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Mitteilungsvorlage

Anregungen und Beschwerden nach § 24 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) Eingabe des Herrn Makowski - Sackgassen-Beschilderung Straße Hasenbaum -

25-30/01819

⏸ Zurückgestellt 04.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Ost · vertagt

✦ KI-Zusammenfassung

Im Rahmen einer Eingabe nach § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen wurde der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Ost ein Anliegen bezüglich der Verkehrssituation in der Straße Hasenbaum in Gelsenkirchen-Erle vorgelegt. Ein Anwohner regt die Installation einer Sackgassen-Beschilderung oder von Pollern an, um die Sicherheit im Bereich eines engen Tunnels am Ende der Straße zu erhöhen.

Der Sachverhalt beschreibt eine bauliche Situation, bei der sich am Ende der Straße zwei Haustüren unmittelbar am Fahrbahnrand befinden. Laut der Eingabe besteht beim Verlassen dieser Gebäude eine Gefährdung für Fußgänger. Da der Tunnel für Fahrzeuge wie Müllabfuhr oder Rettungskräfte bereits zu eng für eine Nutzung als Durchgangsstraße ist, wird auf regelmäßigen Such- und Wendeverkehr hingewiesen.

Parallel zur Anregung an die Bezirksvertretung wurde bereits ein Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung beim Referat 32 der Stadtverwaltung eingereicht. Die Vorlage dient der Kenntnisnahme durch die Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Ost in ihrer Sitzung am 4. November 2026. Die zuständige Fachabteilung für öffentliche Sicherheit und Ordnung hat die Auskunft zu diesem Vorgang erteilt.

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