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Tagesordnung
- –Tagesordnungsdebatte zum öffentlichen Teil der SitzungErgebnis: mehrheitlich zugestimmt
- 1Bürgerschaftliche Initiativen
- 2Anträge gem. § 7 der Geschäftsordnung
- 2.1Sachstandsbericht Einrichtung eines muslimischen Gebetsraums im Marienhospital Gelsenkirchen (KERN-Verbund)Zur Vorlage · 25-30/01268 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Ratsfraktion hat einen Antrag mit der Nummer 25-30/01268 gestellt, der einen Sachstandsbericht der Verwaltung zur Einrichtung eines muslimischen Gebetsraums im Marienhospital Gelsenkirchen fordert. Hintergrund des Antrags sind Medienberichte über die Schaffung eines solchen Raumes unmittelbar neben der bestehenden Krankenhauskapelle sowie die Absicht, vergleichbare Räume perspektivisch an weiteren Standorten des KERN-Verbundes zu etablieren.
Die Ratsfraktion bittet die Verwaltung um Auskunft darüber, ob für die Einrichtung des Gebetsraums im Marienhospital direkt oder indirekt öffentliche Mittel, wie etwa kommunale Zuschüsse oder Landesfördermittel, verwendet wurden. Falls dies der Fall ist, sollen die Höhe der Mittel, die Rechtsgrundlage sowie die Beteiligung von Politik oder Verwaltung benannt werden. Des Weiteren wird gefragt, ob die Bereitstellung vergleichbarer Räume für andere Religionsgemeinschaften vorgesehen ist, um die Gleichbehandlung zu gewährleisten.
Zudem fordert der Antrag Informationen zur geltenden Hausordnung des Raumes, insbesondere in Bezug auf religiöse Symbole, die Nutzung von Lautsprechern, die Geschlechtertrennung sowie externe religiöse Betreuung. Die Verwaltung soll zudem die gesellschaftliche Signalwirkung konfessionell getrennter Gebetsräume in Einrichtungen der Daseinsvorsorge bewerten und Stellung dazu nehmen, ob die Gefahr von Parallelstrukturen besteht oder ob die Einrichtung als Ausdruck der Religionsfreiheit oder als Zeichen einer kirchlichen Selbstaufgabe einzustufen ist.
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Beratungsfolge
- 18.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Gesundheit · abgesetzt
Ergebnis: abgesetzt - 3Information zur Beratungs- und Lotsenstelle für gesundheitsbezogene Anliegen „Gemeinsam für Gesundheit - Vor Ort“Zur Vorlage · 25-30/01163 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert im Rahmen einer Mitteilungsvorlage über den aktuellen Stand und die Erweiterung der Beratungs- und Lotsenstelle für gesundheitsbezogene Anliegen mit dem Titel „Gemeinsam für Gesundheit - Vor Ort“. Ziel der Initiative ist es, eine Anlaufstelle für gesundheitsbezogene Fragen zu schaffen und den Zugang zu Angeboten der Gesundheitsförderung zu ermöglichen.
Als Teil des bestehenden Lotsennetzwerks wurde die Beratungs- und Lotsenstelle als neuer Baustein etabliert. Die Anlaufstelle ist für die Bevölkerung in der Elisana Apotheke in Gelsenkirchen-Hassel erreichbar. Zusätzlich wird das Angebot mittwochs in den Stunden von 9 bis 13 Uhr im Referat Gesundheit in Gelsenkirchen-Schalke bereitgestellt. Seit Mai 2026 findet zudem einmal monatlich ein Angebot in Schaffrath statt.
Das Leistungsprofil der Stelle umfasst Orientierung, die Vor- und Nachbereitung von Arzt- oder Therapieterminen sowie Krankenhausaufenthalten, die Vermittlung in Hilfsangebote sowie die individuelle Betreuung zur Stärkung der Gesundheitskompetenz. Die Stelle übernimmt keine medizinische Versorgung, keine Rechts- oder Behördenvertretung, keinen Ersatz für Krisendienste und keine Produktwerbung. Zu den weiteren Aufgaben gehören der Netzwerkaufbau sowie die anonyme Dokumentation und Evaluation. Die Vorlage wird dem Ausschuss für Gesundheit in der Sitzung am 18. Juni 2026 zur Kenntnisnahme vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 18.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Gesundheit · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 4Bericht der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KZVWL) über die gemeinsame Planung zur Stärkung der ambulanten zahnärztlichen VersorgungZur Vorlage · 25-30/01170 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KZVWL) legt eine Mitteilungsvorlage zur gemeinsamen Planung zur Stärkung der ambulanten zahnärztlichen Versorgung vor. Der Bericht dient der Information des Ausschusses für Gesundheit.
Anknüpfungspunkt der Vorlage ist die Sitzung des Ausschusses für Gesundheit am 14.11.2024, in der ein Konzept zur ambulanten ärztlichen Versorgung in Gelsenkirchen angehängt und Maßnahmen zur Verbesserung der Situation beschrieben wurden. Dabei wurde die Bedeutung der ambulanten zahnärztlichen Versorgung für die Grundversorgung neben der hausärztlichen Versorgung thematisiert.
Seit 2025 fanden zwischen der KZVWL und dem Referat Gesundheit Gespräche statt, um eine Kooperation sowie einen Fahrplan zur Verbesserung der Situation in Gelsenkirchen zu entwickeln. Die Vorlage hält fest, dass die Kooperation von beiden Seiten als sinnvoll und effizient bewertet wird. Die Problemstellung wurde von der KZVWL und der Stadt Gelsenkirchen gemeinsam analysiert. Die genaue Ausgestaltung der Maßnahmen soll unter Einbeziehung der lokalen Zahnärztinnen und Zahnärzte erfolgen. Die KZVWL wird im Rahmen der Ausschusssitzung über die gemeinsame Planung und die ersten Umsetzungsschritte berichten.
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Beratungsfolge
- 18.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Gesundheit · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 5Bericht aus der ersten Kommunalen Gesundheitskonferenz 2026Zur Vorlage · 25-30/01184 · Mitteilungsvorlage
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Die vorliegende Mitteilungsvorlage der Verwaltung gibt einen Bericht über die erste Sitzung der Kommunalen Gesundheitskonferenz im Jahr 2026 wieder. Im Fokus der Sitzung standen verschiedene Entwicklungen im Bereich der gesundheitlichen Versorgung sowie Projekte zur Gesundheitsförderung.
Das Projekt „Gesund im Quartier (GESiQ)“, welches sich mit bewegten Nachbarschaften und der Vorbereitung auf Hitzeperioden in den Stadtteilen Schalke und Bulmke-Hüllen befasst, wurde zum 01.03.2026 gestartet. Zudem wurde der Antrag für eine „Digitale Gesundheitsplattform“ beim Projektträger Jülich eingereicht; eine Entscheidung wird für den späten Sommer erwartet. Weitere Themen waren die Entwicklung der Beratungs- und Lotsenstelle „Gemeinsam für Gesundheit – Vor Ort“ sowie die Kooperation mit der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe zur Stärkung der ambulanten zahnärztlichen Versorgung.
Aus dem Referat Wirtschaftsförderung wurden ein Trendradar und ein Leitmarktbericht für die Gesundheitswirtschaft vorgestellt. Im Bereich der Kliniken wurden die Planungen für das Konzept „Kinderklinik 4.0“ in den Knappschaftskliniken Gelsenkirchen Buer sowie der Aufbau eines Zentrums für seelische Gesundheit bei den Evangelischen Kliniken Gelsenkirchen thematisiert, wofür ein Förderbescheid des Landes vorliegt.
Das Projekt MedProg, ein Kooperationsprojekt zwischen dem Referat Gesundheit und der Westfälischen Hochschule, wurde als Forschungsprozess zur kommunalen Versorgungsforschung vorgestellt. Ziel ist die Entwicklung von Präventionsangeboten durch Datenanalysen zu sozialen Determinanten. Die nächste Sitzung der Konferenz ist für den 07.10.2026 angesetzt.
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Beratungsfolge
- 18.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Gesundheit · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 6Mitteilungen und Anfragen
- 6.1Mitteilungen
- –Anfrage der Stadtverordneten Frau Kutzborski - Jugendgesundheit/ Prävention -Zur Vorlage · 25-30/01196 · Mitteilungsvorlage
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Die Mitteilungsvorlage 25-30/01196 beantwortet eine Anfrage einer Stadtverordneten zu den Themen Jugendgesundheit und Prävention in Gelsenkirchen. Der Bericht umfasst Informationen zu bestehenden Programmen, der personellen Situation im Schulgesundheitsdienst sowie zu Maßnahmen der Sucht- und psychischen Prävention.
Zu den identifizierten Programmen gehören unter anderem „Kopfsprung!“, „Lebenslicht“, „JuSt Be YOU“ sowie Angebote der vhs Gelsenkirchen. Im Bereich der Suchtprävention wurden im Jahr 2025 durch die Fachstelle für Suchtvorbeugung 134 Seminare durchgeführt. Der Kinder- und Jugendmedizinische Dienst ist durch die Durchführung von Schuleingangsuntersuchungen und amtsärztlichen Gutachten bei Schulausschlüssen weitgehend ausgelastet. Eine zusätzliche fachspezifische Expertise im Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie wird als wünschenswert bezeichnet. Zur Unterstützung des Übergangs vom Kindergarten zur Schule existiert eine Projektstelle aus dem Programm „kinderstark - NRW schafft Chancen“. Die Beratung in Schulen erfolgt bedarfsorientiert durch das Referat Gesundheit sowie die Abteilung für Infektionsschutz, Umweltmedizin und Hygiene.
Weitere gesundheitsfördernde Maßnahmen umfassen die Ernährungs- und Bewegungspolitik, etwa durch Projekte zur Bewegungsförderung in Kindertageseinrichtungen, sowie die Prävention von Alkohol-, Drogen- und Tabakkonsum. Ein Schwerpunkt liegt zudem auf der mentalen Gesundheitsförderung, die unter anderem in Jugendzentren der Kommune und freier Träger im Bereich der Resilienzförderung stattfindet. Die Bedarfe und neuen Gegebenheiten werden regelmäßig betrachtet, um Angebote anzupassen oder neue zu etablieren. Als Anlage ist das Dokument „Adipositasangebote Stand September 2023“ beigefügt.
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Beratungsfolge
- 18.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Gesundheit · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 6.1.2Bericht zum Haushalt – Entwurf des Jahresabschlusses 2025 (Ausschuss für Gesundheit / VB 5)Zur Vorlage · 25-30/01186 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Rat der Stadt Gelsenkirchen in seiner Sitzung am 21. Mai 2026 den Entwurf des Jahresabschlusses 2025 vorgelegt. Die Vorlage wurde mit der Empfehlung eingereicht, den Entwurf zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss zu überweisen. Der Entwurf des Jahresabschlusses ist elektronisch über das Ratsinformationssystem sowie die städtische Internetseite einsehbar und dient als Grundlage für die Vorbereitung der Beratung von Abweichungsberichten in den Fachausschüssen und Bezirksvertretungen.
Die Darstellung des Jahresabschlusses orientiert sich in ihrer Systematik weitgehend am Haushalt. Wesentliche Abweichungen werden hinter den Produktgruppenbeschreibungen erläutert, sofern definierte Ziele oder Maßnahmen voraussichtlich nicht oder nicht vollständig erreicht werden. Eine Berichtspflicht besteht zudem, wenn die Prognose im Teilergebnisplan um mindestens 10 % oder 250.000 € vom fortgeschriebenen Planwert abweicht, wobei Abweichungen unter einem Betrag von 10.000 € nicht berichtspflichtig sind. Ebenso werden Abweichungen bei den Produktkennzahlen erläutert, wenn die Prognose um mindestens 10 % vom Planwert abweicht. Konkret werden Erläuterungen zu Abweichungen in den Produktgruppen 4101 (Gesundheitsschutz und -förderung) sowie 4102 (Gesundheitshilfen, Gutachten und Stellungnahmen) bereitgestellt. Der Ausschuss für Gesundheit ist für die Kenntnisnahme der Vorlage in seiner Sitzung am 18. Juni 2026 zuständig.
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Beratungsfolge
- 18.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Gesundheit · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 6.2Anfragen