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Beschlussvorlage

Wahl einer Schiedsperson für den Schiedsbezirk 15 - Feldmark/Heßler

25-30/01874

🟢 Beschlossen 04.11.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · einstimmig zugestimmt

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 25-30/01874 regelt die Neubesetzung der Schiedsperson für den Schiedsbezirk 15 – Feldmark/Heßler. Da die Amtszeit der bisherigen Schiedsperson am 23. August 2026 ausgelaufen ist, wurde ein Vorschlag zur Neubesetzung vorgelegt. Die CDU-Fraktion hat eine Person für dieses Amt vorgeschlagen.

Gemäß der vorliegenden Unterlagen liegen seitens der Schiedsvereinigung Gelsenkirchen keine Einwände gegen diese Wahl vor. Die Wahl erfolgt auf Grundlage von § 3 Abs. 3 des Schiedsamtsgesetzes NRW, wodurch die Amtszeit der gewählten Schiedsperson für die Dauer von fünf Jahren festgesetzt wird.

Die Entscheidung über die Wahl wird in der Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte am 4. November 2026 erwartet. Für die Umsetzung der Maßnahme sind im Entwurf des Haushaltsplanes 2026 konsumtive Veranschlagungen in der Produktgruppe 111 101 vorgesehen, die einen Betrag von 27.000,00 Euro umfassen.

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