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Mitteilungsvorlage

Bericht zum Haushalt – Entwurf des Jahresabschlusses 2025 (GTuE/VB 1)

25-30/01246

ℹ Zur Kenntnis genommen 25.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Gastronomie, Tourismus und urbane Entwicklung · zur Kenntnis genommen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung hat dem Rat der Stadt am 21. Mai 2026 den Entwurf des Jahresabschlusses für das Jahr 2025 mit der Empfehlung vorgelegt, diesen zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss zu überweisen. Der Entwurf des Jahresabschlusses 2025 ist in seiner Erscheinungsform an die Systematik des Haushalts angelehnt. Er wird elektronisch über das Ratsinformationssystem sowie die städtische Internetseite zur Verfügung gestellt, um die Vorbereitung der Beratung von Abweichungsberichten in den Fachausschüssen und Bezirksvertretungen zu unterstützen.

Wesentlich gelten Abweichungen, wenn Ziele im Planjahr nicht oder nicht vollständig erreicht wurden, die Teilergebnisrechnung um mindestens 10 % oder 250.000 € vom fortgeschriebenen Planwert abweicht oder die Produktkennzahlen um mindestens 10 % vom Planwert abweichen. Abweichungen unterhalb eines Betrages von 10.000 € sind nicht berichtspflichtig. Erläuterungen zu solchen Abweichungen erfolgen in den Produktgruppen 5101 – Strukturentwicklung, 5701 – Wirtschaftsförderung sowie 5704 – Stabsstelle Projektbüro 5-Standorte-Programm Gelsenkirchen. Zudem wird über Beschlüsse berichtet, die seit mehr als einem halben Jahr vorliegen, aber noch nicht abschließend umgesetzt wurden. Der Entwurf wird im Ausschuss für Gastronomie, Tourismus und urbane Entwicklung zur Kenntnisnahme vorgelegt.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v2, ca. 173 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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