach Angaben der Verwaltung werden alle Bäume auf städtischen Liegenschaften in Gelsenkirchen regelmäßig durch zertifizierte Baumkontrolleure überprüft. Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht werden festgestellte Gefahrenquellen, wie etwa Totäste oder Standunsicherheiten, beseitigt. Bei den Platanen in der Fürstinnenstraße seien keine besonderen Auffälligkeiten zu verzeichnen; ein Schrägstand eines Baumes sei kein Anzeichen für eine Standunsicherheit. Bereits umgesetzte Maßnahmen umfassen die fortlaufenden Kontrollen sowie die Beseitigung identifizierter Gefahrenquellen. Schäden im Straßenbelag werden durch GELSENDIENSTE an das Referat Verkehr weitergeleitet, welches in Abstimmung mit GELSENDIENSTE Sicherungsmaßnahmen einleitet.
Für den ersten Bauabschnitt der Fürstinnenstraße zwischen Stiftstraße und Feldmarkstraße ist eine gemeinsame Maßnahme der Abwassergesellschaft Gelsenkirchen mbH und des Referats Verkehr geplant. Die AGG beabsichtigt eine Kanalerneuerung, woran sich die Erneuerung der Verkehrsflächen anschließen soll. Dies umfasst die Instandsetzung der Asphaltkonstruktion der Fahrbahn, den Ersatz von Asphalt- und Plattenbelägen in den Gehwegen durch Betonsteinpflaster sowie die Erneuerung der Entwässerungseinrichtungen. Die Ausschreibung und Vergabe sind für das IV. Quartal 2026 vorgesehen, der Baubeginn für das I. Quartal 2027. Der zweite Bauabschnitt zwischen Hans-Böckler-Allee und Stiftstraße soll voraussichtlich ab dem Jahr 2028 saniert werden. Bis zum Baubeginn erfolgt die Unterhaltung der Verkehrsflächen durch städtische Regiekolonnen oder Rahmenvertragspartner.
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Beratungsfolge
- 30.09.2026 · Sitzung des Betriebsausschusses GELSENDIENSTE
- 8.1.7– Anfrage zu Ersatzbedarfen der (blauen) Hänge-Papierkörbe im öffentlichen Raum –Zur Vorlage · 25-30/01625 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat über eine Anfrage Informationen zum Ersatzbedarf der blauen Hänge-Papierkörbe des Modells „Strada“ im öffentlichen Raum angefordert. Die Anfrage bezog sich auf die Anzahl der seit der Einführung im Jahr 2016 ersetzten Behälter, die entstandenen Sachkosten, den Personalaufwand sowie die geografische Verteilung von Beschädigungen.
Die Verwaltung teilte mit, dass die GELSENDIENSTE-Stadtbildpflege derzeit 4993 Hängepapierkörbe des Modells „Strada“ sowie 838 Standpapierkörbe des Modells „Multiliner“ im Stadtgebiet einsetzt. Seit der Einführung wurden insgesamt 5492 Papierkörbe „Strada“ bestellt, woraus sich ein rechnerischer Verlust von 279 Behältern ergibt. Da häufig nur Teile defekt sind, wurden 900 Rümpfe sowie 33 Hauben mit Halterungen ausgetauscht. An Sachkosten für Ersatzteile, darunter 50 Schlossachsen mit Feder, 300 Schlossriegel, 900 Rümpfe, 33 Hauben/Halter und 279 komplette Behälter, sind insgesamt 71.411,90 € brutto angefallen.
Bezüglich des Personalaufwands gab die Verwaltung eine Schätzung ab: Für 312 Austauschvorgänge von Haltern oder kompletten Behältern entstanden Kosten in Höhe von 2.146,56 €, basierend auf einem durchschnittlichen Zeitaufwand von 20 Minuten pro Vorgang und Kosten von 6,88 € pro Tausch. Der Austausch von Schlossachsen oder Schlossriegeln sei zeitlich vernachlässigbar. Für eine genaue Verteilung der Beschädigungen über die Stadtbezirk im Zeitraum 2024/2025 liegen keine Erhebungen vor. Die Verwaltung gab jedoch an, dass in den südlichen Stadtteilen aufgrund der höheren Anzahl an Papierkörben mehr Beschädigungen festgestellt werden als im Norden. Als Stadtteile mit auffälligen Schäden wurden Rotthausen, Ückendorf, Bismarck, Bulmke, Horst und Teile von Erle genannt.
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Beratungsfolge
- 30.09.2026 · Sitzung des Betriebsausschusses GELSENDIENSTE
- –Anfrage des sachkundigen Bürgers Herrn Randolf Dose – Kennzeichnung von Einkaufswagen im Stadtgebiet Gelsenkirchen – Rechtsauffassung der Verwaltung und HandlungsmöglichkeitenZur Vorlage · 25-30/01605 · Mitteilungsvorlage
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Die Verwaltung nimmt in einer Mitteilungsvorlage zur Anfrage eines sachkundigen Bürgers Stellung, welche die rechtlichen Möglichkeiten zur Kennzeichnung von Einkaufswagen im Stadtgebiet Gelsenkirchen thematisiert. Die Anfrage bezieht sich auf eine Sitzung des Betriebsausschusses GELSENDIENSTE vom 18.03.2026, in der die Verwaltung die Auffassung vertreten hatte, eine Verpflichtung der Einzelhändler zur Kennzeichnung der Wagen sei rechtlich nicht umsetzbar.
Die Verwaltung hält an dieser Einschätzung fest. Eine allgemeine Kennzeichnungspflicht würde einen Eingriff in das grundrechtlich geschützte Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb darstellen und sei daher nicht verhältnismäßig. Da die Problematik durch abgestimmte Maßnahmen zwischen der Verwaltung und den Unternehmen im vergangenen Jahr bereits zu einer deutlichen Verbesserung geführt habe, seien weitere Regelungen aktuell nicht erforderlich.
Hinsichtlich der Gefahrenabwehr nach dem Ordnungsbehördengesetz Nordrhein-Westfalen stellt die Verwaltung fest, dass ein ordnungsbehördliches Einschreiten nur bei Vorliegen einer konkreten Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung möglich ist. Im Zeitraum vom 01.08.2025 bis zum 31.07.2026 wurden rund 1.200 Einkaufswagen eingesammelt, wobei rund 800 Wagen nach Verhandlungen von den Händlern ausgelöst wurden. Die kalkulatorischen Kosten für das Einsammeln und den Umgang mit herrenlosen Einkaufswagen beliefen sich im genannten Zeitraum auf rund 150.000 Euro. Der Verwaltung sind keine vergleichbaren Verfahren aus anderen Kommunen bekannt.
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Beratungsfolge
- 30.09.2026 · Sitzung des Betriebsausschusses GELSENDIENSTE
- 8.2Anfragen