Sitzung des Ausschusses für Gastronomie, Tourismus und urbane Entwicklung
Gremium: Ausschuss für Gastronomie, Tourismus und urbane Entwicklung
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Tagesordnung
- –Tagesordnungsdebatte zum öffentlichen Teil der Sitzung
- –Einführung und Verpflichtung der sachkundigen Bürger/innen
- 1Bürgerschaftliche Initiativen
- 2Anträge gem. § 7 der Geschäftsordnung
- –Sachstandsbericht NachttaxiZur Vorlage · 25-30/01346 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat mit der Vorlage 25-30/01346 einen Antrag gestellt, den Punkt „Sachstand Nachttaxi“ auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Ausschusses für Gastronomie, Tourismus und urbane Entwicklung zu setzen. Ziel des Antrags ist es, eine Diskussion im öffentlichen Teil des Ausschusses zu ermöglichen, die auf Grundlage eines vollständigen Sachstandsberichts durch die Verwaltung durchgeführt werden soll.
Nach Angaben der CDU-Fraktion gab es seit dem letzten Bericht im Ausschuss neue Entwicklungen. Dazu zählen unter anderem Gespräche mit Vertretern verschiedener Beförderungsunternehmen, die sich eine Umsetzung durch ein Konzept vorstellen können, welches bisher noch nicht präzisiert wurde. Zudem fand ein Austausch mit der Verwaltung statt. Der Antrag fordert daher, dass der Ausschuss über die aktuellen Entwicklungen in dieser Angelegenheit informiert wird. Die Beratung des Antrags ist für die Sitzung am 25. Juni 2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 25.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Gastronomie, Tourismus und urbane Entwicklung · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - –Gebührenfreistellung für die Nutzung kommunalen Raums im Kreativquartier Bochumer StraßeZur Vorlage · 25-30/01347 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Die Linke hat mit der Vorlage 25-30/01347 einen Antrag gestellt, die Gebührenfreistellung für die Nutzung kommunalen Raums im Kreativquartier Bochumer Straße zu prüfen. Das Gremium soll den Punkt auf die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Gastronomie, Tourismus und urbane Entwicklung am 25. Juni 2026 im öffentlichen Teil setzen.
Die Ratsfraktion beantragt, die Verwaltung mit der Prüfung verschiedener Aspekte zu beauftragen. Dabei soll untersucht werden, ob und in welcher Form auf Gebühren für die Nutzung kommunalen Raums, wie etwa für Sondernutzungen öffentlicher Flächen oder Außengastronomie, bei kulturellen, gastronomischen und quartiersbezogenen Veranstaltungen verzichtet werden kann. Ein weiterer Prüfpunkt ist die rechtliche Zulässigkeit und die verwaltungspraktische Umsetzbarkeit einer zeitlich und räumlich begrenzten Gebührenbefreiung als Ausgleich für Beeinträchtigungen durch eine mehrjährige kommunale Baustelle. Zudem sollen mögliche Kriterien für eine solche Regelung, etwa die Art der Veranstaltung oder der Quartiersbezug, sowie die finanziellen Auswirkungen und mögliche Kompensationsmöglichkeiten durch positive Effekte auf Gastronomie, Kultur und Tourismus ermittelt werden.
Der Antrag begründet die Notwendigkeit mit der durch die Baumaßnahme eingeschränkten Erreichbarkeit und Sichtbarkeit im Quartier. Eine Gebührenfreistellung soll als kompensatorische Erleichterung dienen, um die wirtschaftlichen Folgen der Infrastrukturmaßnahmen für Akteure im Bereich Gastronomie und Kultur abzufedern.
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Beratungsfolge
- 25.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Gastronomie, Tourismus und urbane Entwicklung · zurückgezogen
Ergebnis: zurückgezogen - –Prüfung der Übernahme von GEMA-Gebühren für kulturelle Veranstaltungen im Kreativquartier Bochumer StraßeZur Vorlage · 25-30/01348 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Die Linke hat einen Antrag gestellt, die Gebührenfreistellung für die Nutzung kommunalen Raums im Kreativquartier Bochumer Straße auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Ausschusses für Gastronomie, Tourismus und urbane Entwicklung zu setzen.
Die Verwaltung wird mit der Prüfung verschiedener Aspekte beauftragt. Dabei soll untersucht werden, ob und in welcher Form die Stadt Gelsenkirchen GEMA-Gebühren für kulturelle und quartiersbezogene Veranstaltungen im Bereich der Bochumer Straße ganz oder teilweise übernehmen kann. Die Prüfung soll zudem klären, ob eine zeitlich und räumlich begrenzte Regelung als Ausgleich für die Folgen der mehrjährigen kommunalen Baustelle rechtlich zulässig und finanziell darstellbar ist.
Ein weiterer Prüfpunkt ist die Orientierung an bestehenden oder geplanten Fördermodellen des Landes Nordrhein-Westfalen, insbesondere im Hinblick auf Überlegungen zur Übernahme von GEMA-Gebühren für eingetragene Vereine. Zudem soll die Verwaltung Kriterien für eine mögliche Förderung festlegen, wie etwa die Art der Veranstaltung, die Gemeinwohlorientierung, den kulturellen oder touristischen Mehrwert sowie den Quartiersbezug.
Die Antragstellerin fordert, dass im Rahmen der Prüfung potenzielle Kosten, Fördervolumina sowie die Effekte auf Kultur, Gastronomie und Tourismus dargestellt werden. Im Falle eines entsprechenden Beschlusses soll die Verwaltung die Akteure im Quartier über die Möglichkeiten einer Gebührenübernahme sowie über die Modalitäten der Antragstellung informieren.
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- 25.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Gastronomie, Tourismus und urbane Entwicklung · abgelehnt
Ergebnis: abgelehnt - –An- und Abreise zum Amphitheater bei GroßveranstaltungenZur Vorlage · 25-30/01349 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat für die Sitzung des Ausschusses für Gastronomie, Tourismus und urbane Entwicklung am 25. Juni 2026 einen Antrag mit dem Titel „An- und Abreise zum Amphitheater bei Großveranstaltungen“ gestellt. Ziel des Antrags ist es, die Verwaltung um einen Bericht zum aktuellen Sachstand bezüglich der Verkehrsverbindungen zum Amphitheater zu bitten.
Im Rahmen dieser Anfrage sollen Informationen darüber bereitgestellt werden, ob bei Konzerten oder vergleichbaren Großveranstaltungen Sonder- oder Einsatzbusse der BOGESTRA für die An- und Abreise vorgesehen sind und falls nicht, welche Gründe hierfür vorliegen. Zudem wird die Verwaltung gebeten, Auskunft darüber zu geben, ob in der Vergangenheit Beschwerden bei der BOGESTRA oder der Stadt eingegangen sind, beispielsweise aufgrund von Buslinien, die bei Überfüllung keine Zwischenhalte mehr angefahren haben.
Des Weiteren fordert die Fraktion eine Bewertung der Auslastung der örtlichen Parkplätze bei Veranstaltungen im Amphitheater sowie eine Angabe zum Standort der Behindertenparkplätze in der direkten Umgebung der Veranstaltungsstätte. Die Begründung des Antrags verweist auf die regelmäßige Nutzung des Amphitheaters für Großveranstaltungen und die Bedeutung der An- und Abreise im Hinblick auf die bevorstehende IGA 2027.
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- 25.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Gastronomie, Tourismus und urbane Entwicklung · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 3Berichte aus der Wirtschaftsförderung
- 4IGA 2027 - Vertrieb touristische ProdukteZur Vorlage · 25-30/01303 · Mitteilungsvorlage
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Die Mitteilungsvorlage 25-30/01303 der Öffentlichkeitsarbeit informiert über die aktuellen Maßnahmen zum Vertrieb touristischer Produkte im Rahmen der IGA 2027. In Zusammenarbeit mit den Städten Gelsenkirchen, Duisburg und Dortmund werden verschiedene Strategien angewandt, um Aufmerksamkeit für das Dekadenprojekt im Ruhrgebiet sowie darüber hinaus zu generieren.
Die Maßnahmen umfassen Messeauftritte sowie Kommunikation in klassischen Medien und sozialen Netzwerken. Zudem findet eine Kooperation mit Organisationen wie der Deutschen Zentrante für Tourismus statt. Ziel dieser Zusammenarbeit ist es, neben Tagesbesuchern auch Touristen anzusprechen, die längere Aufenthalte planen und über die IGA-Standorte hinaus das Ruhrgebiet besuchen möchten. Die Ansprache der Zielgruppen erfolgt dabei auf dem deutschen Markt sowie insbesondere in den Benelux-Staaten und im Vereinigten Königreich.
Im Bereich des Tourismus werden in Kooperation mit Busunternehmen und Reiseveranstaltern wie Ameropa und TUI verschiedene Pakete zusammengestellt. Vertreter der IGA werden im Ausschuss für Gastronomie, Tourismus und urbane Entwicklung die Ziele im Tourismusbereich sowie die entsprechenden Umsetzungsschritte erläutern. Die Vorlage ist zur Kenntnisnahme im Ausschuss für Gastronomie, Tourismus und urbane Entwicklung für die Sitzung am 25. Juni 2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 25.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Gastronomie, Tourismus und urbane Entwicklung · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 5Berichte aus dem Bereich Tourismus
- 6Mitteilungen und Anfragen
- 6.1Mitteilungen
- 6.1.1Bericht zum Haushalt – Entwurf des Jahresabschlusses 2025 (GTuE/VB 1)Zur Vorlage · 25-30/01246 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Rat der Stadt am 21. Mai 2026 den Entwurf des Jahresabschlusses für das Jahr 2025 mit der Empfehlung vorgelegt, diesen zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss zu überweisen. Der Entwurf des Jahresabschlusses 2025 ist in seiner Erscheinungsform an die Systematik des Haushalts angelehnt. Er wird elektronisch über das Ratsinformationssystem sowie die städtische Internetseite zur Verfügung gestellt, um die Vorbereitung der Beratung von Abweichungsberichten in den Fachausschüssen und Bezirksvertretungen zu unterstützen.
Wesentlich gelten Abweichungen, wenn Ziele im Planjahr nicht oder nicht vollständig erreicht wurden, die Teilergebnisrechnung um mindestens 10 % oder 250.000 € vom fortgeschriebenen Planwert abweicht oder die Produktkennzahlen um mindestens 10 % vom Planwert abweichen. Abweichungen unterhalb eines Betrages von 10.000 € sind nicht berichtspflichtig. Erläuterungen zu solchen Abweichungen erfolgen in den Produktgruppen 5101 – Strukturentwicklung, 5701 – Wirtschaftsförderung sowie 5704 – Stabsstelle Projektbüro 5-Standorte-Programm Gelsenkirchen. Zudem wird über Beschlüsse berichtet, die seit mehr als einem halben Jahr vorliegen, aber noch nicht abschließend umgesetzt wurden. Der Entwurf wird im Ausschuss für Gastronomie, Tourismus und urbane Entwicklung zur Kenntnisnahme vorgelegt.
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Hauptdokument|GTuE Abweichungserläuterungen Anlage1|GTuE Bericht zur Ausführung von Beschlüssen Anlage 2
Beratungsfolge
- 25.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Gastronomie, Tourismus und urbane Entwicklung · zur Kenntnis genommen
Ergebnis: zur Kenntnis genommen - 6.2Anfragen