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Tagesordnung
- –Tagesordnungsdebatte zum öffentlichen Teil der SitzungErgebnis: einstimmig zugestimmt
- 1Bürgerschaftliche Initiativen
- 1.1Anregungen und Beschwerden nach § 24 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen hier: Eingabe von Frau Ingrid Beckmann „Verbesserung der Kennzeichnung des gegenläufigen Radverkehrs auf Kirchstraße, Gildenstraße und Sparkassenstraße“Zur Vorlage · 25-30/01799 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen einer Eingabe nach § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen wurde die Verbesserung der Kennzeichnung des gegenläufigen Radverkehrs auf der Kirchstraße, der Gildenstraße und der Sparkassenstraße angeregt. Die Antragstellerin weist darauf hin, dass auf diesen Straßen der Radverkehr entgegen der Fahrtrichtung der Einbahnstraßenregelung erlaubt ist. Da diese Abschnitte Teil der von der Stadt Gelsenkirchen ausgeschilderten Nord-Süd-Radroute Ost in Richtung Buer sind, wird eine deutlichere Sichtbarkeit der rechtmäßigen Nutzung für den Kraftfahrzeugverkehr gefordert.
Die Eingabe beschreibt, dass es auf den genannten Straßenabschnitten zu Konflikten zwischen dem motorisierten Verkehr und dem Radverkehr kommt, da die Erlaubnis zur Gegenrichtung von Autofahrern nicht immer erkannt wird. Als Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit werden unter anderem die Anbringung von großen Fahrrad-Piktogrammen mit Richtungspfeilen auf der Fahrbahn, eine durchgehende Markierung des gegenläufigen Radverkehrs oder eine rote Fahrbahnmarkierung vorgeschlagen. Zudem wird die Prüfung zusätzlicher Beschilderungen sowie eine mögliche Umwidmung der Abschnitte zu einer Fahrradstraße oder Fahrradzone empfohlen. Die Vorlage dient der Kenntnisnahme durch die Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte.
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Beratungsfolge
- 04.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · vertagt
Ergebnis: vertagt - 1.1Anregungen und Beschwerden nach § 24 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) hier: Eingabe von Frau Ingrid Beckmann „Verbesserung der Kennzeichnung des gegenläufigen Radverkehrs auf Kirchstraße, Gildenstraße und Sparkassenstraße“Zur Vorlage · 25-30/01800 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 25-30/01800 geht es um die Anregung einer Bürgerin, die Kennzeichnung des gegenläufigen Radverkehrs in der Kirchstraße, Gildenstraße und Sparkassenstraße zu verbessern. Die Verwaltung empfiehlt, der Anregung nicht zu folgen.
Die betreffenden Straßen befinden sich in einer Tempo-30-Zone. Die Öffnung der Einbahnstraßen für den Radverkehr wurde im Jahr 2020 nach Abstimmung mit dem Referat Verkehr, dem Referat öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie der Polizeidirektion Gelsenkirchen angeordnet. Die bestehende Beschilderung entspricht den Vorgaben der Straßenverkehrs-Ordnung. Da die Regelung bereits seit mehr als fünf Jahren besteht, sieht das Regelwerk für Radverkehrsanlagen keine zusätzliche Markierung von Ein- und Ausfahrtbereichen mehr vor. Die Zugehörigkeit zur Nord-Süd-Radroute Ost ändert nichts an der bestehenden rechtlichen Lage.
Eine Umwandlung der Straßen in Fahrradstraßen wird abgelehnt. Aufgrund der Anliegerstruktur, des Lieferverkehrs und der vorhandenen Parkplätze wäre eine Beschränkung des motorisierten Individualverkehrs nicht umsetzbar. Zudem fehlen in der Sparkasse die erforderlichen Fahrbahnquerschnitte für eine durchgehende Fahrradstraße. Die Verwaltung stellt fest, dass die Einrichtung einer Fahrradstraße oder Fahrradzone keine zielführende Veränderung der aktuellen Verkehrssituation bewirken würde.
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Beratungsfolge
- 04.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · vertagt
Ergebnis: vertagt - 1.1Gemeinsamer Prüfantrag zu TOP 1.1 der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte - Antrag der SPD-Bezirksfraktion Mitte, CDU-Bezirksfraktion Mitte und der Bezirksverordneten Frau Schwinge, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -Zur Vorlage · 25-30/01994 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Bezirksfraktion Mitte, die CDU-Bezirksfraktion Mitte sowie eine Bezirksverordnete der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben einen Antrag zur Behandlung des Tagesordnungspunktes 1.1 in der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte gestellt. Gegenstand des Antrags ist eine Eingabe bezüglich der Verbesserung der Kennzeichnung des gegenläufigen Radverkehrs auf der Kirchstraße, der Gildenstraße und der Sparkassenstraße.
Der Antrag sieht vor, dass der Beschluss zu diesem Punkt vertagt wird. Die Verwaltung wird beauftragt, die von der Bürgerin angeregten Maßnahmen weitergehend zu prüfen. Dabei soll untersucht werden, inwieweit die Verwendung von Fahrradpiktogrammen mit Richtungspfeilen auf der Fahrbahn, ergänzende Beschilderungen oder andere geeignete Maßnahmen die Aufmerksamkeit des Kfz-Verkehrs auf den zulässigen gegenläufigen Radverkehr erhöhen können.
Die Ergebnisse dieser Prüfung sowie mögliche Umsetzungsschritte sollen der Bezirksvertretung in der darauffolgenden Sitzung präsentiert werden, wobei auch die Vor- und Nachteile der einzelnen Optionen erörtert werden sollen. Als Begründung für den Antrag wird angeführt, dass die Etablierung von Fahrradpiktogrammen mit Richtungspfeilen im Masterplan Mobilität der Stadt Gelsenkirchen auf Seite 134 aufgeführt ist. Ziel der Maßnahmen ist die Verbesserung der Sichtbarkeit und Sicherheit des Radverkehrs auf der ausgewiesenen Route.
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Beratungsfolge
- 04.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 2Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 3Anträge gemäß § 7 Abs. 1 der Geschäftsordnung i. V. mit § 9 der Bezirkssatzung
- 4Haushaltsberatungsverfahren 2027
- 4.1Entwurf der Haushaltssatzung 2027Zur Vorlage · 25-30/01662 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Gelsenkirchen hat die Beschlussvorlage 25-30/01662 vorgelegt, die den Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2027 zum Gegenstand hat. Der Entwurf wurde vom Stadtdirektor und Stadtkämmerer aufgestellt und von der Oberbürgermeisterin bestätigt. Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen wird der Entwurf inklusive der erforderlichen Anlagen dem Rat der Stadt zugeleitet.
Der Haushaltsplanentwurf ist strukturell in einen Vorbericht sowie einen Haushaltsplan mit Anlagen unterteilt. Die eigentliche Satzung ist im zweiten Teil auf den Seiten 5 bis 10 enthalten. Der Haushaltsplan 2027 wird elektronisch über das Ratsinformationssystem oder ab dem 04.09.2026 über die städtische Internetseite bereitgestellt. Eine separate Ratsvorlage befasst sich mit der Auflistung zum investiven Teil des Finanzplans 2027.
Der vorgesehene Beratungsprozess sieht für den Rat der Stadt eine Anhörung am 03.09.2026 sowie eine Entscheidung am 10.12.2026 vor. Vor der abschließenden Entscheidung im Rat findet eine Reihe von Vorberatungen in verschiedenen Ausschüssen statt, darunter der Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschuss, der als federführend für die Vorberatung gelistet ist. Zudem sind Anhörungen in den Bezirksvertretungen Gelsenkirchen-West, Süd, Mitte, Ost und Nord sowie Vorberatungen in zahlreichen Fachausschüssen, wie etwa dem Ausschuss für Bau und Liegenschaften oder dem Ausschuss für Wirtschaft und Innovation, vorgesehen.
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Hauptdokument|Anlage 1 - Vorbericht 2027 ENTWURF|Anlage 2 - Haushaltsentwurf 2027 -Teil 1|Anlage 3 - Haushaltsentwurf 2027 -Teil 2
Beratungsfolge
- 12.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Gesundheit
- 12.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilitätsentwicklung
- 11.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Soziales und Arbeit
- 11.11.2026 · Sitzung des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses
- 10.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bau und Liegenschaften
- 05.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord · ohne Abstimmung
- 05.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration · mehrheitlich zugestimmt
- 04.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Ost · ohne Abstimmung
- 04.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · einstimmig zugestimmt
- 03.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd · einstimmig zugestimmt
- 03.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West · ohne Abstimmung
- 03.09.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · ohne Abstimmung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 4.2Entwurf der Auflistung zum investiven Teil des Finanzplans 2027Zur Vorlage · 25-30/01648 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtkämmerei und Finanzen legen einen Entwurf für die Auflistung zum investiven Teil des Finanzplans 2027 vor. Die Vorlage dient der Erleichterung der Steuerungs- und Kontrollfunktion des Rates, da für das Haushaltsaufstellungsverfahren 2027 die Erwartung besteht, einen durch die Bezirksregierung Münster genehmigungspflichtigen Haushalt ohne Pflicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes aufstellen zu können.
Der Kreditbedarf für investive Maßnahmen beläuft sich auf 279.771.835 €. Dieser setzt sich aus verschiedenen Bereichen zusammen, darunter laufende Maßnahmen in Höhe von 108.086.321 €, neue Maßnahmen mit 44.785.014 €, Schulbau- und Infrastrukturmaßnahmen über 79.500.000 € sowie Ausleihungen an eigenbetriebsähnliche Einrichtungen in Höhe von 61.400.000 €. Hinzu kommen 2.322.500 € für Gebührenhaushalte/rentierliche Maßnahmen und 930.000 € für das Startchancen-Programm, abzüglich allgemeiner Deckungsmittel von 17.252.000 €. Die geplanten Auszahlungen steigen von 316,6 Mio. € im Jahr 2026 auf 365.130.908 € im Jahr 2027, während die Einzahlungen von 64,4 Mio. € auf 85.359.073 € ansteigen.
Zu den genannten Großprojekten gehören die Errichtung der Kulturschule, die Gesamtschule Hängebank Consolidation, der Neubau der Grundschule Wildenbruchplatz sowie die Sanierung der Gemeinschafts Grundschule Glückaufschule. Weitere Maßnahmen umfassen den Neubau des Zentralbads, die Erneuerung des Volkshauses Rotthausen, die Feuerwache Wildenbruchstraße sowie die Umsetzung der Internationalen Gartenausstellung (IGA) 2027. Für die Vergabe von Aufträgen mit Kassenwirksamkeit in den Jahren 2028 und folgende sind Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 441,4 Mio. EUR geplant.
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Hauptdokument|Anlage 1 Investitionsliste 2027 KV Einbringung Entwurf|Anlage 2 Investitionmaßnahmen EB Einbringung Entwurf
Beratungsfolge
- 12.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Gesundheit
- 12.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilitätsentwicklung
- 11.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Soziales und Arbeit
- 11.11.2026 · Sitzung des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses
- 10.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bau und Liegenschaften
- 05.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration · mehrheitlich zugestimmt
- 05.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord · ohne Abstimmung
- 04.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Ost · ohne Abstimmung
- 04.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · einstimmig zugestimmt
- 03.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West · ohne Abstimmung
- 03.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd · einstimmig zugestimmt
- 03.09.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · ohne Abstimmung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 5Einrichtung eines Fußgängerüberwegs Am Schalker VereinZur Vorlage · 25-30/01414 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage sieht die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs an der Straße Am Schalker Verein vor. Die Maßnahme richtet sich an den Schulstandort der Gesamtschule an der Europastraße, dessen Gebäude sich westlich und östlich der Straße befinden. Da die Schulgrundstücke sowie die Zufahrten für die Feuerwehr und die Anlieferung über diesen etwa 150 Meter langen Stich enden, soll durch den neuen Überweg der Fußverkehr, insbesondere der Schüler, priorisiert werden.
Die Planung sieht eine Verringerung des Kurvenradius aus Richtung Hohenzollernstraße vor, um eine angepasste Geschwindigkeit und eine verbesserte Sicht auf querende Personen zu ermöglichen. Der Fußgängerüberweg wird zwischen der Einmündung zur Europastraße und dem Oberstufengebäude platziert. Die technische Ausstattung umfasst die Verkehrszeichen 350 und 293 sowie eine DIN-gerechte Beleuchtung. Zudem ist eine Fahrstreifenbegrenzungslinie am Schalker Bahnhof vorgesehen. Um Sichtbehinderungen zu vermeiden, sind ein Parkverbot für LKW auf dem baulichen Parkstreifen der Europastraße sowie ein Haltverbot am Überweg geplant.
Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 39.000 Euro, wobei 30.000 Euro für den Straßenbau und 9.000 Euro für die Beleuchtung veranschlagt sind. Die Umsetzung ist für die Sommerferien 2027 vorgesehen. Die jährlichen Nettofolgekosten werden mit 2.106 Euro beziffert. Die Finanzierung erfolgt aus dem Eigenanteil der Stadt.
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Beratungsfolge
- 04.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · einstimmig zugestimmt
- 09.09.2026 · Sitzung des Beirates für Menschen mit Behinderungen · mehrheitlich zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 6Gewährung von Zuschüssen an Sportvereine auf der Grundlage des Sportförderungsplanes der Stadt GelsenkirchenZur Vorlage · 25-30/01725 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stabsstelle Sportangelegenheiten hat eine Beschlussvorlage zur Gewährung von Zuschüssen an Sportvereine auf Grundlage des Sportförderungsplans der Stadt Gelsenkirchen vorgelegt. Die Verwaltung wird beauftragt, die im Dokument aufgeführten Zuschüsse in den angegebenen Höhen auszuzahlen. Die Entscheidung über die Verteilung der Unterhaltungskostenzuschüsse liegt jeweils bei den zuständigen Bezirksvertretungen, die eigenständig über die Verwendung der ihnen zur Verfügung stehenden Mittel entscheiden.
Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 172.800,00 €. Die Verteilung der Mittel gliedert sich nach Bezirken und dem Ausschuss für Sportentwicklung. In der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West ist ein Budget von 9.752,00 € vorgesehen, unter anderem für den Bogensport-Club Gelsenkirchen e.V. (3.502,00 €) und den SV Horst-Emscher 08 e.V. (1.250,00 €). Die Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd verfügt über ein Budget von 26.014,00 €, wobei der Reitverein ETuS Gelsenkirchen 1996 e.V. 10.564,00 € erhält. Für die Bezirksvertretung Gelsächinken-Mitte ist ein Budget von 18.586,00 € vorgesehen, darunter 6.000,00 € für den Ruderverein Gelsenkirchen e.V. Die Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Ost sieht ein Budget von 27.592,00 € vor, mit 13.092,00 € für den Erler Spielverein 08 e.V. Die Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord hat ein Budget von 44.300,00 €, unter anderem für den Ländl. Reit- und Fahrverein Gelsenkirchen-Buer e.V. (9.980,00 €).
Im Ausschuss für Sportentwicklung sind 46.556,00 € verteilt, wobei 18.600,00 € für die Nutzung des Sportparadieses durch den Eishockey-Club Gelsenkirchen 2000 e.V. vorgesehen sind. Die Förderfähigkeit setzt unter anderem den Sitz in Gelsenkirchen, die Zugehörigkeit zu Gelsensport e.V. und dem Landessportbund NRW sowie die Gemeinnützigkeit voraus. Die Vereine sind verpflichtet, die zweckentsprechende Verwendung der Mittel bis zum 31.03. des Folgejahres nachzuweisen.
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Hauptdokument|03 Anlage 1 und 2 -Zuschüsse 2026 Vereine Sportförderung
Beratungsfolge
- 05.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord · einstimmig zugestimmt
- 04.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Ost · einstimmig zugestimmt
- 04.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · mehrheitlich zugestimmt
- 03.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd · einstimmig zugestimmt
- 03.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West · einstimmig zugestimmt
- 30.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Sportentwicklung · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt - 7Umwandlung des Tennenspielfeldes in ein Kunstrasengroßspielfeld auf der Bezirkssportanlage TrinenkampZur Vorlage · 25-30/01900 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 25-30/01900 sieht die Umwandlung des bestehenden Tennenspielfeldes auf der Bezirkssportanlage Trinenkamp in ein Kunstrasengroßspielfeld vor. Die Verwaltung soll mit der Umsetzung beauftragt werden, wobei die Einleitung der notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen wie Planung und Ausschreibung Teil des Beschlusses ist.
Das Investitionsvolumen für das Vorhaben wird auf circa 900.000 Euro brutto geschätzt. Die Kosten umfassen den Rückbau des Tennenbelages, den Neubau des Kunstrasens inklusive Unterbau und Entwässerung, die Umrüstung der Flutlichtanlage auf LED-Technik sowie die Erneuerung der Ballfangzäune und die Herstellung einer Wegebefestigung.
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt vollständig über die Sportpauschale, sodass keine gesonderte Bereitstellung von Haushaltsmitteln erforderlich ist. Die Mittel sind im laufenden Haushaltsjahr vorgesehen. Laut Dokument ist das Vorhaben nicht von der haushaltswirtschaftlichen Sperre gemäß der Kommunalen Haushaltsverordnung NRW betroffen, da die entsprechende Haushaltszeile für Auszahlungen für Baumaßnahmen durch die Sportpauschale refinanziert wird.
Der Vorgang durchläuft eine Beratungsfolge, die eine Vorberatung im Ausschuss für Sportentwicklung am 25. November 2026 sowie eine Entscheidung in der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte am 4. November 2026 vorsieht.
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Beratungsfolge
- 04.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 8Umsetzung der Säule I des Startchancen-Programms in Gelsenkirchen: Lessing RealschuleZur Vorlage · 25-30/01722 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung sieht vor, die Umsetzung der Säule I des Startchancen-Programms für die Lessing Realschule in Gelsenkirchen zu beantragen. Konkret soll die Verwaltung beauftragt werden, bei der Bezirksregierung Münster eine Maßnahme zur Ausstattung der Klassen im Altbau mit flexiblem Mobiliar zu beantragen und – vorbehaltlich der Bewilligung – durchzuführen. Ziel der Neumöblierung von 26 Klassenzimmern im Altbau ist die Unterstützung von selbstorganisiertem Lernen sowie vielfältiger didaktischer Lernarrangements durch flexible Einzelarbeitsplätze, Bereiche für Kleingruppenarbeit, Steharbeitsplätze und Rückzugsmöglichkeiten. Zudem sind offene Regalsysteme und moderne Präsentationstafeln vorgesehen, um die Lernbedingungen im Altbau an die Konzepte im Neubbau anzupassen.
Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 460.000 €. Davon sind 322.000 € als Zuschüsse Dritter vorgesehen, während der Eigenfinanzierungsanteil aus der Bildungspauschale 138.000 € beträgt. Die Finanzierung für das Jahr 2027 ist mit 460.000 € im Haushaltsplan 2026 veranschlagt. Die Auftragsvergabe soll noch im Jahr 2026 erfolgen, damit die Fördermittel Anfang 2027 bereitstehen und die Umsetzung der Maßnahme ebenfalls Anfang 2027 stattfinden kann. Das Startchancen-Programm, das von 2024 bis 2034 läuft, sieht für Gelsenkirchen eine mögliche Gesamtinvestitionssumme von 76.182.072,99 € für 40 teilnehmende Schulen vor, wobei die Fördersumme 53.327.451,09 € beträgt. Die Entscheidung über die Vorlage wird in der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte am 4. November 2026 erwartet.
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Beratungsfolge
- 04.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · einstimmig zugestimmt
- 24.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bildung · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 9Nutzung von Schulhöfen/vorübergehende Sperrung des Schulhofes des Schalker Gymnasiums am 12.12.2026Zur Vorlage · 25-30/01882 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 25-30/01882 sieht die vorübergehende Sperrung des Schulhofes des Schalker Gymnasiums als Spielfläche für den 12. Dezember 2026 vor. Im Zeitraum von 12:00 bis 22:30 Uhr soll die Fläche stattdessen als Parkplatz für bis zu zehn Fahrzeuge genutzt werden können.
Grund für diese Maßnahme ist eine Weihnachtsfeier des Vereins KG Bismarcker Funken e.V., die in der Aula des Gymnasiums stattfindet. Die Nutzung des Schulhofes ist für die Versorgung der Veranstaltungsteilnehmenden durch Fahrzeuge vorgesehen. Zudem wird angeführt, dass die Bereitstellung der Parkflächen die Wegstrecken für Gäste mit Mobilitätseinschränkungen oder Behinderungen zwischen den Fahrzeugen und der Aula verkürzt.
Die Vorlage liegt der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte zur Entscheidung vor, wobei die Sitzung für den 4. November 2026 angesetzt ist. Der Ausschuss für Bildung wird die Vorlage im Rahmen der Kenntnisnahme in seiner Sitzung am 19. November 2026 behandeln. Eine finanzielle Belastung oder eine Relevanz für den Klimaschutz wird in dem Dokument nicht angegeben.
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Beratungsfolge
- 04.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 10Nutzung von Schulhöfen/vorübergehende Sperrung des Schulhofes des Schalker Gymnasiums am 23., 24. und 30.01.2027Zur Vorlage · 25-30/01883 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 25-30/01883 regelt die vorübergehende Nutzung des Schulhofes des Schalker Gymnasiums als Parkfläche für drei Termine im Januar 2027. Die Gelsenkirchener Karnevalsgesellschaft Bismarcker Funken 1949 e.V. plant für den 23. Januar, den 24. Januar sowie den 30. Januar 2027 verschiedene Veranstaltungen, darunter eine Damensitzung, einen Kinderkarneval und eine Galasitzung.
Um die Parkmöglichkeiten für Ehrengäste und teilnehmende Gruppen in unmittelbarer Nähe des Veranstaltungsortes zu gewährleisten, wird die Sperrung des Schulhofes als Spielfläche beantragt. Die Nutzung der Fläche als Parkplatz soll bis zu zehn Fahrzeugen ermöglichen. Als Begründung führt die Vorlage an, dass die Veranstaltungen am 23. und 30. Januar in den Abendstunden beginnen, wodurch nach Einbruch der Dunkelheit das Spielen auf Schulhöfen nicht mehr zulässig ist.
Die Vorlage ist zur Entscheidung für die Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte vorgesehen, wobei die Sitzung am 4. November 2026 stattfindet. Der Ausschuss für Bildung wird die Vorlage am 19. November 2026 zur Kenntnisnahme erhalten. Eine finanzielle Belastung oder eine Relevanz für den Klimaschutz wird in dem Dokument nicht angegeben.
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Beratungsfolge
- 04.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 11Beschluss der Kommunalen Wärmeplanung der Stadt GelsenkirchenZur Vorlage · 25-30/01849 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 25-30/01849 befasst sich mit der Erstellung und Umsetzung der Kommunalen Wärmeplanung der Stadt Gelsenkirchen. Ziel der Planung ist die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung bis zum Jahr 2045. Der Rat der Stadt soll die Wärmeplanung beschließen und die Verwaltung damit beauftragen, eine erste Aktualisierung des Plans im Jahr 2027 vorzunehmen. Dabei sollen die Vorgaben des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes berücksichtigt werden.
Für die Erstaufstellung des Wärmeplans steht der Stadt ein Belastungsausgleich in Höhe von insgesamt 526.603,59 Euro zur Verfügung, der in drei Tranchen zu je 175.534,53 Euro ausgezahlt wird. Die gesetzliche Frist für Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern zur Erstellung eines solchen Plans war der 30. Juni 2026. Der Beratungsprozess sieht Vorberatungen in den Bezirksvertretungen Gelsenkirchen-West, -Süd, -Mitte, -Ost und -Nord sowie im Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz vor, bevor eine Entscheidung im Rat für den 10. Dezember 2026 vorgesehen ist.
Nach dem Beschluss müssen die Ergebnisse des Wärmeplans veröffentlicht und die entsprechenden Daten elektronisch an das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima übermittelt werden. Die Verwaltung wird die Gebiete für die Wärmeversorgung 2045 in Form einer interaktiven Online-Karte bereitstellen und die Umsetzung der Maßnahmen einleiten. Eine regelmäßige Aktualisierung des Wärmeplans ist mindestens alle fünf Jahre vorgesehen.
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Hauptdokument|Anlage 1 Übersicht der Stellungnahmen|Anlage 2 Endbericht kommunale Wärmeplanung
Beratungsfolge
- 05.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord · mehrheitlich zugestimmt
- 04.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Ost · mehrheitlich zugestimmt
- 04.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · mehrheitlich zugestimmt
- 03.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West · abgelehnt
- 03.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd · mehrheitlich zugestimmt
Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt - –Anpassung der Richtlinie für die Vergabe von Fördermitteln aus dem Quartiersfonds für die Programmgebiete der Stadterneuerung in der Stadt GelsenkirchenZur Vorlage · 25-30/01803 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 25-30/01803 sieht eine Anpassung der Richtlinie für die Vergabe von Fördermitteln aus dem Quartiersfonds in den Stadterneuerungsgebieten Gelsenkirchens vor. Geplant ist eine Aufgliederung der bisherigen Regelungen in eine förderrechtliche Richtlinie sowie eine Geschäftsordnung. Zudem soll eine stadtweite Gültigkeit der Regelungen eingeführt werden.
Im Rahmen der Neuregelung wird die Mitgliederzahl der Gebietsbeiräte auf 16 stimmberechtigte Personen sowie deren Stellvertretungen reduziert. Die politische Vertretung in diesen Gremien soll durch die Bezirksvertretungen, den Rat der Stadt und den Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration erfolgen. Dabei wird die Anzahl der Mitglieder aus der Bezirksvertretung und aus dem Rat der Stadt von jeweils drei auf zwei Personen verringert. Der Wahlturnus für Bürger und Akteure soll von zwei auf drei Jahre verlängert werden, wobei das Zufallsprinzip zur Besetzung von zwei Sitzen eingeführt wird. Eine vollständige Neubesetzung der Gremien nach diesen neuen Richtlinien ist erst nach der Kommunalwahl im Jahr 2030 vorgesehen.
Die maximale Fördersumme pro Projekt wird einheitlich auf 5.000 Euro festgelegt, was mit der Erhöhung der jährlichen Mittel auf 10 Euro pro Einwohner einhergeht. Eine Entscheidung über die Vorlage ist im Rat der Stadt für den 10.12.2026 vorgesehen. Aus der Vorlage geht hervor, dass keine finanziellen Belastungen oder Klimarelevanz entstehen.
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Hauptdokument|Anlage 1 - Richtlinie|Anlage 2 - Geschäftsordnung
Beratungsfolge
- 11.11.2026 · Sitzung des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses
- 05.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration · mehrheitlich zugestimmt
- 04.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · einstimmig zugestimmt
- 03.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 13Anfrage des Bezirksverordneten Herrn Podschadly - Parksituation in der Adalbertstraße bzw. Antonstraße in Gelsenkirchen-Bismarck -Zur Vorlage · 25-30/01779 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Mitteilungsvorlage 25-30/01779 befasst sich die Verwaltung mit einer Anfrage eines Bezirksverordneten zur Parksituation in der Adalbertstraße und Antonstraße im Stadtteil Gelsenkirchen-Bismarck. Der Fragesteller verwies auf Anwohnerbeschwerden und eine bereits seit 2019 aktenkundige politische Befassung. Es wurde angefragt, welche Maßnahmen seit der damaligen Bestandsaufnahme umgesetzt wurden und ob Bedarf für eine Neuordnung des ruhenden Verkehrs, zusätzliche Stellplätze, Änderungen der Beschilderung oder verkehrsberuhigende Maßnahmen besteht.
Die Verwaltung führt aus, dass die betreffenden Straßen seit 1998 als verkehrsberuhigter Bereich gestaltet sind, wobei die Aufenthaltsfunktion gegenüber dem Fahrzeugverkehr im Vordergrund steht. Im Jahr 2019 wurde eine Bestandsaufnahme durchgeführt, die ergab, dass unter Berücksichtigung der Erreichbarkeit von Grundstücken sowie der Befahrbarkeit für Rettungs- und Entsorgungsverkehr zusätzliche Stellplätze geschaffen werden können. Dies wurde im Jahr 2020 durch die Markierung zusätzlicher öffentlicher Stellplätze umgesetzt.
Die Verwaltung stellt fest, dass seit dieser Umsetzung im Jahr 2020 keine Beschwerden zur Parksituation vorliegen. Ein aktueller Bedarf für weitere Neuordnungen, zusätzliche Markierungen oder Änderungen der Beschilderung ist der Verwaltung nicht bekannt. Auch für weitergehende bauliche oder verkehrsberuhigende Maßnahmen besteht aus verkehrsplanerischer Sicht kein Anlass. Die bestehende Regelung zum verkehrsberuhigten Bereich bleibt unverändert, um die Nutzbarkeit der Flächen für Fußverkehr und Einsatzfahrzeuge sicherzustellen.
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- 04.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 14Wahl einer Schiedsperson für den Schiedsbezirk 15 - Feldmark/HeßlerZur Vorlage · 25-30/01874 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 25-30/01874 regelt die Neubesetzung der Schiedsperson für den Schiedsbezirk 15 – Feldmark/Heßler. Da die Amtszeit der bisherigen Schiedsperson am 23. August 2026 ausgelaufen ist, wurde ein Vorschlag zur Neubesetzung vorgelegt. Die CDU-Fraktion hat eine Person für dieses Amt vorgeschlagen.
Gemäß der vorliegenden Unterlagen liegen seitens der Schiedsvereinigung Gelsenkirchen keine Einwände gegen diese Wahl vor. Die Wahl erfolgt auf Grundlage von § 3 Abs. 3 des Schiedsamtsgesetzes NRW, wodurch die Amtszeit der gewählten Schiedsperson für die Dauer von fünf Jahren festgesetzt wird.
Die Entscheidung über die Wahl wird in der Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte am 4. November 2026 erwartet. Für die Umsetzung der Maßnahme sind im Entwurf des Haushaltsplanes 2026 konsumtive Veranschlagungen in der Produktgruppe 111 101 vorgesehen, die einen Betrag von 27.000,00 Euro umfassen.
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- 04.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 15Mitteilungen und Anfragen
- 15.1Mitteilungen
- 15.1.1Sachstandsbericht zur Maßnahme Hauptschule Grillostraße, Hans-Böckler-Allee 53 (Außenstelle) in 45883 Gelsenkirchen - Sanierung der Turnhalle - Maßnahmenerweiterung -Zur Vorlage · 25-30/01782 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 25-30/01782 informiert über den aktuellen Sachstand zur Sanierung der Turnhalle der Hauptschule Grillostraße. Ursprünglich im September 2024 beschlossene Maßnahmen zur Behebung von Wasserschäden und Schimmelbildung sollten zunächst Kosten in Höhe von 575.000 Euro umfassen. Diese bezogen sich auf die Sanierung der Innenflächen sowie der Dacheindeckung.
Im Zuge vertiefender baulicher Untersuchungen und gutachterlicher Stellungnahmen hat sich der Umfang der notwendigen Arbeiten erweitert. Neben der Haustechnik und den Fenstern wurde die Notwendigkeit einer Schadstoffsanierung bis zum Rohbau festgestellt, welche im Anfang des Jahres 2026 abgeschlossen wurde. Nach der Freimessung des Gebäudes wurden zudem Schäden am Betongefüge der Decken identifiziert, die eine aufwendige Sanierung der Dach- und Deckenbereiche sowie eine Anpassung des Hallenbodenaufbaus erfordern.
Die Kostenprognose für die Maßnahme hat sich infolge dieser Erweiterungen von anfänglich 575.000 Euro auf etwa 3,2 Millionen Euro erhöht. Für die Umsetzung sind im Haushalt 2027 insgesamt 3,34 Millionen Euro vorgesehen. Da weitere statische Untersuchungen an Rohbauteilen angefordert wurden, ist mit weiteren Kostensteigerungen zu rechnen. Eine Teilnutzung der Halle vor Abschluss der Arbeiten wird aufgrund der baulichen Eingriffe nicht empfohlen. Der Abschluss der Arbeiten wird unter der Voraussetzung eines ungestörten Bauablaufs für den Schuljahreswechsel 2028/29 erwartet. Eine erneute Berichterstattung ist für Anfang 2027 vorgesehen.
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- 10.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bau und Liegenschaften
- 04.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - –Monitoringbericht Einzelhandel Bestandsanalyse und Entwicklung 2026Zur Vorlage · 25-30/01920 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Wirtschaftsförderung hat eine Mitteilungsvorlage zum Monitoringbericht Einzelhandel vorgelegt, der die Bestandsanalyse und Entwicklung für das Jahr 2026 umfasst. Die Berichterstattung basiert auf einem Beschluss des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses aus dem Jahr 2024, der die Verwaltung mit einer jährlichen Berichterstattung über die Umsetzung der Maßnahmen des Einzelhandelskonzepts beauftragt hat. Der vorliegende Bericht bildet den Auftakt dieser jährlichen Reihe.
Untersucht wurden für den ersten Bericht die Hauptzentren City und Buer. In der City ist die gesamte Verkaufsfläche seit 2022 zurückgegangen, was unter anderem auf die Schließung von Galeria Kaufhof und Primark sowie eine Flächenreduzierung von C&A um rund 27 % zurückzuführen ist. Die Leerstandsquote in der City liegt bei etwa 12 %. In Buer wird eine Leerstandsquote von rund 19 % ausgewiesen, wobei Schwerpunkte unter anderem die Hochstraße 26-30, die ehemalige Sinn&Leffers Filiale, der Goldbergplatz und die Marientorpassage sind. Gegenläufige Entwicklungen in Buer zeigen sich durch den geplanten Einsatz eines Edeka-Citykonzepts in der Buerschen Markthalle sowie Standortbekenntnisse von Fielmann, Engbers, Woolworth und Tchibo.
Das Monitoring soll zukünftig auf alle zentralen Versorgungsbereiche ausgeweitet werden. Die Verwaltung nutzt die Daten, um Veränderungen frühzeitig zu erkennen. Als Herausforderung werden komplexe Eigentümerstrukturen und veränderte Anforderungen an großflächige Einzelhandelsflächen genannt.
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- 11.11.2026 · Sitzung des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses
- 05.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord · zur Kenntnis genommen
- 04.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · zur Kenntnis genommen
- 03.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 15.1.3Anfrage der Bezirksverordneten Frau Nüßen - Bewirtschaftung in der Alten Scheune Lahrshof in Bismarck -Zur Vorlage · 25-30/01583 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Mitteilungsvorlage 25-30/01583 befasst sich die Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte mit der Bewirtschaftung der Alten Scheune Lahrshof in Bismarck. Hintergrund der Vorlage ist eine Anfrage eines Bezirksverordneten aus der Sitzung vom 15. April 2026.
In der Anfrage wurde darauf hingewiesen, dass die Jugendberufshilfe die Alte Scheune in der Franziskusstraße betreibt, um arbeitslosen Menschen den Einstieg in die Arbeitswelt zu ermöglichen. Im Rahmen des Betriebs wird an fünf Tagen pro Woche ein Mittagessen angeboten, welches auch von älteren Bürgerinnen und Bürgern zur Pflege sozialer Kontakte genutzt wird. Da der Arbeitsvertrag des derzeitigen Kochs zum 30. Juni 2026 ausläuft und in der Vergangenheit nach Vertragsende mehrfach längere Unterbrechungen im Bewirtschaftungsbetrieb auftraten, wurden Fragen zur personellen Nachfolge gestellt. Konkret wurde angefragt, ob die Beschäftigung des Kochs bis zu dessen Renteneintritt am Ende des Jahres 2026 sichergestellt werden kann oder ob eine sofortige Neubesetzung der Stelle möglich ist.
Die Verwaltung gab hierzu an, dass zu verwaltungsinternen Personalvorgängen keine Auskunft erteilt werden kann. Es wurde jedoch mitgeteilt, dass die Voraussetzungen geschaffen wurden, um den Betrieb über den 1. Juli 2026 hinaus vorerst weiterzuführen.
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- 04.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 15.1.4Anfrage der Bezirksverordneten Frau Nüßen - Defekte Wände links und rechts neben dem Aufgang zum Bahnhof Gelsenkirchen-Bismarck -Zur Vorlage · 25-30/01770 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Mitteilungsvorlage 25-30/01770 geht es um den Zustand der Wände links und rechts neben dem Aufgang zum Bahnhof Gelsenkirchen-Bismarck. Ein Mitglied der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte hatte in der Sitzung am 9. September 2026 auf Defekte an diesen Wänden hingewiesen und eine Auskunft darüber angefordert, in welchem Zeitraum eine Begutachtung oder Behebung der Schäden erfolgen kann.
Die Verwaltung teilte dazu mit, dass das betreffende Bauwerk im Eigentum und in der Unterhaltung der Deutschen Bahn steht. Aus diesem Grund könne die Frage nach einem Zeitplan für die Instandsetzung seitens der Verwaltung nicht beantwortet werden. Auf eine entsprechende Nachfrage hin informierte die Deutsche Bahn, dass im betroffenen Bereich in absehbarer Zeit keine Sanierungsmaßnahmen geplant sind. Die Vorlage dient der Kenntnisnahme in der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte.
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- 04.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 15.1.5Anfrage des Bezirksverordneten Herrn Röttgen - Straßenzustände auf der Florastraße -Zur Vorlage · 25-30/01771 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte am 9. September 2026 wurde eine Anfrage zu den Straßenzuständen in der Florastraße gestellt. Ein Bezirksverordneter wies auf Schlaglöcher im Bereich der Hausnummer 82 in Richtung Bulmke sowie im Bereich vor der Linksabbiegerampel zur Overwegstraße hin und erkundigte sich nach dem Zeitplan für die Reparaturarbeiten.
Die Verwaltung teilte mit, dass die Florastraße in mehreren Abschnitten Schäden an der Asphaltoberfläche aufweist. Im Rahmen eines seit sechs Jahren laufenden Straßenerhaltungsprogramms führt das Referat Verkehr jährlich etwa 50 Maßnahmen zur Erneuerung von Asphaltdeckschichten durch. Die Priorisierung dieser Maßnahmen richtet sich nach der Verkehrsbedeutung, dem baulichen Zustand der Straßen sowie den Abstimmungen mit Versorgungsunternehmen.
Die betroffenen Abschnitte der Florastraße sind im laufenden Asphaltprogramm für die Umsetzung im Jahr 2029 vorgesehen. Eine Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes ist für Anfang 2027 geplant, deren Ergebnisse den politischen Gremien anschließend vorgestellt werden. Bis zur Durchführung der geplanten Maßnahmen stellt der Bauhof des Referats Verkehr die Verkehrssicherheit durch regelmäßige Straßenbegehungen sicher. Erforderliche Reparaturen werden dabei anlassbezogen und kurzfristig veranlasst.
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- 04.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 15.1.6Anfrage des Bezirksverordneten Herrn Podschadly - Anbindung der Buslinie 392 an den Stadtteil GE-Heßler -Zur Vorlage · 25-30/01792 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte am 9. September 2026 wurde eine Anfrage eines Bezirksvertreters zur Anbindung des Stadtteils Heßler durch die Buslinie 392 eingebracht. Der Anlass der Anfrage war ein Besuch auf dem Wochenmarkt am Melanchthonplatz. Dabei wurde auf die abnehmende Vielfalt des Marktangebots sowie auf die Kritik der Anwohner an geplanten Änderungen im öffentlichen Personennahverkehr hingewiesen. Insbesondere die geplante Erweiterung des Straßenbahnrings über die Grothusstraße wurde als wenig vorteilhaft für die Anwohner bewertet, da die bestehende Buslinie 383 bereits eine ausreichende Anbindung biete.
Als Alternative wurde die Erweiterung der Buslinie 392 in den Stadtteil Heßler vorgeschlagen. Eine solche Maßnahme könnte die Erreichbarkeit von Einzelhandelsgeschäften, wie etwa Möbelhäusern oder geplanten neuen Supermärkten, sowie von Freizeit- und Kulturangeboten wie der ZOOM-Erlebniswelt, dem Consolpark oder dem Hafengebiet Graf Bismarck verbessern.
Die Verwaltung teilte mit, dass die Buslinie 392 im Rahmen der laufenden Fortschreibung des Nahverkehrsplans hinsichtlich ihres Linienwegs und der Taktung überprüft werde. Da die Fahrgastnachfrage auf dieser Linie seit ihrer Einführung im April 2020 auf einem niedrigen Niveau liegt, wird eine mögliche Verlängerung des Linienwegs bis in den Stadtteil Heßler als Option in die Planungen aufgenommen. Die Verwaltung plant zudem, die Öffentlichkeit und die Politik in den Prozess der Nahverkehrsplan-Fortschreibung einzubinden.
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- 04.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 15.1.7Anfrage des Bezirksverordneten Herr Podschadly - Anlieferung Supermarkt Bickernstraße 104 -Zur Vorlage · 25-30/01798 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte am 9. September 2026 wurde eine Anfrage eines Bezirksverordneten zur Anlieferungssituation in der Bickernstraße 104 vorgelegt. Anlass war ein Ortstermin der Bezirksvertretung, bei dem die Anlieferung eines Supermarktes sowie einer gegenüberliegenden Bäckerei thematisiert wurde. Es wurde die Befürchtung geäußert, dass das Fehlen ausreichender Anlieferstellplätze zu regelmäßigen Blockaden der Fahrbahn und damit zu Behinderungen des fließenden Verkehrs sowie zu Gefahren für Fußgänger und Radfahrende führe. Zudem wurde die Frage aufgeworfen, ob historische Genehmigungsgrundlagen aus dem Jahr 1965 noch den aktuellen Anforderungen entsprechen.
Die Verwaltung nahm dazu Stellung und erklärte, dass eine Einrichtung öffentlicher Ladeflächen aus verkehrsplanerischer Sicht nicht möglich sei. Ein Parken auf dem Gehweg sei aufgrund der Funktion des Gehwegs und der Belastung durch schwere Fahrzeuge sowie eines Behindertenstellplatzes nicht geeignet. Eine gegenüberliegende Parkbucht sei für den Supermarkt aufgrund des Transportwegs über die Fahrbahn und für die Bäckerei aufgrund der geringen Anlieferfrequenz (etwa einmal monatlich) nicht zweckmäßig. Die Verwaltung verwies darauf, dass die Anlieferung auf den jeweiligen Privatgrundstücken zu organisieren sei und die Logistik sowie die Fahrzeuggröße den örtlichen Gegebenheiten angepasst werden müssten.
Hinsichtlich der Verkehrsüberwachung gab die Verwaltung an, dass im Bereich der Bickernstraße seit dem Ortstermin 52 Verstöße geahndet wurden. Der Verkehrsüberwachungsdienst war im Jahr 2026 mindestens 37-mal vor Ort tätig.
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- 04.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 15.1.8Anfrage des Bezirksverordneten Herrn Niederschmidt - Parkplätze vor dem Nasza Pszczolka Supermarkt, Neuhüller Str. 38, 45888 Gelsenkirchen -Zur Vorlage · 25-30/01831 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen einer Anfrage eines Bezirksverordneten in der Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte vom 9. September 2026 wurde die Möglichkeit erörtert, vor dem Supermarkt Nasza Pszczółka in der Neuhüller Straße 38 schräg angeordnete Parkplätze zu schaffen. Dabei wurde zudem gefragt, ob hierzu bereits Gespräche mit dem Betreiber des Lebensmittelmarktes geführt wurden.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass sich vor dem Geschäft ein etwa acht Meter breiter Gehweg befindet, der derzeit für das ordnungswidrige Abstellen von Fahrzeugen genutzt wird. Aus verkehrsplanerischer Sicht besteht die Möglichkeit, diese Fläche neu zu ordnen und öffentliche Stellplätze einzurichten. Im Rahmen einer Entwurfsplanung soll geprüft werden, welche Anordnung der Parkstände unter Berücksichtigung der Flächenverhältnisse am geeignetsten ist. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf einer ausreichenden und barrierefreien Gehwegführung, insbesondere im Hinblick auf die nahegelegene Bushaltestelle und den Kreuzungsbereich.
Zudem soll die Einrichtung einer barrierefreien Querungsstelle geprüft werden, wobei sichergestellt werden muss, dass die erforderlichen Sichtbeziehungen durch parkende Fahrzeuge nicht beeinträchtigt werden. Eine bauliche Neuordnung könnte das derzeit unzulässige Parken auf dem Gehweg in klar abgegrenzte öffentliche Parkstände überführen. Eine Abstimmung mit dem Supermarktbetreiber hat bisher nicht stattgefunden, da die Planung der öffentlichen Verkehrsfläche unabhängig von dem Einzelhandel auf Basis der örtlichen Gegebenheiten erfolgt.
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- 04.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 15.1.9Anfrage des Bezirksverordneten Herrn Niederschmidt - Geschwindigkeitsmessanlagen in Gelsenkirchen -Zur Vorlage · 25-30/01837 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen einer Anfrage eines Bezirksverordneten zur Situation der Geschwindigkeitsmessanlagen in Gelsenkirchen hat die Verwaltung detaillierte Informationen zum aktuellen Stand der Verkehrsüberwachung vorgelegt. Derzeit kommen im Stadtgebiet fünf Messfahrzeuge, zwei semistationäre sowie sieben stationäre Messanlagen zum Einsatz. Die verwendete Messtechnik stammt von der Firma JENOPTIK Robot GmbH. Betrieb, Wartung und Instandhaltung werden über bestehende Verträge oder durch den Verkehrsüberwachungsdienst abgewickelt. Die jährlichen Kosten für diese technischen Leistungen belaufen sich auf etwa 40.000 Euro, wobei bei den semistationären Anlagen lediglich Eichkosten anfallen.
Die Auswahl der Messstellen erfolgt auf Basis von Unfallgeschehen, Gefahrenstellen, dem Geschwindigkeitsniveau und den Erkenntnissen der Unfallkommission. Die Verwaltung wertet die Ergebnisse der Messungen regelmäßig aus und informiert die Bezirksvertretungen jährlich über die Daten des Seitenradarmesssystems.
Hinsichtlich technischer Alternativen stellt die Verwaltung fest, dass kompakte, in die Infrastruktur integrierte Messsysteme grundsätzlich einsetzbar sind, sofern sie den Anforderungen des Mess- und Eichrechts sowie den straßenverkehrsrechtlichen und datenschutzrechtlichen Vorgaben am jeweiligen Standort entsprechen. Während solche Systeme platzsparender und weniger auffällig sein können, können zusätzliche Anforderungen an die Stromversorgung und Montage entstehen. Ein genereller Kostenvorteil gegenüber klassischen Messsäulen lässt sich nicht feststellen. Bei zukünftigen Beschaffungen oder Erweiterungen der Überwachung werden solche platzsparenden Systeme unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen und technischen Eignung mitberücksichtigt.
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- 04.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 15.1.10Anfrage des Bezirksverordneten Herrn Schäfer – Einrichtung einer Hundefreilauffläche im Stadtgarten –Zur Vorlage · 25-30/01844 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen einer Anfrage eines Bezirksverordneten zur Einrichtung einer Hundefreilauffläche im Stadtgarten Gelsenkirchen hat die Verwaltung den aktuellen Sachstand dargelegt. Ziel der Anfrage war es, die Möglichkeiten für eine ausgewiesene Hundewiese zu prüfen, um Nutzungskonflikte zwischen Hundehaltern und anderen Parkbesuchern zu reduzieren und die Einhaltung der bestehenden Leinenpflicht zu erleichtern.
Die Verwaltung teilte mit, dass die Einrichtung einer solchen Fläche aus rechtlichen Gründen nicht umsetzbar ist. Da der Stadtgarten als Gartendenkmal sowie als Landschaftsschutzgebiet eingestuft ist, stehen baulichen Maßnahmen wie Zaunanlagen der geltende Landschaftsplan und das Denkmalschutzgesetz entgegen. Eine Einfriedung wäre nur durch standortheimische Heckenpflanzungen möglich, jedoch hält die zuständige Fachabteilung eine Fläche ohne Einzäunung aus versicherungstechnischen Gründen für ungeeignet. Konkrete Flächen im Stadtgarten wurden daher nicht als geeignet eingestuft.
Hinsichtlich der Kosten wurden für die Herstellung einer Hundewiese Beträge zwischen 25.000 und 35.000 Euro geschätzt. Die jährlichen Unterhaltskosten würden bei einer Fläche von 2.500 Quadratmetern um etwa 11.500 Euro gegenüber der aktuellen Pflege steigen. Über ordnungsbehördliche Einsätze oder dokumentierte Nutzungskonflikte der vergangenen fünf Jahre liegen der Verwaltung keine Statistiken oder Informationen vor.
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- 04.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - –Anfrage des Bezirksverordneten Herrn Niederschmidt - Ergänzende Nachfragen zum ehemaligen Seppelfricke-Gelände -Zur Vorlage · 25-30/01910 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen einer Anfrage eines Bezirksverordneten zur Situation des ehemaligen Seppelfricke-Geländes hat die Verwaltung Informationen zum Stand der Altlastensanierung vorgelegt. Die Verantwortung für die Sanierung der festgestellten Boden- und Grundwasserbelastungen liegt gemäß Bundes-Bodenschutzgesetz beim Grundstückseigentümer sowie dem Inhaber der tatsächlichen Gewalt.
Aufgrund der früheren Nutzung bestehen Belastungen im Boden sowie in den oberen Grundwasserstockwerken. Aktuell werden Sicherungsmaßnahmen wie Bodenluftabsaugung, Phasenabschöpfung und der Betrieb einer Drainage durchgeführt. Zudem findet ein jährliches Grundwassermonitoring statt. Im Jahr 2026 werden durch neue Messstellen die Ausdehnungen der Belastungen im kretazischen Grundwasserstockwerk weiter untersucht. Ziel der Maßnahmen ist es, ein Verlassen belasteten Grundwassers des Grundstücks zu verhindern. Die Kosten für die bisherigen Maßnahmen wurden von den Sanierungspflichtigen getragen, sodass der Stadt keine eigenen Kosten entstanden sind.
Für eine künftige gewerbliche Neunutzung ist die Erstellung eines Sanierungsplans erforderlich, der alle laufenden Maßnahmen neu bewertet und den Umgang mit Aushubmaterialien regelt. Derzeit liegen noch keine Konzepte oder ein Rahmensanierungsplan vor. Um die Vermarktungschancen für potenzielle Investoren zu verbessern, strebt die Verwaltung einen Austausch mit dem Grundstückseigentümer an, um die wirtschaftliche Tragbarkeit des Standorts trotz der Altlastensituation zu prüfen.
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- 04.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 15.1.12Mündliche Mitteilungen
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