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Mitteilungsvorlage

Bericht zum Haushalt – Entwurf des Jahresabschlusses 2025 (Ausschuss für Gesundheit / VB 5)

25-30/01186

ℹ Zur Kenntnis genommen 18.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Gesundheit · zur Kenntnis genommen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung hat dem Rat der Stadt Gelsenkirchen in seiner Sitzung am 21. Mai 2026 den Entwurf des Jahresabschlusses 2025 vorgelegt. Die Vorlage wurde mit der Empfehlung eingereicht, den Entwurf zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss zu überweisen. Der Entwurf des Jahresabschlusses ist elektronisch über das Ratsinformationssystem sowie die städtische Internetseite einsehbar und dient als Grundlage für die Vorbereitung der Beratung von Abweichungsberichten in den Fachausschüssen und Bezirksvertretungen.

Die Darstellung des Jahresabschlusses orientiert sich in ihrer Systematik weitgehend am Haushalt. Wesentliche Abweichungen werden hinter den Produktgruppenbeschreibungen erläutert, sofern definierte Ziele oder Maßnahmen voraussichtlich nicht oder nicht vollständig erreicht werden. Eine Berichtspflicht besteht zudem, wenn die Prognose im Teilergebnisplan um mindestens 10 % oder 250.000 € vom fortgeschriebenen Planwert abweicht, wobei Abweichungen unter einem Betrag von 10.000 € nicht berichtspflichtig sind. Ebenso werden Abweichungen bei den Produktkennzahlen erläutert, wenn die Prognose um mindestens 10 % vom Planwert abweicht. Konkret werden Erläuterungen zu Abweichungen in den Produktgruppen 4101 (Gesundheitsschutz und -förderung) sowie 4102 (Gesundheitshilfen, Gutachten und Stellungnahmen) bereitgestellt. Der Ausschuss für Gesundheit ist für die Kenntnisnahme der Vorlage in seiner Sitzung am 18. Juni 2026 zuständig.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v2, ca. 183 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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