Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- –Tagesordnungsdebatte zum öffentlichen Teil der SitzungErgebnis: einstimmig zugestimmt
- 1Bürgerschaftliche Initiativen
- 1.1Anregungen und Beschwerden nach § 24 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) Eingabe des Herrn Makowski - Sackgassen-Beschilderung Straße Hasenbaum -Zur Vorlage · 25-30/01818 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 25-30/01818 geht es um die Anregung, die Straße Hasenbaum mit einem Sackgassen-Schild zu versehen. Die Straße verläuft von der Straße Am Wildgatter durch eine Tunnelunterführung und mündet in die Straße Im Hirschwinkel, welche wiederum an die Cranger Straße (B 226) angebunden ist. Damit ist der Straßenzug für den Kfz-Verkehr durchgängig befahrbar.
Die zuständige Fachabteilung für öffentliche Sicherheit und Ordnung hat die Anregung geprüft und empfiehlt, dieser nicht zu folgen. Eine Beschilderung als Sackgasse könne verkehrsrechtlich nicht angeordnet werden, da die Voraussetzung einer Sackgasse nicht gegeben ist. Eine entsprechende Kennzeichnung wäre irreführend. Eine bauliche Sperrung durch Sperrpfosten, welche eine Sackgasse erzeugen würde, wird ebenfalls nicht befürwortet.
Die Straße weist einen Charakter als Anliegerstraße auf, die ausschließlich wohngenutzt wird. Ein nennenswertes Durchgangsverkehrsaufkommen wird aufgrund der räumlichen Lage und der Fahrbahnbreite im Tunnelbereich nicht erwartet. Eine durchgeführte Verkehrszählung mittels eines Seitenradarmessgerätes über einen Zeitraum von einer Woche ergab ein durchschnittliches Aufkommen von 60 Fahrzeugen pro Tag. Die Messung bestätigt, dass die Straße primär durch Anwohnerverkehr genutzt wird. Aus verkehrsplanerischer und verkehrsrechtlicher Sicht besteht daher keine Erforderlichkeit für die Anordnung von Sperrpfosten. Die Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Ost wird über die Vorlage am 04.11.2026 entscheiden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 04.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Ost · vertagt
Ergebnis: vertagt - 1.2Anregungen und Beschwerden nach § 24 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) Eingabe des Herrn Makowski - Sackgassen-Beschilderung Straße Hasenbaum -Zur Vorlage · 25-30/01819 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen einer Eingabe nach § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen wurde der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Ost ein Anliegen bezüglich der Verkehrssituation in der Straße Hasenbaum in Gelsenkirchen-Erle vorgelegt. Ein Anwohner regt die Installation einer Sackgassen-Beschilderung oder von Pollern an, um die Sicherheit im Bereich eines engen Tunnels am Ende der Straße zu erhöhen.
Der Sachverhalt beschreibt eine bauliche Situation, bei der sich am Ende der Straße zwei Haustüren unmittelbar am Fahrbahnrand befinden. Laut der Eingabe besteht beim Verlassen dieser Gebäude eine Gefährdung für Fußgänger. Da der Tunnel für Fahrzeuge wie Müllabfuhr oder Rettungskräfte bereits zu eng für eine Nutzung als Durchgangsstraße ist, wird auf regelmäßigen Such- und Wendeverkehr hingewiesen.
Parallel zur Anregung an die Bezirksvertretung wurde bereits ein Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung beim Referat 32 der Stadtverwaltung eingereicht. Die Vorlage dient der Kenntnisnahme durch die Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Ost in ihrer Sitzung am 4. November 2026. Die zuständige Fachabteilung für öffentliche Sicherheit und Ordnung hat die Auskunft zu diesem Vorgang erteilt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 04.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Ost · vertagt
Ergebnis: vertagt - 2Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 3Anträge gemäß § 7 Abs. 1 der Geschäftsordnung i. V. mit § 9 der Bezirkssatzung
- 4Haushaltsberatungsverfahren 2027
- 4.1Entwurf der Haushaltssatzung 2027Zur Vorlage · 25-30/01662 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Gelsenkirchen hat die Beschlussvorlage 25-30/01662 vorgelegt, die den Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2027 zum Gegenstand hat. Der Entwurf wurde vom Stadtdirektor und Stadtkämmerer aufgestellt und von der Oberbürgermeisterin bestätigt. Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen wird der Entwurf inklusive der erforderlichen Anlagen dem Rat der Stadt zugeleitet.
Der Haushaltsplanentwurf ist strukturell in einen Vorbericht sowie einen Haushaltsplan mit Anlagen unterteilt. Die eigentliche Satzung ist im zweiten Teil auf den Seiten 5 bis 10 enthalten. Der Haushaltsplan 2027 wird elektronisch über das Ratsinformationssystem oder ab dem 04.09.2026 über die städtische Internetseite bereitgestellt. Eine separate Ratsvorlage befasst sich mit der Auflistung zum investiven Teil des Finanzplans 2027.
Der vorgesehene Beratungsprozess sieht für den Rat der Stadt eine Anhörung am 03.09.2026 sowie eine Entscheidung am 10.12.2026 vor. Vor der abschließenden Entscheidung im Rat findet eine Reihe von Vorberatungen in verschiedenen Ausschüssen statt, darunter der Haupt-, Finanz-, Beteiligungs-, Personal-, Digitalisierungs- und Gleichberechtigungsausschuss, der als federführend für die Vorberatung gelistet ist. Zudem sind Anhörungen in den Bezirksvertretungen Gelsenkirchen-West, Süd, Mitte, Ost und Nord sowie Vorberatungen in zahlreichen Fachausschüssen, wie etwa dem Ausschuss für Bau und Liegenschaften oder dem Ausschuss für Wirtschaft und Innovation, vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Hauptdokument|Anlage 1 - Vorbericht 2027 ENTWURF|Anlage 2 - Haushaltsentwurf 2027 -Teil 1|Anlage 3 - Haushaltsentwurf 2027 -Teil 2
Beratungsfolge
- 12.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilitätsentwicklung
- 12.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Gesundheit
- 11.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Soziales und Arbeit
- 11.11.2026 · Sitzung des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses
- 10.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bau und Liegenschaften
- 05.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord · ohne Abstimmung
- 05.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration · mehrheitlich zugestimmt
- 04.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Ost · ohne Abstimmung
- 04.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · einstimmig zugestimmt
- 03.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West · ohne Abstimmung
- 03.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd · einstimmig zugestimmt
- 03.09.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · ohne Abstimmung
Ergebnis: ohne Abstimmung - 4.2Entwurf der Auflistung zum investiven Teil des Finanzplans 2027Zur Vorlage · 25-30/01648 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtkämmerei und Finanzen legen einen Entwurf für die Auflistung zum investiven Teil des Finanzplans 2027 vor. Die Vorlage dient der Erleichterung der Steuerungs- und Kontrollfunktion des Rates, da für das Haushaltsaufstellungsverfahren 2027 die Erwartung besteht, einen durch die Bezirksregierung Münster genehmigungspflichtigen Haushalt ohne Pflicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes aufstellen zu können.
Der Kreditbedarf für investive Maßnahmen beläuft sich auf 279.771.835 €. Dieser setzt sich aus verschiedenen Bereichen zusammen, darunter laufende Maßnahmen in Höhe von 108.086.321 €, neue Maßnahmen mit 44.785.014 €, Schulbau- und Infrastrukturmaßnahmen über 79.500.000 € sowie Ausleihungen an eigenbetriebsähnliche Einrichtungen in Höhe von 61.400.000 €. Hinzu kommen 2.322.500 € für Gebührenhaushalte/rentierliche Maßnahmen und 930.000 € für das Startchancen-Programm, abzüglich allgemeiner Deckungsmittel von 17.252.000 €. Die geplanten Auszahlungen steigen von 316,6 Mio. € im Jahr 2026 auf 365.130.908 € im Jahr 2027, während die Einzahlungen von 64,4 Mio. € auf 85.359.073 € ansteigen.
Zu den genannten Großprojekten gehören die Errichtung der Kulturschule, die Gesamtschule Hängebank Consolidation, der Neubau der Grundschule Wildenbruchplatz sowie die Sanierung der Gemeinschafts Grundschule Glückaufschule. Weitere Maßnahmen umfassen den Neubau des Zentralbads, die Erneuerung des Volkshauses Rotthausen, die Feuerwache Wildenbruchstraße sowie die Umsetzung der Internationalen Gartenausstellung (IGA) 2027. Für die Vergabe von Aufträgen mit Kassenwirksamkeit in den Jahren 2028 und folgende sind Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 441,4 Mio. EUR geplant.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Hauptdokument|Anlage 1 Investitionsliste 2027 KV Einbringung Entwurf|Anlage 2 Investitionmaßnahmen EB Einbringung Entwurf
Beratungsfolge
- 12.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilitätsentwicklung
- 12.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Gesundheit
- 11.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Soziales und Arbeit
- 11.11.2026 · Sitzung des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses
- 10.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bau und Liegenschaften
- 05.11.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration · mehrheitlich zugestimmt
- 05.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord · ohne Abstimmung
- 04.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Ost · ohne Abstimmung
- 04.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · einstimmig zugestimmt
- 03.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West · ohne Abstimmung
- 03.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd · einstimmig zugestimmt
- 03.09.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · ohne Abstimmung
Ergebnis: ohne Abstimmung - 5Gewährung von Zuschüssen an Sportvereine auf der Grundlage des Sportförderungsplanes der Stadt GelsenkirchenZur Vorlage · 25-30/01725 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stabsstelle Sportangelegenheiten hat eine Beschlussvorlage zur Gewährung von Zuschüssen an Sportvereine auf Grundlage des Sportförderungsplans der Stadt Gelsenkirchen vorgelegt. Die Verwaltung wird beauftragt, die im Dokument aufgeführten Zuschüsse in den angegebenen Höhen auszuzahlen. Die Entscheidung über die Verteilung der Unterhaltungskostenzuschüsse liegt jeweils bei den zuständigen Bezirksvertretungen, die eigenständig über die Verwendung der ihnen zur Verfügung stehenden Mittel entscheiden.
Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 172.800,00 €. Die Verteilung der Mittel gliedert sich nach Bezirken und dem Ausschuss für Sportentwicklung. In der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West ist ein Budget von 9.752,00 € vorgesehen, unter anderem für den Bogensport-Club Gelsenkirchen e.V. (3.502,00 €) und den SV Horst-Emscher 08 e.V. (1.250,00 €). Die Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd verfügt über ein Budget von 26.014,00 €, wobei der Reitverein ETuS Gelsenkirchen 1996 e.V. 10.564,00 € erhält. Für die Bezirksvertretung Gelsächinken-Mitte ist ein Budget von 18.586,00 € vorgesehen, darunter 6.000,00 € für den Ruderverein Gelsenkirchen e.V. Die Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Ost sieht ein Budget von 27.592,00 € vor, mit 13.092,00 € für den Erler Spielverein 08 e.V. Die Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord hat ein Budget von 44.300,00 €, unter anderem für den Ländl. Reit- und Fahrverein Gelsenkirchen-Buer e.V. (9.980,00 €).
Im Ausschuss für Sportentwicklung sind 46.556,00 € verteilt, wobei 18.600,00 € für die Nutzung des Sportparadieses durch den Eishockey-Club Gelsenkirchen 2000 e.V. vorgesehen sind. Die Förderfähigkeit setzt unter anderem den Sitz in Gelsenkirchen, die Zugehörigkeit zu Gelsensport e.V. und dem Landessportbund NRW sowie die Gemeinnützigkeit voraus. Die Vereine sind verpflichtet, die zweckentsprechende Verwendung der Mittel bis zum 31.03. des Folgejahres nachzuweisen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Hauptdokument|03 Anlage 1 und 2 -Zuschüsse 2026 Vereine Sportförderung
Beratungsfolge
- 05.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord · einstimmig zugestimmt
- 04.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Ost · einstimmig zugestimmt
- 04.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · mehrheitlich zugestimmt
- 03.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West · einstimmig zugestimmt
- 03.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd · einstimmig zugestimmt
- 30.09.2026 · Sitzung des Ausschusses für Sportentwicklung · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 6Schulbushaltestelle Breite StraßeZur Vorlage · 25-30/01416 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung sieht Maßnahmen zur dauerhaften Nutzung der Schulbushaltestelle in der Breite Straße vor. Im Rahmen des Schulneubaus An der Gräfte wurde zunächst eine provisorische Haltestelle auf einem Parkstreifen vor den Häusern Breite Straße 2 bis 6 eingerichtet. Um eine langfristige und ordnungsgemäße Anfahrt zu ermöglichen, die auch die gleichzeitige Nutzung durch zwei Busse erlaubt, ist der Rückbau von zwei Baumscheiben sowie eine Baumfällung erforderlich.
In Abstimmung mit GELSEDIENSTE wurden Standorte für Ersatzpflanzungen festgelegt. Eine Pflanzung erfolgt auf der vorhandenen Baumscheibe vor der Hausnummer 38, eine weitere durch die bauliche Herstellung einer zusätzlichen Baumscheibe zwischen den Grundstückszufahrten der Häuser 7 und 9. Die Umsetzung der baulichen Maßnahmen ist für die Herbstferien 2026 geplant.
Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 18.300 Euro, wobei der Eigenfinanzierungsanteil ebenfalls 18.300 Euro beträgt. Davon entfallen 15.500 Euro auf den Straßenbau und 2.800 Euro auf die Baumpflanzung. Die Finanzierung erfolgt über den Haushaltsplan 2026 im Produkt 5402. Die jährlichen Nettofolgekosten werden mit 932 Euro beziffert, was sich aus Kreditfinanzierungskosten in Höhe von 622 Euro und sächlichen Folgekosten von 310 Euro zusammensetzt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 04.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Ost · zurückgezogen
- 09.09.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Ost · vertagt
Ergebnis: zurückgezogen - 6Schulbushaltestelle Breite StraßeZur Vorlage · 25-30/01790 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Ost soll über die Umsetzung von Anpassungen an der Schulbushaltestelle in der Breite Straße entscheiden. Die vorliegende Beschlussvorlage bezieht sich auf eine derzeit provisorische Haltestelle im Bereich der Hausnummern 2 bis 6. Aufgrund vorhandener Baumscheiben ist das Anfahren des Gehwegs aktuell nur bedingt möglich, wodurch Busse teilweise auf der Fahrbahn halten müssen.
Der Bedarf für eine Anpassung ergibt sich aus einem erhöhten Busaufkommen, da derzeit mehrere Klassen der Grundschule Marschallstraße in die Grundschule an der Gräfte ausgelagert sind. Durch zeitversetzte Fahrten am Morgen sowie den Betrieb nach Schulende und der offenen Ganztagsbetreuung sowie den Einsatz eines zusätzlichen Schwimmbusses ist eine sicherere Halteoption erforderlich.
Die geplante Maßnahme sieht den Ausbau der Baumscheiben vor, um das gleichzeitige Anfahren von zwei Bussen zu ermöglichen. Hierzu wird eine Baumscheibe vor der Hausnummer 38 genutzt und eine neue Baumscheibe im Bereich der Grundstückszufahrten der Hausnummern 7 und 9 angelegt. Außerhalb der Schulzeiten stehen die erweiterten Parkflächen dem Gemeingebrauch zur Verfügung. Die Gesamtkosten für den Straßenbau und die Ersatzpflanzungen belaufen sich auf 18.300 Euro. Die Finanzierung ist durch den aktuellen Haushalt 2026 im Bereich der Verkehrsanlagen und -einrichtungen sichergestellt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 04.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Ost · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 7Beschluss der Kommunalen Wärmeplanung der Stadt GelsenkirchenZur Vorlage · 25-30/01849 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 25-30/01849 befasst sich mit der Erstellung und Umsetzung der Kommunalen Wärmeplanung der Stadt Gelsenkirchen. Ziel der Planung ist die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung bis zum Jahr 2045. Der Rat der Stadt soll die Wärmeplanung beschließen und die Verwaltung damit beauftragen, eine erste Aktualisierung des Plans im Jahr 2027 vorzunehmen. Dabei sollen die Vorgaben des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes berücksichtigt werden.
Für die Erstaufstellung des Wärmeplans steht der Stadt ein Belastungsausgleich in Höhe von insgesamt 526.603,59 Euro zur Verfügung, der in drei Tranchen zu je 175.534,53 Euro ausgezahlt wird. Die gesetzliche Frist für Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern zur Erstellung eines solchen Plans war der 30. Juni 2026. Der Beratungsprozess sieht Vorberatungen in den Bezirksvertretungen Gelsenkirchen-West, -Süd, -Mitte, -Ost und -Nord sowie im Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz vor, bevor eine Entscheidung im Rat für den 10. Dezember 2026 vorgesehen ist.
Nach dem Beschluss müssen die Ergebnisse des Wärmeplans veröffentlicht und die entsprechenden Daten elektronisch an das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima übermittelt werden. Die Verwaltung wird die Gebiete für die Wärmeversorgung 2045 in Form einer interaktiven Online-Karte bereitstellen und die Umsetzung der Maßnahmen einleiten. Eine regelmäßige Aktualisierung des Wärmeplans ist mindestens alle fünf Jahre vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Hauptdokument|Anlage 1 Übersicht der Stellungnahmen|Anlage 2 Endbericht kommunale Wärmeplanung
Beratungsfolge
- 05.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Nord · mehrheitlich zugestimmt
- 04.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Ost · mehrheitlich zugestimmt
- 04.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · mehrheitlich zugestimmt
- 03.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-West · abgelehnt
- 03.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Süd · mehrheitlich zugestimmt
Ergebnis: mehrheitlich zugestimmt - 8Mitteilungen und Anfragen
- 8.1Mitteilungen
- 8.1.1Anfrage des Bezirksverordneten Herrn Tondorf - Ausnahmeregelung Sperrung des Schulhofs Gesamtschule Erle als Spielfläche –Zur Vorlage · 25-30/01887 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In der Mitteilungsvorlage 25-30/01887 geht es um die Anfrage eines Bezirksverordneten bezüglich einer möglichen Ausnahmeregelung zur Sperrung des Schulhofs der Gesamtschule Erle als Spielfläche. Hintergrund der Anfrage sind Vorfälle, bei denen es zu einem tätlichen Angriff auf eine Hausmeisterkraft sowie zu Sachbeschädigungen an Fensterscheiben kam. Der Bezirksverordnete erkundigte sich nach den Voraussetzungen für eine Sperrung des Schulhofs, nach alternativen Schutzmaßnahmen für das Personal sowie nach der Vereinbarkeit der Schließzeiten mit den Arbeitszeiten des Hausdienstes.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass gemäß vorliegender Ratsbeschlüsse Sperrungen von Schulhöfen lediglich in begründeten Ausnahmefällen zulässig sind, sofern mildere Mittel nicht ausreichen. Als Gründe für temporäre Sperrungen werden Bauarbeiten, Veranstaltungen oder die Nutzung als Parkplatz genannt. Vandalismusschäden werden explizit nicht als Begründung für eine Sperrung angeführt, da die Bereitstellung von Spielflächen für Kinder als vorrangig eingestuft wird.
Als Alternative zum Schutz des Personals prüft die zuständige Fachabteilung Angebote für Deeskalationstrainings und Selbstverteidigungskurse, deren Kosten in die kommende Haushaltsplanung einfließen sollen. Eine generelle Schließung der Schulhöfe ist nicht vorgesehen. Da lediglich eine Nutzungsuntersagung außerhalb der kommunalen Regelungen besteht, ist eine Anpassung der Arbeitszeiten des Hausdienstes zum Zweck der Schließung nicht geplant.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 04.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Ost · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 8.1.2Anfrage des Bezirksverordneten Herrn Pidun - Gräfteschule Türschnapper -Zur Vorlage · 25-30/01627 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In der Mitteilungsvorlage 25-30/01627 wird auf eine Anfrage eines Bezirksverordneten aus der Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Ost vom 10. Juni 2026 Bezug genommen. Der Anlass der Anfrage betrifft die Gräfteschule und die Funktionsweise der Außentüren des Schulgebäudes. Ein Bezirksverordneter regte an, an einer der Außentüren, idealerweise der vorderen Tür auf der rechten Seite, einen Türschnapper nachzurüsten. Hintergrund der Anfrage war die Beobachtung, dass die Außentüren derzeit nur von innen geöffnet werden können, was den Wiedereintritt von Kindern nach dem Verlassen des Gebäudes erschwere.
Die Verwaltung nimmt hierzu Stellung und erläutert das bestehende Sicherheitskonzept der Schulverwaltung. Demnach ist vorgesehen, dass die Außentüren der Grundschulgebäude zu den Ankunfts- und Pausenzeiten individuell geöffnet werden können, sofern entsprechende Klingel- oder Gegensprecheinrichtungen vorhanden sind oder deren Nutzung aus schulischer Sicht als notwendig erachtet wird. Ziel dieser Regelung ist es, einen unbefugten sowie unkontrollierten Zutritt zum Gebäude zu verhindern. Für Fälle eines außerplanmäßigen Gebäudezutritts können die Kinder die vorhandenen Klingel nutzen.
Die Verwaltung gibt zudem an, dass dieser Vorgang mit der für die Sicherheit verantwortlichen Schulleitung der Gräfteschule abgestimmt ist. Aus Sicht der Schulleitung sollen die Außentüren weiterhin geschlossen gehalten werden. Ein nachträglicher Umbau einer Tür durch den Einbau eines Türschnappers wird daher nicht angestrebt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 04.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Ost · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - –Anfrage des Stv. Bezirksbürgermeisters Herrn Gleba - Gelände der Firma Molerus an der Engelbertstraße -Zur Vorlage · 25-30/01907 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 25-30/01907 befasst sich mit der Anfrage des stellvertretenden Bezirksbürgermeisters zum ehemaligen Betriebsgelände der Firma Molerus an der Engelbertstraße in Gelsenkirchen-Resse. Im Zentrum der Anfrage stehen der aktuelle Eigentumsverhältnis, der Stand der Bodenbelastungen sowie die potenziellen Kosten für etwaige Sanierungsmaßnahmen im Hinblick auf eine künftige Nachnutzung der Fläche.
Das Grundstück befindet sich in Privateigentum, wobei der Name des Eigentümers aus Datenschutzgründen nicht genannt wird. Das Gelände ist im Kataster der Stadt Gelsenkirchen als Altlast registriert. Die historische Nutzung reichte von einer Ziegelei und Zechennutzung bis hin zu einer chemischen Großreinigung. Standortuntersuchungen seit 1989 belegten Verunreinigungen von Boden, Bodenluft und Grundwasser, primär durch leichtflüchtige halogenierte Kohlenwasserstoffe (LHKW).
Zwischen 1997 und 2010 wurden Sanierungsmaßnahmen durchgeführt, darunter die Auskofferung belasteter Bodenbereiche sowie eine Grundwassersanierung. Trotz dieser Maßnahmen konnte keine vollständige Dekontamination erreicht werden. Ein Sanierungskonzept regelt die Nachsorge, wobei das zehnjährige Grundwassermonitoring durch den Eigentümer im September 2020 vertragsgemäß abgeschlossen wurde.
Für eine künftige Bebauung ist festzuhalten, dass der nördliche Teil des Grundstücks keine relevanten Grundwasserbelastungen mehr aufweist, während im südlichen Bereich bei Bauvorhaben, etwa bei der Errichtung von Kellern, Maßnahmen gegen den Eintrag von Bodenluftschadstoffen zu berücksichtigen sind. Erdbauarbeiten müssen durch einen Bodengutachter begleitet werden. Eine großflächige Überbauung wird aus Altlastensicht als geeignet betrachtet, da sie die Grundwasserneubildung reduzieren kann. Eine Bezifferung etwaiger Kosten ist derzeit nicht möglich.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 04.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Ost · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 8.1.4Mündliche Mitteilungen
- 8.2Anfragen