Anfrage der Stadtverordneten Frau Huesmann Trulsen - Förderung von Sportgeräten in kommunalen vereinseigenen Anlagen -
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Mitteilungsvorlage 25-30/01733 wird über den aktuellen Stand der Umsetzung eines Haushaltsbeschlusses aus dem Jahr 2026 informiert. Gegenstand der Anfrage einer Stadtverordneten ist die Verwendung der bereitgestellten 30.000 Euro, die für die Erneuerung und Beschaffung von Sportgeräten in kommunalen, vereinseigenen Anlagen vorgesehen sind.
Der Stadtsportbund Gelsenkirchen e.V. hat für die Umsetzung ein digitales Antragsverfahren eingerichtet. Förderfähig sind investive Sportgeräte, die eine Nutzungsdauer von mehr als einem Jahr aufweisen und einen Anschaffungswert von über 250 Euro haben. Dazu zählen beispielsweise Turngeräte, Tore, Kraftsportgeräte oder digitale Anzeigetafeln, während kurzlebiger Verbrauchsmaterial ist von der Förderung ausgeschlossen. Antragsberechtigt sind die Mitgliedsvereine des Stadtsportbundes, sofern ein gültiger Freistellungsbescheid sowie entsprechende Angebote vorliegen.
Bis zum 17. Juli 2026 gingen 16 Anträge mit einer Gesamtsumme von rund 36.000 Euro ein, wodurch das Budget von 30.000 Euro überzeichnet wurde. In der Folge wurde das Antragsportal geschlossen; fünf weitere interessierte Vereine werden auf einer Warteliste geführt. Bisher wurden sieben Vereinen positive Förderbescheide über eine Gesamtsumme von 11.219,11 Euro erteilt. Die Prüfung der verbleibenden neun Anträge dauert an. Sollten nach Abschluss der Prüfungen Restmittel zur Verfügung stehen, ist für den Herbst ein weiterer Förderaufruf geplant, wobei die Vereine auf der Warteliste vorrangig informiert werden.
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Beratungsfolge
- 01.10.2026zur Kenntnis genommen
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