Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familien - Teil B
Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- –Tagesordnungsdebatte zum öffentlichen Teil der Sitzung
- 1Bürgerschaftliche Initiativen
- 1.1Anregungen und Beschwerden nach § 24 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) hier: AG nach § 78 SGB VIII nach dem Vorbild der Stadt Münster neu aufstellenZur Vorlage · 25-30/01153 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage mit der Nummer 25-30/01153 befasst sich mit einer Anregung und Beschwerde gemäß § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Die Vorlage geht auf eine Eingabe eines Bürgers zurück, in welcher die Neuausrichtung der Arbeitsgruppe (AG) nach § 78 SGB VIII vorgeschlagen wird. Dabei wird als Orientierung ein Modell der Stadt Münster angeführt.
Die zuständige Fachabteilung, das Referat Kinder, Jugend und Familien, hat die Information zur Kenntnisnahme vorbereitet. Die Auskunft zu dem Vorgang wurde durch die zuständige Mitarbeiterin der Verwaltung erteilt. Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familien ist für die Kenntnisnahme der Vorlage in der Sitzung am 30. Juni 2026 zuständig. Die entsprechende Anregung ist der Vorlage als Anlage beigefügt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 30.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familien - Teil B
- 1.2Anregungen und Beschwerden nach § 24 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) Eingabe des Herrn Joachim Sombetzki "AG nach § 78 SGB VIII nach dem Vorbild der Stadt Münster neu aufstellen"Zur Vorlage · 25-30/01339 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage vorgelegt, in der auf eine Anregung nach § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen reagiert wird. Die Anregung befasst sich mit der Neuausrichtung der Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII in Gelsenkirchen nach dem Vorbild der Stadt Münster.
In der vorliegenden Vorlage wird der Anregung nicht gefolgt. Die Verwaltung begründet dies damit, dass die Umsetzung der Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII in Gelsenkirchen den gesetzgeberischen Vorgaben unter Berücksichtigung der regionalen Gegebenheiten und örtlichen Unterschiede bereits Rechnung trägt.
Während in Münster fünf Arbeitsgemeinschaften für Bereiche wie Kindertagesbetreuung, Hilfen zur Erziehung, Jugendarbeit, Familienförderung und schulnahe Jugendhilfe existieren, sind in Gelsenkirchen insgesamt vier Arbeitsgemeinschaften organisiert. Diese umfassen die Offene Jugendarbeit/Jugendverbandsarbeit, Jugendsozialarbeit/Jugendhilfe-Schule, Hilfen zur Erziehung/Bezirkliche Sozialarbeit/Jugendgerichtshilfe sowie Tageseinrichtungen für Kinder. Zudem besteht in Gelsenkirchen die jährliche Möglichkeit eines Plenums aller Arbeitsgemeinschaften.
Zwar sind die Sprecher der Arbeitsgemeinschaften in Gelsenkirchen nicht als beratende Mitglieder im Jugendhilfeausschuss vertreten, jedoch sind die Arbeitsgemeinschaften gemäß ihrer Geschäftsordnung berechtigt, Stellungnahmen und Empfehlungen zu erarbeiten und dem Ausschuss vorzulegen. Den Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaften wird zudem die Gelegenheit eingeräumt, jährlich einen mündlichen Tätigkeitsbericht in einer Sitzung des Jugendhilfeausschusses abzugeben.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Hauptdokument|Geschäftsordnung für Arbeitsgemeinschaften nach §78 SGB VIII
Beratungsfolge
- 30.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familien - Teil B · einstimmig zugestimmt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 2Zuschüsse zur Projektförderung in der offenen Kinder- und JugendarbeitZur Vorlage · 25-30/00992 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Das Referat Kinder, Jugend und Familien hat eine Beschlussvorlage vorgelegt, mit der die Gewährung von Zuschüssen zur Projektförderung in der offenen Kinder- und Jugendarbeit für das Jahr 2026 beantragt wird. Die Förderung richtet sich an Jugendverbände und Einrichtungen, die im Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Gelsenkirchen als Angebote mit einer wöchentlichen Öffnungszeit von mindestens 25 Stunden eingestuft sind. Grundlage der Maßnahmen ist das im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familien am 17.03.2026 verabschiedete Jahresthema „Mensch sein“, welches die aktive Beteiligung junger Menschen an der Gestaltung ihrer Lebensumwelt sowie die Stärkung des sozialen Dialogs fokussiert.
Die beantragten Zuschüsse belaufen sich auf insgesamt 19.999,00 €. Die Verteilung der Mittel auf die einzelnen Träger sieht wie folgt aus: Der Bauverein Falkenjugend Gelsenkirchen e.V. erhält 9.332,86 €, der Verein zur Förderung der Jugendarbeit der DGB Region Emscher Lippe e.V. 1.333,27 €, die Amigonianer soziale Werke gGmbH 2.666,53 €, das Ev. Jugendreferat Gelsenkirchen und Wattenscheid 2.666,53 €, die Bürgerstiftung „Leben in Hassel“ 1.333,27 €, die Manuel Neuer Kids Foundation gGmbH 1.333,27 € sowie die Katholische Jugendsozialarbeit Gelsenkirchen gGmbH 1.333,27 €. Die Finanzierung der Transferaufwendungen erfolgt über den Haushaltsplan 2026 im Produkt 3602.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 30.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familien - Teil B · einstimmig zugestimmt
- 05.05.2026 · Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familien · vertagt
Ergebnis: einstimmig zugestimmt - 3Gelsenkirchener Präventionsdatenbank - Mündlicher Bericht -
- 4Vorstellung Fachcontrolling für die Hilfen zur Erziehung (HzE)Zur Vorlage · 25-30/01342 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Das Referat Kinder, Jugend und Familien legt eine Mitteilungsvorlage zur Vorstellung des Fachcontrollings für die Hilfen zur Erziehung (HzE) vor. Die Funktion wurde im Jahr 2025 eingerichtet, um eine datenbasierte Steuerung der Hilfen zur Erziehung zu etablieren, Transparenz über Fallzahlen, Kostenentwicklungen und Hilfeverläufe zu schaffen sowie die Jugendamtsleitung durch ein Berichtswesen zu unterstützen.
In der bisherigen Aufbauphase wurden Grundlagen für ein integriertes Fachcontrolling geschaffen. Dazu gehören der Aufbau eines kennzahlenbasierten Quartalsberichtswesens, die Entwicklung von Dashboards zur Auswertung von Fach- und Finanzdaten, die Verbesserung der Datenqualität sowie die Einführung eines strukturierten Fallcontrollings. Zudem wurden abteilungsübergreifende Prozesse begleitet und Standards zur Vereinheitlichung von Verfahren entwickelt.
Das Fachcontrolling hat sich zu einer strategischen Querschnittsfunktion entwickelt, die neben der Datenanalyse auch die Unterstützung von Steuerungsprozessen, die Qualitätsentwicklung und die Mitwirkung bei der Weiterentwicklung der Hilfen zur Erziehung umfasst. In diesem Zusammenhang wurde der Stellenumfang erweitert und das Aufgabenspektrum fortgeschrieben. Ein weiteres Ziel ist die Erstellung eines integrierten Controllingkonzepts, das fachliche Qualität, Wirtschaftlichkeit und eine bedarfsgerechte Ausgestaltung der Hilfen verbinden soll. Die Vorstellung im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familien dient dazu, einen Überblick über die bisherigen Instrumente, Strukturen und die zukünftigen Entwicklungsperspektiven zu geben.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 30.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familien - Teil B
- 5Akltuelle Situation Allgemeiner Städtischer Sozialdienst - Mündlicher Bericht -
- 6Mitteilungen und Anfragen
- 6.1Berichte zum Stichtag 31.12.2025 (Ausschuss für Kinder, Jugend und Familien/VB 4)Zur Vorlage · 25-30/01235 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Mitteilungsvorlage zum Entwurf des Jahresabschlusses 2025 vorgelegt, die dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familien zur Kenntnisnahme zur Verfügung gestellt wurde. Der Entwurf des Jahresabschlusses wurde dem Rat der Stadt in seiner Sitzung am 21.05.2026 mit der Empfehlung vorgelegt, diesen zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss zu überweisen.
Der Entwurf ist elektronisch über das Ratsinformationssystem sowie die städtische Internetseite einsehbar. Er dient zusammen mit den Vorlagen zum Bericht zum Haushalt als Grundlage für die Vorbereitung der Beratung von Abweichungsberichten in den Fachausschüssen und Bezirksvertretungen. Die Form des Jahresabschlusses orientiert sich dabei an der Systematik des Haushalts.
Wesentliche Abweichungen werden hinter den Produktgruppenbeschreibungen erläutert, sofern definierte Ziele oder Maßnahmen voraussichtlich nicht oder nicht vollständig erreicht werden. Eine Berichtspflicht besteht zudem, wenn die Prognose im Teilergebnisplan um mindestens 10 % oder 250.000 € vom fortgeschriebenen Planwert abweicht, wobei Abweichungen unterhalb von 10.000 € nicht berichtspflichtig sind. Ebenso werden Abweichungen bei den Produktkennzahlen erläutert, wenn diese mindestens 10 % vom Planwert abweichen. Konkret werden Erläuterungen zu den Produktgruppen 3601 (Förderung von Kindern in Tagesbetreuung), 3602 (Kinder- und Jugendarbeit) sowie 3603 (Hilfe für junge Menschen und ihre Familien) vorgelegt. Die Vorlage enthält zudem Anlagen zu den Abweichungserläuterungen und zum Bericht zur Ausführung von Beschlüssen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Hauptdokument|Anlage 1: Abweichungserläuterungen|Anlage 2: Bericht zur Ausführung von Beschlüssen
Beratungsfolge
- 30.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familien - Teil B
- 6.2Anfrage des Stadtverordneten Herrn Kurth Kinder- und Jugendkriminalität IZur Vorlage · 25-30/01340 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen einer Anfrage eines Stadtverordneten zur Kinder- und Jugendkriminalität hat die Verwaltung Stellungnahmen zu den Erhebungsmethoden, der Datendifferenzierung und den präventiven Maßnahmen vorgelegt.
Das Referat Kinder, Jugend und Familien – Jugendgerichtshilfe – erfasst im Bereich der Jugendkriminalität für Personen zwischen 14 und 20 Jahren Daten zu Diversionsverfahren, Anklagen, Lebensumständen sowie individuellen Entwicklungsverläufen. Diese Daten dienen der sozialpädagogischen Einschätzung. Die Auswertung erfolgt differenziert nach dem Status der beschuldigten Person (Jugendliche oder Heranwachsende), dem Geschlecht sowie sozialräumlichen Bezügen durch die Wohnstadtteile. Zudem werden polizeiliche Merkblätter statistisch berücksichtigt. Bei Personen unter 14 Jahren findet das Jugendgerichtsgesetz keine Anwendung; hier erfolgt die Datenerhebung primär auf Basis des SGB VIII, sofern keine Kindeswohlgefährdung vorliegt und die Beteiligten einwilligen. Statistisch erfasst wird in dieser Altersgruppe die Anzahl polizeilicher Merkblätter.
Eine einheitliche fachliche Definition für den Beginn von wiederholter Delinquenz oder Intensivtäterverhalten existiert nicht, weshalb eine standardisierte statistische Erfassung und Vergleichbarkeit der Fallzahlen nicht möglich ist.
Präventive Maßnahmen basieren auf freiwilligen Unterstützungsangeboten, wie Beratungsgesprächen, sozialpädagogischen Hilfen, Gruppenarbeit oder der Vermittlung an spezialisierte Fachstellen und Programme wie „Kurve Kriegen“. Die Verwaltung nutzt die Daten zur Anpassung von Angeboten, wie etwa der Einführung eines Medienkompetenztrainings. Ein direkter Abgleich der Datenerhebung der öffentlichen Jugendhilfe mit Ermittlungsbehörden ist aufgrund unterschiedlicher Zuständigkeiten und des Sozialdatenschutzes nur bedingt möglich.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 30.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familien - Teil B
- 6.3Anfrage des Stadtverordneten Herrn Kurth Kinder- und Jugendkriminalität IIZur Vorlage · 25-30/01341 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Mitteilungsvorlage 25-30/01341 beantwortet die Verwaltung die Anfrage eines Stadtverordneten zur Kinder- und Jugendkriminalität. Die Anfrage bezog sich auf eine gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Prävention und Verbraucherschutz sowie des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familien vom 17. April 2026.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass repressive Maßnahmen nicht in die Zuständigkeit des Jugendamtes fallen. Im Rahmen des Erziehungsgedankens können jedoch konsequenzorientierte Maßnahmen wie Beratungen nach § 16 SGB VIII, Hilfen zur Erziehung nach § 27 ff. SGB VIII oder Täter-Opfer-Ausgleiche in Betracht gezogen werden. Maßnahmen gemäß § 1666 BGB liegen in der Zuständigkeit des Familiengerichts. Das Jugendamt erfasst gemäß § 98 SGB VIII lediglich die Gesamtzahl der Anrufungen des Familiengerichts aufgrund von Kindeswohlgefährdung, jedoch keine Differenzierung nach dem konkreten Anlass.
Hinsichtlich der Kriterien für eingriffsintensive Maßnahmen ist das Kindeswohl das entscheidende Kriterium. Bei einer festgestellten Kindeswohlgefährdung ist das Jugendamt verpflichtet, das Familiengericht einzubeziehen. Hilfen zur Erziehung, wie etwa Unterbringungen in Heimen oder Tagesgruppen, sind auch ohne gerichtlichen Eingriff im Einvernehmen mit den Beteiligten möglich. Die Wirksamkeit der Maßnahmen wird laut Verwaltung anhand der im Einzelfall vereinbarten Zielformulierungen bemessen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 30.06.2026 · Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familien - Teil B