Anregungen und Beschwerden nach § 24 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen hier: Eingabe von Frau Ingrid Beckmann „Verbesserung der Kennzeichnung des gegenläufigen Radverkehrs auf Kirchstraße, Gildenstraße und Sparkassenstraße“
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen einer Eingabe nach § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen wurde die Verbesserung der Kennzeichnung des gegenläufigen Radverkehrs auf der Kirchstraße, der Gildenstraße und der Sparkassenstraße angeregt. Die Antragstellerin weist darauf hin, dass auf diesen Straßen der Radverkehr entgegen der Fahrtrichtung der Einbahnstraßenregelung erlaubt ist. Da diese Abschnitte Teil der von der Stadt Gelsenkirchen ausgeschilderten Nord-Süd-Radroute Ost in Richtung Buer sind, wird eine deutlichere Sichtbarkeit der rechtmäßigen Nutzung für den Kraftfahrzeugverkehr gefordert.
Die Eingabe beschreibt, dass es auf den genannten Straßenabschnitten zu Konflikten zwischen dem motorisierten Verkehr und dem Radverkehr kommt, da die Erlaubnis zur Gegenrichtung von Autofahrern nicht immer erkannt wird. Als Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit werden unter anderem die Anbringung von großen Fahrrad-Piktogrammen mit Richtungspfeilen auf der Fahrbahn, eine durchgehende Markierung des gegenläufigen Radverkehrs oder eine rote Fahrbahnmarkierung vorgeschlagen. Zudem wird die Prüfung zusätzlicher Beschilderungen sowie eine mögliche Umwidmung der Abschnitte zu einer Fahrradstraße oder Fahrradzone empfohlen. Die Vorlage dient der Kenntnisnahme durch die Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte.
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Beratungsfolge
- 04.11.2026vertagt
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