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Mitteilungsvorlage

Anfrage des Bezirksverordneten Herrn Schäfer – Einrichtung einer Hundefreilauffläche im Stadtgarten –

25-30/01844

ℹ Zur Kenntnis genommen 04.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · zur Kenntnis genommen

✦ KI-Zusammenfassung

Im Rahmen einer Anfrage eines Bezirksverordneten zur Einrichtung einer Hundefreilauffläche im Stadtgarten Gelsenkirchen hat die Verwaltung den aktuellen Sachstand dargelegt. Ziel der Anfrage war es, die Möglichkeiten für eine ausgewiesene Hundewiese zu prüfen, um Nutzungskonflikte zwischen Hundehaltern und anderen Parkbesuchern zu reduzieren und die Einhaltung der bestehenden Leinenpflicht zu erleichtern.

Die Verwaltung teilte mit, dass die Einrichtung einer solchen Fläche aus rechtlichen Gründen nicht umsetzbar ist. Da der Stadtgarten als Gartendenkmal sowie als Landschaftsschutzgebiet eingestuft ist, stehen baulichen Maßnahmen wie Zaunanlagen der geltende Landschaftsplan und das Denkmalschutzgesetz entgegen. Eine Einfriedung wäre nur durch standortheimische Heckenpflanzungen möglich, jedoch hält die zuständige Fachabteilung eine Fläche ohne Einzäunung aus versicherungstechnischen Gründen für ungeeignet. Konkrete Flächen im Stadtgarten wurden daher nicht als geeignet eingestuft.

Hinsichtlich der Kosten wurden für die Herstellung einer Hundewiese Beträge zwischen 25.000 und 35.000 Euro geschätzt. Die jährlichen Unterhaltskosten würden bei einer Fläche von 2.500 Quadratmetern um etwa 11.500 Euro gegenüber der aktuellen Pflege steigen. Über ordnungsbehördliche Einsätze oder dokumentierte Nutzungskonflikte der vergangenen fünf Jahre liegen der Verwaltung keine Statistiken oder Informationen vor.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 173 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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