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Mitteilungsvorlage

Bericht zum Stichtag 30.06.2026 (GTuE/VB 1)

25-30/01640

ℹ Zur Kenntnis genommen 24.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Gastronomie, Tourismus und urbane Entwicklung · zur Kenntnis genommen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung legt dem Ausschuss für Gastronomie, Tourismus und urbane Entwicklung eine Mitteilungsvorlage zum Stichtag 30.06.2026 vor. Der Bericht dient dazu, über wesentliche Abweichungen zu den im Haushaltsplan 2026 vereinbarten Zielen, Maßnahmen, Finanz- und Leistungsdaten sowie über Chancen und Risiken innerhalb der zuständigen Produktgruppen zu informieren.

Als wesentliche Abweichungen gelten laut Vorlage Situationen, in denen definierte Ziele oder Maßnahmen voraussichtlich nicht oder nicht vollständig erreicht werden. Zudem sind Abweichungen im Teilergebnisplan meldepflichtig, wenn die Prognose um mindestens 10 % oder um 250.000 € vom fortgeschriebenen Planwert abweicht, wobei Abweichungen unterhalb von 10.000 € nicht berichtspflichtig sind. Ebenso unterliegen Produktkennzahlen der Berichtspflicht, sofern die Prognose um mindestens 10 % vom Planwert abweicht.

Für die Produktgruppen 5101 (Strukturentwicklung), 5701 (Wirtschaftsförderung) und 5704 (5-Standorte-Programm Gelsenkirchen) liegen zum genannten Stichtag keine Abweichungen vor. Darüber hinaus enthält die Vorlage in der Anlage 2 einen Bericht über Beschlüsse, die bereits länger als ein halbes Jahr zurückliegen, aber noch nicht abschließend umgesetzt wurden. Die Vorlage ist für die Sitzung des Ausschusses am 24.09.2026 zur Kenntnisnahme vorgesehen.

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