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Mitteilungsvorlage

Bericht über die finanzwirtschaftliche Entwicklung des Haushaltsjahres 2026 zum Stichtag 30.06.2026

25-30/01708

ℹ Zur Kenntnis genommen 01.10.2026 · Sitzung des Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschusses · zur Kenntnis genommen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadtverwaltung legt einen Bericht über die finanzwirtschaftliche Entwicklung des Haushaltsjahres 2026 zum Stichtag 30.06.2026 vor. Die vorläufige rechnerische Prognose für das Jahresergebnis beläuft sich nach Berücksichtigung von Ermächtigungsübertragungen auf voraussichtlich -69,3 Mio. EUR. Dieser Wert ergibt sich aus einem fortgeschriebenen Plan von -43,1 Mio. EUR, ergänzt um die Jahresprognosen der Vorstandsbereiche, die Personal- und Versorgungsaufwendungen sowie einen globalen Minderaufwand, abzüglich der voraussichtlichen Übertragungen nach 2027.

Bei den wesentlichen Haushaltspositionen zeigt sich ein gemischtes Bild. Während der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer durch einen erhöhten Anteil infolge der Unternehmenssteuerreform einen Mehrertrag von rund 1,7 Mio. EUR ausweist und auch bei der Verzinsung der Gewerbesteuer sowie der Gewerbesteuerumlage Erstattungen zu erwarten sind, werden im Bereich der Hilfen bei Einkommensdefiziten Mindererträge in Höhe von 3 Mio. EUR prognostiziert. Die Personal- und Versorgungsaufwendungen werden voraussichtlich um rund 5,3 Mio. EUR steigen, was unter anderem auf Tariferhöhungen und eine Zunahme der Beschäftigten zurückzuführen ist. Im Bereich der Hilfen zur Erziehung wird mit einem Mehraufwand von 9,9 Mio. EUR gerechnet.

Trotz des prognostizierten Jahresfehlbetrages wird ein Anstieg der allgemeinen Rücklage um rund 89,1 Mio. EUR erwartet, da die Altschuldenübernahme durch das Land NRW im Februar 2026 eine einmalige eigenkapitalmehrende Wirkung von etwa 175,4 Mio. EUR erzielt. Damit ist die Verpflichtung zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts nach der Gemeindeordnung voraussichtlich nicht gegeben. Eine formelle Berichtspflicht oder die Notwendigkeit einer Nachtragssatzung liegen laut der vorliegenden Prognose nicht vor.

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