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Tagesordnung
- –Tagesordnungsdebatte zum öffentlichen Teil der SitzungErgebnis: einstimmig zugestimmt
- 1Bürgerschaftliche Initiativen
- 2Anträge gem. § 7 der Geschäftsordnung
- 3Integriertes Entwicklungskonzept Schalke-Nord
- 3.1Beschluss der Erweiterung der Gebietskulisse IEK 2.1 für Schalke-NordZur Vorlage · 25-30/01090 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stabsstelle Zukunftspartnerschaft Wohnen/Stadterneuerung sieht eine Erweiterung der Gebietskulisse des Integrierten Entwicklungskonzeptes (IEK) 2.1 für Schalke-Nord vor. Das Ziel ist die Anpassung der Gebietsabgrenzung, die bereits am 26.06.2025 beschlossen wurde, um neue Projekte in das Stadtumbaugebiet gemäß §171b BauGB einzubeziehen. Konkret geht es um die Umnutzung der Kirche St. Joseph sowie die Erweiterung der Beleuchtung der Kurt-Schulmacher-Straße im Bereich des „Blauen Bandes“ von der Uferstraße bis zur VELTINS-Arena.
Durch die Erweiterung nach Norden wird die Beleuchtung des „Blauen Bandes“, welche Schalke, Schalke-Nord und die Heimstätte des FC Schalke 04 verbindet, vervollständigt. Die Ausdehnung nach Süden umfasst die Kurt-Schumacher-Straße bis zum Kreuzungsbereich Kurt-Schumacher-Straße/Grillostraße im Stadtteil Schalke. Damit wird auch die Berliner Brücke in das Fördergebiet einbezogen, wodurch eine Verbindung zum Stadterneuerungsgebiet Schalke hergestellt werden soll.
Die neue Gebietskulisse dient gleichzeitig als Förderkulisse und bildet die Grundlage für den nachqualifizierten Förderantrag zum Stadterneuerungsprogramm 2026 (STEP 2026). Damit soll die Akquise von Städtebaufördermitteln von Bund und Land für die Gesamtmaßnahme Schalke-Nord 2.1 ermöglicht werden. Der Rat der Stadt soll über diesen Beschluss in der Sitzung am 09.07.2026 entscheiden.
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Hauptdokument|Anlage 1 Erweiterte Gebietskulisse IEK 2.1 Schalke-Nord
Beratungsfolge
- 09.07.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · einstimmig zugestimmt
- 23.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz · einstimmig zugestimmt
- 18.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilitätsentwicklung · einstimmig zugestimmt
- 17.06.2026 · Sitzung des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses · einstimmig zugestimmt
- 16.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bau und Liegenschaften · einstimmig zugestimmt
- 11.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration · einstimmig zugestimmt
- 10.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · einstimmig zugestimmt
- 10.06.2026 · Sitzung des Beirates für Menschen mit Behinderungen · ohne Abstimmung
- 09.06.2026 · Sitzung des Beirates für Senioren · ohne Abstimmung
Ergebnis: ohne Abstimmung - –Beschluss der Änderungen des Integrierten Entwicklungskonzeptes (IEK) 2.1 für Schalke-NordZur Vorlage · 25-30/01070 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage sieht eine Änderung des Integrierten Entwicklungskonzeptes (IEK) 2.1 für Schalke-Nord vor. Ziel ist die Überführung der Zukunftspartnerschaft Wohnen in eine Stadtperspektive. Der Rat der Stadt soll die Vorbereitung, Durchführung und Umsetzung des geänderten IEK 2.1 für den Zeitraum 2026 bis 2036 beschließen sowie die Einzelmaßnahmen in die kurz- und mittelfristige Haushaltsplanung aufnehmen.
Die Vorlage umfasst verschiedene Projekte mit unterschiedlichen Kostenstrukturen. Die Erweiterung der Beleuchtung am Blauen Band in der Kurt-Schumacher-Straße ist mit etwa 240.000 € veranschlagt, wobei eine Fertigstellung bis August 2026 vorgesehen ist. Für die Umnutzung der Kirche St. Joseph sind eine Machbarkeitsstudie über 140.000 € sowie Planung und Umsetzung mit 7.500.000 € vorgesehen. Das Projekt Haus der Vereine in der Uechtingstraße umfasst eine Machbarkeitsstudie über 102.000 € sowie Planung und Umsetzung mit 2.750.000 €. Zudem ist die Sicherung des ehemaligen Schalker Bahnhofs mit etwa 620.000 € geplant.
Durch neue Hochbauprojekte erhöhen sich die Gesamtkosten des Vorhabens auf 21.050.000 €. Eine Förderquote von 70 % durch Bundes- und Landesmittel aus der Städtebauförderung ist vorgesehen. Für die Projekte St. Joseph, Haus der Vereine und Blaues Band sollen Akteure bis zu 20 % der Gesamtkosten bzw. zwei Drittel des verbleibenden Eigenanteils der Stadt Gelsenkirchen tragen. Die jährlichen Nettofolgekosten belaufen sich auf 322.807,89 €. Die Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt vorhandener Zuwendungsbescheide, der Finanzierbarkeit der Eigenanteile und der Sicherung von Förderzugängen. Die Kosten sind im Haushalt 2026 veranschlagt.
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Hauptdokument|Vorlage-Anlage 1 IEK 2.1, Schalke Nord, Stand 18-05-2026 k|IEK-Anlage 01 Gebietskulisse IEK 2 1 SN|IEK-Anlage 02 IEK neue Abgrenzung Schalke-Nord|IEK-Anlage 03 Kosten- und Finanzierungplan|Vorlage-Anlage 2 Maßnahmenprogramm|Vorlage-Anlage 3 Stadtperspektive Gelsenkirchen 2032
Beratungsfolge
- 09.07.2026 · Sitzung des Rates der Stadt · einstimmig zugestimmt
- 23.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Nachhaltigkeit und Klimaschutz · einstimmig zugestimmt
- 18.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilitätsentwicklung · einstimmig zugestimmt
- 17.06.2026 · Sitzung des Stadtentwicklungs- und Planungsausschusses · einstimmig zugestimmt
- 16.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Bau und Liegenschaften · einstimmig zugestimmt
- 11.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration · einstimmig zugestimmt
- 10.06.2026 · Sitzung der Bezirksvertretung Gelsenkirchen-Mitte · einstimmig zugestimmt
- 10.06.2026 · Sitzung des Beirates für Menschen mit Behinderungen · ohne Abstimmung
- 09.06.2026 · Sitzung des Beirates für Senioren · ohne Abstimmung
Ergebnis: ohne Abstimmung - 4Aufgabenwahrnehmung nach dem Schwerbehindertenrecht Jahresbericht 2025Zur Vorlage · 25-30/01075 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt den Jahresbericht 2025 zur Aufgabenwahrnehmung nach dem Schwerbehindertenrecht vor. Seit dem 1. Januar 2008 übernimmt die Stadt Gelsenkirchen die Aufgaben für die Städte Gelsenkirchen, Bottrop und Herne auf Grundlage einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung. Die Personal- und Sachkosten werden dabei nach einem festgelegten Verteilschlüssel auf die Kommunen umgelegt, wobei Gelsenkirchen einen Stellenanteil von 10,74 und einen Kostenanteil von 48,62 % trägt, während Bottrop 20,60 % und Herne 30,78 % der Kosten übernimmt.
Im Jahr 2025 verzeichnete die Verwaltung insgesamt 14.792 Anträge, bestehend aus 7.209 Erstanträgen und 7.583 Änderungsanträgen. Dies stellt einen Anstieg gegenüber dem Vorjahr mit 13.452 Anträgen dar. Die Anzahl der erledigten Anträge belief sich im Berichtszeitraum auf 17.591. Durch Digitalisierungsmaßnahmen, wie die Einführung der E-Akte und den Einsatz eines Hochleistungsscanners, konnten die Bearbeitungszeiten für Erstanträge auf durchschnittlich 6,13 Monate reduziert werden.
Trotz des Rückgangs unerledigter Anträge am Jahresende auf 6.050 ist eine Zunahme bei den Widersprüchen auf 3.652 sowie bei den Klagen auf 542 registriert worden. Die Verwaltung führt die gestiegene Zahl der Streitverfahren auf die höhere Anzahl an Bescheidserteilungen zurück. Für die Zukunft wird aufgrund der demografischen Entwicklung mit einem weiteren Anstieg der Antragszahlen gerechnet.
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Beratungsfolge
- 17.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Soziales und Arbeit · zur Kenntnis genommen
- 10.06.2026 · Sitzung des Beirates für Menschen mit Behinderungen · zur Kenntnis genommen
- 09.06.2026 · Sitzung des Beirates für Senioren · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 5Jahresbericht des Facharbeitskreises für geistige Behinderungen (FAK gB) 2025Zur Vorlage · 25-30/01063 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Koordinierungsstelle Senioren- und Behindertenbeauftragter hat eine Mitteilungsvorlage mit der Nummer 25-30/01063 vorgelegt, die den Jahresbericht 2025 des Facharbeitskreises für geistige Behinderungen (FAK gB) enthält. Der Facharbeitskreis für Menschen mit geistiger Behinderung fungiert in der Stadt Gelsenkirchen als zentrales Gremium in der Arbeit mit dieser Personengruppe.
Der vorliegende Bericht dokumentiert die Entwicklungen des Jahres 2025. Die Vorlage dient der Information und wird im Beirat für Menschen mit Behinderungen in der Sitzung am 10. Juni 2026 zur Kenntnisnahme vorgelegt. Als Anlage zur Mitteilungsvorlage ist der öffentliche Jahresbericht 2025 des FAK gB beigefügt. Die Auskunft zur Vorlage erfolgte durch die zuständige Fachabteilung.
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Beratungsfolge
- 10.06.2026 · Sitzung des Beirates für Menschen mit Behinderungen · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 6Jahresbericht der Arbeitsgemeinschaft Gelsenkirchener Behindertenverbände und Selbsthilfegruppen (AGB) 2025Zur Vorlage · 25-30/01064 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Koordinierungsstelle Senioren- und Behindertenbeauftragter hat eine Mitteilungsvorlage mit der Nummer 25-30/01064 vorgelegt, die den Jahresbericht 2025 der Arbeitsgemeinschaft Gelsenkirchener Behindertenverbände und Selbsthilfegruppen (AGB) zum Gegenstand hat. Die AGB fungiert als Zusammenschluss von Mitgliedsverbänden der Selbsthilfe behinderter sowie chronisch kranker Menschen und deren Angehörigen in Gelsenkirchen und übernimmt in dieser Funktion übergreifende Aufgaben.
Der vorliegende Bericht dokumentiert die im Jahr 2025 durchgeführten Aktivitäten sowie die anfallenden Aufwendungen der Arbeitsgemeinschaft. Die Vorlage dient der Information der zuständigen Gremien. Der Beirat für Menschen mit Behinderungen ist für die Kenntnisnahme in der Sitzung am 10. Juni 2026 vorgesehen, während der Ausschuss für Soziales und Arbeit die Vorlage in seiner Sitzung am 17. Juni 2026 ebenfalls zur Kenntnisnahme erhält. Als Anlage zur Mitteilung dient der öffentliche Jahresbericht der AGB für das Jahr 2025.
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Beratungsfolge
- 17.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Soziales und Arbeit · zur Kenntnis genommen
- 10.06.2026 · Sitzung des Beirates für Menschen mit Behinderungen · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - –TOPs anderer Gremien
- 8Mitteilungen und Anfragen
- 8.1Mitteilungen
- 8.1.1Anfrage des Mitglieds Frau Modersohn-Kluth - Barrierefreiheit der Online-Terminvergabe in der Ausländerbehörde -Zur Vorlage · 25-30/01177 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Mitteilungsvorlage 25-30/01177 reagiert die Verwaltung auf eine Anfrage eines Ratsmitglieds bezüglich der Barrierefreiheit der Online-Terminvergabe in der Ausländerbehörde. Die Anfrage bezog sich auf Berichte aus der EUTB, wonach das bestehende System für Menschen mit körperlichen, kognitiven oder sensorischen Einschränkungen Hürden aufweise und die eigenständige Nutzung von Endgeräten wie Smartphones oder PCs erschwere.
Die Verwaltung stellt dazu klar, dass die Ausländerbehörde derzeit keine Online-Terminvergabe anbietet. Kontaktmöglichkeiten bestehen über ein Online-Kontaktformular, per Telefax, auf dem Postweg sowie über eine Telefonhotline. Seit Anfang 2025 besteht für ausgewählte Dienstleistungen zudem die Möglichkeit der digitalen Antragstellung gemäß den Vorgaben des Gesetzes zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (OZG). Eine persönliche Vorsprache ist an einem Schnellschalter zu den allgemeinen Öffnungszeiten möglich. Die Mitarbeitenden sowie der Sicherheitsdienst sind darauf sensibilisiert, Hilfestellungen anzubieten.
Hinsichtlich der digitalen Barrierefreiheit gibt die Verwaltung an, dass das Onlineangebot in den Webauftritt der Stadt Gelsenkirchen eingebettet ist. Gemäß der Erklärung zur Barrierefreiheit sind derzeit noch nicht alle Inhalte den gesetzlichen Regelungen entsprechend barrierefrei, wobei an der Behebung der Barrieren gearbeitet werde. Für Personen mit eingeschränkter digitaler Nutzungskompetenz steht das gesamte Leistungsangebot der Behörde weiterhin auf herkömmliche Weise zur Verfügung.
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Beratungsfolge
- 10.06.2026 · Sitzung des Beirates für Menschen mit Behinderungen · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 8.1.2Anfrage des sachkundigen Bürgers Herrn Roth - statistische Daten zu Menschen mit Behinderung in Gelsenkirchen -Zur Vorlage · 25-30/01065 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen einer Mitteilungsvorlage auf eine Anfrage des Vorsitzenden des Beirates für Menschen mit Behinderung geantwortet, um neue Mandatsträger im Beirat über die aktuelle Situation und statistische Daten zu informieren.
Die Verwaltung erläutert zur Definition von Behinderung die rechtlichen Grundlagen nach dem SGB IX. Demnach sind Menschen mit Behinderungen Personen, deren körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen die Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können. Es wird zwischen Menschen mit Behinderungen, schwerbehinderten Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 sowie Gleichgestellten mit einem Grad zwischen 30 und unter 50 unterschieden.
Zu den statistischen Daten liegen Zahlen für die Jahre 2019, 2021 und 2023 vor. Im Jahr 2023 lebten in Gelsenkirchen 29.665 Menschen mit Behinderung, davon 14.565 männlich und 15.100 weiblich. Die Altersgruppe der 65- bis unter 85-Jährigen stellt mit 41,9 % den größten Anteil dar. Bei der Art der Behinderung entfallen 52,0 % auf körperliche Behinderungen, 25,9 % auf geistig-seelische Behinderungen und 21,8 % auf zerebrale Störungen.
Als planerische Grundlage dient der Aktionsplan Inklusion. Dieser zielt auf den Abbau von Barrieren und die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ab. Der Plan wird als fortlaufender Prozess beschrieben, der durch weitere Maßnahmen und Aktivitäten erweitert werden soll.
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- 10.06.2026 · Sitzung des Beirates für Menschen mit Behinderungen · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 8.1.3Anfrage des sachkundigen Bürgers Herrn Roth - Entlohnung von Menschen mit Assistenzbedarf: Grundlagen und Lohnhöhe -Zur Vorlage · 25-30/01045 · Mitteilungsvorlage
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Die Mitteilungsvorlage 25-30/01045 enthält die Antwort der Verwaltung auf eine Anfrage eines sachkundigen Bürgers aus der Sitzung des Beirats für Menschen mit Behinderungen vom 15. April 2026. Der Fragesteller bat um Informationen zur gesetzlichen oder tariflichen Grundlage der Entlohnung von Menschen mit Assistenzbedarf sowie zu der Höhe der Brutto- und Nettoarbeitslöhne pro Monat und pro Stunde.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen, wie die Sozialwerk St. Georg Werkstätten gGmbH und die Gelsenkirchener Werkstätten für angepaßte Arbeit gGmbH, im Rahmen des Rehabilitations- und Teilhabeauftrags nach dem SGB IX agieren. Das primäre Ziel sei die berufliche Rehabilitation, Qualifizierung und Persönlichkeitsentwicklung. Da Menschen mit Assistenzbedarf in Werkstatt- oder werkstattnahen Settings nicht in einem regulären Arbeitsverhältnis stehen, finden weder Tarifrecht noch der gesetzliche Mindestlohn Anwendung.
Das Entgeltsystem ist gemäß den §§ 57–59 SGB IX bundesweit normiert und besteht aus drei Komponenten. Der erste Baustein ist ein gesetzlicher Grundbetrag, der aktuell mindestens 133 € pro Monat beträgt. Der zweite Baustein ist ein Steigerungsbetrag, dessen Höhe von der Arbeitsleistung und dem wirtschaftlichen Ergebnis der Werkstatt abhängt. Der dritte Baustein ist das staatlich finanzierte Arbeitsförderungsgeld (AFöG) in Höhe von 52 € pro Monat.
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Beratungsfolge
- 10.06.2026 · Sitzung des Beirates für Menschen mit Behinderungen · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 8.1.4Anfrage von Frau Modersohn-Kluth als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft der Gelsenkirchener Behindertenverbände und Selbsthilfegruppen (ABG)Zur Vorlage · 25-30/01125 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Arbeitsgemeinschaft der Gelsenkirchener Behindertenverbände und Selbsthilfegruppen (ABG) hat im Rahmen der Sitzung des Beirates für Menschen mit Behinderungen am 14.01.2026 eine Anfrage zu den geplanten Entwicklungen der Sportanlagen im Bereich Hassel gestellt. Im Fokus standen dabei die Modernisierung der Sportflächen sowie die Schaffung barrierefreier Umkleide- und Sanitäranlagen.
Die Verwaltung nimmt hierzu Stellung und informiert über den aktuellen Stand der baulichen Maßnahmen auf zwei Sportanlagen in Gelsenkirchen-Hassel. Auf der Sportanlage Lüttinghof wurden im Rahmen des Stadterneuerungsprogramms Hassel.Westerholt.Bertlich im Zuge der „Hassel 8“ multifunktionale Bewegungsangebote geschaffen. Die baulichen Maßnahmen auf dieser Anlage begannen am 01.06.2024. Die Arbeiten zur Schadstoffsanierung, zum Rückbau des Bestandsgebäudes sowie die Arbeiten an Rohbau, Dach, Klinkerfassade, Außenfenstern und Türen sind weitestgehend abgeschlossen. Die Ausbaugewerke befinden sich leicht im Verzug gegenüber dem Bauablaufplan, die Fertigstellung ist für Anfang 2027 vorgesehen.
Auf der Sportanlage Valentinstraße (Arminia Hassel) hat die bauliche Maßnahme am 06.01.2026 begonnen. Die Schadstoffsanierung, der Rückbau des Bestandsgebäudes sowie die Rohbauarbeiten erfolgen gemäß Bauzeitenplan. Die Ausschreibungen werden gemäß dem aktuellen Terminplan durchgeführt. Auf beiden Anlagen werden neue Räumlichkeiten wie Umkleiden und Sozialräume unter Berücksichtigung der Barrierefreiheit errichtet, die zukünftig der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen sollen. Die Außensportanlagen sind grundsätzlich barrierearm gestaltet.
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- 10.06.2026 · Sitzung des Beirates für Menschen mit Behinderungen · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 8.2Anfragen