Anregungen und Beschwerden nach § 24 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) hier: Eingabe von Frau Ingrid Beckmann „Verbesserung der Kennzeichnung des gegenläufigen Radverkehrs auf Kirchstraße, Gildenstraße und Sparkassenstraße“
✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 25-30/01800 geht es um die Anregung einer Bürgerin, die Kennzeichnung des gegenläufigen Radverkehrs in der Kirchstraße, Gildenstraße und Sparkassenstraße zu verbessern. Die Verwaltung empfiehlt, der Anregung nicht zu folgen.
Die betreffenden Straßen befinden sich in einer Tempo-30-Zone. Die Öffnung der Einbahnstraßen für den Radverkehr wurde im Jahr 2020 nach Abstimmung mit dem Referat Verkehr, dem Referat öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie der Polizeidirektion Gelsenkirchen angeordnet. Die bestehende Beschilderung entspricht den Vorgaben der Straßenverkehrs-Ordnung. Da die Regelung bereits seit mehr als fünf Jahren besteht, sieht das Regelwerk für Radverkehrsanlagen keine zusätzliche Markierung von Ein- und Ausfahrtbereichen mehr vor. Die Zugehörigkeit zur Nord-Süd-Radroute Ost ändert nichts an der bestehenden rechtlichen Lage.
Eine Umwandlung der Straßen in Fahrradstraßen wird abgelehnt. Aufgrund der Anliegerstruktur, des Lieferverkehrs und der vorhandenen Parkplätze wäre eine Beschränkung des motorisierten Individualverkehrs nicht umsetzbar. Zudem fehlen in der Sparkasse die erforderlichen Fahrbahnquerschnitte für eine durchgehende Fahrradstraße. Die Verwaltung stellt fest, dass die Einrichtung einer Fahrradstraße oder Fahrradzone keine zielführende Veränderung der aktuellen Verkehrssituation bewirken würde.
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Beratungsfolge
- 04.11.2026vertagt
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